BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 61

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forderungen entsprechend positiv umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


12.42.10

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von den Vorrednern wurde aus dem Sozialbericht schon sehr viel vorweggenommen, ich habe aber doch noch ein paar kurze Anmerkungen dazu. Der vorliegende Sozialbericht für die Jahre 2007 und 2008 ist eine Präsentation der sozialpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht wichtig sind.

Ich begrüße die neuen Regelungen für Werbeveranstaltungen sehr. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2006 wurden bei diversen Werbeveranstaltungen österreichweit rund 75 Millionen € umgesetzt. Mit dubiosen Geschenks- beziehungsweise Gewinnzusagen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wurden besonders Seniorinnen und Senioren zu diesen Veranstaltungen gelockt, wo bestens geschulte Präsentatoren versuchten, überteuerte, qualitativ oft minderwertige Produkte zu verkaufen.

Durch die Neufassung der Gewerbeordnung müssen nun geplante Werbeveranstaltun­gen bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angemeldet werden. Die Einladung zu solchen Veranstaltungen muss künftig eine gewisse Mindestinformation wie zum Beispiel eine ladungsfähige Anschrift der beteiligten Unternehmen, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie den Hinweis auf das gesetzliche Verbot der Entgegen­nahme von Bestellungen und des Barverkaufs enthalten. Weiters darf die Einladung keine Zusage von Geschenken und Gewinnen enthalten.

Aus Sicht der Seniorenvertretung kann ich diese Neuregelung nur sehr begrüßen, da wie gesagt besonders Senioren von diesen unlauteren Maßnahmen bei Werbe­veranstaltungen betroffen waren.

Einige Anmerkungen auch noch zur Qualitätssicherung beim Pflegegeld: Mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz Nr. 69 aus dem Jahr 2001 wurde im § 33 eine gesetzliche Grundlage für Qualitätssicherung und Treffsicherheit des Pflegegeldes geschaffen. Zwei Modellprojekte wurden eingesetzt: eines durch das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, ein Zweites durch die Sozialversicherungs­anstalt der Bauern, dort wurde ein Kompetenzzentrum eingerichtet.

Im Zeitraum von Juli 2001 bis August 2007 wurden insgesamt 20 146 Hausbesuche bei Pflegegeldbeziehern durchgeführt. Bei der Auswahl der Pflegegeldbezieher wurden zuerst diejenigen aus höheren Stufen, nämlich aus den Stufen 3 und 4, ausgewählt, die auch ein zusätzliches Kriterium erfüllten, wie beispielsweise Wohnort außerhalb der Großstädte sowie Altersgruppe zwischen 76 und 90 Jahren. Es wurden auch zirka 17 000 Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 und 2 durchgeführt.

Bei 98 Prozent der Personen wurde sehr gute Pflegequalität vorgefunden, nur bei 2 Prozent wurde mangelhafte Betreuung festgestellt. Festgestellt wurde auch, dass bei 75 Prozent der Besuchten ein großer Informations- und Beratungsbedarf vorliegt. Be­ratungsbedarf bestand vor allem über Hilfsmittel, soziale Dienste, Kurzzeitpflege sowie über das Pflegegeld selbst. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Pflegegeld widmungsgemäß verwendet wird. Trotzdem sind einige Mängel bei der Verfahrens­abwicklung festzustellen.

Herr Bundesminister, Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld oder einen -erhö­hungsantrag einbringen, müssen oft monatelang auf die Erledigung warten. Der Rech-


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