BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fassung als Gemeindeaufsicht ja die Länder. Das heißt, in acht österreichischen Bundesländern obliegt die Gemeindeaufsicht den Ländern und wird durch die jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt.

Jetzt ein kurzes Beispiel, weil ich die Situation nicht wegdiskutieren, sondern auch einen konstruktiven Vorschlag einbringen will: In der oberösterreichischen Gemeinde­ordnung, die größtenteils harmonisiert ist mit den Gemeindeordnungen der anderen Bundesländer, ist zum Beispiel in § 84 die Aufnahme von Darlehen durch Kommunen geregelt, das heißt, es gibt eine Genehmigungspflicht durch die jeweiligen Länder. Das hat in Oberösterreich dazu geführt, dass die Länder gefordert haben, speziell bei Fremdwährungskrediten – auch während meiner Amtszeit hat meine Gemeinde einen Fremdwährungskredit in Höhe von 50 Millionen Schilling genommen – in den Vertrag eine Option einzubauen, dass man vierteljährlich wieder auf die nationale Währung umsteigen kann. Das war eine Forderung der Gemeindeaufsicht, die den Kommunen sehr geholfen hat. Mein Nachfolger im Amt ist jetzt akribisch dabei, zu kontrollieren, wann denn der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist, um diese Option zu ziehen. – Also eine effiziente Kontrolle.

Da der von Ihnen zitierte Professor Hengstschläger Oberösterreicher ist, bin ich irgend­wie ein bisschen irritiert, wenn Sie sagen, 98 Prozent der Kommunen würden nicht geprüft. – Ich weiß nicht, woher Professor Hengstschläger das haben soll. Solange ich Bürgermeister war – vielleicht aber auch, weil ich Bürgermeister war (Heiterkeit bei der SPÖ) –, ist unsere Gemeinde mindestens drei- oder viermal geprüft worden, und zwar auch vom Rechnungshof. Auch unsere Nachbargemeinden sind alle geprüft worden. Das Land bedient sich da der Bezirkshauptmannschaften, die regelmäßig und oft rund um die Uhr die Kommunen prüfen. – Vielleicht sollte man sich daher vor solchen Aussagen ein bisschen erkundigen, wie es diesbezüglich tatsächlich ausschaut.

Was die Behauptung anlangt, dass Prüfungsberichte nicht öffentlich seien, so ist das genauso unrichtig! Der Prüfungsbericht über eine Gemeinde – das steht ja auch so in der Gemeindeordnung – muss in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung präsentiert und diskutiert werden. Die Öffentlichkeit ist also auch da gegeben, aber vielleicht hat sich das noch nicht bis zu den Grünen durchgesprochen; das ist möglich. (Bundesrat Schennach: Es hat sich bei Ihnen einiges nicht durchgesprochen!) – Diese Ihre Aussage ist falsch! Aber jetzt noch ein Vorschlag zur Güte. (Bundesrat Schennach: Das ist Ihr Problem: Sie haben ein bisschen Nachholbedarf!) – Herr Kollege Schen­nach, warum sind Sie denn so nervös? (Bundesrat Schennach: Hier wird herum­geflegelt – ohne Substanz! Aber bitte, flegeln Sie weiter!)

Ich mache Ihnen gerne einen Vorschlag, wie man vielleicht dieses durchaus leidige Thema, das ja nur ein kleines Segment der globalen Finanzkrise ist, etwas eingrenzen könnte; das Wort „verhindern“ möchte ich in diesem Zusammenhang nicht verwenden, denn da würden wir uns nur selbst etwas vormachen. – Eingrenzen könnte man das insofern, indem man bei Finanzveranlagungen, die sozusagen über das normale Sparbuch hinausgehen, das Land mittels Genehmigungspflicht miteinbindet; so zum Beispiel durch eine Erweiterung des § 84 Gemeindeordnung; das wäre relativ rasch und leicht möglich. Aber da, meine Damen und Herren, wären natürlich auch die Länder gefordert, Fachleute beizuziehen. Den Rechnungshof da einzubeziehen, das hielte ich für falsch, denn: Zwei oder drei Jahre später durch einen RH-Bericht zu erfahren, dass die Gemeinde Hartberg ihr Geld falsch veranlagt hat, das brauchen wir nicht, denn das haben wir ohnehin schon zwei Jahre davor in der Zeitung gelesen. Das wäre also nicht unbedingt unter Effizienz zu verstehen.

Da sind meiner Meinung nach nicht der Bundeskanzler und nicht die Bundesregierung gefordert, sondern die Länder und Landtage – und wir Bundesräte können ja den Landtagen mit unserer Kompetenz gerne zur Hand gehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite