BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 43

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Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Es ist hier, so glaube ich, klarzustellen, dass in dem Augenblick, in dem das AMS vorinformiert wurde, dass es da irgendetwas gibt, dass da irgendetwas sein kann, der Stein ins Rollen gekommen ist. Nach dem ersten Anruf der Hypo Alpe-Adria – das war nämlich der Auslöser – haben wir vier Tage später bei der Staatsanwaltschaft Wien die Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Das heißt, wir haben hier nicht etwas gedeckt, wir haben nicht zugeschaut.

Und ich sage noch etwas sehr offen: Bei einem Mitarbeiter, der seit 25 Jahren in diesem Spektrum tätig ist, der aus dem Sozialministerium kommt, der dann in die Bundesbuchhaltungsagentur gegangen ist, der das seit 25 Jahren macht – noch dazu als oberster Bereichsleiter für ein Sozialsegment –, gibt es ein gewisses Grund­vertrauen.

Ich weiß, wovon ich rede. Sie kennen meine Vergangenheit im ÖGB; ich weiß, wovon ich rede. Und wenn jemand eine kriminelle Handlung setzt, dann setzt er sie. Das ist so, das haben wir alle schon in unserem Leben erlebt, beruflich oder privat.

Jetzt darf ich zur Artikel-15a-Vereinbarung kommen. Ich verstehe das Bundesland Kärnten, wenn es meint, es möchte die Familien ganz speziell fördern. – Das unter­schreibe ich Ihnen.

Aber, sehr geehrter Herr Bürgermeister Kampl, die Mindestsicherung, die in Kärnten im Jahr 2007 beschlossen wurde – übrigens ausgearbeitet von der damaligen Frau Lan­des­hauptmannstellvertreterin Schaunig; nur damit wir wissen, wer das gemacht hat –, ist besser ab dem dritten Kind.

Warum ist sie besser ab dem dritten Kind? – Weil Sie ab dem dritten Kind höhere Richtsätze haben als das, was die Bundesregelung vorsieht. Und es gibt in Kärnten eine gewisse Aufregung darüber, dass die Bundesregelung um 1 Million € mehr kostet und wie man das verantworten kann – angeblich mit einem riesigen sozialen Gewissen ausgestattet –, dass den Kärntner Sozialhilfebeziehern 1 Million € vorenthalten wird.

Diese Frage möchte ich Ihnen schon stellen: Wie können Sie das verantworten? – Bei der Einzelperson, bei der Alleinerzieherin mit einem Kind, bei der Alleinerzieherin mit zwei Kindern, bei der Familie mit einem Kind, bei der Familie mit zwei Kindern, da ist die Bundesregelung überall besser. (Bundesrat Mag. Klug – in Richtung des Bun­desrates Ing. Kampl –: Oh, Siegi!)

Das ist das, was ich nicht verstehe, nämlich zu sagen, Ihr Modell ist besser, aber gleichzeitig zu bedauern, dass es 1 Million € mehr Aufwand bedeuten würde, wenn man die Bundesregelung machen würde. Das heißt ja, die Bundesregelung ist um 1 Million € für die Kärntner Bevölkerung besser – und Sie sagen, das wollen Sie nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

Das ist nur meine Zugangslogik. Ich unterschreibe das – habe das auch dem Herrn Landeshauptmann gesagt und sage das überall –: Ja, das Kärntner Modell ist ab dem dritten Kind besser.

Aber auch hier eine Botschaft dazu: Es ist ja keinem Land verboten, auch in Zukunft eine höhere, bessere Regelung zu machen. In Vorarlberg gibt es ein paar Speziali­täten, die Wien nicht kennt. In Wien gibt es ein paar Spezialitäten, die die Steiermark nicht kennt – und, und, und –, weil jedes Bundesland aus seiner Historie immer irgendwo etwas gemacht hat.

Aber worum es uns geht, ist, dass wir österreichweit einen einheitlichen Fußboden einziehen wollen. Ich höre gleich auf mit dem Kärntner Wahlkampf, aber die Differenz bei der Einzelperson zwischen Kärnten und dem übrigen Österreich ist und bleibt 99 €. Um 99 € ist das Bundesmodell besser. Das ist das, was ich nicht verstehe: warum es


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