des Bundes zu reduzieren. Es ist zu hoffen, dass dieses Vorhaben bald umgesetzt wird – die Zustimmung der Oppositionsparteien naturgemäß vorausgesetzt.
Die österreichische Bundesverwaltung ist von einer starken organisatorischen Autonomie der einzelnen Ministerien geprägt, wenngleich es hier in den letzten Jahren ganz wesentliche Fortschritte gegeben hat, beispielsweise mit einer gemeinsamen Buchhaltungsagentur sowie mit Clusterbildungen im Kraftfahrzeug-, Druckerei- und Bibliotheksbetrieb. Dennoch ließen sich durchaus noch weitere Vorteile lukrieren.
Das Regierungsprogramm bekennt sich in diesem Bereich etwas zaghaft zu einer verstärkten Nutzung des Ansatzes der gemeinsamen Aufgabenbesorgung – „shared services“ wird das dort genannt. Dabei sollte die früher einmal in Aussicht genommene Errichtung einer Bundes-Service-Agentur zur Zusammenfassung von ressortübergreifenden Unterstützungsleistungen nicht in Vergessenheit geraten. Auch die auf Bundesebene angestellten Überlegungen zu einem zentralen Regierungsdienst, etwa für die Personalverwaltung, das Gebäude- und Raummanagement, die Beschaffung der Sachmittel und so weiter, wären es wert, weiterverfolgt zu werden.
Ein Drittes: Ein nicht unbeachtlicher interministerieller Verwaltungsaufwand entsteht dadurch, dass beim Vollzug zahlreicher Bundesgesetze das federführende Ministerium nur im Einvernehmen mit anderen – teilweise mehreren – Ministerien tätig werden kann, obwohl gemäß § 5 des Bundesministeriengesetzes ohnedies bereits eine Berücksichtigungs- und Koordinierungspflicht des federführenden Ressorts besteht. Das Regierungsprogramm 2007 sah noch vor, dass die bestehenden Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien weitgehend durch eine Informationsverpflichtung abgelöst werden sollten. Diese Absicht findet sich im aktuellen Regierungsprogramm nicht mehr.
Das hat allerdings nichts damit zu tun, dass das Problem inzwischen gelöst worden wäre, im Gegenteil: Mit vielen Bundesgesetzen werden fortwährend neue Mitwirkungsrechte verankert. Die Nutzung der Möglichkeit, alle Einvernehmensregelungen einmal sozusagen mit einem Federstrich zu beseitigen und in besonders begründeten Einzelfällen wieder einzuführen, sozusagen Zero-Based Budgeting zu betreiben, wäre zwar ungewohnt, aber wirkungsvoll.
Wir hatten bisher in der Diskussion mehrere Beiträge, die der Ablehnung des Bundesministeriengesetzes dienten. Ich möchte kurz darauf eingehen.
Herr Kollege Schennach hat Kritik daran geübt, dass die Zuständigkeit für Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. – Das kann man auch positiv sehen, nämlich als Signal, dass es sich um eine Chefsache handelt. Es hat auch Vorteile der organisatorischen Effizienz, nicht für jeden Sachbereich ein eigenes Ressort einzurichten. Und es darf dabei nicht übersehen werden, dass ein Drittel der Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre Damen sind. Das kann kein so schlechter Anteil sein, denn die grüne Bundesratsfraktion hat auch keinen besseren. (Heiterkeit.)
In der Diskussion wird häufig eine Reihe von Sachbereichen genannt, die in den Rang eines Bundesministeriums oder vielleicht auch nur eines Staatssekretariats erhoben werden sollen. Das war in der heutigen Diskussion in etwas zurückhaltender Weise der Fall, aber wenn man es zusammenzählt, hätten wir gleich vier Bundesministerien mehr gehabt, wenn die Oppositionsparteien die Mehrheit hätten.
Es ist auch der Eindruck erweckt worden, dass es sozusagen eine „richtige“ Zuständigkeitsverteilung gäbe und diese lediglich den Regierungsparteien verborgen geblieben sei. – Nun kann man bekanntlich darüber streiten, ob die Wahrheit eine Tochter der Zeit sei, aber das politisch Zweckmäßige ist ohne Frage eine Tochter der aktuellen
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