BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 7

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Man kann also feststellen, dass es in der Weiterentwicklung der Bundesrats-Ge­schäfts­ordnung zu einem Stillstand gekommen ist, zu einem Stillstand, der nunmehr bereits seit zehn Jahren andauert, und dies, obwohl konkrete Vorschläge verschie­dener Gremien und Persönlichkeiten vorliegen, die allerdings nicht zu einer Beschluss­fassung gebracht werden konnten, und dies, obwohl ein breites Einvernehmen über die Fraktionen zu diesen Vorschlägen vorliegt.

Ich möchte an einige wichtige Initiativen erinnern:

Bereits am 1. Juni 1994 wurden Anträge der ehemaligen Kollegen Dr. Schambeck und Strutzenberger zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und der Bundesrats-Geschäftsordnung eingebracht.

Diese sahen das sogenannte Stellungnahmeverfahren vor. Grundgedanke war dabei die frühere und rechtzeitige Einbindung des Bundesrates in das Gesetzgebungs­ver­fahren. So sollten alle Gesetzesvorschläge gleichzeitig an Nationalrat und Bundesrat verteilt und zugewiesen werden. Der zuständige Ausschuss kann dann eine Stellung­nahme beschließen, die an alle Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat übermittelt wird. Dadurch sollen Anregungen des Bundesrates bereits in den Ausschusssitzungen des Nationalrates berücksichtigt und durch Abänderungsanträge umgesetzt werden können.

Dieser Vorschlag wurde auch von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer in seiner Rede vor dem Verfassungstag 2005 aufgegriffen und befürwortet. Er änderte den Vorschlag leicht in die Richtung ab, dass diese Aufgabe ein ständiger Ausschuss im Bundesrat wahrnehmen soll, um eine rasche Reaktionsmöglichkeit zu garantieren.

Auch der angesehene Politikwissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Anton Pelinka lobte diesen Vorschlag und führte wörtlich aus:

Dadurch kann sich der Bundesrat profilieren, ohne dass dadurch eine nicht wün­schenswerte Blockade zwischen den beiden Parlamentskammern entsteht. – Zitat­ende.

Ebenso liegt seit Jahren ein Vorschlag aller vier damals im Bundesrat vertretenen Fraktionen vor, wonach dem Bundesrat bei Sammelnovellen ein Teileinspruchsrecht eingeräumt werden soll. Dieser Vorschlag wurde von Univ.-Prof. Dr. Heinz Schäffer in seinem wertvollen Artikel „Reformperspektiven für den Bundesrat“ als äußerst wichtig bezeichnet, da diese Sammelgesetze, insbesondere was die Budgetbegleitgesetze betrifft, mit denen in der Vergangenheit zum Teil an die hundert Gesetze geändert wurden, nicht nur die facheinschlägige Sachdebatte in den Parlamentsausschüssen ausgeschaltet, sondern damit auch die Einspruchsmöglichkeit des Bundesrates prak­tisch ausgeschaltet wird.

Ich darf erinnern: Wir haben ja in diesem Raum hier schon etliche Male Diskussionen genau zu diesem Thema gehabt, und es besteht, glaube ich, eine große Überein­stimmung, hier in diese Richtung vorzugehen.

Diese beiden Vorschläge wurden auch von der Bundesratsklausur am 2. Mai 2007 in Bad Gastein von allen VertreterInnen der Fraktionen als äußerst wichtig bezeichnet und eine rasche Umsetzung als dringlich angesehen.

Weitere Vorschläge, die in der genannten Klausur übereinstimmend als positiv bewer­tet wurden, möchte ich nur kurz streifen:

Es sollte zu allen Verfassungsgesetzen analog zum Nationalrat eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit vorgesehen werden. Der Bun­desrat soll sich auf seine Kernkompetenz, den Föderalismus, konzentrieren. Ein­spruchsverfahren sollen nur dann eingeleitet werden, wenn dies von der Mehrheit der


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