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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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765. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Donnerstag, 5. Februar 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

765. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 5. Februar 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 5. Februar 2009: 9.02 – 14.41 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Sozialbericht 2007–2008

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird

*****

Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 27

4. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (174/A-BR/2009)

*****

Inhalt

Bundesrat

Antrittsansprache des Präsidenten Harald Reisenberger ........................................ 5

Antrag der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen, den Selbständigen Antrag 174/A-BR/2009 der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme ..................  27, 27

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 5


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 2

Fragestunde (137.)

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ................................................................. 8

Erwin Preiner (1640/M-BR/09); Josef Saller, Stefan Schennach

Martina Diesner-Wais (1635/M-BR/09); Elisabeth Grimling, Johann Ertl

Monika Mühlwerth (1638/M-BR/09); Reinhard Jany, Christa Vladyka, Ing. Sieg­fried Kampl

Mag. Gerald Klug (1641/M-BR/09); Edgar Mayer, Efgani Dönmez

Franz Wolfinger (1636/M-BR/09); Mag. Gerald Klug, Elisabeth Kerschbaum

Efgani Dönmez (1639/M-BR/09); Mag. Gerald Klug, Dr. Andreas Schnider

Maria Mosbacher (1642/M-BR/09); Kurt Strohmayer-Dangl, Monika Mühlwerth

Friedrich Hensler (1637/M-BR/09); Dr. Erich Gumplmaier, Peter Mitterer

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................................................. 26

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 27

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 27

Verhandlungen

1. Punkt: Sozialbericht 2007–2008 (III-356-BR/2009 d.B. sowie 8042/BR d.B.) .......... 28

Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner .......................................................................... 28

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 28

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ..... 31

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ..... 34

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 37

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 39

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..................................................................  41, 66

Christa Vladyka ....................................................................................................... ..... 44

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 47

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 50

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................... 54

Elisabeth Greiderer ................................................................................................ ..... 57

Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ..... 59

Franz Wolfinger ....................................................................................................... ..... 61

Dr. Erich Gumplmaier ............................................................................................ ..... 62

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 63

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, den Bericht III-356-BR/09 d.B. zur Kenntnis zu nehmen             ............................................................................................................................... 68


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 3

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (19 d.B. und 40 d.B. sowie 8043/BR d.B.)     ............................................................................................................................... 68

Berichterstatter: Reinhard Jany .................................................................................... 68

Redner/Rednerinnen:

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 68

Wolfgang Sodl ......................................................................................................... ..... 69

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 70

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 72

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 75

Wolfgang Schimböck, MSc ................................................................................... ..... 76

Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 78

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 79

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (20 d.B. und 41 d.B. sowie 8044/BR d.B.) ....................... 79

Berichterstatter: Reinhard Jany .............................................................................. ..... 79

Redner/Rednerinnen:

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 79

Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 81

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 81

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 82

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 83

4. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (174/A-BR/2009) ........................................................................ 83

Redner/Rednerinnen:

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 83

Ludwig Bieringer .................................................................................................... ..... 85

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 86

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 87

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 88

Annahme des Selbständigen Antrages 174/A-BR/09 .................................................... 89

Eingebracht wurden

Zurückgezogen wurden die Anträge der Bundesräte

Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Berech­tigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker sowie Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern [(146/A-BR/05)(E)] [(Zu 146/A-BR/09)(E)]

Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend pauschale Abrechnung von Aushilfskräften in der Tourismusbranche [(156/A-BR/06)(E)] [(Zu 156/A-BR/09)(E)]


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 4

Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend flankierende Maßnahmen zur Ausweitung der Öffnungszeiten [(163/A-BR/07)(E)] [(Zu 163/A-BR/09)(E)]

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschleunigung der Asylverfahren – humanitären Aufenthalt [(165/A-BR/07)(E)] [(Zu 165/A-BR/09)(E)]

Helmut Kritzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Pflege­amnestie [(166/A-BR/07)(E)] [(Zu 166/A-BR/09)(E)]

Anfragen der Bundesräte

Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Akzeptanz des Führerscheins im Scheckkarten-Format (2654/J-BR/09)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2655/J-BR/09)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akzeptanz des Führerscheins im Scheckkarten-Format (2443/AB-BR/09 zu 2646/J-BR/08)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zoll­abfertigung nach dem „Schengenbeitritt“ der Schweiz (2444/AB-BR/09 zu 2647/J-BR/08)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zoll­abfertigung nach dem „Schengenbeitritt“ der Schweiz (2445/AB-BR/09 zu 2648/J-BR/08)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zah­lungsrückstände ausländischer Krankenkassen (2446/AB-BR/09 zu 2651/J-BR/08)


09.02.19


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 5

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich eröffne die 765. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 764. Sitzung des Bundesrates vom 27. Jänner 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Ana Blatnik, Christoph Kainz, Günther Molzbichler und Martin Preineder.

09.02.35Antrittsansprache des Präsidenten

 


9.02.36

Präsident Harald Reisenberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die Ehre, meine Antrittsrede halten zu dürfen. Ich habe ja das letzte Mal aus zeitlichen Gründen gesagt, wir werden sie auf den heutigen Tag verschieben. Ich werde auch heute bemüht sein, mich im Zeitrahmen zu halten, denn ich weiß ja, wenn man unten sitzt und dann alle Überlegungen hört, die so ein Präsident oder eine Präsidentin in sich hat, dann kann das oft sehr langwierig werden. Das möchte ich uns ersparen. Das heißt, ich möchte auf ein paar wichtige Punkte eingehen.

Als Erstes freut es mich, einige ganz liebe Gäste in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Ich darf dazu betonen, dass sie nicht nur sehr hochstehende Persönlichkeiten sind, sondern dass ich sie auch als persönliche Freunde und Gäste begrüßen darf:

An der Spitze den Präsidenten des Wiener Landtages Professor Harry Kopietz. Recht herzlich willkommen in unserer Mitte! (Allgemeiner Beifall.)

Aber ebenso einen langjährigen Weggefährten, den Dritten Präsidenten des Wiener Landtages Heinz Hufnagl. Heinz, recht herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Und ebenso – ich muss mich fast wiederholen – einen seit vielen, vielen Jahren guten Freund, guten Ratgeber, den Vorsitzenden des Wiener Gemeinderates Godwin Schuster. (Allgemeiner Beifall.)

Ganz, ganz herzlich freut es mich, dass ich die Präsidentin des Bundesrates in Ruhe, wie es so schön heißt, unsere Anneli Haselbach in unserer Mitte begrüßen darf. Anneli, recht herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Kollege Pühringer hat ja einmal gemeint, sie ist die Mutter des Bundesrates gewesen. Ich möchte das erweitern und vor allem aus dem heutigen Blickwinkel sagen: Ich kann sie als die Grande Dame des Bundesrates bezeichnen, was sie sich durchaus verdient. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und des Bundesrates Mitterer.)

Als ich am 27. April 2001 hier in diesem Bundesratssitzungssaal als Bundesrat ange­lobt wurde, dachte ich in meinen kühnsten Träumen nicht daran, einmal hier als Präsident zu Ihnen sprechen zu dürfen.

