BundesratStenographisches Protokoll761. Sitzung / Seite 51

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

aus so genannten Cross-Border-Leasing-Geschäften. (...) Die Geschäfte waren seiner­zeit unter Postbus-Chefin Wilhelmine Goldmann“ – SPÖ-nahe – „und ÖIAG-Vorstands­direktor Peter Michaelis abgeschlossenen worden (Bundesrat Gruber: Michaelis war immer ein „guter Sozialdemokrat“!)

Man kann euch demnach nicht ganz aus der Haftung nehmen. Man kann nicht immer sagen, dass die anderen die Bösen sind, und bei sich selbst sagen, weg mit dem Gan­zen! Da muss sich jeder bei der eigenen Nase nehmen, inklusive der SPÖ.

Ja, wir sind uns einig – auch wenn es jetzt in einer Krise passiert –, dass wir bessere Kontrollen brauchen. Es wäre wirklich angeraten, dort, wo Kontrollen eigentlich schon bestanden haben, diese auch tatsächlich einzusetzen, und nicht so zu tun, als ob Kon­trollen etwas wären, das man auf Papier druckt, das geduldig ist, und nicht anwendet. Die Kontrollen, die wir haben, gehören angewandt beziehungsweise – wenn es nötig ist, und das ist hier nötig – auch ausgeweitet. (Beifall des Bundesrates Herbert.)

15.56


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster ist Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.56.12

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesrätin Mühlwerth, ich wollte nur etwas klar­stellen, damit Sie nicht so viel Bauchweh haben müssen. (Bundesrätin Mühlwerth: Sie müssen sich um mein Bauchweh wirklich keine Sorgen machen!) Punkt eins: Alle Haf­tungen der Republik Österreich erfolgen selbstverständlich nur unter der Bedingung, dass es nachvollziehbare Verwaltungsakte sind, die selbstverständlich auch im Ein­zelfall der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Das ist eine gesetzliche Voraus­setzung.

Wenn Sie sich die Regelung, die es dazu gibt, anschauen, so werden Sie sehen, dass darin in Abweichung zu § 66 Bundeshaushaltsgesetz eine gewisse Flexibilität einge­räumt wird. Das betrifft den Umstand, dass wir für die Haftungen, die übernommen werden, ein höheres Haftungsentgelt wollen, aber – und das steht auch im Gesetz – die Prüfungsrechte und die Berichtsrechte – nämlich in Bezug auf den, für den gehaftet wird – ausdrücklich voll aufrecht bleiben.

Zweiter Punkt: Gemäß § 7 Interbankmarktstärkungsgesetz sowie § 6 Finanzmarktsta­bilitätsgesetz ist eine Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen gegeben, der diesem Haus quartalsweise einzeln über jede Haftung zu berichten hat. Das wird also nicht freihändig vergeben. Haben Sie daher auch keine Angst, dem Legalitätsprinzip droht keine Gefahr!

Drittens: Natürlich steht bei der Verordnungsermächtigung: „kann“ – es heißt ja Verord­nungsermächtigung. Daraus folgt nicht, dass diese Verordnung nicht erlassen wird. Die Verordnung muss erlassen werden, weil sie die näheren Bedingungen regelt, un­ter denen die Haftung nachher ausgesprochen werden kann. Das wollte ich erläutern. Das heißt: Das Bauchweh diesbezüglich ist unbegründet. Der Rechnungshof kann selbstverständlich – und wird auch, davon bin ich überzeugt –, wenn nach dem Gesetz Akte notwendig sind, jeden dieser Akte einzeln prüfen.

Was die Dimension bei den Österreichischen Bundesbahnen betrifft: Ich wäre froh, wenn es hier nur um 6 Millionen ginge, Frau Kollegin! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Wir ringen derzeit darum, dass nicht die ganzen 613 Millionen entfallen, und im Ausmaß von 300 Millionen € – das lese auch ich selber in der Zeitung – müss­ten jetzt schon Abschreibungen gemacht werden. Dort liegt unser Problem begründet,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite