BundesratStenographisches Protokoll761. Sitzung / Seite 40

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ja: Würde es die BAWAG erst jetzt, drei Jahre später, betreffen und es einen roten Fi­nanzminister gäbe, dann wäre es wahrscheinlich anders. Wäre vielleicht eine der ÖVP nahestehende Bank betroffen und es gäbe einen schwarzen Finanzminister, dann würden, nehme ich einmal an, Skandale auch nicht in dieser Größenordnung durch­brechen, auch wenn es vielleicht genau solche Hintergründe gäbe. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Aha, jetzt verstehe ich es! – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Him­mer.Ich werde das jetzt nicht so dezidiert sagen, sonst sagst du wieder, ich lüge.

Wir haben auch im Ausschuss sehr intensiv über die Constantia gesprochen und über diverse Vermutungen, dass es da nicht nur um die Finanzmarktkrise geht, sondern dass es vielleicht auch andere Ursachen dafür gibt, dass die Constantia in eine Krise geschlittert ist. Es wurde uns dann mitgeteilt, das wisse alles die Finanzmarktaufsicht, im Ministerium wisse man das noch nicht so genau, man könne das erst dann sagen, wenn im Ministerium der Antrag vorliegt, dass die Constantia eine Unterstützung braucht.

Jetzt ist die Constantia von fünf anderen Banken aufgefangen worden. Vielleicht brau­chen dann die fünf anderen Banken eine Unterstützung. – Wer dann wo noch etwas klarstellt und darlegt, sei dahingestellt. Mein Vertrauen, dass das dann noch großartig aufgeklärt wird, ist begrenzt – so wie mein Vertrauen in die Kontrolle allgemein. Ich habe in der „Presse“ gelesen, dass die Finanzmarktaufsicht auch darüber überrascht war, dass insgesamt 2,6 Milliarden € in Island veranlagt waren. Ist es nicht auch die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, gewisse Risken, die die Banken im Land betreffen, zumindest zu kennen?

Über die Managementhaftungen – darüber, dass Management und Shareholder einen Beitrag leisten sollten – ist schon einiges gesagt worden. Ich kann mir vorstellen, dass das möglich ist, wenn es um den Einstieg ins Eigentum geht, sprich: dass der Staat Geld hergibt und dafür Eigentum erwirbt. Nach dem, was man so in den Zeitungen liest, wird das jetzt eher so gehandhabt werden, dass der Staat dafür kein Stimmrecht in Anspruch nimmt, sondern versucht, es auf eine andere Art und Weise zu lösen.

Dann ist aber auch zu bezweifeln, inwieweit der Staat oder der Herr Finanzminister – oder wer auch immer – dann auch Vorschriften machen kann und wird, was Manage­ment- und Shareholder-Beteiligung betrifft.

Ein weiteres Prinzip, das mich davon abhält, zuzustimmen, ist – ich nenne es einmal so eine Art Gießkannenprinzip. Es ist natürlich schwierig und fast unmöglich, dass man sagt, man schützt nur die braven Sparer, die sich ihr Geld hart erarbeitet haben, es auf das Sparbuch gelegt haben und jetzt davor bewahrt werden sollen, dass ihnen die Sparbuchguthaben dahinschmelzen. Es ist aber nicht einmal ansatzweise eine Vorkehrung dafür getroffen, dass man nicht genau die Menschen unterstützt, die vor­her spekuliert haben, viel Geld damit gemacht haben und dieses Geld jetzt aufs Spar­buch legen. – Ich habe auch keine Lösung anzubieten, wie man es machen könnte. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das ist sowieso zu spät!) – Na ja, ich habe gesehen, bei der P.S.K. bekommt man jetzt schon 5 Prozent Fixzinsen. Da würde ich alle meine Stock Options auf das Sparbuch legen. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Schon wieder BAWAG! – Bundesrat Gruber: außer unter den Kopfpolster!)

Es ist mir bewusst und klar, dass diese unbegrenzte Haftung jetzt „passiert ist“ bezie­hungsweise im Zuge eines gewissen Gleichschrittes in der EU beschlossen wurde. – Richtig finde ich es trotzdem nicht. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Befristet!) – Ja, be­fristet.

Es ging auch um die Sicherstellung vorzeitiger Fälligkeit von Privatkrediten. – Der dies­bezügliche Antrag wurde, wie gesagt, abgelehnt. Inwieweit das dann noch irgendwo


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