BundesratStenographisches Protokoll761. Sitzung / Seite 31

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Ich habe kein Hehl daraus gemacht und selber eher den deutschen Ansatz mit einer staatlichen Gesellschaft bevorzugt. Aber die Argumente, die für die vorliegende Lösung vorgebracht worden sind, sind durchaus verständlich. Jedoch, und darauf haben sich alle Fraktionen verstanden, dort, wo der Staat unmittelbar in die Haftung hineingeht, und das sind nicht nur die 15 Milliarden €, die im Finanzmarktstabilitätsgesetz für die Übernahme von Einzelinstitutshaftungen und für Eigenkapitalübernahmen vorgesehen sind, sondern das ist auch die Behaftung von Wertpapieremissionen im Sinne des § 2 des Interbankmarktstärkungsgesetzes, und das ist immerhin der Löwenanteil von – las­sen Sie mich nachrechnen: 100 Milliarden €, 10 Milliarden € Einlagensicherung, 10 Mil­liarden € Interbank, sind 80 Milliarden €, weniger 15 Milliarden € – 65 Milliarden €, ist eine Verordnung für diesen Haftungsrahmen zu erlassen, die Näheres regelt.

Das, was gestern im Fernsehen gesagt wurde, die Deutschen hätten eine strengere Regelung, wir hätten eine weniger strenge, ist nicht richtig. (Bundesrat Schennach: Oh ja, das ist richtig!) Wir haben den gleichen Wortlaut der Verordnungsermächtigung, wie sie dem deutschen § 10 entspricht, mit „kann“. Auch im deutschen Gesetz steht „kann“, denn es kann eine Verordnungsermächtigung nie eine Anweisung sein. Und wir haben einen weiteren zusätzlichen Punkt zum § 10 dabei, nämlich Punkt 6, dass auf die Ar­beitsplätze in den Instituten entsprechend Rücksicht zu nehmen ist und der Erhalt die­ser Arbeitsplätze von den Instituten im Rahmen der Gesamtpaketmaßnahme ebenfalls zu beachten ist.

Wir haben daher nicht weniger als Deutschland. Wir haben nur einen zeitlichen Nach­teil, weil der Deutsche Bundestag und der Bundesrat es schon beschlossen haben, weshalb die deutsche Regierung schon eine Verordnung beschließen kann. (Bundes­rat Schennach: Die gibt es ja schon!) Derzeit gibt es ja nur einen Entwurf. Wir haben aber noch kein Gesetz. Ich hoffe aber, Herr Bundesrat Schennach, dass wir, wenn jetzt der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, morgen eines haben. Dann gibt es eine Ver­ordnungsermächtigung, und dann kann der Bundesminister für Finanzen im Einverneh­men mit dem Bundeskanzler diese Verordnung erlassen.

Natürlich schauen wir uns die deutschen Regelungen an, Herr Bundesrat, und logi­scherweise schauen wir uns auch die anderen an. Aber ein Grundsatz ist klar: Wer Hilfe vom Staat in Anspruch nimmt, muss sich auch an die Regeln halten. Die Regeln heißen unter anderem, dass KMUs Kredite bekommen, sie heißen, dass man bei den Managerbezügen Zurückhaltung üben muss. Die Regeln heißen, dass man bei den Bonusprogrammen Enthaltsamkeit üben muss, sie heißen, dass man bei Dividenden darauf achten muss, dass genügend Eigenkapital da ist, also im Zweifel keine Dividen­den ausgeschüttet werden. Wenn Dividenden ausgeschüttet werden, wird zuerst ein­mal jener bedient, der an den Erträgen nicht teilgenommen hat, nämlich der Steuerzah­ler, so er geholfen hat und am Eigenkapital beteiligt ist. Und dann, wenn verkauft wird, also Normalzeiten eintreten sollen, alles wieder funktioniert und entsprechend rückge­führt wird, und auch der Steuerzahler dafür, dass er eingesprungen ist, entschädigt wurde, wird sich auch ein entsprechender Verkaufsgewinn für die öffentliche Hand er­geben.

Es ist kein Verstaatlichungsgesetz, das eine dauerhafte Verstaatlichung der Banken vorsieht. Das sollte man hier auch offen sagen, da das in der gestrigen Diskussion manchmal sonderbar dagestanden ist.

Dort, wo es notwendig ist, wird die öffentliche Hand ins Eigentum gehen, aber es ist von der Grundintention des Gesetzes vorgesehen, dass, wenn sich die Situation nor­malisiert hat, unter Umständen auch mit Gewinn, wiederum verkauft wird.

Short Selling: Erst als an der Wiener Börse die Leerverkäufe Kurse hinuntergetrieben haben, sind wir draufgekommen, dass der FMA das entsprechende Werkzeug fehlt,


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