BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 78

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Bereich der Medienlandschaft geben, die eben sehr eng an die Werbewirtschaft gekoppelt ist.

Der letzte Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist folgender: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir den ORF als einen ganz wesentlichen Kultur- und Bildungsträger unserer Republik unterstützen. Und lassen Sie mich hinzufügen – auch wenn das jetzt nichts mit dem Fernsehen zu tun hat –, dass ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass sich ein Land von der Größe Österreichs einen Qualitäts-Radiosender wie zum Beispiel „Ö1“ leistet.

Es wird wahrscheinlich – und wenn man sich die Quote ansieht, so ist das einem klar – wenige Werbeträger geben, die sich unbedingt auf „Ö1“ breitmachen wollen, denn es ist nun einmal so, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Bildungsauftrag hat. Das ist für uns, so glaube ich, ganz wichtig. Auch in den Ausführungen unseres Sozialministers haben wir hier heute gehört: Offensive Sozial- und Wirtschaftspolitik in diesem Land heißt ganz einfach auch, den Bildungsauftrag, den diese Republik für ihre Menschen und vor allen Dingen für die jüngeren Menschen hat, wirklich sehr intensiv wahrzunehmen.

Unsere Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Bundesräten Schennach und Kerschbaum.)

13.56


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile ihm dieses.

 


13.56.40

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Gewinnspiele, die zu Zeiten, zu denen Kinder fernsehen, immer auf den Privatsendern gebracht werden, gehören eingestellt! Da geht es um ganz einfache Spiele – zum Beispiel werden Namen am Bildschirm gezeigt –, und jeder teilnehmende Anruf kostet 70 Cent. Diese Spiele werden immer zu den „Kinderzeiten“, also am Nachmittag, ausgestrahlt, und ich denke, dass sehr viele Eltern Probleme haben, weil ihre Sprösslinge bei diesen Fernseh-Gewinnspielen mitspielen.

Aber nun zum Inhalt des Privatfernsehgesetzes und zur Finanzierung von Privat­sendern: Die Lockerung der Beschränkungen von Fernsehwerbung und Teleshopping ist aus der privatwirtschaftlichen Sicht der privaten TV-Anbieter auf jeden Fall zu begrüßen, da keine regelmäßigen Einnahmen durch Gebühren für die privaten Sender vorgesehen sind. Es ist zu begrüßen, was die Aufhebung des Limits in Bezug auf Teleshopping angeht sowie die Erleichterungen betreffend den Wegfall der Beschrän­kungen der Zahl der sogenannten Werbefenster.

Eine inhaltliche Aufwertung des Fernsehprogramms ist durch Werbung nicht zu erfah­ren, jedoch sind diese aus Konsumentensicht unpopulären Werbesendeformate Garant für die Finanzierung von Sendungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter im Privatfern­sehen wie Nachrichten, Dokumentationen, aber auch Unterhaltungsformate wie Spiel­filme oder Serien.

Eine Schwachstelle hat diese Änderung trotzdem: In Dänemark und in Schweden ist Werbung bei Kindersendungen für Kinder unter 12 Jahren nicht erlaubt und in Großbritannien und in Belgien gibt es einen höheren Schutz bezüglich TV-Werbungen zwischen oder während Kindersendungen. – Leider sind diese Beschränkungen betref­fend vermehrten Schutz bei Kindersendungen nicht übernommen worden. Mit dieser Änderung des Privatfernsehgesetzes dürfen Werbesendungen eingespielt werden, wenn die Kindersendung länger als 30 Minuten dauert.

 


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