BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 135

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führt zu sehr langen Verfahren und ist gerade für behinderte Menschen besonders belastend. – Hier fordert die Volksanwaltschaft berechtigterweise, und diese Forderung sollten wir Parlamentarier wirklich intensiv unterstützen, eine zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von behinderten Menschen, wie sie etwa für Personen, die ein Gewerbe betreiben, bereits besteht.

Zum Thema Behindertenpässe: Aufgrund einer Gesetzesänderung ist dem Finanzamt die Behinderung grundsätzlich mit einem Behindertenpass nachzuweisen, wodurch es zu einem Anstieg der Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses gekommen ist. An den Behindertenpass sind nämlich, und das ist wichtig, eine Reihe von Begüns­tigungen geknüpft. Daher hat die Bearbeitung der Anträge unbedingt innerhalb einer angemessenen Zeit zu erfolgen.

Diesbezüglich bedanke ich mich aus Vorarlberger Sicht für die Unterstützung, denn im Bereich der Ausstellung von Behindertenpässen gab es bei uns Engpässe. Die Leute mussten mehr als sechs Monate und länger auf Behindertenpässe warten, und gerade im Hinblick auf die vorher zitierten neuen gesetzlichen Bestimmungen war das natür­lich eine enorme Belastung. So hat die Volksanwaltschaft auf die Behörden in Vorarlberg Druck ausgeübt, um wenigstens vorübergehend rascher zu diesen Behin­dertenpässen zu kommen. Es gab die Möglichkeit, auf den ärztlichen Dienst anderer Landesstellen zurückzugreifen, und das hat sich sehr, sehr positiv auf die Situation ausgewirkt.

Zum großen Bereich Gesundheit: Die Österreichische Ärztekammer wurde gemäß dem Ärztegesetz dazu verpflichtet, einen Solidarfonds einzurichten, welcher Leistungen an Patientinnen und Patienten zu erbringen hat, wenn diese aufgrund des schuldhaften Handelns eines freiberuflichen Arztes Schäden erlitten haben und in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung besteht.

Die große und mächtige Ärztekammer, die ja an und für sich gleich nach dem Herrgott kommt, erblickte in dieser Norm einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Der Verfassungs­gerichtshof wurde mit dem Fall betraut und hat in einem Erkenntnis festgestellt, dass dieser gesetzlichen Regelung ein weiter Ausgestaltungsspielraum eingeräumt wird und sie verfassungskonform ist, weil Entschädigungszahlungen in solchen Fällen der Wiedererlangung des Vertrauens in die Ärzteschaft dienen und keinen Schadenersatz darstellen.

Die Volksanwaltschaft hat sich aus Anlass mehrerer Beschwerden von Frauen, die durch das vorsätzliche Fehlverhalten eines Kärntner Gynäkologen geschädigt wurden, nachdrücklich dafür eingesetzt, diesen Härtefonds einzurichten. Fünf Beschwerde­führerinnen haben dadurch vier Jahre nach Rechtskraft des Straferkenntnisses gegen den Arzt, welcher für schuldig befunden wurde, es rechtswidrig und schuldhaft in Kauf genommen zu haben, dass seine langjährigen Patientinnen schwere Gesundheits­schäden erlitten haben, je 7 500 € aus dem Solidarfonds erhalten – eine kleine Anerkennung, wenn man die Tragödien kennt, die dahinterstehen. Aber es gebührt auch hier der Volksanwaltschaft ein großer Dank, dass sie sich massiv für diese Beschwerdeführerinnen eingesetzt hat, und vor allem auch dafür, dass die Ärzte­kammer verpflichtet wurde, diesen gesetzlich verankerten Solidarfonds entsprechend einzurichten.

Zum Schluss noch eine kleine Anekdote, die man auch unter dem Thema „Heiteres Bezirksgericht“ beziehungsweise „Heiteres Magistrat“, wenn Sie so wollen, einordnen könnte, mit dem Titel: „Magistrat Salzburg kennt eigene Bescheide nicht“.

„Die Nachbarin einer gewerblichen Betriebsanlage wandte sich mit dem Vorwurf einer Säumigkeit des Magistrates Salzburg als Gewerbebehörde an die VA“, also die Volksanwaltschaft, „nachdem sich der Lärm, der über ein ständig offen gehaltenes


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