Bereits in meiner Jugend begann mein Interesse für Politik. Vor allem über die Gewerk­schaftsbewegung führte mein Weg zu meinen späteren Tätigkeiten in Gewerkschaft und Politik. Mein Engagement und Interesse gaben mir die Möglichkeit, den damaligen ÖGB-Präsidenten Anton Benya und den damaligen Bundeskanzler und SPÖ-Partei­vorsitzenden Bruno Kreisky bei verschiedenen Schulungen und Veranstaltungen als Referenten und Diskutanten kennenzulernen.

Diese zwei – gestatten Sie mir den Ausdruck – Gallionsfiguren des öffentlichen Lebens bestärkten mich in meiner Meinung, dass nur gewerkschaftliche und politische Arbeit


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 6

gemeinsam im Sinne der Menschen unseres Landes zu vernünftigen Ergebnissen füh­ren.

Die Möglichkeit, auf der einen Seite gewerkschaftlich für die berechtigten Anliegen arbeiten zu dürfen und auf der anderen Seite auf der politischen Ebene im Bereich der SPÖ mitwirken zu können, war und ist nicht nur spannend, sondern bewirkt auch, diese unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten.

Viele Persönlichkeiten aus diesem Kreis haben bisher meinen Lebensweg durchaus stark beeinflusst. Zu diesen Persönlichkeiten gehört natürlich auch der Wiener Landes­hauptmann Michael Häupl, der heute leider verhindert ist, welcher mir gemeinsam mit dem Wiener Landtag das Vertrauen geschenkt hat, als Listenerster der Wiener Bundesratsliste dieses Halbjahr als Präsident des Bundesrates wirken zu dürfen. Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Kräfte einsetzen, um über alle Parteigrenzen hinweg dieses Vertrauen, das in mich gesetzt wurde, auch zu rechtfertigen.

In meiner Zeit als Bundesrat habe ich schon einige Präsidentinnen und Präsidenten erleben dürfen. Mein sicher hoch gestecktes Ziel ist es, die Routine des Vize­prä­siden­ten Jürgen Weiss zu bekommen und die korrekte und zutiefst menschliche Art von Anneli Haselbach, die es uns ja lange Zeit vorgelebt hat.

Wir befinden uns in einer Zeit, die nicht nur in Österreich und Europa, nein, weltweit von einer Wirtschafts-, Finanz-, ja, man muss es so sagen, Vertrauenskrise geprägt ist. Umso wichtiger finde ich die Qualität dieser unserer neuen Bundesregierung. Es wäre der falsche Zeitpunkt, in dieser Zeit politisches Kleingeld zu erzielen. Gemeinsamkeit in Handeln und Denken ist angesagt, um Österreich durch die finanziellen und wirtschaftlichen Unwetter dieser Zeit zu führen.

Über 300 000 registrierte Arbeitslose und mehr als 53 000 Arbeitssuchende in Schulungsmaßnahmen, insgesamt also rund 355 000 Menschen auf Arbeitssuche, bedeuten einen Anstieg der Arbeitssuchenden gegenüber Jänner 2008 um knapp 34 000 Menschen. Betroffen sind vor allem jüngere und ältere ArbeitnehmerInnen. Mehr als 48 000 junge und fast 60 000 ältere Menschen waren im Jänner ohne Arbeit.

Die Anzahl der Betriebe, die aus unverschuldetem Grund schließen müssen oder in Kurzarbeit gehen, spricht eine deutliche Sprache.

Daher sehe ich die Schwerpunkte, welche sich diese Bundesregierung gesetzt hat, als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert, stehen doch da als zentrale Punkte: Österreichs Wirtschaft bei der Bewältigung der Krise bestmöglich unterstützen, Kon­junktur stützen, Arbeitsplätze sichern, die Kaufkraft der ÖsterreicherInnen stärken, Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, das österreichische Gesundheitssystem absichern, das Pensionssystem für die nächsten Generationen sichern, in Bildung investieren, in Forschung, Entwicklung, Technologie investieren, Sicherheitsoffensive starten, Zuwanderung neu regeln.

Ich meine, dass dies existenzielle Punkte für ein modernes, zukunftsorientiertes und sicheres Österreich sind.

Auch wir als BundesrätInnen können und werden durch unsere Arbeit unseren Teil zur Verwirklichung dieser Punkte beitragen. Dies ist nicht eine rhetorische Floskel, sondern davon bin ich zutiefst überzeugt.

Lassen Sie mich noch auf einige Reformperspektiven für unseren Bundesrat kommen.

Die letzte Reform des Bundesrates, eine Minireform, mit der das verfassungsgesetzlich bereits vorgesehene Recht eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates, Gesetzes­anträge zu stellen, in die Geschäftsordnung des Bundesrates übernommen wurde, wurde im Jahr 1999 beschlossen, wie Sie ja wissen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 7

Man kann also feststellen, dass es in der Weiterentwicklung der Bundesrats-Ge­schäfts­ordnung zu einem Stillstand gekommen ist, zu einem Stillstand, der nunmehr bereits seit zehn Jahren andauert, und dies, obwohl konkrete Vorschläge verschie­dener Gremien und Persönlichkeiten vorliegen, die allerdings nicht zu einer Beschluss­fassung gebracht werden konnten, und dies, obwohl ein breites Einvernehmen über die Fraktionen zu diesen Vorschlägen vorliegt.

Ich möchte an einige wichtige Initiativen erinnern:

Bereits am 1. Juni 1994 wurden Anträge der ehemaligen Kollegen Dr. Schambeck und Strutzenberger zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und der Bundesrats-Geschäftsordnung eingebracht.

Diese sahen das sogenannte Stellungnahmeverfahren vor. Grundgedanke war dabei die frühere und rechtzeitige Einbindung des Bundesrates in das Gesetzgebungs­ver­fahren. So sollten alle Gesetzesvorschläge gleichzeitig an Nationalrat und Bundesrat verteilt und zugewiesen werden. Der zuständige Ausschuss kann dann eine Stellung­nahme beschließen, die an alle Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat übermittelt wird. Dadurch sollen Anregungen des Bundesrates bereits in den Ausschusssitzungen des Nationalrates berücksichtigt und durch Abänderungsanträge umgesetzt werden können.

Dieser Vorschlag wurde auch von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer in seiner Rede vor dem Verfassungstag 2005 aufgegriffen und befürwortet. Er änderte den Vorschlag leicht in die Richtung ab, dass diese Aufgabe ein ständiger Ausschuss im Bundesrat wahrnehmen soll, um eine rasche Reaktionsmöglichkeit zu garantieren.

Auch der angesehene Politikwissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Anton Pelinka lobte diesen Vorschlag und führte wörtlich aus:

Dadurch kann sich der Bundesrat profilieren, ohne dass dadurch eine nicht wün­schenswerte Blockade zwischen den beiden Parlamentskammern entsteht. – Zitat­ende.

