BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 136

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Hallentor in ihren Wohnbereich drang, nicht gebessert hatte. Im Prüfungsverfahren war festzustellen, dass die Anzeige der Einschreiterin zwar zum Anlass für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens genommen wurde, dieses jedoch mit der unrichtigen Begründung eingestellt worden war, dass keine behördliche Auflage zum Geschlos­senhalten dieser bestimmten Tür vorgeschrieben worden sei.

Erst eine Durchsicht aller gewerbebehördlichen Bescheide durch die VA ergab, dass eine solche Auflage sehr wohl rechtskräftig in einem Verfahren zur Erteilung zusätz­licher Auflagen erteilt worden war. Diese Unterlage war jedoch dem Strafamt des Magistrates nicht zur Verfügung gestellt worden.

Nach Hinweis auf diesen Fehler erfolgte eine unangesagte Überprüfung der Betriebsanlage, anlässlich derer der [...] erfolglos angezeigte Verstoß gegen diese Auflage festgestellt werden konnte. Die verwaltungsstrafrechtlichen Schritte wurden daraufhin ergriffen.“

Die Volksanwaltschaft hat also sogar dem Magistrat Salzburg auf den Weg geholfen, seine eigenen Bescheide richtig zu lesen.

Es gäbe noch sehr vieles zu berichten. Der Bericht ist, wie gesagt, sehr umfassend.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Leistungen und diesen großartigen Bericht. Ich darf mich im Namen meiner Fraktion sehr herzlich dafür bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Boden.)

17.10


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


17.10.33

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Lieber Kollege Mayer, wenn „die Schwarte kracht“ – um bei diesem Bild von dir zu bleiben –, dann ist es ja so, dass etwas abnimmt: Die Aggression nimmt ab, oder, wenn die Fettschwarte kracht, nimmt vielleicht auch die Figur etwas ab. (Zwischenruf des Bundesrates Edgar Mayer.) – Warte! Ich stimme dir zu, und meine Kritik bezieht sich auf den ganzen heutigen Tag, dass wir durch dieses legistische „Durchturnen“ durch sehr viele Minderleistungen für die Volksanwaltschaft am heutigen Tag für die Zukunft wahrscheinlich einiges an Arbeit produziert haben.

Ich möchte mich bei den beiden Volksanwältinnen dafür entschuldigen, dass wir den heutigen Termin festgelegt haben, nachdem wir einen ganzen Tag sozusagen die Putztruppe zur Kehrausfeier des Nationalrates gespielt haben und dem Bericht der Volksanwaltschaft vielleicht nicht jene Aufmerksamkeit schenken, die wir ihm in der Vergangenheit durch eine sehr intensive Diskussion geschenkt haben. – Nichtsdesto­trotz auch von meiner Seite, von unserer Seite ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder der Volksanwaltschaft, an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ja, es sind weniger Fälle geworden! Bisher gab es ja immer die Diskussion, dass die Zahl der Fälle steigt und steigt, aber wir verzeichnen erstmals einen Rückgang, wenn auch nicht in den Materien selbst. Und da, lieber Kollege Einwallner, die Landes­volksanwälte von Tirol und Vorarlberg in einem Atemzug zu nennen, das tut immer ein bisschen weh, weil der Vorarlberger Volksanwalt immerhin einen ähnlichen Aufbau wie die Bundesvolksanwälte hat, der Tiroler Volksanwalt in dem Sinne jedoch nicht einmal eine Idee eines Volksanwaltes ist. Das heißt, alle Versuche, hier eine echte Landes­volksanwaltschaft zu kreieren, sind bisher am Unwillen der Tiroler Landesregierung gescheitert. – Diese beiden Volksanwälte sind also in ihrer Funktion und in ihren Kompetenzen einfach nicht zu vergleichen.

 


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