BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 79

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Die Unterbrechungsmöglichkeiten – und das ist das Maßgebliche dieser Anpassung – werden angeglichen, was zu begrüßen ist. Wir sind daher dafür. (Beifall des Bundes­rates Mitterer.)

13.59

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.59.583. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (20 d.B. und 41 d.B. sowie 8044/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.00.16

Berichterstatter Reinhard Jany: Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des National­rates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

 


14.01.01

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich nehme nicht an, dass dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates hier die Emotionen hochgehen lassen wird. Das soll aber nicht bedeuten, dass es sich nicht um einen Beschluss von großer Bedeutung handelt, denn es geht um nicht weniger und um nicht mehr als um die Sicherstellung des nationalen Gedächtnisses im elektronischen Zeitalter.

Wir alle, die wir uns gelegentlich auch mit der Vergangenheit beschäftigen, bedienen uns dieses Gedächtnisses, ganz egal, ob wir hier im Haus in alten Protokollen blättern, um eine historische Verfehlung der eigenen oder einer anderen Partei dokumentieren zu können, oder ob wir in Archiven und Bibliotheken, zum Beispiel in der Zeitschriften­sammlung der Nationalbibliothek, herumwühlen, um einen bestimmten Tatbestand, an


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