BundesratStenographisches Protokoll761. Sitzung / Seite 9

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan über die Förderung und den Schutz von Investitionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-KZ.3.19.25/0007-III.3b/2008

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und der Republik Kasachstan über die

Förderung und den Schutz von Investitionen;

Verhandlungen

V o r t r a g

an den

M i n i s t e r r a t

Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitio­nen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, öster­reichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risi­ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass In­vestitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellen­länder an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen.

Die Republik Kasachstan hat schon vor längerer Zeit den Abschluss eines Investitions­abkommens vorgeschlagen. Eine entsprechende Verhandlungsvollmacht wurde bereits erteilt (vgl. Pkt. 13 des Beschl. Prot. Nr. 3 vom 22. Februar 2000).

Aufgrund personeller Veränderungen ist nun eine neue Verhandlungsdelegation in Aussicht genommen, der Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesmi­nisteriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite