BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 29

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Manche, die dann mit dem Zivildienst fertig werden, sagen: Ich hätte gerne zwölf Monate gemacht. Auch das gibt es.

Ich meine, man muss dieses Meinungsbild reflektieren und zum anderen auch die Gesamtsituation sehen, denn wir haben nichts gewonnen, wenn wir die Dauer des Zivildienstes sofort verkürzen und damit vielen Rechnung tragen, die sich das wünschen, und dann gleichzeitig die Menschen fehlen, die den Dienst an anderen Menschen leisten. Ich meine, es kommt in einer Umwegrentabilität auch den Jungen zugute, wenn für Schwächere in der Gesellschaft – sehr oft für Ältere – gesorgt wird. Dieser Frage müssen wir uns stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Aufrechterhaltung vieler sozialer und sozialmedizinischer Dienste wird es not­wendig sein, dass wir darüber weiterhin reden und den Zivildienst attraktiv halten, weil wir die jungen Männer brauchen, die in dieser Zeit nicht nur etwas für uns tun, sondern auch viel für ihr Leben mitnehmen.

Ich wünsche, dass der heutige Beschluss ein Auftakt für weitere Diskussionen und kein reiner Abschluss ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter. Ich erteile ihr dieses.

 


15.58.57

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Diese Novelle war notwendig, damit ich als Innenministerin das Verpflegungsgeld erhöhen kann, denn sonst würde den Trägern eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes bevorstehen, ohne dass sie dafür die entsprechenden Ausgleichszahlungen über die Förderungen bekommen.

Daher war es sinnvoll, dass zuerst die Beschlussfassung über dieses Zivildienstgeld für Rechtsträger geschieht. Mit dem Inkrafttreten kann ich zeitgleich die Verordnung erlassen, die es den Trägern ermöglicht, das höhere Verpflegungsgeld an die Zivil­diener auszubezahlen.

Wie schaut die Novelle konkret aus? – Je nach Tätigkeitsfeld des Rechtsträgers steht die monatliche Förderung, das sogenannte Zivildienstgeld von derzeit 580 € bezie­hungsweise 390 € zu. Die Rechtsträger, die sogenannte Blaulichtorganisationen sind, erhalten 580 €; das erhöhen wir auf 635 €. Die Sozialhilfeorganisationen erhalten derzeit 390 €; das erhöhen wir auf 445 €. Die zur Zahlung Verpflichteten – das sind jene Rechtsträger, die Gebietskörperschaften sind und Zivildiener haben – haben eine relativ günstige Arbeitskraft und erhalten dafür nicht noch einmal etwas, sondern müssen an die Zivildienstagentur etwas bezahlen. Diesen kommen wir dadurch ent­gegen, dass wir diese Zahlungsverpflichtung von 150 € auf 95 € reduzieren.

Ich habe die Höchstbeträge erwähnt, selbstverständlich gibt es dazu dann individuell noch Abstufungen.

Wie erwähnt ermöglicht das den Rechtsträgern, gemeinsam mit der Verordnung, die zeitgleich erlassen wird, das höhere Verpflegungsgeld an die Zivildiener auszu­bezahlen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, eine Bitte an Sie zu richten. Bereits meine Vorgänger haben ein Institut eingerichtet, das ich als sehr sinnvoll erachte, nämlich den Zivildienst-Award. Es wurde in allen Bundesländern ein Landessieger ermittelt, und unter den Landessiegern wurde dann der Zivildiener des Jahres ermittelt. Es ist notwendig, dass sich die Organisationen, die Zivildiener be-


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