BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 38

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werden, an die Sozialberatungsstellen, Alten- und Pflegeheime, an soziale Dienste, von der Hauskrankenpflege angefangen, mobile Betreuung und Hilfe, Familienhilfe, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pakte für Arbeit und Qualifizierung, einmalige Hilfen in besonderen Lebenslagen, an den Heizkostenzuschuss, an Senioren-Erholungs- und Kurzuschüsse, Altenfachbetreuungsschulen und die Ausbildung der Altenfachbetreuer, die auf Landesebene geleistet wird, Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, wobei hier das Ziel die Erhaltung der Menschenwürde ist – es ist die Achtung gegen­über Menschen mit Behinderungen hochzuhalten –, an geschützte Arbeit und beruf­liche Qualifizierung.

Die Länder tun sehr viel für Wohnen, mobile Betreuung und Hilfe, für persönliche Assistenz für Behinderte. Ich möchte hier auch die Leistungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erwähnen, deren Zahl immer größer wird. – Herr Bundesminister, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass die psychischen Beein­träch­tigungen zunehmen.

Weiters sind hier auch psychosoziale Beratungen und Hilfen in Krisen zu nennen, psychosoziale Beratungsstellen, Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankungen, aber auch Leistungen für Wohnungslose, die auch unsere Mit­sorge brauchen, Integration, Grundsicherung, Schuldnerberatung, Frauenhäuser – all das sind Mosaiksteine für ein umfassendes soziales Netz, das, glaube ich, auch dazugehört, wenn wir heute den Fokus auf die sozialen Sicherungssysteme in unserer Republik richten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, dass wir auch ein Wort über diese Einrichtungen sagen sollen, die wesentlich dazu beitragen, nämlich unsere Sozialver­sicherungen, die generell ganz gute Arbeit leisten, wo es aber regionale Unterschiede gibt. Ich denke beispielsweise an die Wiener Gebietskrankenkasse, die immer wieder auffällt durch eine Gebarung, die es erforderlich macht, andere Bundesländer zur Sanierung heranzuziehen. Es ist dies auch ein Thema für diese Kammer, denn ich halte es für unfair, dass entsprechende Sanierungsmaßnahmen nicht eingeleitet werden und andere, gut wirtschaftende Gebietskrankenkassen dann zur Sanierung herangezogen werden. Das entspricht nicht den Grundsätzen des Föderalismus, und ich glaube, hier ist auch Solidarität einzufordern.

Herr Bundesminister, ich glaube, es muss in dieser Richtung dringend etwas geschehen, damit andere, gut wirtschaftende Länderkassen nicht auf Dauer drauf­zahlen. Es ist einzufordern, dass die entsprechende Sanierung in Angriff genommen wird, und ich setze hier sehr stark auf den neuen Gesundheitsminister, der ja aus der Praxis weiß, wie man so etwas handhabt und wie man auch eine Gebietskrankenkasse ordentlich führt. Er hat das in Oberösterreich ja eindrucksvoll bewiesen.

Es geht in diesem Zusammenhang auch um die Spitalsfinanzierung. Hier hat sich in letzter Zeit der Beitrag des Bundes im Vergleich zum Gesamtaufkommen verringert. Ich glaube, es dürfen auf Dauer die Länder bei der Spitalsfinanzierung nicht immer mehr belastet werden, denn wenn das so weitergeht, hieße das auch, den Finanzausgleich aufzuschnüren. Und das sollten wir uns in dieser Phase nicht leisten, außer, was ja wünschenswert wäre, die Spitalsfinanzierung wird überhaupt eine Aufgabe der Sozialversicherungen – und nicht der Länder und Gemeinden.

Das ist meine Meinung dazu, und ich glaube, in diesen Bereichen ist noch viel Arbeit zu leisten, denn auch das gehört zu den sozialen Sicherungssystemen: die Gesund­erhaltung unserer Einrichtungen, die sich diesen Zielen widmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend noch etwas Grundsätzliches. Es gibt in Krisenzeiten natürlich immer wieder große Gurus und Heilslehrer, die sagen: So müssen wir es machen, um in Zukunft ähnliche Krisen zu vermeiden! – Wir sind


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