für sich nicht gesetzlich regeln sollten. Ich glaube, der Staat war in der Vergangenheit gut beraten, das den Sozialpartnern, sprich jenen, die Kollektivverträge verhandeln, zu überlassen und diese Kollektivvertragsautonomie nicht anzugreifen. Er hat gut daran getan, und ich glaube, wir sollten von diesem Weg nicht abweichen.
In jenen Ländern, wo eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt worden ist oder es eine solche gibt, ist – das muss ich auch ganz offen sagen – keine Garantie gegeben, dass es dort eine gerechte Einkommensentwicklung gibt. Das Gesetz garantiert das nicht.
Ich glaube, dass wir an dem bewährten System, mit dem wir in Österreich seit Jahrzehnten sehr gut auskommen – auch mit den Einrichtungen, die nicht der Wirtschaftskammer angehören, wie Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer, Notare, hat es sich weitgehend bewährt, mit ein paar Ausnahmen, mit ein paar Ausreißern –, nicht rütteln sollten.
Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Vladyka.
Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Bundesminister, da die Frage schon beantwortet wurde, die ich selbst stellen wollte, bedanke ich mich für die Ausführungen.
Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Kampl, bitte.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage bezieht sich auf Mindestlohn/Mindestsicherung.
Sind Sie bereit, in allernächster Zeit gerechte Löhne und Gehälter für die arbeitende Bevölkerung sicherzustellen? Ein Mindestlohn von 1 300 € brutto, lieber Kollege, sind 1 018 € netto. Bei einem Mindestlohn von 1 000 € bleiben 848 € netto. Dadurch ist der Abstand zur Mindestsicherung sehr gering und kein Anreiz geschaffen, eine Arbeit anzunehmen.
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: So, jetzt probieren wir, das einmal ein bisschen aufzuarbeiten. (Bundesrat Mag. Klug: Auseinanderschaufeln!) Wir fangen oben an.
Noch einmal: 80 Prozent der Kollektivverträge haben 1 200 € Grundeinstieg. – Punkt eins.
Das nächste Ziel kann es nur sein, zu schauen, bei den 20 Prozent, die noch fehlen – das ist die nächste Ansage an die Gewerkschaften –, so rasch als möglich ebenfalls hinaufzukommen. Ich möchte aber auch noch sagen, die breite Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befindet sich in diesen 80 Prozent der Kollektivverträge. Diejenigen, die hinter diesen restlichen 20 Prozent Kollektivverträgen stehen, die noch nicht 1 200 € bekommen, sind natürlich auch irrsinnig wichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind aber nicht die Kohorten mit Hunderten oder Tausenden von Menschen. – Das einmal zu Punkt eins.
Punkt zwei: Sie spielen darauf an, dass die Mindestsicherung eine soziale Hängematte sein wird und die Menschen dann nicht mehr arbeiten gehen werden. Ich darf noch einmal wiederholen: Das, was wir unter bedarfsorientierter Mindestsicherung verstehen, das, was in der 15a-Vereinbarung steht, ist keine soziale Hängematte! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Schennach, Kerschbaum und Dönmez.)
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