BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 26

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Das heißt, das ist kein Kärntner Spezifikum, sondern hat sich österreichweit entwickelt. Das ist einmal Punkt eins. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Nein, es muss sein.

Punkt zwei: Was wollen wir tun? – Ich kann es noch einmal wiederholen: Wir müssen alles daransetzen, dass heuer im September, Oktober diese Ausbildungsgarantie, die die alte Regierung beschlossen hat und für die auch die Geldmittel da sind – ich sage das hier sehr offen –, effektiv umgesetzt wird. Das heißt, dass es überall dort, wo die Betriebe aus welchen Gründen auch immer keine entsprechenden Lehrstellen zur Verfügung stellen, diese überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen geben wird, wobei die Entwicklung derzeit nicht so negativ ist.

Nach den Planungen des AMS und des Ministeriums wird das voraussichtlich für 12 000 Lehrlinge notwendig sein. Sollte es für 15 000 notwendig sein, werden wir das irgendwie schaffen, aber unsere Planung und auch alle Verträge, die Ausschreibungen und so weiter laufen für 12 000 Stellen. Das ist ein riesiger Prozess. Das wird es geben, denn ich will erreichen, dass die Jugendlichen, die eine Ausbildung wollen, auch eine bekommen.

Daneben gibt es noch in einigen Bundesländern zusätzlich spezielle Programme, weil wir natürlich auch bei Jugendlichen diverse Probleme haben. Es gibt auch Sozial­probleme, und daher gibt es noch spezielle Job-Coaching-Projekte, wo Jugendliche mit 15, 16 Jahren ganz einfach auch einmal ausprobieren können, was sie eigentlich werden wollen. Auch da gibt es heute schon diverse Unterstützungsprogramme und Einstiegsprogramme, und die wird es auch weiterhin geben. Das heißt, junge Menschen, die in die berufliche Ausbildung einsteigen wollen, werden dies auch können.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. Die Fragestunde ist beendet.

10.18.56Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2443/AB bis 2446/AB sowie eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungs­saal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundes­rates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 4)

*****

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundes­regierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

„Bundeskanzleramt Österreich

Mag. Stephan Leitner

Ministerratsdienst

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlamentsdirektion 1017 Wien

GZ: 350.200/0020-I/4/09

 


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