BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 134

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Ich denke, logischer kann etwas nicht sein, und da musst du dich nicht so aufplustern, Herr Kollege. (Bundesrat Ing. Einwallner: Was die ... betreffen!)

Und jetzt zurück zur Sache, Herr Kollege! Wir gehen jetzt ganz einfach wieder in die sachliche Debatte ein. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.) – Du musst jetzt zuhören, denn ich möchte dich loben, und wenn man gelobt wird, sollte man zuhören! Außerdem: Wenn es um Zwischenrufe geht, könntest du ja vielleicht einen kleinen Nachhilfekurs bei Kollegem Gruber nehmen, den könnte ich dir da empfehlen. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.)

So, und jetzt zum Lob. Herr Kollege Einwallner! Ich darf deinen Entschließungsantrag befürworten und auch die Initiative loben, dass wir die Volksanwaltschaft mit unserem Entschließungsantrag unterstützen. – Es wäre sehr schön, wenn es uns gelingen würde, das Generalsekretariat des IOI nach Österreich zu bringen. Da können wir sehr gut mit. Danke für die Initiative, Herr Kollege Einwallner. (Bundesrat Ing. Einwallner: Danke für die Unterstützung!)

Zurück zur Volksanwaltschaft: Die Arbeit der Volksanwälte für unsere Bürgerinnen und Bürger zum Schutz vor staatlicher und behördlicher Willkür hat ja wirklich unglaubliche Dimensionen erreicht, es ist eine imposante Leistungsbilanz. Ich wiederhole mich hier auch gerne: Dass in einem derart hoch entwickelten Rechtssystem wie dem von Österreich 5 204 Anbringen an die Volksanwaltschaft gerichtet werden, das ist wirklich gigantisch. – Die anderen Zahlen wurden ja von Kollegem Einwallner bereits ausgeführt, ich brauche sie nicht zu wiederholen.

Für viele BürgerInnen ist der Weg zur Volksanwaltschaft die einzige Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen beziehungsweise Unterstützung in einem Verfahren zu erhalten. Sie wird insbesondere, wie ja auch im Ausschuss schon besprochen, von der Wiener Bevölkerung stark in Anspruch genommen, weil hier die Volksanwaltschaft sozusagen „ums Eck“ liegt, hingegen nimmt die Häufigkeit der Kontakte ab, je mehr man nach Westen kommt. Dazu tragen natürlich auch, wie von dir bereits erwähnt, die beiden Volksanwaltschaften in Tirol und Vorarlberg mit einer etwas anderen Rechtspersönlichkeit beziehungsweise einer anderen Rechtskonstruktion bei.

Ich möchte aus diesem riesigen Bericht – er umfasst 473 Seiten; es ist wirklich ein imposantes Werk, das muss man hier anmerken – einige Bereiche genauer beleuch­ten, und zwar insbesondere etwas aus dem Bereich der Behindertenarbeit, in dem hervorragende Unterstützung geboten wird. Dazu sei vielleicht noch dieser eine Satz erwähnt, der von Frau Volksanwältin Brinek, was die Behindertenarbeit in Österreich anlangt, gesagt wurde: Wir sind in Österreich gut in der Behindertenarbeit, aber nicht sehr gut.

Das ist, so glaube ich, auch ein Auftrag für uns, diesbezüglich sehr intensiv an Gesetzen und insgesamt an diesem großen Bereich Behindertenarbeit in Österreich weiter zu arbeiten.

Einige Headlines aus diesem Bericht betreffen die Pflegevorsorge. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich die Pflegegeldeinstufung, die medizinische Begutachtung des Pflegebedarfes – ein Sorgenkind –, die Dauer der Verfahren, dass es noch immer kein angemessenes Pflegegeld für Kinder gibt, die Benachteiligung psychisch oder geistig behinderter Personen bei der Pflegegeldeinstufung, das lange Warten auf Pflegegelder oder den Verbesserungsbedarf bei der Begründung von Pflegegeldbescheiden, also eine Fülle von Tatbeständen, die in diesen Pflegebereich hineinreichen.

Im Bereich des Bundesbehindertengesetzes kritisiert die Volksanwaltschaft, dass behinderte Menschen zur Erlangung von Zuschüssen zu behindertengerechten An­schaffungen mit unterschiedlichen Stellen in Kontakt zu treten haben. Diese Situation


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