BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 86

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Ja, das ist erfreulich. 16,141 Milliarden € Einnahmen für die Gemeinden sind eine Steigerung von 5,8 Prozent. Es sind natürlich auch die Ausgaben gestiegen, und nun kommen wir zu dem, was ich vorhin gesagt habe, dass die Gemeinden eines der wichtigsten Elemente sind, die wir – gerade jetzt, in einer Konjunkturkrise – haben, um gegenzusteuern und zu investieren.

Wir sehen schon in diesem Bericht, der auf den Daten 2006 und 2007 basiert – und nicht auf den Daten aus der Krise aufgrund der Ereignisse durch riskante Geschäfte in diesem Jahr –, dass die notwendigen Investitionen zurückgehen. Warum? – Weil die Gemeinden immer mehr in soziale Aufgaben involviert werden – zu Recht involviert werden, ich sage nur Pflegebereich oder Kindererziehung – und nun bei den Investitionen in die Infrastruktur das Geld fehlt.

Der Herr Gemeindebundpräsident hat, um diese Leistungen der Gemeinden in Zeiten extremer Konjunkturschwankungen auch erfüllen zu können, gestern oder vorgestern einen zusätzlichen Transfer von 2,5 Milliarden € gefordert.

Das ist aus Sicht der Grünen eine richtige und sinnvolle Maßnahme, denn sie trifft das Problem im Kern, dort, wo sie auch die höchste Effizienz hat und eine unmittelbare Erfüllung – zum Beispiel von sozialen, wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Auf­gaben – erfolgen kann.

Nur, das muss mit einer Bedingung verbunden sein, und diese Bedingung heißt, dass wir den Auftrag an den Rechnungshof verändern, sein Gebarungsvermögen insofern ändern, als er nicht mehr nur Gemeinden ab 20 000 Einwohnern prüfen kann, sondern alle österreichischen Gemeinden, denn Misswirtschaft ohne Kontrolle, hochriskante Spekulationen mit Steuergeldern, das darf es nicht geben. – Bitte sagen Sie jetzt nicht, aber wir haben ja in den Ländern auch Prüfungen. Jürgen Weiss würde das jetzt wahr­scheinlich sagen, aber auch er weiß, dass diese Kontrollen in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich geregelt sind und wir zum Teil Regelungen von Prüfungen haben, wo in Konzentrations- oder Koalitionsregierungen die roten Landesräte die roten Gemeinden prüfen und die schwarzen Landesräte die schwarzen Gemeinden. (Ruf bei der ÖVP: Wo? Bundesrätin Kerschbaum: In Niederösterreich!) – Zum Beispiel in Niederösterreich, zum Beispiel in der Steiermark. (Bundesrätin Vladyka: Das stimmt nicht!) Das stimmt. (Bundesrätin Vladyka: In Niederösterreich nicht!)

Meine Damen und Herren, dann gibt es noch folgende Frage: Weil der Herr Staats­sekretär aus dem Burgenland ist, habe ich mir ein Beispiel aus dem Burgenland herausgesucht (Bundesrat Stadler: Zur Feier des Tages!): Kontrolle ist immer eine Sache der Parlamente, und der Bericht über Kontrolle sollte an Parlamente gehen. Wenn das Land seine Gemeinden prüft, dann ist die Frage, wohin der Prüfbericht geht. Der Direktor des burgenländischen Landesrechnungshofes, Dipl.-Ing. Franz Katzmann, sagt:

„Die Berichte gehen der Landesregierung und nicht dem Landtag zu. Das bedeutet, dass die Begutachtungsergebnisse des Landesrechnungshofes nicht veröffentlicht wer­den und dem Landtag nicht übermittelt werden.“ Es ist der Direktor des burgen­ländischen Landesrechnungshofes selbst, der weiter sagt: „Insofern ist die Öffentlich­keitswirkung der Begutachtungsergebnisse des Landesrechnungshofes im Gemeinde­prüfungsbereich – jedenfalls im Burgenland – nicht erreicht. So gesehen, wäre also diese Thematik zu überbrücken und diese Lücke aus unserer Sicht jedenfalls zu schließen.“

Das Land Steiermark hat unlängst ein Jubiläum gefeiert: Der steiermärkische Landes­rechnungshof war der erste unabhängige Landesrechnungshof in Österreich. Rech­nungshofdirektor Johannes Andrieu bestätigt, dass er eine externe Kontrolle der Gemeinden durch die Rechnungshöfe begrüßen würde. (Bundesrat Kneifel: Ja, durch


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