BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 82

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oder elektronische Medien, für die nachfolgenden Generationen wahrnehmen. Mit der heutigen Novelle nehmen wir ein Stück dieser Verantwortung ernst. Es ist so, wie es formuliert wurde, brauchbar. Natürlich gibt es einige Fragen, wie Kollege Kühnel schon gesagt hat. Die Seite, die dann zu archivieren hat, muss auch die entsprechende Ausstattung haben und gewappnet sein.

Herr Staatssekretär, in diesem Zusammenhang stellt sich noch eine andere Frage – etwas, das mir sehr wichtig ist. Es ist richtig, dass wir für die kommenden Generationen Dinge zu archivieren und zu dokumentieren haben, aber wir müssen auch an die jetzt lebenden Generationen denken! Herr Staatssekretär, beim Kapitel Öffentlich-Recht­licher wird es eine ganz wichtige Debatte geben, nämlich die um die Zugänglichkeit zu den Archiven jetzt und heute, soweit sie möglich ist.

Bei der BBC können Sie in die Archive hineingehen, während der ORF seine Archive derzeit geschlossen oder nur bedingt geöffnet hält. Dabei ist es doch eine berechtigte Forderung seitens der Gebührenzahler an ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehbetreiber, dass dieser seine Archive öffnet, wie es zum Beispiel die BBC tut. Sie können nämlich heute zur BBC gehen und jetzt Zugriff auf die Archive bekommen. Diesen Zugang brauchen wir für die Generationen, die jetzt leben!

Natürlich erhöht sich auch die Legitimität von Gebühren, wenn ich als Gebühren­zahlerin oder -zahler die Möglichkeit habe, das Archiv des ORF zu benützen – und das ist ein ganz bedeutendes, bestens präpariertes und aufbereitetes Archiv. Bei einem der nächsten ORF-Gesetze beziehungsweise bei einem der nächsten Gesetze über Öffentlich-Rechtliche müssen wir über diese Zugänglichkeiten reden, und zwar im Interesse der Leute, die jetzt leben!

Diese Novelle ist für unsere folgenden Generationen sehr wichtig. Wir werden zustim­men. (Allgemeiner Beifall.)

14.12


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


14.13.07

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Ausführungen des Herrn Bundesrates Professor Konecny kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen; er hat praktisch alles gesagt, was zu dieser Novelle zu sagen ist. Ich würde aber gerne auf die Fragen eingehen, die an mich vom Herrn Bundesrat Kühnel gestellt wurden.

Diese Gesetzesnovelle wurde mit der Nationalbibliothek und auf deren Anregung hin erarbeitet. Es hat einen zweijährigen Diskussionsprozess gegeben, nämlich darüber, wie man das Ganze technisch und kostenmäßig möglichst einfach abwickeln und trotzdem die Mengen bewältigen kann, die mittlerweile nicht mehr auf Papier oder auf Datenträgern, sondern ausschließlich online erzeugt werden und online vorhanden sind. Man hat in diesem zweijährigen Diskussionsprozess sozusagen verschiedenste Methoden diskutiert und ist schließlich zu dieser Form gekommen, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegt – ich meine dieses automatische Abschöpfen mit Web­crawler und allen möglichen Instrumenten, die es dazu gibt.

Die Kosten wurden von der Nationalbibliothek auf 3,4 Millionen €, verteilt auf fünf Jahre, geschätzt. Sie belasten nicht zusätzlich das Budget des Bundes, sondern werden aus dem Budget der Nationalbibliothek gedeckt.

Zur zweiten Frage, nämlich was den Tiefenspeicher betrifft: Ich kann Ihnen nicht den letzten Stand der Diskussion sagen. Ich weiß, dass das eine Diskussion ist, die zwischen dem Unterrichts- und Kunstministerium und der Nationalbibliothek geführt


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