gebungsprozess einen höheren Stellenwert zu geben. In Klammern sei dazugesagt, dass nur ein real höherer Stellenwert im Gesetzgebungsprozess eine andere und bessere Wahrnehmung unserer Tätigkeit in der Öffentlichkeit und durch die Bevölkerung ermöglicht.
Die beiden Punkte, die in diesem Antrag enthalten sind, brauche ich hier niemandem zu erklären. Wir haben uns vor schon leider viel zu langer Zeit in einem langen Gespräch zwischen den Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können, wo wir als einen ersten Schritt – nicht als Maximalprogramm – zwei Dinge in den Mittelpunkt gestellt haben, die uns besonders dringend erscheinen: Einerseits geht es da um die Möglichkeit, die andere Kammer noch vor einer Beschlussfassung darüber zu informieren, welche Stellung und welche Kritik allenfalls wir zu einer Regierungsvorlage haben.
Ich erinnere mich: Wir haben damals im SPÖ-Klub eine interessante Diskussion darüber geführt – nicht von den Bundesräten angezettelt –, ob damit gewissermaßen der Bundesrat, wenn der Nationalrat den Einwendungen, der Stellungnahme des Bundesrates Rechnung trägt, bereits sein Einspruchsrecht konsumiert hat oder nicht. Diese Frage wurde nicht abschließend beantwortet. Vor allem ist sie auch zunächst einmal viele Jahre hindurch gegenstandslos geblieben, weil wir dieses Stellungnahmerecht nicht haben.
Aber ich glaube, es gehört zu den zentralen Elementen unserer Neupositionierung, dass wir eben nicht ein fertiges, in der Öffentlichkeit breitest diskutiertes Gesetz, wie man uns manchmal vorwirft, durchwinken, sondern dass wir von Anfang an an derselben Materie, wenn auch in anderer Art und Weise, arbeiten können. Es gibt eine Reihe von europäischen Parlamenten, in denen das der Fall ist, und sie alle sind damit gut gefahren.
Das Zweite ist etwas, was jedem von uns, vor allem wenn er in einer Oppositionspartei war oder ist, widerfahren ist: Wir bekommen eine Unzahl von Sammelgesetzen – der Herr Präsident hat darauf hingewiesen; in massivster Art und Weise bei den Budgetbegleitgesetzen –, und die Abwägung, ob man nun versuchen soll, ein solches Sammelgesetz zu beeinspruchen, und damit auch fünf Gesetzesänderungen, die man selbst will, verzögert oder unmöglich macht, ist nicht leicht. Es ist uns eben nicht möglich, gegen eine dieser Gesetzesänderungen einen Einspruch zu erheben und die anderen passieren zu lassen, weil es ein Sammelgesetz ist.
Sammelgesetze sind demokratiepolitisch sowieso keine Meisterleistung. Ich glaube nicht, dass wir unter der Last der Berichterstattung zusammenbrächen, wenn die zwölf oder 15 Gesetze, die geändert werden, jeweils eine eigene Novelle wären und dann 15-mal der Antragsatz gesprochen werden müsste – das würden wir gerade noch schaffen. Aber es wäre die Entscheidungsfindung im Einzelfall durchaus eine andere und manchmal auch eine flexiblere.
Ich meine, dass beides richtig und notwendig ist, auch wenn diesmal die Fraktionsführer nicht unter den Antragstellern sind – Kollege Bieringer und ich haben das mit Fassung getragen. Es ist dies eine Initiative, die auch diesmal von allen Kräften dieses Hauses getragen wird, und ich wünsche dem Herrn Präsidenten viel Erfolg bei der Umsetzung dieser Initiative. Ich habe eine realistische Chance, wenn es nicht funktioniert, diese Rede nicht noch einmal halten zu müssen (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer), aber das ist eher meinem Lebensalter zuzuschreiben – du sicher, Kollege Bieringer, und ich mit höchster Wahrscheinlichkeit. Ich sähe es gerne, wenn diese Rede nicht mehr gehalten werden muss. (Allgemeiner Beifall.)
14.23
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