Ebenso liegt seit Jahren ein Vorschlag aller vier damals im Bundesrat vertretenen Fraktionen vor, wonach dem Bundesrat bei Sammelnovellen ein Teileinspruchsrecht eingeräumt werden soll. Dieser Vorschlag wurde von Univ.-Prof. Dr. Heinz Schäffer in seinem wertvollen Artikel „Reformperspektiven für den Bundesrat“ als äußerst wichtig bezeichnet, da diese Sammelgesetze, insbesondere was die Budgetbegleitgesetze betrifft, mit denen in der Vergangenheit zum Teil an die hundert Gesetze geändert wurden, nicht nur die facheinschlägige Sachdebatte in den Parlamentsausschüssen ausgeschaltet, sondern damit auch die Einspruchsmöglichkeit des Bundesrates prak­tisch ausgeschaltet wird.

Ich darf erinnern: Wir haben ja in diesem Raum hier schon etliche Male Diskussionen genau zu diesem Thema gehabt, und es besteht, glaube ich, eine große Überein­stimmung, hier in diese Richtung vorzugehen.

Diese beiden Vorschläge wurden auch von der Bundesratsklausur am 2. Mai 2007 in Bad Gastein von allen VertreterInnen der Fraktionen als äußerst wichtig bezeichnet und eine rasche Umsetzung als dringlich angesehen.

Weitere Vorschläge, die in der genannten Klausur übereinstimmend als positiv bewer­tet wurden, möchte ich nur kurz streifen:

Es sollte zu allen Verfassungsgesetzen analog zum Nationalrat eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit vorgesehen werden. Der Bun­desrat soll sich auf seine Kernkompetenz, den Föderalismus, konzentrieren. Ein­spruchsverfahren sollen nur dann eingeleitet werden, wenn dies von der Mehrheit der


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 8

Bundesräte eines Landes oder bundesländerübergreifend von mindestens vier Bun­desräten verlangt wird.

Der Rechnungshofpräsident und die Mitglieder der Volksanwaltschaft sollen von der Bundesversammlung, also unter Beteiligung des Bundesrates, gewählt werden. Der Bundesrat soll dann auch das Recht erhalten, Rechnungshofberichte mit Auswirkung auf die Länder in Verhandlung nehmen zu können.

In Zukunft sollen sechs Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vom Nationalrat und sechs vom Bundesrat gewählt werden können.

15 Jahre nach Einbringung der ersten Anträge zum Stellungnahmeverfahren, sechs Jahre nach Einbringung des Vorschlages zum Teileinspruchsrecht, vier Jahre nach dem Verfassungstag 2005 und zwei Jahre nach den Gasteiner Beschlüssen wäre es nun an der Zeit, in eine intensive Realisierungsphase einzutreten.

Ich werde daher in der nächsten Präsidiale dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, um über die weitere Vorgangsweise zu beraten. Meiner Meinung nach er­scheinen mir Gespräche mit dem Herrn Bundeskanzler und der Frau National­ratspräsidentin als sinnvoller Weg, unser Ziel zu erreichen.

In den Reformdebatten wurden auch darüber hinausgehende Vorschläge eingebracht. So wurde diskutiert, ob die Einführung einer Aktuellen Stunde im Bundesrat sinnvoll wäre oder ob die Behandlung von EU-Vorlagen im Bundesrat nicht optimiert werden könnte. Auch diese Vorschläge dürfen in der Debatte nicht tabu sein. Dennoch möchte ich mir vornehmen, noch in diesem Halbjahr einen umfassenden Antrag zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und zur Änderung der Geschäftsordnung des Bun­desrates zu erarbeiten, der hoffentlich die Zustimmung aller Mitglieder dieses Hohen Hauses finden wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe bei der Begrüßung eine mir auch ganz wichtige Person vergessen, vielleicht nicht ganz ohne Hintergedanken, denn es ist ja immer die Frage: Wann kommt die Rede des Präsidenten – vor der Fragestunde oder danach? Ich habe mir herausgenommen zu sagen, ich hätte sie gerne vor der Fragestunde gehalten, denn in dieser Fragestunde haben wir heute unseren Minister Rudi Hundstorfer bei uns – Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz –, der ja viele Jahre lang als mein Chef sowohl auf Wiener Ebene als auch auf Ebene des ÖGB mit mir zusammengearbeitet hat. Und ich habe ganz „boshaft“ gesagt: Oft musste ich dem Rudi zuhören, obwohl ich nicht so wirklich wollte; heute habe ich einmal die Chance, lieber Herr Minister, dass du mir zuhören musstest (Heiterkeit), und ich hoffe, du hast es mit der bei dir üblichen Gelassenheit hinge­nommen. Rudi, ich möchte dich recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

9.16

09.15.53Fragestunde

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Bevor ich jetzt – um 9.16 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 9

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 1. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Preiner, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1640/M-BR/2009

„Wie sehen Sie die Zukunft des gesetzlichen Pensionssystems?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte vorweg – außer Protokoll – zwei Dinge tun: Erstens einmal möchte ich dir, Harry Reisenberger, alles Gute für das nächste halbe Jahr wünschen. Gratulation! Dass ich dir heute zuhören musste, ist ein bisschen die Rache des „Systems“. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Nein, ich habe jetzt das Vergnügen, und ich werde, glaube ich, rund drei Stunden hier sein. – Punkt 1.

Punkt 2: Ich möchte mich bei allen Mitgliedern des Bundesrates, die dem Sozial­ausschuss zugehörig sind, für die kleine Panne, die wir vor zwei Tagen hatten, dass niemand vom Ministerium beim Sozialausschuss war, entschuldigen. Das war ein Versehen. Ja, der Chef ist verantwortlich; ein Versehen also von mir. Es ist ganz einfach so: Sie wissen, Kommunikation ist alles, E-Mail-Verkehr ist auch alles, aber das persönlich gesprochene Wort ist immer noch das beste. Es hat aber nicht ge­klappt; verzeihen Sie mir bitte! Sie können sicher sein, in Zukunft werden wir im Ausschuss anwesend sein.

Ich darf nun zur Beantwortung der Frage kommen und möchte vorweg und grund­sätzlich festhalten, dass alle bisherigen und langfristigen Szenarien, die wir – nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger – errechnen haben lassen, so ausschauen, dass das System der gesetzlichen Pensionsversicherung sehr, sehr langfristig finanzierbar ist. Die zukünftige Entwicklung wird nämlich nicht ausschließlich von demographischen Gegebenheiten bestimmt, sondern natürlich auch von wirtschaftlichen und sozio­ökonomischen Rahmenbedingungen. Alle Szenarien aller Wirtschaftsforschungs­insti­tute beweisen, dass Österreich gut aufgestellt ist und dass wir uns um die staatliche, gesetzlich geregelte Pensionsversicherung keinerlei Sorgen machen müssen. Das ist abgesichert. Wir müssen uns um andere Pensionssysteme Sorgen machen, aber nicht um das staatlich abgesicherte.

Auch angesichts der aktuellen Krise hat sich das Umlagesystem als einzig beständiges System erwiesen, und ich möchte in meiner Funktion als Arbeits- und Sozialminister nochmals betonen, dass Pensionssysteme natürlich unter Druck stehen, wenn es nicht eine genügend hohe Erwerbsquote gibt, dass Pensionssysteme natürlich unter Druck stehen, wenn innerhalb dieser Erwerbsquote der Frauenanteil nicht entsprechend hoch ist; das ist alles kein Thema.

