ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass Investitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellenländer an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen.
Mit der Volksrepublik China besteht seit 11. 10. 1986 ein Investitionsabkommen (BGBl. Nr. 537/1986). Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung Chinas wurde als Ergebnis eines interministeriellen Koordinationsprozesses unter Beiziehung der Interessensvertretungen die Modernisierung des Abkommens als vorrangig eingestuft.
Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Bergmann zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.
Wien, am 22. September 2008
PLASSNIK m.p.“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrats
Jürgen WEISS
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 10. Oktober 2008
GZ: BMeiA-KZ.8.33.02/0001-1.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 30. September 2008 (Pkt. 20 des Beschl.-Prot. Nr. 65) der Herr Bundespräsident am 2. Oktober 2008
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