BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 80

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den wir uns düster erinnern, verifizieren zu können, und noch sehr viel mehr; die Fach­historiker finden dort alles.

Ich kann mich erinnern, ich bin einmal im Zeitschriften-Lesesaal der Nationalbibliothek über die – brav abgelieferten – Mitteilungen des Langenloiser Hundeabrichtevereines gestolpert. Jeder, der je etwas mit der Produktion, der Herausgabe eines Druckwerkes zu tun gehabt hat, weiß, wohin er seine Pflichtexemplare abzuliefern hat, und wenn er es nicht tut, kommt ein nettes Brieferl, dass etwa kein Exemplar der Nummer 7 des Vorjahres eingetroffen sei und dass man das gefälligst nachzuschicken habe.

Das ist unendlich wichtig, denn das ist wirklich das kollektive Gedächtnis dieses Landes, und es ist wichtig, dass das in den großen Bibliotheken, in den großen Archiven gespeichert wird. Für das, was im Verlauf der letzten 15 Jahre geradezu explosionsartig an Bedeutung gewonnen hat, nämlich für die elektronische Information und Kommunikation, vor allem für die Inhalte des Internet, hat das bisher in dieser Form nicht gegolten.

Andere Staaten haben eine automatische Speicherung der Inhalte, die ebenfalls – in diesem Fall elektronisch – zu archivieren sind, schon sehr viel früher eingeführt. Da ja in den großen Archiven und Bibliotheken immer noch die „Hardware“ gesammelt wird, aber heftige Bemühungen die Bibliotheken in die Lage versetzen, die Inhalte zu digitalisieren und daher parallel zu der gedruckten Form auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, was die Vernetzung und die Suche drastisch vereinfacht, ist es hoch an der Zeit, dass das in gleicher Form auch in Österreich passiert.

Die digitalen Medien – jeder von uns nutzt sie – haben eine immense Bedeutung für unser tägliches Leben gewonnen, auch für unseren persönlichen Informationshaushalt. Sie ermöglichen auch dort, wo sie angesiedelt sind, in aller Regel eine sehr viel ein­fachere Form der Nachsuche. Wenn man etwas vergessen hat oder ein Originalzitat sucht, dann ist das Blättern in so dicken und vor allem so voluminösen Zeitungsbänden im Vergleich dazu auch körperlich eine sehr anstrengende Tätigkeit.

Aber systematisch ist diese Archivierung nicht erfolgt, und das wird durch diese Novelle zum Mediengesetz endlich statuiert. Das bedeutet, dass künftige Generationen jene Informationen, die heute das Internet anbietet, ebenfalls für Recherchen zur Ver­fügung haben werden – natürlich nicht tagesaktuell, es kann ja dieser Inhalt nur periodisch abgespeichert werden und nicht Tag für Tag, aber es ist trotzdem eine Materialquelle von unendlicher Bedeutung.

In dieser Novelle ist in bemerkenswerter und kundenfreundlicher Art und Weise statuiert, dass nicht eine neue beschwerliche Verpflichtung für die Unterhalter solcher Internetseiten eingeführt wird, sondern dass man sich der in aller Regel funktionie­renden Methoden bedient, ohne dass der Verbreiter der Nachricht irgendetwas tun muss, damit die Inhalte abgeschöpft und gespeichert werden.

Lediglich dort, wo der Betreiber selbst eine gewisse Barriere, etwa durch ein Passwort, aufbaut, kann er aufgefordert werden, diese Daten zur Verfügung zu stellen, was sicherlich in einer Reihe von Fällen passieren wird.

Es ist trotzdem eine sehr unbürokratische und für den Betreiber sehr einfache Me­thode. Ich will der Nationalbibliothek ja nicht empfehlen, in Zukunft die Tageszeitung am Kiosk einkaufen zu gehen und den Betreiber einer solchen Informationsquelle nicht mehr zum Verschicken von Pflichtexemplaren zu veranlassen, aber es ist das wirklich auch ein gutes Beispiel dafür, wie man öffentliche Verwaltung organisieren kann, ohne damit Belastungen für in diesem Fall Herausgeber von Medien zu verursachen.

Wie gesagt, es ist lediglich eine kleine Maßnahme – keine, die hier Kontroversen auslösen wird, keine, die öffentliche Debatten verursacht hat, aber eine Maßnahme,


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