Klar ist, dass das staatlich garantierte und gesetzlich verankerte Pensionssystem auch das stabilste ist, das wir kennen – weltweit kennen –, und dass ich daher, von meiner Position aus, keinen Millimeter davon abgehen möchte.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 10

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Bundesminister, welche konkreten Maßnahmen betreffend Pensionssystem sind seitens Ihres Ressorts in näherer Zukunft geplant?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Was die Koalitionsvereinbarung und das Regierungsprogramm betrifft, habe ich im Rahmen all dessen, was unter der Überschrift „Pension“ läuft, ein paar wesentliche Aufgaben abzuarbeiten. Eine wesentliche Aufgabe ist: Ich muss bis Jahresende dem österreichischen Nationalrat einen Vorschlag vorlegen, wie es mit der Langzeitversichertenregelung weitergeht. Ich muss weiters einen Vorschlag vorlegen, wie das Pensionsmonitoring weitergeht. Wir haben es ja zum Glück zusammen­gebracht, das Reizthema „Pensionsautomatik“ aus unseren Köpfen verschwinden zu lassen. Es wird in Zukunft der Mensch entscheiden, wie es mit dem Pensionssystem weitergeht, und nicht die Maschine. Das ist, glaube ich, ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. Auch hier muss ich bis zum Frühjahr etwas vorlegen.

Und dann stehen, wie ich aus meiner beruflichen Vergangenheit, aber auch aus sehr vielen persönlichen Begegnungen weiß, zwei Riesenkomplexe an: Der eine Punkt ist, doch eine vernünftige Schwerarbeiterregelung zu finden, weil die jetzige Systematik bei der Schwerarbeit schlichtweg nicht anwendbar ist.

Zweitens geht es natürlich auch darum, die Frage der Invaliditätspension entsprechend zu überarbeiten, denn das, was immer unterstellt wird, nämlich dass die Menschen in die Invaliditätspensionen flüchten, wird widerlegt, wenn man sich nackte Zahlen anschaut. Der Durchschnitt der Invaliditätspension bei den Frauen beträgt 680 €, bei den Männern 1 000 €. Ob man für 680 € in die Pension flüchtet, wage ich zu be­zweifeln. Das heißt, es geht um kranke Menschen, um Menschen, die wirklich große Probleme haben.

All dies bedeutet, dass bis zum heurigen Herbst in meinem Ressort sehr viel an Vor­schlägen zu erarbeiten ist, wie es mit der Alterssicherung weitergeht.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Saller, bitte.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister, was werden Sie unter­nehmen, um das möglicherweise faktische Pensionsantrittsalter langfristig anzuheben?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wenn man die letzten Jahre betrachtet, so hat sich das Delta zwischen dem gesetzlichen und dem faktischen Pensionsantrittsalter schrittweise etwas geän­dert, nämlich verkleinert. Ich glaube, wir werden auch weiterhin daran arbeiten, aber in der jetzigen Situation – in der jetzigen wirtschaftlichen Situation und vor allem in der Situation der Arbeitslosigkeit – wird natürlich ein gewisser Druck entstehen, und es wird gefragt werden: Kann ich nicht ein Jahr früher gehen? Dieser Druck wird da sein, aber dem müssen wir begegnen und eine entsprechende Antwort geben, nämlich dass das nicht möglich sein wird.

Ich werde mich weiterhin bemühen, dass das faktische und das gesetzliche Pensions­antrittsalter langfristig eine Einheit werden.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister, mir fällt immer auf, dass sich Briefe in Richtung gesetzliches


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 11

Pensionsvorsorgesystem immer an jene Menschen richten, die vielleicht knapp vor der Pension stehen oder schon in Pension sind, um diesen Menschen das Vertrauen in diese Pensionen zu geben. Wenn Sie aber einmal mit Jugendlichen, mit Schülern diskutieren – ich weiß nicht, wann Sie zuletzt die Gelegenheit dazu hatten – oder wenn Sie in entsprechende Foren hineingehen, die es im Rahmen der virtuellen Kommuni­kation gibt, werden Sie feststellen, dass das Vertrauen in die gesetzliche Pensions­vorsorge eigentlich erschüttert ist und die letzten Jahre mit dem Druck, in private Systeme zu gehen, dieses Vertrauen ziemlich unterminiert haben.

Meine Frage an Sie: Was werden Sie in den nächsten Jahren ganz speziell gegenüber dieser Zielgruppe junger Menschen unternehmen, damit das Vertrauen in das gesetzliche Pensionsvorsorgesystem, das ja im Generationenvertrag wichtig ist, wieder wächst?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir haben alle gemeinsam eine Verpflichtung: Diese Verpflichtung heißt Information, diese Verpflichtung heißt Aufklärung. Es ist vollkommen klar, dass junge Menschen über die Frage, wie es mit ihrer Pension weitergeht, etwas anders denken, als diejenigen, die 40 oder 50 sind. Herr Bundesrat, denken wir an unsere Jugend zurück, als wir 20 waren. Damals habe ich auch nicht über das ASVG oder über andere Pensionssysteme nachgedacht (Bundesrat Schennach: Aber jetzt ist es so!), sondern je näher man dem Zeitpunkt des Pensionsantrittes kommt, umso mehr denkt man natürlich nach.

Aber ich glaube, wir können alle gemeinsam sehr viel Information betreiben, und die letzten Wochen haben sehr stark bewiesen, dass das, was wir unter zweiter oder dritter Säule kennen, nicht stabil ist. Das hat sehr stark bewiesen und war ein wesent­licher Beitrag zur Information darüber, was es heißt, ein gesetzlich abgesichertes Pensionssystem zu haben. Auf dieser Schiene werden wir weitermachen.

Zu Ihrer Eingangsfeststellung betreffend Schülerdiskussionen: Ich hatte die letzte vor neun Wochen, aber da war ich noch nicht Minister, sondern das war ein paar Tage vorher, noch als ÖGB-Präsident, und ich habe auch heute sehr oft und immer wieder Gelegenheit, mit jungen Menschen darüber zu diskutieren, wie es weitergeht. Ich habe auch drei Kinder, und die drei Kids haben schlichtweg auch Fragen, wie sich gewisse Dinge entwickeln.

Das heißt, wir müssen unsere Informationspolitik über dieses staatlich abgesicherte Pensionssystem vielleicht auch jugendgerechter machen – da bin ich bei Ihnen –, wir müssen vielleicht auch lernen, wie man Kids, wie man jungen Menschen eine Alters­absicherung, die sie erst in 30, 35, 40 Jahren erleben werden, etwas kinder­freund­licher, jugendfreundlicher, verständlicher näher bringen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 2. Anfrage, gestellt von Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1635/M-BR/2009

„Wie stehen Sie zur Neuregelung der Behaltefrist im Rahmen der Kurzarbeit im Hinblick auf die Praktikabilität für Unternehmen?“

 



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 12

Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich danke für diese Frage, denn sie gibt mir auch Gelegenheit, ein paar Dinge aufzuklären, die in den letzten Tagen ein bisschen durch die Medien gegeistert sind.

