BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 19

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Was den Bereich Invalidität betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Die in der vergan­genen Gesetzgebungsperiode eingerichtete Arbeitsgruppe, die den Bereich „gemin­derte Erwerbsfähigkeit“ beleuchtet und Vorschläge zur Verbesserung der betroffenen Menschen machen soll, lasse ich weiterlaufen. Das heißt, sie wird weiterhin in diese Richtung tätig sein.

Wir wollen damit folgende Ziele erreichen: den verstärkten Einsatz zur Modernisierung der beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung beziehungsweise Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, eine Überlagerung des Berufsschutzes durch einen Rechtsanspruch auf eine zumutbare berufliche Rehabilitation für alle Berufsgruppen, wobei der Berufs­schutz an und für sich durch diese Maßnahme nicht in Frage gestellt werden sollte. Weiters: den qualifizierten Schutz für Menschen mit erheblichen Gesundheitsschäden. Diese Härtefallregelung soll vor allem für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Bäuerin­nen mit stark medizinisch eingeschränktem Leistungskalkül Anwendung finden.

Weitere Ziele sind: die verbesserte materielle Absicherung von Invaliditäts-, Erwerbs­unfähigkeits- und Berufsunfähigkeitspensionisten und, was mir auch sehr wichtig ist, eine verbesserte Verfahrensqualität und ein noch exakteres Schnittstellenmanagement im Bereich der Verwaltung. Zu all diesen Zielen gibt es am 19. Februar das erste Koordinierungsgespräch, um da weiter voranzukommen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Die stelle ich heute nicht! (Heiter­keit.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Gut. Danke schön.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Wenn es dem Kollegen Wolfinger recht ist, übernehme ich den Part der Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Zuge der Entstehung der Rechtslage zur aktuellen Schwerarbeiterregelung hatten wir auch bei uns hier im Bundesrat sehr, sehr heiße Diskussionen. Ich stelle in diesem Zusammenhang die Frage: Warum wird, glauben Sie, die derzeitige Schwerarbeiterregelung nicht so häufig in Anspruch genommen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Der Versuch einer Antwort: Solange es die Langzeitversicherten­regelung in der vorliegenden Art und Weise gibt, bleiben viele, die in die Schwer­arbeiterregelung hineinfallen würden, in Beschäftigung, beißen sich sozusagen durch und sagen: Ich schaue, dass ich in die Langzeitversichertenregelung komme, und meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen stelle ich hintan! Das ist ein mögliches Motiv, und daher ist es wichtig und notwendig, da etwas zu ändern.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Schwerarbeiterpension für Frauen derzeit überhaupt nicht relevant ist, denn das Regelpensionsantrittsalter für Frauen ist 60, und dem­zufolge findet das gar nicht statt. Das heißt, das Gesamtsystem gehört überarbeitet.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Seit 1995 hat sich der Anteil der psychischen Erkran-


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