BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 97

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zustande kam und eben keine längerfristige Perspektive für die Universitäten beinhal­tet.

Dass die legistische Ausfertigung des Initiativantrages fragwürdig ist, zeigt sich auch an der Formulierung der neuen Bestimmung des § 124b Abs. 5. Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, dass Konventionsflüchtlinge bei der Befreiung von Studien­gebühren nun schlechter gestellt sind als auf Grund der derzeit noch geltenden Gesetzes­lage, die einen Rechtsanspruch für Konventionsflüchtlinge auf Entfall der Studiengebühren vorsieht. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das stimmt ja nicht! Das ist überhaupt nicht wahr!)

Dies sind nur zwei Beispiele der undurchdachten legistischen Qualität. Es ist unverant­wortlich, lediglich aus wahltaktischen Gründen mit einem unbedachten Schnellschuss den Universitätsstandort Österreich und damit auch die Interessen der Studierenden aufs Spiel zu setzen (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das stimmt nicht!), wider besseres Wissen die Universitäten im Stich zu lassen und einen Qualitätsverlust der univer­sitären Ausbildung in Österreich zuzulassen. (Bundesrat Gruber: Haben wir eine Lese­stunde?) – Das ist der Antrag, liebe Kollegen! (Bundesrat Konecny: Papier ist bekann­tlich geduldig!)

Einer Gesetzeswerdung von dieser Komplexität und außerordentlichen Tragweite ohne Einbindung der Betroffenen und unter Missachtung von vitalen Länderinteressen kann im Bundesrat nicht zugestimmt werden.

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Ich appelliere daher – speziell an die Fraktion der Grünen –, heute Vernunft vor Partei­politik zu stellen und diesem Einspruch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

14.35


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

 


14.35.57

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wer sich wie ich die Nacht vom 24. auf den 25.September in diesem Haus sozusagen um die Ohren geschlagen hat, hat erlebt, dass die Aufhebung der Studiengebühren nicht einfach einer unter unzähligen Beschlüssen in einer Nationalratssitzung war, sondern ein Beschluss von ungeheurer symbolischer und, wie ich freimütig bekenne, auch emotionaler Bedeutung.

Man muss das miterlebt haben: dass nicht nur die Nationalratsabgeordneten jener drei Parteien, die diesen Beschluss gefasst haben, wie erleichtert aufgesprungen sind und applaudiert haben, sondern dass auch – ich weiß schon, das ist gegen die Haus­ordnung dieses Parlaments – Hunderte junge Menschen auf der Galerie aufgesprun­gen sind und gejubelt haben. (Ruf: Aber organisierte!) – Ach ja, Herr Kollege! Alles, was Ihnen nicht passt, ist „organisiert“. Schließen Sie nicht von sich mit ein paar „Jubelpersern“ bei Ihren Kundgebungen auf andere! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesrätin Eibinger – und ich muss mich jetzt umdrehen, denn wenn ich meine Vorrednerin ansprechen will, geht das nicht anders, weil sie am Präsidium sitzt –, nach dieser beckmesserischen Lesestunde muss ich Ihnen sagen: Die Beistrichsetzung haben Sie nicht kritisiert, und das enttäuscht mich in diesem Antrag!

Bei dieser Gesetzesmaterie geht es um eine bildungspolitische Grundsatz- und Symbol­frage, und das waren die Gründe dafür, warum es eine Mehrheit für diesen


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