Bei der Frage der Behaltefrist geht es um eine Vereinbarung der Sozialpartner bei einem generellen Abkommen über Kurzarbeit. Es ist ja gesetzlich über die Behalte­frist – wie lang sie sein soll und so weiter – überhaupt nichts geregelt, sondern es ist Angelegenheit der Sozialpartner, das vor Ort für den einzelnen Betrieb zu vereinbaren.

Ich sage es gleich dazu: Es war bei mittlerweile 124 Betrieben kein Problem, da ist es gegangen. Wir haben zur Stunde eine kleine Diskussion in Vorarlberg, aber ich gehe davon aus, dass auch diese kleine Diskussion in Vorarlberg mit Montag erledigt sein wird. Auch die Firma, die da durch die Medien gegeistert ist, hat bereits eine Behalte­frist angeboten. Es ist ja nicht so, dass da nichts angeboten wurde, es ist eine angeboten worden, aber auch zwischen den Sozialpartnern wird das – davon gehe ich aus – über das Wochenende erledigt sein.

Das heißt, uns vom Ressort geht es darum, dass die Sozialpartner eine optimale Anpassung der Behaltefrist finden sollen, und diese optimale Anpassung soll natürlich davon getragen sein, eine möglichst hohe Arbeitsplatzanzahl zu sichern. Eines ist auch klar: Je länger eine Kurzarbeitsvereinbarung ist, desto kürzer wird die Behaltefrist.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): In welcher Form werden Sie als Gewerkschafter dafür eintreten, dass die Sozialpartner im Rahmen der vor­gesehenen Vereinbarungen Lösungen finden, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu bringen, Kurzarbeitsregelungen zu vereinbaren?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich habe das schon fast beantwortet. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Zuhören wäre gefragt!)

Fakt ist – noch einmal –: Mir geht es darum, dass das die Sozialpartner auf betrieb­licher Ebene vereinbaren sollen. Punkt. Und in Wirklichkeit funktioniert das.

Wir haben jetzt bei einem Vorarlberger Betrieb ein Problem. Es gibt einen anderen Vorarlberger Betrieb, der seit Montag kurzarbeitet. Ich gebe zu, ein kleiner Vorarlberger Betrieb, er ist innerhalb von Vorarlberg nicht die Welt – das sage ich gleich dazu –, es ist ein Textilbetrieb. Dort hat das alles funktioniert – ohne Medien, ohne alles, ganz problemlos, ohne Betriebsrat, denn das ist eine Firma ohne Betriebsrat. Da hat die Gewerkschaft unterschrieben. Das war kein Thema.

Ein Teil der Vorarlberger Industrie hat geglaubt, man muss das hochspielen. Ich war selbst vorgestern in Vorarlberg und habe persönlich mit dem Landeshauptmann und dem Landesstatthalter die entsprechenden Gespräche geführt, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es am Montag nächste Woche eine vernünftige Regelung geben wird. Wir alle wissen, wie die Spielregeln sind, und wir alle wissen, wie das System läuft, denn natürlich braucht auch die Vorarlberger Industrie das Instrumen­tarium Kurzarbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Grimling.

 



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 13

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, wer legt die Behaltefrist im Einzelfall fest? (Heiterkeit bei der ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: An und für sich, rein formalistisch, ist die gesamte Vereinbarung von den Sozialpartnern zu tätigen, und diese Sozialpartnervereinbarung existiert. Wenn im Rahmen der Sozialpartnervereinbarung im Laufe der Zeit irgendwelche Änderungen notwendig sind, dann ist das regionale AMS dafür zuständig, diese Änderungen durchzuführen, im Einvernehmen mit den regionalen Sozialpartnern.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.

 


Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrt­er Herr Minister! Wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht einhält, so muss er die vom AMS erhaltene Kurzarbeitsbeihilfe zurückzahlen. Ich nehme an, es findet eine lückenlose Kontrolle statt, und ich hoffe, es gibt eine ausreichende Personalreserve, mit der die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert wird. Mit welchen Personal­ressourcen wird diese Kontrolle durchgeführt?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Grundsätzlich gehe ich einmal davon aus, dass es in den Betrieben, in denen kurzgearbeitet wird, ja auch ein weiteres, formal nicht vorhandenes Kontroll­organ gib: Das sind die Menschen, die dort arbeiten. Die Menschen, die dort arbeiten, werden in hohem Ausmaß Wert darauf legen, dass das, was Vereinbarung ist, auch eingehalten wird. – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei, also das, worauf Sie wirklich anspielen, die Personalsituation beim AMS: Diese Personalsituation beim AMS ist keine überbordende. Wir sind ja auch dabei, im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2009/2010 beim Budget entsprechend etwas mitzuverhandeln, damit sich auch beim Personalstand etwas ändern kann. Wenn ich zum Beispiel mehr Vermittlungsqualität verlange, dann brauche ich auch mehr Men­schen, die die Zeit dafür haben.

Drittens: Natürlich – ich sage es noch einmal – gehe ich davon aus, dass jeder Arbeit­geber, der dieses Kurzarbeitsinstrumentarium anstrebt, auch so viel Verantwortlichkeit hat, dass er die Regeln einhält, aber die größte Kontrolle sind die Menschen, die dort arbeiten.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, gestellt von Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage lautet:

1638/M-BR/2009

„Wie weit ist die Umsetzung im Bereich Mindestlohn/Mindestsicherung gediehen, da ja der Mindestlohn mit 1.1.2009 bereits in Österreich flächendeckend umgesetzt hätte wer­den müssen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich darf das ein bisschen differenzieren. Mindestsicherung ist grund­sätzlich ein bisschen etwas anderes als Mindestlohn. Beim Mindestlohn ist es so, dass


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 14

wir in allen Kollektivverträgen, die seitens der Wirtschaftskammer mit dem Öster­reichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossen werden, dieses Problem zu 99,99 Pro­zent erledigt haben. Das heißt, fast 100 Prozent aller Kollektivverträge beinhalten diese 1 000 € Mindestlohn.

Ich darf gleichzeitig die Gelegenheit wahrnehmen und auch hier im Bundesrat sagen: 80 Prozent aller Kollektivverträge haben bereits 1 200 € Mindestlohn. – Das ist einmal der derzeitige Zustand.

Wenn Sie genau recherchieren, werden Sie wahrscheinlich ganz wenige Kollektiv­verträge finden, in denen formal etwas anderes steht. Zum Beispiel stehen bei den Forstarbeitern in Tirol noch 990 € drinnen; sie werden umgekehrt keinen Forstarbeiter in Tirol finden, der effektiv nicht über 1 000 € brutto hat.

Es gibt ganz wenige Kollektivverträge, bei denen die zuständigen Gremien noch ein bisschen nacharbeiten müssen, aber bei 99,99 Prozent aller Kollektivverträge sind 1 000 € Mindestlohn umgesetzt. Das heißt, diese Sozialpartnervereinbarung ist in Wirklichkeit erledigt.

