gin Eibinger, die ich als sehr kluge Frau schätze – und ich bin dankbar, dass das Land Steiermark sie auch in den Bundesrat entsandt hat –, war so klug, die Studie so zu interpretieren, dass ich jetzt auch die andere Seite dieser Studie ein bisschen beleuchten muss.
Sie haben gesagt, liebe Frau Kollegin Eibinger, ein Drittel eines Jahrganges studiert in Österreich. – Diese Aussage ist richtig. Aber man sollte dieser Aussage auch hinzufügen, dass es im OECD-Durchschnitt 50 Prozent eines Jahrganges sind.
Sie haben gesagt, dass wir 23 Prozent Studienbeihilfe-BezieherInnen haben. – Das ist richtig, eine völlig korrekte Aussage. Aber man sollte vielleicht auch dazusagen, dass es in Finnland 71 Prozent sind. Das gar so kaltherzige Großbritannien hat sogar 85 Prozent! Frankreich hat 53 Prozent. Und die Niederlande, ein in etwa mit Österreich vergleichbares Land, haben 62 Prozent Studienbeihilfe-BezieherInnen.
Frau Mag. Eibinger, Sie haben auch gesagt, dass wir dann das einzige Land ohne Studiengebühren seien ... – Nein, Sie haben es ganz korrekt gesagt, aber Kollege Mitterer hat es nicht ganz korrekt gesagt: Wir seien das einzige Land, das keine Studiengebühren mehr hat. – Nun, das stimmt nicht, denn: Dänemark hat keine Studiengebühren, Schweden hat keine Studiengebühren, Finnland ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ich sage ja, Frau Mag. Eibinger hat es richtig gesagt, nur in der Diskussion ist es plötzlich in diese Richtung gegangen. – Finnland hat keine, Norwegen hat keine, Schweden hat keine.
Was nun die soziale Lage der Studierenden betrifft, so kenne auch ich den Bericht, aus dem Sie zitiert haben: Er besagt doch, dass drei Viertel jener, die berufstätig sind, diese Berufstätigkeit benötigen, damit es für sie möglich ist, in Österreich zu studieren.
Und wenn wir uns die Studienbeihilfe in Österreich anschauen, dann vergessen wir doch bitte nicht, was wir heute diskutiert haben: Wir haben die Familienbeihilfe vor dem Hintergrund der Teuerung diskutiert, und wir haben die Pflegeleistungen, das Pflegegeld vor dem Hintergrund der Teuerung diskutiert. – Aber es gibt natürlich auch im studentischen Leben Teuerungen, denn auch die Studierenden müssen essen, sie müssen fahren, wohnen und sich Bücher besorgen. Da fällt jedoch auf, dass vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2006 die durchschnittliche Studienbeihilfe pro Student von 341 € auf 316 € gefallen ist. Das heißt, die Studienbeihilfen sind gesunken.
Es ist richtig, Frau Mag. Eibinger, wir sind heute wieder auf jenem Stand, auf dem wir waren, als die Studiengebühren eingeführt wurden. Aber wir sind nur auf jenem Niveau von damals. Tatsache ist, dass sich nach der Einführung der Studiengebühren der Anteil der Studierenden um 20 Prozent zurückentwickelt hat!
Folgendes ist, glaube ich, eines der wichtigsten Dinge, Kollege Mitterer: Es ist dieses Wort „gratis“, das stört. Das stört enorm, denn „gratis“ hat irgendwie so eine Konnotation von „nichts leisten“ oder was auch immer. – Wer studiert, erbringt eine Leistung – eine Leistung für die Gesellschaft, eine Leistung für die Wirtschaft, eine Leistung für die Gesamtentwicklung des Staates –, genauso wie jemand, der eine FacharbeiterInnen-Ausbildung macht, der ein Lehrling ist. Auch diese Menschen erbringen eine Leistung.
Nur – und jetzt kommen wir in den Bereich, wo ich sage, wir haben ein legistisch mangelhaftes ... (Bundesrat Kneifel: Aber die Meisterprüfungskurse muss sich einer selbst zahlen!) – Das ist schon richtig, nur: Die Dauer eines Studiums ist mitunter länger als eine Lehrlingsausbildung, das wissen wir auch. Und das Einkommen, das ein Lehrling durch die Lehrlingsentschädigung bekommt, ist vom ersten Tag seiner Tätigkeit oder ihrer Tätigkeit an bereits eine Entlohnung für die Tätigkeit. Das sollte
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