schließungsanträge, die genau die Dinge betreffen, von denen ich jetzt höre, sie kämen dann ohnehin in die Verordnung, da werde ohnehin alles geregelt. Das waren Anträge zu den Themen Moratorium für Kredite – also nicht frühzeitiges Fälligstellen –, Cross-Border-Leasing – Aufzeichnung, okay –, Managergehälter und Haftungen, eine Börsenumsatzsteuer, eine Änderung des Pensionskassengesetzes. – All das ist mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt worden. Und jetzt höre ich, das werde ja ohnehin großteils in der Verordnung stehen. – Da frage ich mich, warum ihr ablehnt! (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das ist ganz einfach!)
Ich habe also weiterhin den Eindruck, dass der Herr Finanzminister auch in Zukunft nicht daran denkt, die anderen politischen Kräfte dieses Landes miteinzubinden. Der Finanzminister wird in vielen Bereichen ganz alleine entscheiden. In manchen Bereichen muss er auch den Herrn Bundeskanzler in die Entscheidungen einbinden, aber in wichtigen Bereichen wird der Finanzminister ganz alleine darüber entscheiden, in welcher Form ein Finanzinstitut unterstützt wird und zu welchen Bedingungen das geschehen wird. In anderen Ländern wird das anders gehandhabt. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Nein, die Bedingungen werden in der Verordnung festgelegt!) – Ja, aber ob es dann genau so in der Verordnung steht oder ob die Verordnung genauso „butterweich“ und „dehnbar“ ist wie das Gesetz, das weiß ich nicht.
Ich habe die Verordnung noch nicht gesehen. Wir reden jetzt über das Gesetz, und die Verordnung dazu gibt es noch nicht. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Aber das Gesetz schreibt vor, was drinnen stehen muss!) – Wo steht das? (Staatssekretär Dr. Matznetter: § 2 Abs. 5!) Es steht drinnen, dass es zu berücksichtigen ist, aber es steht nichts Genaueres drinnen. Es steht genau ein Absatz über die Managergehälter drinnen, die irgendwie mitbedacht werden sollen. – Okay, aber das ist nichts Dezidiertes. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Wortgleich aus dem deutschen Gesetz!) – Die Verordnung gibt es trotzdem nicht. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Wortgleich deutsches Gesetz! Ich wollte nur informieren!)
Es ist mir bewusst, dass hier im Bundesrat sehr viele Personen sitzen, die diesem Gesetz jetzt mit Bauchweh zustimmen. Es ist mir bewusst, dass auch im Nationalrat sehr viele Abgeordnete diesem Gesetz nur mit Bauchweh zugestimmt haben. Es haben auch sehr viele den Saal verlassen, um nicht zustimmen zu müssen.
Ich habe mir sehr ausgiebig überlegt, was ich heute mache. Ich werde den Saal nicht verlassen, werde aber auch nicht zustimmen. Ich will damit auch den Herrn Kollegen Himmer beruhigen, der meint, es sei ja auch kein Zustand, dass alle nur kritisieren und dann am Ende doch die Hand heben. – Also in diesem Fall wird es nicht ganz einstimmig sein.
Die wichtigsten Gründe, warum ich diesen Gesetzen und Gesetzesänderungen nicht zustimmen möchte, sind drei Prinzipien, die ich in diesem Gesetz durchgängig finde und die meine Zustimmung verhindern.
Das eine ist das Prinzip der Machtkonzentration. Ich habe es schon angesprochen: Es ist einfach der Herr Finanzminister – wir haben es heute im Ausschuss auch wieder gehört –, der entscheidet, welche Maßnahmen gesetzt werden. Es ist kein Gremium, es ist nur der Finanzminister alleine.
Es ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden: Wenn die BAWAG vielleicht drei Jahre später krachen gegangen wäre und es hätte einen roten Finanzminister gegeben, weiß ich nicht, ob dann ein Skandal daraus entstanden wäre, ob es dann Untersuchungsausschüsse et cetera gegeben hätte, ob es Konsequenzen für das Management gegeben hätte oder ob das dann einfach alles schön repariert worden wäre und nicht sehr viel nach draußen gedrungen wäre. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Beim Untersuchungsausschuss haben wir gemeinsam gegen die ÖVP gestimmt!) – Ich sage
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