Wir sind in der Pipeline im Moment dort, wo es medial am meisten Probleme gegeben hat, nämlich bei den Rechtsanwälten, wobei ja niemand nachvollziehen hat können, dass bei den Rechtsanwälten auf einmal 1 000 € Mindestlohn ein Thema ist, denn es gibt keinen Rechtsanwalt, der seinen Mitarbeitern unter 1 000 € zahlt. Aber jetzt haben wir das auch. Da ist nur ein Kollektivvertrag noch nicht unterschrieben, nämlich Bur­genland. – Das sind ja lauter regionale Kollektivverträge; es gibt dort keinen flächen­deckenden Kollektivvertrag. Das ist noch nicht unterschrieben. Und bei den Ärzten haben wir noch keine Unterschrift in Oberösterreich. Fragen Sie mich nicht, warum das nicht schon erledigt ist, das sind zwei, drei solcher Beispiele, warum es erst 99,9 Prozent sind.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Ist vorgesehen, weil es ja nicht so viele Kollektivverträge gibt, die diese 1 000 € Mindestlohn aus­machen, dass es einen Generalkollektivvertrag geben soll? Ich entnehme Ihren Worten, dass es, nachdem das jetzt schon 99,9 Prozent sind, nicht mehr nötig sein wird, aber wann wird dieser restliche Prozentpunkt dann erledigt sein? Wie schätzen Sie das Zeitlimit ein?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich schätze das Zeitlimit aufgrund meiner Erfahrung aus der Ver­gangenheit so ein – auf der einen Seite haben die Sozialpartner das meiste erledigt, aber wie gesagt, mit den diversen freien Berufen, also Rechtsanwälten, Ärzten und so weiter, noch nicht –, dass ich Ihnen mit ruhigem Gewissen heute sagen kann, dass das mit 30. Juni erledigt sein wird.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Jany, bitte.

 


Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Da es in Österreich bekannterweise grundsätzlich keinen Mindestlohn gibt: Wie stehen Sie als Gewerkschafter zur Ein­führung eines derartigen gesetzlichen Mindestlohns, obwohl das bisher Angelegenheit der Kollektivvertragspartner war?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich stehe grundsätzlich dazu, dass wir diese Mindestlohnfrage an und


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für sich nicht gesetzlich regeln sollten. Ich glaube, der Staat war in der Ver­gangenheit gut beraten, das den Sozialpartnern, sprich jenen, die Kollektivverträge verhandeln, zu überlassen und diese Kollektivvertragsautonomie nicht anzugreifen. Er hat gut daran getan, und ich glaube, wir sollten von diesem Weg nicht abweichen.

In jenen Ländern, wo eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt worden ist oder es eine solche gibt, ist – das muss ich auch ganz offen sagen – keine Garantie gegeben, dass es dort eine gerechte Einkommensentwicklung gibt. Das Gesetz garantiert das nicht.

Ich glaube, dass wir an dem bewährten System, mit dem wir in Österreich seit Jahr­zehnten sehr gut auskommen – auch mit den Einrichtungen, die nicht der Wirt­schaftskammer angehören, wie Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer, Notare, hat es sich weitgehend bewährt, mit ein paar Ausnahmen, mit ein paar Ausreißern –, nicht rütteln sollten.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Vladyka.

 


Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Bun­desminister, da die Frage schon beantwortet wurde, die ich selbst stellen wollte, bedanke ich mich für die Ausführungen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Kampl, bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage bezieht sich auf Mindest­lohn/Mindest­sicherung.

Sind Sie bereit, in allernächster Zeit gerechte Löhne und Gehälter für die arbeitende Bevölkerung sicherzustellen? Ein Mindestlohn von 1 300 € brutto, lieber Kollege, sind 1 018 € netto. Bei einem Mindestlohn von 1 000 € bleiben 848 € netto. Dadurch ist der Abstand zur Mindestsicherung sehr gering und kein Anreiz geschaffen, eine Arbeit anzunehmen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: So, jetzt probieren wir, das einmal ein bisschen aufzuarbeiten. (Bun­desrat Mag. Klug: Auseinanderschaufeln!) Wir fangen oben an.

Noch einmal: 80 Prozent der Kollektivverträge haben 1 200 € Grundeinstieg. – Punkt eins.

Das nächste Ziel kann es nur sein, zu schauen, bei den 20 Prozent, die noch fehlen – das ist die nächste Ansage an die Gewerkschaften –, so rasch als möglich ebenfalls hinaufzukommen. Ich möchte aber auch noch sagen, die breite Masse der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer befindet sich in diesen 80 Prozent der Kollektiv­verträge. Diejenigen, die hinter diesen restlichen 20 Prozent Kollektivverträgen stehen, die noch nicht 1 200 € bekommen, sind natürlich auch irrsinnig wichtige Arbeitnehme­rin­nen und Arbeitnehmer, sind aber nicht die Kohorten mit Hunderten oder Tausenden von Menschen. – Das einmal zu Punkt eins.

Punkt zwei: Sie spielen darauf an, dass die Mindestsicherung eine soziale Hängematte sein wird und die Menschen dann nicht mehr arbeiten gehen werden. Ich darf noch einmal wiederholen: Das, was wir unter bedarfsorientierter Mindestsicherung ver­stehen, das, was in der 15a-Vereinbarung steht, ist keine soziale Hängematte! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Schennach, Kerschbaum und Dönmez.)


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 16

All diejenigen, die arbeitsfähig sind und in dieses System hineinfallen – aus welchen Gründen auch immer –, werden vom jeweiligen Arbeitsmarktservice sehr, sehr intensiv betreut. Denn: Ein Teil dessen, was wir als Bund in die Hand nehmen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung überhaupt einsetzen zu können, sind Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Es geht darum, diesen Menschen – und darunter sind solche, die schon fünf Jahre arbeitsfern sind; ja, solche Menschen gibt es in unserem Land, aber wenn wir nichts tun würden, wären diese Menschen weiterhin arbeitsfern – zu sagen: Du bist ein Teil der Gesellschaft, und du musst für diese Gesellschaft auch etwas tun, du musst dich da einbringen! Das bedarf natürlich spezieller Aktivitäten im Arbeitsmarktservice.

Ich kann jemandem, der vier Jahre außerhalb des Systems war, nicht sagen: Ab morgen gehst du arbeiten, hurra! Den muss man begleiten, den muss man hinein­führen, dem muss man dabei helfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesrat Kampl, ich mache jetzt nicht Kärntner Wahlkampf, sondern darf Sie auf einen Gedankengang einladen: Nichts zu tun, würde dazu führen, dass wir das ein­zementieren, was Sie behaupten: dass wir Menschen in die Hängematte hängen! Nichts tun heißt das nämlich! Wenn wir nichts tun würden, wenn wir diese Menschen nicht betreuen würden, sozusagen nicht angreifen würden und – ich sage es jetzt auf Wienerisch – auch bearbeiten würden ... (Bundesrat Ing. Kampl: Finanziell ist kein Anreiz da!)

Finanziell ist genügend Anreiz da! Schauen Sie sich doch die Artikel-15a-Vereinbarung genau an! Da heißt es: Wenn man einen Arbeitsversuch nicht annimmt, gibt es eine Kürzung der Arbeitslosenunterstützung, und zwar keine geringe. So wie jetzt das Arbeitsmarktservice bei ein paar tausend Menschen pro Jahr die Arbeitslosen­unterstützung sperrt – und das betrifft gar nicht so wenige –, ist es auch hier vor­gesehen, auch hier gibt es Kürzungsmechanismen.

Es ist ja nicht so, dass wir sagen: Da hast du deine 800 €, und wir wollen dich nie wieder sehen! So ist es ja nicht, sondern das System, das wir mit der Artikel-15a-Vereinbarung geschaffen haben und zu der sich acht Bundesländer jetzt bekannt haben, bei allen Schwierigkeiten, die es damit gibt, geht davon aus, mit den betrof­fenen Menschen, soweit sie arbeitsfähig sind, aktiv etwas zu tun. Nichts zu tun, das ist, glaube ich, die schlechteste aller Antworten. Und das will ich nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, der große Themenkomplex der Kurzarbeit wurde heute schon mehrfach angesprochen, und ich stelle daher die Frage:

1641/M-BR/2009

„Welche Maßnahmen sind für die Beschäftigten in Kurzarbeit während der inaktiven Zeit vorgesehen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Mir wäre es am liebsten, wenn es gelänge, während der inaktiven Zeit so viele Menschen wie möglich in Ausbildungs-, Weiterbildungs- und sonstige Qualifi­zierungsmaßnahmen hineinzubringen, denn das ist die wahre Botschaft, die wir damit verbinden wollen: bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit die Qualifizierung voranzutreiben.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 17

Nach jeder Schlechtwetterfront kommt eine Schönwetterfront. Und wenn das, was die österreichische Wirtschaft immer wieder kritisiert, nämlich, dass wir einen Facharbeiter­mangel haben, dass wir einen Mangel an qualitativ gut ausgebildeten Menschen in diesem Land haben, dann könnten wir diese Krise als Chance nützen und diejenigen, die kurzarbeiten, aber auch diejenigen, die arbeitslos werden, in Qualifizierungs­maß­nahmen verstärkt weiterbilden.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat Mayer.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Diese Maßnahmen sind ja immer wieder in Diskussion. Wie werden Sie die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen sicherstellen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Lieber Herr Bundesrat Mayer! Lieber Edgar! Noch einmal – ich glaube, die Botschaft ist klar, ich kann nicht mehr tun, als es auch hier zu sagen –: Ich verstehe unter Weiterbildung nicht, jemanden, der in diesem Programm drinnen ist, das fünfte Mal in den Kurs „Wie bewerbe ich mich richtig?“ zu schicken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das verstehe ich darunter nicht! Dass er das einmal macht, ja, aber nicht fünf Mal. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir wollen gemeinsam – AMS, Landes-AMS; im AMS gibt es ja die Triparität, da sind die Sozialpartner drinnen – versuchen, qualitativ höherwertige Kurse zu entwickeln. Aber in Wirklichkeit gibt es solche ja heute schon. Es ist ja nicht so, dass es die noch gar nicht gibt. Wir sind immer nur geblendet vom Metall, aber was zum Beispiel im Segment Metall alles ausgebildet wird, ist qualitativ ja nicht negativ. Das wollen wir natürlich verstärkt weiterbetreiben.

Das heißt – langer Rede kurzer Sinn –: Es geht nicht um die Quantität, sondern um die Qualität der Kurse. Dafür werden wir auch mehr Geld zur Verfügung stellen müssen, denn wenn man eine gewisse Qualität der Kurse haben will, dann kostet das auch mehr, denn man braucht andere Einrichtungen dafür. Ich hoffe, dass es im Zusam­menwirken von AMS auf Landesebene und den Sozialpartnern auf Landesebene möglich sein wird, genauere Programme zu entwickeln, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Vollkommen klar ist auch – das sage ich hier noch einmal –, dass mit dem jetzigen Personalstand des AMS, vom Bodensee bis zum Neusiedler See, das nicht klappen wird. Ich bin mir vollkommen dessen bewusst, dass man beim Personalstand des AMS auch etwas mitliefern muss, denn es ist ein Unterschied, ob man für ein Beratungs­gespräch fünf Minuten oder zehn Minuten zur Verfügung hat. Ich glaube, in zehn Minuten kann man bei dem betroffenen Menschen viel mehr erreichen. – Verzeihe dieses sehr einfache Beispiel!

Das heißt, dass da ein Umstellungsprozess notwendig ist. Das wird nicht von heute auf morgen funktionieren. Dazu wird man eine gewisse Zeit brauchen. Aber wir haben im AMS tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das wird gut laufen. In Wahrheit ist es schon in Gang gesetzt worden.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, durch die Neuregelungen bezüglich der Kurzarbeit sind die ArbeitnehmerInnen damit konfrontiert, dass sie Gehaltseinbußen, Lohneinbußen in


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Kauf nehmen müssen. Wie können Sie garantieren, dass diese Menschen nicht in die Armutsfalle geraten?

Und eine zweite Frage, falls ich die hier gleich anfügen darf. (Bundesrat Boden: Eine Frage! Eine zweite gibt es nicht!)

 


Präsident Harald Reisenberger: Eine!

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Eine! Gut.

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das Thema „Bekämpfung von Armut“ ist ein generelles Thema, weil diejenigen, die in Arbeitslosigkeit sind, sind ja noch mehr armutsgefährdet als dieje­nigen, die in Kurzarbeit sind. Das muss man auseinanderhalten. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung sozusagen der Fußboden, den wir hier basteln wollen. Denn: Es gibt heute Menschen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug und gleichzeitig einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, so wie es heute auch Menschen gibt, die ein Aktiveinkommen und gleichzeitig einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil das Aktiveinkommen so gering ist. Dabei handelt es sich aber um keine 40-Stunden-Jobs, damit wir uns da nicht missverstehen.

Klar ist, dass wir mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung, wo es von mir aus massiven Druck gibt, dass das endlich kommt, sozusagen einen Fußboden einziehen wollen, um eine Mindestabsicherung durchzuführen, aber gleichzeitig dafür sorgen werden – und das ist das, was ich zuvor schon gesagt habe –, dass mit den betrof­fenen Menschen auch an der Verbesserung ihrer Situation gearbeitet wird.

Aber eines ist auch klar: Arbeitslosigkeit bedeutet – und ich sage das hier in aller Deutlichkeit – eine Erhöhung der Armutsgefährdung.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister, ich komme zurück zum Thema Pensionen. Meine Frage lautet:

1636/M-BR/2009

„Welche Neuregelungen planen Sie im Bereich der Invaliditäts- beziehungsweise Schwer­arbeiterpension im Detail?“

Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich hoffe, ich kann das jetzt korrekt beantworten. – Dass zum Thema Schwerarbeit etwas vorgesehen ist, habe ich schon gesagt. Ich bekomme in der ersten Jahreshälfte 2009 ein Gutachten über die Lebenserwartung von Schwerarbeitern, und ich werde dann eine Arbeitsgruppe einsetzen. Diese Arbeitsgruppe wird unter Einbe­ziehung der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammern, des ÖGB und der Landwirt­schafts­kammern tätig sein. In dieser Arbeitsgruppe geht es darum, den Themen­komplex „regelmäßige Nachtarbeit, Akkordarbeit und physisch belastende Tätigkeiten“ zu bewerten und in eine Novellierung der Schwerarbeiterpension einzubeziehen und die diesbezüglichen Bestimmungen weiterzuentwickeln.

