BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 71

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Kindergarten bis zur Hochschule und auch in der Freizeit soll das ein Schwerpunkt sein.

Als Schwerpunkt steht im Programm ja auch: Jugend. Außerschulische Jugendarbeit mit der schulischen zu vernetzen, das sind Ansätze, über die man natürlich in der Um­setzung sehr konkret reden muss. Sie haben auch das Beispiel Integration gebracht. Ich halte es für einen ganz wichtigen Punkt. Das wäre so eine Grundgeschichte, wo aber, wenn man sich das durchschaut, in jedem Kapitel auch die integrativen Ele­mente, die aus den unterschiedlichen Fachbereichen kommen, angesprochen werden.

Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich, dass da ein Anfang gelungen ist, sage aber auf der anderen Seite auch: Es ist wichtig, dass es auch die Symbole der Skepsis gibt, dass es auch diejenigen gibt, die kritisch und selbstkritisch die Dinge hinterfragen, und ich glaube, es gilt nicht nur, dass die Opposition wach schaut und Wache hält, sondern dass das auch wir selbst tun, die in der Regierung als Parteien vertreten sind. In diesem Sinne verstehe ich mich, gerade auch als steirischer Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und des Bundesrates Dönmez.)

13.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


13.08.00

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den vorher einge­brachten Antrag (Zwischenrufe bei der ÖVP) – reden wir nachher darüber – zurück­ziehen und als selbständigen Antrag einbringen. Ich ersuche hiermit formell um die Zuweisung an den Innenausschuss und möchte mich recht herzlich bedanken. – Danke.

13.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der Antrag ist damit zurückgezogen.

Wir sind am Ende der Debatte.

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann ist die Debatte geschlossen.

13.09.012. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschrei­bungs­gesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungs­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundes­theaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (1 d.B. und 30 d.B. sowie 8037/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte um den Bericht.

 


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