BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

All diejenigen, die arbeitsfähig sind und in dieses System hineinfallen – aus welchen Gründen auch immer –, werden vom jeweiligen Arbeitsmarktservice sehr, sehr intensiv betreut. Denn: Ein Teil dessen, was wir als Bund in die Hand nehmen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung überhaupt einsetzen zu können, sind Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Es geht darum, diesen Menschen – und darunter sind solche, die schon fünf Jahre arbeitsfern sind; ja, solche Menschen gibt es in unserem Land, aber wenn wir nichts tun würden, wären diese Menschen weiterhin arbeitsfern – zu sagen: Du bist ein Teil der Gesellschaft, und du musst für diese Gesellschaft auch etwas tun, du musst dich da einbringen! Das bedarf natürlich spezieller Aktivitäten im Arbeitsmarktservice.

Ich kann jemandem, der vier Jahre außerhalb des Systems war, nicht sagen: Ab morgen gehst du arbeiten, hurra! Den muss man begleiten, den muss man hinein­führen, dem muss man dabei helfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesrat Kampl, ich mache jetzt nicht Kärntner Wahlkampf, sondern darf Sie auf einen Gedankengang einladen: Nichts zu tun, würde dazu führen, dass wir das ein­zementieren, was Sie behaupten: dass wir Menschen in die Hängematte hängen! Nichts tun heißt das nämlich! Wenn wir nichts tun würden, wenn wir diese Menschen nicht betreuen würden, sozusagen nicht angreifen würden und – ich sage es jetzt auf Wienerisch – auch bearbeiten würden ... (Bundesrat Ing. Kampl: Finanziell ist kein Anreiz da!)

Finanziell ist genügend Anreiz da! Schauen Sie sich doch die Artikel-15a-Vereinbarung genau an! Da heißt es: Wenn man einen Arbeitsversuch nicht annimmt, gibt es eine Kürzung der Arbeitslosenunterstützung, und zwar keine geringe. So wie jetzt das Arbeitsmarktservice bei ein paar tausend Menschen pro Jahr die Arbeitslosen­unterstützung sperrt – und das betrifft gar nicht so wenige –, ist es auch hier vor­gesehen, auch hier gibt es Kürzungsmechanismen.

Es ist ja nicht so, dass wir sagen: Da hast du deine 800 €, und wir wollen dich nie wieder sehen! So ist es ja nicht, sondern das System, das wir mit der Artikel-15a-Vereinbarung geschaffen haben und zu der sich acht Bundesländer jetzt bekannt haben, bei allen Schwierigkeiten, die es damit gibt, geht davon aus, mit den betrof­fenen Menschen, soweit sie arbeitsfähig sind, aktiv etwas zu tun. Nichts zu tun, das ist, glaube ich, die schlechteste aller Antworten. Und das will ich nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, der große Themenkomplex der Kurzarbeit wurde heute schon mehrfach angesprochen, und ich stelle daher die Frage:

1641/M-BR/2009

„Welche Maßnahmen sind für die Beschäftigten in Kurzarbeit während der inaktiven Zeit vorgesehen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Mir wäre es am liebsten, wenn es gelänge, während der inaktiven Zeit so viele Menschen wie möglich in Ausbildungs-, Weiterbildungs- und sonstige Qualifi­zierungsmaßnahmen hineinzubringen, denn das ist die wahre Botschaft, die wir damit verbinden wollen: bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit die Qualifizierung voranzutreiben.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite