BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 72

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Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Frau Minister! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Per­sonal­vertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechts­pflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden sollen.

Meine Damen und Herren, der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen diesen Gesetzesvorschlag keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.10.47

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Grüne, Niederösterreich. – Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuhörerInnen! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle umfasst insgesamt die Änderung von 17 Gesetzen. Das geht vom Beamten-Dienstrechtsgesetz bis zum Bundestheaterpensionsgesetz. Wir haben uns natürlich alle Änderungen angesehen, und es gibt sehr vieles, was wir gerne unterstützen würden. Es ist die übliche Geschichte, das Glas ist halb voll und halb leer. Wir im Bundesrat haben leider keine Möglichkeit, differenziert abzustimmen, aber es gibt zwei Punkte, warum wir heute bei diesem Tagesordnungspunkt ablehnen werden.

Diese zwei wichtigen Gründe sind für uns einerseits das Asylgerichtshofgesetz, denn durch diese Änderung wird den Flüchtlingen der Zugang zu einer Verfahrenshilfe gesperrt. Noch dazu, wo erst vor Kurzem auch die Rechtsberatung der Asylwerber gekürzt worden ist, nämlich von 438 000 € auf 221 000 €. Das heißt, es wird insgesamt enger, und wir stehen an und für sich immer dafür, dass es auch gerade beim Asyl faire Verfahren gibt. Die Änderung ist ein Schritt in die falsche Richtung, und deshalb können wir da ganz sicher nicht zustimmen.

Das Zweite, warum wir nicht zustimmen, ist diese lineare Gehaltserhöhung für die Bundesbediensteten und für die Landeslehrer. 3,55 Prozent – ob das viel oder wenig ist, kann man darüber streiten – sind jedenfalls meiner Meinung nach nicht sinnvoll, wenn diese 3,55 Prozent für 1 000 € Nettoeinkommen genauso gelten wie für 4 000 € Nettoeinkommen, gerade in Zeiten, wo wir von Armutsfallen und Teuerungswellen reden. Da wäre es einfach sinnvoll, dass man die niedrigen Gehälter höher hinaufsetzt, man da mehr jährliche Erhöhung vorsieht als bei den höheren Gehältern.

Wie gesagt, das Glas ist auch halb voll. Es gäbe auch gute Gründe, zuzustimmen. Die guten Gründe, zuzustimmen, werden sicher von den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien noch vorgetragen, die erspare ich mir jetzt aus Zeiteffizienz. Wir werden ablehnen. (Beifall der Bundesräte Schennach und Dönmez.)

13.13

 


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