BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 73

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schimböck. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der ist nicht da!) – Okay. Dann schreiten wir in der Rednerliste fort.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.13.31

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2008 ist der präsentierten Regierungsvorlage sehr ähnlich – keine guten Aussichten für unsere Beamten. Wenn ich nur die festgeschriebene Gehaltserhöhung für den öffent­lich Bediensteten anschaue, die um 0,1 Prozent über der Inflationsrate liegt, kann ich nicht von einem großen Abschluss reden, den die Regierung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgehandelt hat.

Wenn ich mir andere Berufsgruppen anschaue, zum Beispiel die Metaller, so muss ich festhalten, dass das auch anders gegangen wäre. Immerhin lag dort der Gehalts­abschluss doch wesentlich höher als beim öffentlichen Dienst – und genau das wäre auch im öffentlichen Dienst anzustreben gewesen.

Oder zum Beispiel die Verschlechterungen im Disziplinarrecht: Mit der Einführung einer Generalprävention ist es jetzt möglich, dass nicht mehr allein die Schuld des Beamten zur Straffindung herangezogen wird, sondern dass dabei auch darauf Bedacht genom­men wird, eine möglichst große Abschreckung zu erzielen. Das ist geradezu eine klassische Bestimmung, um kritische Beamte beziehungsweise politische Widersacher im öffentlichen Dienst mundtot zu machen. Das ist eine Vorgehensweise, die unbedingt abzulehnen ist. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

Dazu darf ich ein Beispiel bringen: Der niederösterreichische Fachausschuss für Exekutivbeamte, zuständig für die Zustimmung zur disziplinären Verfolgung eines eigenen Mitgliedes, kann diese Verfolgung eines Polizeibeamten, der anderen Polizei­beamten Geld unterschlagen hat, mit einem Beschluss verhindern. Und so ist es auch in Niederösterreich passiert.

Ich frage mich, warum wird ein Angehöriger des gewerkschaftlichen Betriebsaus­schus­ses nicht disziplinär verfolgt, wenn dieser in die Gemeinschaftskasse der Polizeikol­legen greift. Das hätte geändert gehört. Nur weil er Gewerkschaftsangehöriger, Fach­ausschussmitglied und Mitglied der ÖVP Niederösterreich ist, ist das wirklich ein Grund, nicht mehr verfolgt zu werden? Warum wird der entstandene Schaden von 2 700 € nicht durch die Gewerkschaft ersetzt?

Dazu passt auch die neue Regelung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens im Umlaufverfahren. Das bedeutet, es ist keine Besprechung mehr erforderlich, es erfolgt die Einleitung, falls eine erfolgt, im Vorbeigehen – aber vermutlich nicht gegen alle.

Auch möchte ich die Flexipool-Lösung ansprechen: Jahrelange verfehlte Personal­politik hat dazu geführt, dass es überall Personalprobleme gibt. Mit dem Flexipool wird versucht, bei der Exekutive die Personalpolitik aufzubessern beziehungsweise zu korrigieren, indem junge Polizisten in unserem Land Personallöcher innerhalb eines Landespolizeikommandos stopfen müssen. Im Gegenzug werden Zuteilungsgebühren nicht mehr als Aufwendung anerkannt und sind somit voll zu versteuern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder einmal wurde außer Acht gelassen – obwohl deren Notwendigkeit bekannt ist –, überfällige Reformen und Verbesserungen zu beschließen.

Als ein weiteres Beispiel darf ich noch die Deckelung der Nebengebührenwerte anführen. Obwohl durch Bedienstete im öffentlichen Dienst die Deckelung der Neben-


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