reich ist das nicht zuletzt auch deswegen wichtig, weil ja der Wirtschaftsstandort Österreich gezwungen ist, im Gleichklang mit Deutschland zu agieren und das abzustimmen.
Ich denke, dass die vorliegende Regierungsvorlage mit ihrem Gesamtvolumen von 100 Milliarden € sicherlich eine gute Grundlage darstellt, das Vertrauen wieder herzustellen und zu bewirken, dass sich der Finanzstandort Österreich auch weiterhin gut und vor allem international behaupten kann.
Wie wichtig dieser Schritt war, beweist uns der Fall der Constantia Privatbank, der erst vor wenigen Tagen passiert ist, wenngleich man hier in einigen Medien schon spekulativ davon ausgegangen ist, dass da auch ein krimineller Hintergrund gegeben sein soll. Aber wie dem auch sei ... (Bundesrat Schennach: Aber mit der Finanzkrise hat das nichts zu tun, nicht? Das ist nur ein Missmanagement einer Bank, oder?) – Wie dem auch sei. Ich lasse jetzt Ihren Zugang einmal so im Raum stehen. (Bundesrat Mag. Himmer: Berühmte Privatbank ...!) – Berühmte Privatbank.
Nichtsdestotrotz, auch wenn diese Regierungsvorlage wichtig, richtig und wahrscheinlich auch äußerst notwendig ist, beinhaltet sie aus meiner Sicht doch einige Wermutstropfen.
Ich denke, dass da die Republik, wenngleich sie mit einem hohen Betrag an Kapital haftet, wohl in der Relation gesehen sehr geringe Einblicks- und auch Einspruchs- oder Eingriffsmöglichkeiten hat.
Auch etwaige Regressmöglichkeiten sind in diesem Gesetz nicht verankert und sollen in einer nachträglichen Verordnung sichergestellt werden.
Besonders bemerkenswert ist doch auch der Umstand, dass gerade die Gebühren- und Abgabenbefreiung zwar für alle Banken und Kreditinstitute gelten soll, nicht aber für etwaige betroffene Privatpersonen, die ebenfalls im Rahmen von Problemen im Zusammenhang mit dem schlagend werdenden Gesetz notwendigerweise etwaigen Geldmanipulationen unterworfen werden könnten, wobei keinerlei Vergünstigungen in diesem Fall möglich sind.
Nicht zuletzt gibt es auch Kritik an dieser Konstruktion zwischen Clearingstelle, Oesterreichischer Kontrollbank und den dadurch entstehenden Vergabemöglichkeiten, wo durchaus auch Kritik laut werden kann, weil es EU-rechtlich wohl einige Bedenken geben könnte.
Trotz allem denke ich, dass dieses Gesetz ein Gebot der Stunde ist, das einfach sicherstellen muss und auch sicherstellen soll, dass die heimische Kredit- und Bankenwirtschaft wieder gestärkt wird und ihr aus der Finanzkrise nicht weiterer Schaden erwächst.
Es soll ein klares Zeichen sein, dass die Republik die notwendige Unterstützung bietet, um die Bewältigung der Finanzkrise auch in Österreich zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wird meine Fraktion – wenn auch mit einem kleinen Bauchweh aufgrund der angeführten Kritikpunkte (Ruf: Perfekt brauchen wir nicht sein!) – die Zustimmung zu diesem Gesetz erteilen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.22
Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter das Wort. – Bitte.
14.22
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Meine Damen und Herren Bundesräte! Der Herr Bundesminister für Finanzen hat be-
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