BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 88

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gesprochen, und auch er geht davon aus, dass das Prinzip der Vollständigkeit der öffentlichen Finanzkontrolle die gesamte Finanzgebarung der öffentlichen Hand unabhängig anderer Finanzkontrollen einzubeziehen hat.

Professor Isensee sagt: „Angesichts des Trends zur Flucht aus dem Budget und der Ausdünnung des parlamentarischen Einflusses“ – was offensichtlich Kollege Kneifel will – „ist dieses Prinzip doppelt wichtig, um die notwendige demokratische Kontrolle sicherzustellen. Die Aufteilung der Staatsgewalt im Bundesstaat“ – wie Österreich – „rechtfertigt keine Einbuße“ – der Kontrolle.“

Und nun zu einem Professor aus Österreich, der einmal, glaube ich, knapp davorstand, Obmann Ihrer Partei zu werden. (Bundesrat Kneifel: Du musst das genau lesen!)  Vorsichtig, ganz ruhig bleiben.

Herr Kollege Kneifel kennt ihn wahrscheinlich besser. Professor Hengstschläger sagt: „Nach dem System der österreichischen Bundesverfassung soll Rechnungs- und Gebarungskontrolle überall dort einsetzen, wo über das Geld der Bürger verfügt wird.“ Und das ist in den Gemeinden der Fall.

Interessant ist – (der Redner hält neuerlich das Exemplar des Gemeinde­finanz­berichts 2008 in die Höhe) das kann man hier schon sehen –, dass die Zuwächse und auch manche Operationen im finanziellen Bereich gerade bei kleinen Gemeinden auffällig sind.

Professor Hannes Hengstschläger sagt:

„Eine Erweiterung der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes liegt in der aus­schließ­lichen Bundeskompetenz. Damit kann der Bundesgesetzgeber“ – und das ist jetzt ein Appell an die Bundesregierung, Herr Staatssekretär! – „auch Rechtsträger im Bereich der Länder und der Gemeinden der Rechnungshofkontrolle unterwerfen.“ – Das ist eine ausschließliche Bundeskompetenz.

Und weiters: „Die Länder können im Rahmen ihrer relativen Verfassungsautonomie dem Rechungshof gleichartige Einrichtungen schaffen.“

Aber was der Rechnungshof prüft und was nicht, ist eine ausschließliche Bundes­kompetenz. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Kompetenz angesichts 50 bis 60 Millionen € an Spekulationsflops und 11 Milliarden € Verschuldung bei den österreichischen Gemeinden nun einfordert.

Bleiben wir noch bei Hengstschläger, der, glaube ich, Linzer ist. Er sagt:

„Dies belegt aber auch die Sachwidrigkeit der derzeitigen Beschränkung der amts­wegigen Kontrolle auf nur 1,02 Prozent aller Gemeinden. Gerechtfertigt wird dies mit dem Hinweis auf die Gemeindeautonomie und auf die aufsichtsbehördliche Geba­rungskontrolle. Dieses Argument trifft aber auch auf Gemeinden zu, die bereits heute der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Tatsache ist, dass die Gebarung von 98,98 Prozent der österreichischen Gemeinden nie von einem unabhängigen und außenstehenden Kontrollorgan geprüft wird.“

Das geht nicht, meine Damen und Herren! 98,98 Prozent der österreichischen Gemein­den werden nie von einem unabhängigen Kontrollorgan geprüft. (Bundesrat Kneifel: Nein!) Auch in Oberösterreich haben wir einen Roten für die roten Gemeinden und einen Schwarzen für die schwarzen Gemeinden. Wir wissen das, Herr Kollege Kneifel. (Bundesrat Kneifel: Falsch!)

Die Höhe der öffentlichen Mittel ... – Sagen Sie, all die Herrschaften, die bei diesem Symposium waren, sind irgendwie für Sie „Holzkoffer“ oder was auch immer – Professor Hengstschläger, Rechnungshofpräsident Moser, Verfassungsgerichts­hof­prä-


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