BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 131

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für diesen sehr übersichtlichen und wie immer sehr interessanten Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft.

Dieser Bericht ist eine Leistungsbilanz der drei Volksanwälte und von deren Mitar­beitern und legt gleichzeitig Fälle offen, von denen wir alle Jahr für Jahr aufs Neue überrascht sind. Es gibt in Österreich in den verschiedensten Bereich nach wie vor erhebliche Missstände, die immer wieder aufgezeigt werden.

Die Volksanwaltschaft ist eine sehr wichtige Institution. Das zeigt sich auch darin, dass sie sehr gut angenommen wird, allein wenn man sich die Anzahl der Anliegen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, anschaut. Das ist wirklich ein Beweis dafür, dass die Bevölkerung Vertrauen in die Volksanwaltschaft hat und diese Institution annimmt.

Die Anzahl der Anbringen an die Volksanwaltschaft war zwar im Berichtsjahr 2007 etwas rückläufig, aber es ist nach wie vor eine beachtliche Zahl von Anliegen, die vorgebracht werden. Es sind über 15 000 Anbringen im Jahr, wofür die Volksanwalt­schaft dann schlussendlich nicht in allen Fällen auch tatsächlich zuständig ist. Für ein Drittel der Fälle ist sie nicht zuständig.

Immer wieder – wir haben das im Ausschuss wieder ganz kurz behandelt, und ich werde dazu auch eine Frage formulieren – sieht man die unterschiedliche Häufigkeit der Fälle je nach Bundesland. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob es in Tirol und Vorarlberg viel weniger Fälle gäbe. Tatsächlich wissen wir, dass wir dort Landes-Volksanwälte haben, die natürlich einen Großteil oder Teil der Fälle direkt erledigen. Daran schließt sich die Frage: Würde es Sinn machen, in mehreren Bundesländern solche regionalen Strukturen aufzubauen und vielleicht einen regionalen Volksanwalt zu verankern?

Vielleicht können Sie mir dazu in Ihrer Replik kurz Auskunft geben, welche Erfahrung Sie bei den von Ihnen durchgeführten Sprechtagen machen, ob es Sinn machen würde, in mehreren Bundesländern einen Landes-Volksanwalt, wie es ihn in Vorarlberg gibt, zu installieren. Vorarlberg sollte da eigentlich Vorbild sein, denn der Tiroler Volksanwalt ist etwas schlechter gestellt als der Vorarlberger Landes-Volksanwalt.

Ich werde in meinem Debattenbeitrag jetzt nicht auf den einen oder anderen Fall eingehen. Ich glaube, fast alle werden sich diesen Bericht durchgeschaut und über einzelne Fälle gelesen haben. Ich möchte aber auf zwei, drei Punkte eingehen, die auch im Ausschuss angesprochen wurden.

Zum einen gibt es das selbstverständliche Anliegen der Volksanwaltschaft im Hinblick darauf, dass es für sie eine Benachteiligung oder eine Schlechterstellung oder gar keine Stellung mehr in den in den letzten Jahren ausgegliederten Gesellschaften gibt, ob das jetzt die ASFINAG oder eine andere Gesellschaft ist. Da haben die Volks­anwälte keine Zuständigkeiten mehr, und da finden eben auch die kritischen Stimmen ihre Bestätigung, die immer wieder vor diesen Ausgliederungen gewarnt haben. Es gibt auch den Hinweis, dass man in Zukunft eigentlich darauf achten sollte, wenn es wieder zu Ausgliederungen kommt, dass wir nicht vergessen, dass in den entsprechenden Gesetzen dann auch verankert sein sollte, dass sie trotzdem noch in die Prüf­zuständigkeit und in die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallen.

Ein weiterer Punkt, nunmehr im Bereich der Volksanwältin Stoisits – ich habe mir das sehr genau angeschaut –, ist der Bereich des Innenministeriums. Als eine der kriti­schen Stimmen damals bei der Behandlung des Fremdenrechtspaketes fällt mir da natürlich auch auf, dass es sich bei beinahe 40 Prozent aller Fälle, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, um Auswirkungen des Fremdenrechts-


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