das wirklich verbieten zu können. Mit diesem Gesetz ist das Werkzeug da. Ich darf an der Stelle gleich sagen, weil nur die 75 000 Höchststrafe dastehen, dass die notwendige gesetzliche Grundlage, den Gewinn abzuschöpfen und für verfallen zu erklären, sobald ein solches Geschäft nämlich verboten ist, bereits heute im Rechtsbestand ist und daher, wenn die FMA einen Leerverkauf verbietet, die Strafe ausspricht, auch der Wertverfall für den Gewinn exekutiert werden kann.
Wir hoffen, damit eine Maßnahme zu haben, um das zu verhindern, was wir jetzt leider als besonders unappetitliche Form fast der Plünderei erleben, wo große internationale Fonds und strategische Anleger durch bewusste Leerverkäufe versuchen, sich in „abgrasender“ Weise an abfallenden Kursen auch noch zu bereichern.
Zum letzten Punkt: Ich möchte auch kein Geheimnis machen, was die Einlagensicherung betrifft. Es ist nur jene Einlagensicherung umfasst, die bei den Banken ist. Wir haben im Bereich der Wertpapierdienstleister ein Problem – dieses Problem hat den Bundesrat schon einmal beschäftigt bei einem Gesetz voriges Jahr –, nämlich bei der Anlegerentschädigung für Wertpapiere.
Es gab gestern hier im Hohen Haus einen Entschließungsantrag zur Neuausgestaltung der Anlegerentschädigung, mit dem der Bundesminister für Finanzen gemeinsam mit der Bundesministerin für Justiz aufgefordert wird, möglichst rasch die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, und zwar so rechtzeitig, um ein Insolvenzverfahren abzuwenden, weil wir Angst befürchten – es ist zwar nichts Aktuelles und hat nichts mit der Finanzkrise zu tun, sondern mit AMIS –, dass die Menschen im Lande nicht zwischen Anlegerentschädigung für Wertpapiere und Einlagensicherung bei Banken unterscheiden können. Hier müssen wir eine Lösung finden, obwohl es rein prozesstaktisch für den Steuerzahler besser gewesen wäre, noch Druck draufzulassen, um das Vermögen aus Luxemburg loszueisen, und dann erst zur Entschädigung aller Anleger zu schreiten.
Letzter Punkt, auch als Vorankündigung, weil der Bundesrat auch diesbezüglich befasst werden wird: Es gab einen weiteren Entschließungsantrag im Nationalrat, der den Bundesminister für Finanzen auffordert, so rechtzeitig eine Regierungsvorlage ins Parlament zu bringen, dass sie am 28. Oktober dieses Jahres vom Nationalrat beschlossen werden kann, nämlich betreffend Änderungen bei den Bewertungsvorschriften im Bereich von Versicherungsunternehmen. Dieser Teil ist dringlich, konnte aber aufgrund der enormen Herausforderung durch die Schaffung dieses Gesetzestextes noch nicht bis gestern fertig gestellt werden, setzt aber bei den Versicherungen das gleiche Prinzip, nämlich nicht überall strengstes Niederstwertprinzip bei der Bewertung von Aktiven für die Versicherungen, um. Wir sind zuversichtlich, dass wir das seitens des Bundesministeriums für Finanzen – ich schaue, ob alle aus der zuständigen Abteilung auch nicken – über die Bühne bekommen, sodass Sie danach in der nächsten Bundesratssitzung mit diesem Gesetz befasst werden. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Abschließend möchte ich an dieser Stelle wirklich einen Dank aussprechen. Man darf nicht vergessen, dass ein solches Gesetz aufgrund seiner Tragweite – man überlege sich, allein Haftungen in einer Höhe von einem Drittel des Bruttoinlandsproduktes! – unter hohem Zeitdruck zum Teil bis in die Nacht verhandelt werden musste. Am Samstag vor einer Woche gab es die Einigung der Euro-Länder in Paris. Es musste am darauf folgenden Montag um 17 Uhr durch Bundeskanzler und Vizekanzler vorgestellt werden, weil ja ein zeitlich akkordiertes Auftreten aller Regierungsspitzen in Europa vereinbart war, um durch das gleichzeitige Einschreiten in Europa die entsprechende Wirkung zu erzielen.
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