BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 75

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zwar eine österreichische Nummer an, dafür zahlt man ab der ersten Sekunde, aber der Preis bei allem, was man sieht, ist immer ein deutscher. Der österreichische Preis ist um mehr als 10 oder 15 Prozent höher als der deutsche. Außerdem inkludiert dieser Preis – anders als bei den Fluglinien – nicht die Zusatzkosten. Während die Fluglinien, die Billiglinien, nun gezwungen werden, den echten Preis auszuwerfen, den genauen Betrag, den es kostet, ist das im Bereich Teleshopping noch nicht der Fall. Daher ist es im Interesse des Konsumentenschutzes, das klar zu machen, denn das ist meiner Meinung nach mehr als ärgerlich.

Zu den Regelungen, die Sie angesprochen haben, möchte ich sagen: Versuchen Sie, das Zeug, das Sie dort gekauft haben, einmal loszuwerden, nämlich im Sinne von Loswerden. Es ist billiger, es zu behalten oder wegzuschmeißen als zu versuchen, es loszuwerden.

Da ist der Konsumentenschutzminister gefordert! Aber da ist auch der Staatssekretär gefordert, denn es ist wichtig, dass wir im Bereich Teleshopping klare Regelungen, vor allem im Sinne des Konsumentenschutzes, treffen.

Wir werden dieser Richtlinie und dieser Novellierung zustimmen. (Beifall der Bun­desrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.45


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. Ich erteile ihm dieses.

 


13.45.18

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für die sehr konstruktive Dis­kussion. Ich kann mich den meisten Dingen, die hier gesagt wurden, vorbehaltlos anschließen, möchte aber doch ein paar kurze Anmerkungen machen.

Die Gründe, warum diese Novelle des Privatfernsehgesetzes und des Privatradio­gesetzes erarbeitet wurde, waren zwei Punkte.

Erstens: Man hält natürlich sehr viel von einem sehr starken öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf der einen Seite, will aber auf der anderen Seite auch das duale Rundfunk- und Fernsehsystem möglichst absichern. In einem kleinen Markt wie den in Österreich ist das, wie schon erwähnt wurde, relativ schwierig, insbesondere dann, wenn es Fenster von großen ausländischen Fernsehanstalten gibt. Daher stellte sich die Frage: Wie kann man in Umsetzung der EU-Mediendienst-Richtlinie gerade die österreichischen Privatfernsehveranstalter beziehungsweise Rundfunkveranstalter unterstützen?

Zweitens: Die Überlegung, die schon meine Vorgängerin Silhavy angestellt hat, denn die Erarbeitung dieser Gesetzesnovelle fand schon in ihrer Amtszeit statt – dafür herzlichen Dank! –, war die, dass man die EU-Mediendienst-Richtlinie, die, wie vorhin richtig gesagt wurde, bis zum 19. Dezember 2009 umzusetzen ist, in Teil­schritten umsetzt, davon einen Teil möglichst früh. Dieser Teil ist eben der jetzige, um den privaten Rundfunkveranstaltern möglichst rasch ökonomische Unterstützung ange­deihen zu lassen.

Da natürlich im Leben nichts umsonst ist, ist auch das nicht umsonst. Das heißt, der Preis der ökonomischen Unterstützung der privaten Rundfunkveranstalter ist der, dass es mehr ökonomische kommerzielle Anteile im Programm gibt, wenn diese Novelle Wirkung zeigen soll. Ob es tatsächlich wirkt, das wissen wir nicht. Angesichts der ökonomisch schwierigeren Verhältnisse wird der Werbemarkt nicht größer werden. Aber wenn man mehr Werbung, mehr Teleshopping zulassen will, dann gibt es auf der anderen Seite natürlich auch mehr Programmunterbrechungen, mehr Zeiten, wo


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