BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 104

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müssen jeden Euro zusammenkratzen, dass sie diese Aufgaben für ihre Bürger erfüllen können, damit die Kinder in die Schule gehen können, damit die Senioren in einem Seniorenheim leben können, damit Betreutes Wohnen stattfinden kann und vieles andere mehr.

Ich bin völlig der Meinung des Herrn Präsidenten Mödlhammer, dass 96 Prozent der Gemeinden dringenden Finanzbedarf haben, und meine, dass wir alles tun sollten, Bundesregierung, Nationalrat, Finanzminister, Bundesrat, wer immer, dass die Kom­munen in ihren Aufgaben unterstützt und finanziell entlastet werden. Dafür müssen wir Sorge tragen.

Es ehrt Sie als Anfragesteller, dass Sie sich Sorgen machen, aber ich habe das Gefühl, wenn ich diese Anfrage lese, dass Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen, wirklich mit Kanonen. Ich verstehe auch die Aufregung wegen der Beantwortung der einzelnen Fragen nicht. Es ist das keine Angelegenheit des Bundeskanzleramtes, es ist der falsche Adressat, den Sie hier erwischt haben. Es gibt Länderkompetenzen und es gibt Gemeindeautonomien, und diese Regelungen gelten auch für die Grünen, ganz gleich, ob sie im Nationalrat, im Bundesrat, in den einzelnen Landtagen oder in den Gemeindevertretungen sitzen.

Frau Kollegin, lassen wir also die Kirche im Dorf und sagen wir: Okay, diese von Ihnen verlangte unbegrenzte Möglichkeit des Rechnungshofes, des Bundes, alle Gemeinden zu prüfen, ist in Wirklichkeit eine unangemessene Forderung! So beurteile es auf jeden Fall einmal ich.

Frau Kollegin, das ist schon angesprochen und gesagt worden: Ja, Kontrolle ist gut, überhaupt keine Frage, aber es gibt den zweiten Teil, Vertrauen ist besser! (Zwischen­ruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Den will ich jetzt gar nicht reklamieren. Wissen Sie, was bei Kontrollen immer herauskommt? – Dass man draufkommt, was man vor zwei oder drei Jahren falsch gemacht hat. Dies trägt also überhaupt nicht dazu bei, ein Problem zu lösen oder etwas zu verhindern, Frau Kollegin. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.)

Ich hätte mir einreden lassen, wenn Sie eine Forderung aufgestellt hätten, wo drinnen steht, dass Gemeinden keine Darlehen aufnehmen dürfen oder keine Veranlagungen machen dürfen, wenn sie sich vorher nicht haben beraten lassen, von wem auch immer. Es ist eine gefährliche Sache, von wem man sich beraten lässt, besser von keinem Finanzoptimierer. Es ist besser, man geht in eine konservative Anlageform, man nimmt eben die 4,5 Prozent von der Bank, als man lässt sich auf 8 oder 9 Prozent ein, bekommt sie aber nicht, sondern verliert auch noch das, was man hingegeben hat.

Das wäre meiner Meinung nach eine wichtige Forderung, dass man den Gemeinden hilft, nicht, dass man sie nachher zu Tode prüft und fünf Prüfinstanzen feststellen, die Gemeinde hat, was weiß ich, 800 000 € bei ihrer Veranlagung verloren. Das kann nicht der Sinn der Sache sein und hilft meiner Meinung nach den Gemeinden auch über­haupt nicht.

Daher sind wir der Meinung, man sollte auf jeden Fall den Rechnungshof des Bundes aus dieser ganzen Sache heraußen lassen. Zuständig sind da die Landesregierungen.

Ich bin selber mehr als zehn Jahre im Salzburger Landtag gesessen und habe das miterlebt. Die Gemeinden werden regelmäßig geprüft im Salzburger Land. Da gibt es die Gemeindeaufsichtsbehörde. In Salzburg ist es nicht so, dass rote und schwarze Gemeinden getrennt geprüft werden. Da gibt es eine Gemeindeaufsicht, da gibt es Beamte, die die Gemeinden auf Herz und Nieren prüfen. Da gibt es einen Bericht, den das zuständige Regierungsmitglied dem Landtag vorlegen muss. Die Gemeinde­vertre-


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