BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 17

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Bundesrat gefasst und in den Koalitionsverhandlungen und im Regierungsprogramm festgelegt haben.

Diese Maßnahmen kennen Sie. Es sind Maßnahmen mit dem Schwerpunkt in Konjunk­turpaketen, in Tarifsenkungen – also ein wesentlicher Teil der Steuerreform im kom­menden Jahr. Es sind Maßnahmen, die gesetzt wurden, etwa um die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren, der Älteren in unserem Land zu stärken, wenn wir etwa an den Heizkostenzuschuss oder an die Pensionistenpreisindex-Abschlüsse denken, die jetzt erst für die Einzelnen spürbar geworden sind.

Dass wir die Diskussion begonnen und zu einem Beschluss im Parlament geführt haben, für jene, die das Pflegegeld brauchen, eine Erhöhung vorzunehmen und als Unterstützung für Familien eine 13. Kinderbeihilfe auszuzahlen, darf ebenso wenig in Vergessenheit geraten wie der Ehrgeiz und das Engagement, jetzt auch jene Bereiche in Schwung zu bringen, die noch nicht beschlossen, noch nicht bei den Bürgern, aber sehr wohl schon vereinbart sind.

Dazu gehören vor allem Investitionsanreize für Unternehmen durch vorzeitige Ab­schreibung im Ausmaß von 570 Millionen €, Projekte der Bundesimmobilien­gesell­schaft im Ausmaß von 850 Millionen €, die vorgezogen werden, 100 Millionen € Euro für thermische Sanierung sowie die Förderung regionaler Beschäftigungsprogramme im Ausmaß von 75 Millionen €. Dazu gehört auch die schon genannte Steuer- und Tarif­senkung und die Entlastung von Familien mit Kindern im Ausmaß von 500 Mil­lionen € Euro.

Rechnet man diese Maßnahmen auf die Entlastung des Einzelnen um, dann gibt es viele Beispiele, die zeigen, dass die Entlastung etwa für eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern jährlich 1 700 € beträgt, jene für eine Familie mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern 2 500 € – noch nicht mitgerechnet jene anderen Effekte, die über diese Maß­nahmen der Steuersenkung hinausgehen.

Es ist also ein sehr engagiertes Programm, das davon abhängig ist, dass es auch mit demselben Einsatz und Engagement, mit dem wir es vereinbart und beschlossen haben, umgesetzt wird.

Der Herr Vizekanzler und Finanzminister und ich – und ich kann versprechen, die gesamte Bundesregierung – werden mit Sicherheit mit demselben Engagement, mit dem wir das so früh und so rechtzeitig vereinbart haben, im kommenden Jahr an die Umsetzung gehen, denn die Bürgerinnen und Bürger werden uns genau daran messen – nicht daran, ob wir in einer Debatte einmal etwas mehr oder etwas weniger kritisch miteinander umgehen, sondern daran, welche Leistung wir für unser Land gemeinsam als Bundesregierung erbringen. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Geist der gemeinsamen Umsetzung all dieser Vereinbarungen für unser Land im Vor­dergrund steht.

Es umfasst das Regierungsprogramm aber natürlich auch andere Bereiche – viele Bereiche des gesellschaftlichen Leben von großer Bedeutung. So war es etwa bereits beim Europäischen Rat Thema, dass Umweltpolitik nicht in Widerspruch mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geraten darf. Die oft beschworene Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie, die manchmal im Einzelpunkt natürlich zu einem Konflikt führt, darf nicht einseitig auf Kosten des einen oder des anderen aufgelöst werden. So ist das Ziel von einem 34-prozentigen Anteil erneuerbarer Energiequellen bis 2020 ein sehr engagiertes. Auch wenn es manchmal von dem einen oder anderen Mitglied einer Umweltorganisation als nicht ausreichend positiv gesehen wird: 34 Prozent Anteil erneuerbarer Energiequellen bei einer Zielsetzung von 20 Prozent in der Europäischen Union bedeutet doch eine erhebliche Steigerung. – Wir liegen jetzt bei 23 Prozent.

 


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