BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 102

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Bei der Begründung der Dringlichkeit steht dabei, dass laut Frau Stadträtin Sowieso die letzten drei Zahlungen für dieses Jahr vorläufig und unverzinst gestundet wurden und ein Kompensationsgeschäft dafür sorgen soll, dass der Gemeinde keine Schulden entstehen. Die Abklärung, ob überhaupt ein verpflichtendes Rechtsgeschäft zwischen der Stadtgemeinde Bruck und der Bank vorliegt beziehungsweise -lag, ist für die weiteren Verhandlungen unerlässlich und dringend notwendig. – Zitatende. (Bundesrat Hensler: Der Bürgermeister wird das genau wissen!)

Das heißt, es ist jetzt offenbar in Niederösterreich Gebot der Stunde, dass keinerlei Verluste durch Finanzspekulationen in den Gemeindebudgets mehr auftauchen. Da springt halt dann eine landesnahe Bank ein, und es gibt Kompensationsgeschäfte, aber letztendlich verschwinden ja diese Dinge dadurch nicht, letztendlich trifft es dann das Land Niederösterreich. Aber es wäre schon interessant, eine genaue Zahl zu erfahren, wie viele Finanzgeschäfte bei den Gemeinden in ganz Österreich schief­gegangen sind, wie hoch die Belastung der Gemeinden ist, wie hoch die Belastung vielleicht auch der Länder ist, wenn den Ausfall das Land, wie offenbar in Nieder­österreich, übernimmt. Diese Zahl wäre schon wichtig, um zu wissen, was man künftig tun muss und bei den künftigen Finanzausgleichen unternehmen muss, damit die Gemeinden weiter investieren können und künftig vielleicht sogar besser und mehr investieren können, als sie es bis jetzt tun konnten, weil die Budgets in letzter Zeit immer sehr knapp waren.

Also ich würde bitten, dass Sie diese geforderte Rechnungshofkontrolle nicht nur als großes Misstrauen den Gemeinden gegenüber sehen, sondern dabei bedenken, dass man aus den Ergebnissen auch Erfahrungen schöpfen kann und damit zukünftig vielleicht auch bessere Regelungen schaffen kann, was die Gemeindefinanzen betrifft.

Aus diesem Grund bringe ich jetzt einen Entschließungsantrag ein. Ich lese nur den Entschließungstext vor. Es gibt auch einen zweiten. Wir wollen natürlich, dass ihr euch für beide entschließt.

Entschließungsantrag

der Bundesräte und Bundesrätinnen Schennach, Kerschbaum, Dönmez, Mühlwerth, Ertl betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechnungshofgesetzes vorzulegen, womit die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird. Insbesondere sollte eine Prüfung

von öffentlichen Unternehmen bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung der öffent­lichen Hand,

von Gemeinden (Gemeindeverbänden) mit weniger als 20 000 EinwohnerInnen und

von Direktförderungen der Europäischen Union

ermöglicht werden.

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Abschließend möchte ich noch sagen, ich glaube, es ist auch ein großer Fehler, der in den letzten Jahren immer mehr um sich gegriffen hat, dass man Gemeinden als Unter­nehmen sieht. Die Gemeinde ist ein öffentlicher Betrieb und nicht ein Unternehmen,


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