BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 20

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kungen bei der Invaliditätspension stark erhöht, und zwar von 11 Prozent auf 29 Pro­zent.

Planen Sie Maßnahmen in Bezug auf Prävention, um dieser Entwicklung entgegen­zuwirken?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir werden uns in der Arbeitsgruppe auch mit dem Thema psychische Erkrankungen befassen und im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz schauen, was wir da präventiv tun können.

Eines sage ich aber ganz offen: Es macht mich auch nachdenklich, dass wir einen so massiven Anstieg bei Burn-out haben, noch dazu bei diagnostiziertem Burn-out. Das ist etwas, was weder der Wirtschaft noch der Arbeitnehmervertreterseite egal sein kann. Aber die Frage, inwieweit man jetzt gesetzlich im Wege des Arbeitnehmer­schutzes präventiv etwas tun kann, kann ich Ihnen zur Stunde nicht beantworten. Der Begriff „Präventionsgesetz“ ist aber in diesem Haus kein unbekannter.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Herr Bun­desminister, meine Frage lautet:

1639/M-BR/2009

„Welche Maßnahmen sind angesichts der Tatsache, dass Österreich im EU-Schnitt in der Arbeitslosenversicherung die zweitniedrigste Nettoersatzrate hat, angedacht, um die Transferzahlungen zumindest auf den EU-Schnitt von 70 Prozent zu erhöhen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Nettoersatzrate beträgt in Österreich 55 Prozent. Ich darf aber dazusagen, dass das ein Grundwert ist. Das heißt: Dieser Grundwert wird im Einzelfall durch Ergänzungsbeträge bis zu 80 Prozent und durch diverse Familienzuschläge sogar noch darüber hinaus erhöht.

Vor allem sind – es sei mir gestattet, auch das hier zu sagen – die Ersatzquoten in der Arbeitslosenversicherung international nicht miteinander vergleichbar. Warum? – Weil in den meisten europäischen Ländern eine Bruttoersatzquote und keine Netto­ersatz­quote genommen wird. Es sind die Bundesrepublik Deutschland, die Tschechische Republik und Österreich die einzigen europäischen Länder, die eine Nettoersatzquote ausweisen. Alle anderen europäischen Länder weisen eine Bruttoersatzquote aus. Dazu kommt noch, dass in einigen europäischen Ländern die Ersatzleistungen einer Versteuerungs- und einer Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen.

Würde man zum Beispiel den österreichischen Ersatzleistungen die von der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik entrichteten Sozialversicherungsabgaben hinzurechnen – das AMS zahlt ja zusätzlich diese Sozialversicherungsabgaben –, so hätten wir in Öster­reich rein rechnerisch bei der Ersatzquote einen Grundwert von knapp 80 Prozent.

Ich gestehe aber einerseits zu, dass beim Grundwert, das heißt beim Ausgangspunkt aller Berechnungen, bei den 55 Prozent, sicher eine Erhöhung wünschenswert wäre. Andererseits sage ich auch in aller Offenheit: Die dafür notwendigen Budgetmittel sind zur Stunde sicher nicht vorhanden. Wir werden die Budgetmittel bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein wenig aufstocken.

 


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