BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 110

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manches herausgefallen ist. Wahrscheinlich ist das in der Schnelligkeit, in der es zustande gekommen ist, passiert. Daher sage ich: Ich kann schon alleine deswegen da nicht mitgehen, weil für mich alles auch ein bisschen von der Formulierung abhängt. Sie sagen, dass ich kein Jurist bin, aber ich habe Sie schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass manche Dinge schon etwas merkwürdig formuliert sind, vor allem nicht nur grammatikalisch nicht stimmen – weil Kollege Konecny von Beistrichen gesprochen hat –, sondern auch Fallfehler und Ähnliches enthalten. Das möchte ich jetzt nicht extra vorlesen, weil ich schon meine Redezeit überschritten habe.

Aber, und das sage ich hier in aller Deutlichkeit: Wenn das Flüchtlingskommissariat hier in Österreich ähnliche Appelle richtet wie der schon angesprochene Appell von unserem Herrn Bundesminister und wenn im alten Gesetz eindeutig steht, dass die Konventionsflüchtlinge studienbeitragsbefreit sind – das steht dort wortwörtlich drinnen –, dann frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum steht das im neuen Gesetz nicht mit diesen Worten drinnen? (Bundesrat Ing. Einwallner: Das stimmt nicht! Das haben wir im Ausschuss schon diskutiert!) – Ja, das haben wir schon diskutiert. Nur, darf ich es hier noch einmal sagen? – Ich habe mich da jetzt wirklich erkundigt. Lieber Herr Kollege, ich würde Sie bitten, dass Sie mich dann nachher aufklären. Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür, denn nach meinen Recherchen hat sich Folgendes ergeben – und der Verfassungsrechtler Mayer hat nicht nur einen Kom­mentar darüber verfasst, sondern hat dazu auch etwas gesagt –, und das ist schon interessant: Wenn man die zwei Gesetzestexte miteinander vergleicht, dann sieht man, dass in einem Gesetz eindeutig drinnen steht, dass nach Punkt 4 im § 92 (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner) – Entschuldigung, darf ich ausreden, damit ich nicht noch länger meine Zeit beanspruche!; Sie kommen ja dann ohnehin zu Wort – die Konventionsflüchtlinge eindeutig vom Studienbeitrag befreit sind, dass aber im neuen Gesetz nur drinnen steht: Alle, die aufgrund eines völkerrechtlichen Ver­trages befreit sind.

Es ist dort offensichtlich die Genfer Menschenrechtskonvention angesprochen; das meint auch der Vertreter vom Flüchtlingskommissariat. Es ist ein ganz bestimmter Artikel angesprochen, nämlich Artikel 17. Und genau dieser Artikel 17 ist zwar von Österreich ratifiziert worden, aber mit Vorbehalt. Das heißt, wenn man dem jetzt juristisch genau auf den Grund geht, könnte man unter Umständen daraus interpre­tieren, dass bestimmte Konventionsflüchtlinge unter bestimmten Bedingungen Studien­beiträge zahlen müssen, weil das Wort „Konventionsflüchtling“ nicht im gleichen Zusam­menhang im neuen Gesetz steht. Jetzt haben wir noch den großen Mangel in diesem Gesetz, dass nicht geklärt ist, wer das praktisch exekutieren soll, nämlich ob diese Gruppe befreit ist oder nicht. Der Rektor, das Rektorat! – Jetzt fragen die sich natürlich – und das steht auch in den Briefen drinnen –, wie sie das alles verwalten sollen, wie sie das alles machen sollen.

Da frage ich mich jetzt schon und auch Sie alle, gerade Sie von der Fraktion der Grünen, weil ich genau weiß, dass Sie in der Richtung sehr hellhörig und aufmerksam sind: Warum wollen Sie einem Gesetz freien Lauf lassen – mehr haben wir jetzt hier ja nicht zu tun –, in dem eine Gruppe von Menschen, die wirklich da und dort benach­teiligt ist, nicht wortwörtlich im Gesetz steht. Ich möchte wissen, warum das in dem Gesetzesvorschlag, der hier vorliegt, über den wir heute hier debattieren, nicht mehr steht, während es im alten Gesetz sehr wohl steht.

Das heißt, das geht weit über die Studienbeitragsdiskussion hinaus und betrifft auch andere komplexe Themen, über die wir uns hier unterhalten müssten. Wenn wir dem aber jetzt einfach freien Lauf lassen und nicht sagen: Man hat sich in der neuen Legislaturperiode ordentlich und vernünftig damit auseinanderzusetzen, vor allem mit


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