Es ist in diesem Zusammenhang auch die Meldung der Schwerarbeitszeiten durch den Dienstgeber zu evaluieren. Weiters wird eine Verbindung zwischen Schwerarbeiter­pension und Invaliditätspension angestrebt.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 19

Was den Bereich Invalidität betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Die in der vergan­genen Gesetzgebungsperiode eingerichtete Arbeitsgruppe, die den Bereich „gemin­derte Erwerbsfähigkeit“ beleuchtet und Vorschläge zur Verbesserung der betroffenen Menschen machen soll, lasse ich weiterlaufen. Das heißt, sie wird weiterhin in diese Richtung tätig sein.

Wir wollen damit folgende Ziele erreichen: den verstärkten Einsatz zur Modernisierung der beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung beziehungsweise Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, eine Überlagerung des Berufsschutzes durch einen Rechtsanspruch auf eine zumutbare berufliche Rehabilitation für alle Berufsgruppen, wobei der Berufs­schutz an und für sich durch diese Maßnahme nicht in Frage gestellt werden sollte. Weiters: den qualifizierten Schutz für Menschen mit erheblichen Gesundheitsschäden. Diese Härtefallregelung soll vor allem für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Bäuerin­nen mit stark medizinisch eingeschränktem Leistungskalkül Anwendung finden.

Weitere Ziele sind: die verbesserte materielle Absicherung von Invaliditäts-, Erwerbs­unfähigkeits- und Berufsunfähigkeitspensionisten und, was mir auch sehr wichtig ist, eine verbesserte Verfahrensqualität und ein noch exakteres Schnittstellenmanagement im Bereich der Verwaltung. Zu all diesen Zielen gibt es am 19. Februar das erste Koordinierungsgespräch, um da weiter voranzukommen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Die stelle ich heute nicht! (Heiter­keit.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Gut. Danke schön.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Wenn es dem Kollegen Wolfinger recht ist, übernehme ich den Part der Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Zuge der Entstehung der Rechtslage zur aktuellen Schwerarbeiterregelung hatten wir auch bei uns hier im Bundesrat sehr, sehr heiße Diskussionen. Ich stelle in diesem Zusammenhang die Frage: Warum wird, glauben Sie, die derzeitige Schwerarbeiterregelung nicht so häufig in Anspruch genommen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Der Versuch einer Antwort: Solange es die Langzeitversicherten­regelung in der vorliegenden Art und Weise gibt, bleiben viele, die in die Schwer­arbeiterregelung hineinfallen würden, in Beschäftigung, beißen sich sozusagen durch und sagen: Ich schaue, dass ich in die Langzeitversichertenregelung komme, und meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen stelle ich hintan! Das ist ein mögliches Motiv, und daher ist es wichtig und notwendig, da etwas zu ändern.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Schwerarbeiterpension für Frauen derzeit überhaupt nicht relevant ist, denn das Regelpensionsantrittsalter für Frauen ist 60, und dem­zufolge findet das gar nicht statt. Das heißt, das Gesamtsystem gehört überarbeitet.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Seit 1995 hat sich der Anteil der psychischen Erkran-


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kungen bei der Invaliditätspension stark erhöht, und zwar von 11 Prozent auf 29 Pro­zent.

Planen Sie Maßnahmen in Bezug auf Prävention, um dieser Entwicklung entgegen­zuwirken?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir werden uns in der Arbeitsgruppe auch mit dem Thema psychische Erkrankungen befassen und im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz schauen, was wir da präventiv tun können.

Eines sage ich aber ganz offen: Es macht mich auch nachdenklich, dass wir einen so massiven Anstieg bei Burn-out haben, noch dazu bei diagnostiziertem Burn-out. Das ist etwas, was weder der Wirtschaft noch der Arbeitnehmervertreterseite egal sein kann. Aber die Frage, inwieweit man jetzt gesetzlich im Wege des Arbeitnehmer­schutzes präventiv etwas tun kann, kann ich Ihnen zur Stunde nicht beantworten. Der Begriff „Präventionsgesetz“ ist aber in diesem Haus kein unbekannter.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Herr Bun­desminister, meine Frage lautet:

1639/M-BR/2009

„Welche Maßnahmen sind angesichts der Tatsache, dass Österreich im EU-Schnitt in der Arbeitslosenversicherung die zweitniedrigste Nettoersatzrate hat, angedacht, um die Transferzahlungen zumindest auf den EU-Schnitt von 70 Prozent zu erhöhen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Nettoersatzrate beträgt in Österreich 55 Prozent. Ich darf aber dazusagen, dass das ein Grundwert ist. Das heißt: Dieser Grundwert wird im Einzelfall durch Ergänzungsbeträge bis zu 80 Prozent und durch diverse Familienzuschläge sogar noch darüber hinaus erhöht.

Vor allem sind – es sei mir gestattet, auch das hier zu sagen – die Ersatzquoten in der Arbeitslosenversicherung international nicht miteinander vergleichbar. Warum? – Weil in den meisten europäischen Ländern eine Bruttoersatzquote und keine Netto­ersatz­quote genommen wird. Es sind die Bundesrepublik Deutschland, die Tschechische Republik und Österreich die einzigen europäischen Länder, die eine Nettoersatzquote ausweisen. Alle anderen europäischen Länder weisen eine Bruttoersatzquote aus. Dazu kommt noch, dass in einigen europäischen Ländern die Ersatzleistungen einer Versteuerungs- und einer Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen.

Würde man zum Beispiel den österreichischen Ersatzleistungen die von der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik entrichteten Sozialversicherungsabgaben hinzurechnen – das AMS zahlt ja zusätzlich diese Sozialversicherungsabgaben –, so hätten wir in Öster­reich rein rechnerisch bei der Ersatzquote einen Grundwert von knapp 80 Prozent.

Ich gestehe aber einerseits zu, dass beim Grundwert, das heißt beim Ausgangspunkt aller Berechnungen, bei den 55 Prozent, sicher eine Erhöhung wünschenswert wäre. Andererseits sage ich auch in aller Offenheit: Die dafür notwendigen Budgetmittel sind zur Stunde sicher nicht vorhanden. Wir werden die Budgetmittel bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein wenig aufstocken.


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Meine Position ist die: Wir werden die zusätzlichen Mittel, die wir zum Aufstocken haben, für die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgeben, um mit gezielten Programmen mehr Menschen in Beschäftigung zu halten. Demzufolge ist die Frage der Erhöhung der Ersatzquote derzeit für mich kein Thema.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird noch eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe, der Herr Minister ist heute in seiner Beantwortung so aus­führlich, dass sich Zusatzfragen offensichtlich erübrigen.

Eine weitere Zusatzfrage kommt aber noch von Herrn Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, nachdem wir heute mehrheitlich zumindest bemüht sind, den Kärntner Landtagswahl­kampf nicht in diese Plenarsitzung zu tragen, möchte ich im Zusammenhang mit meiner Fragestellung wieder zur Sachpolitik zurückkommen und Sie fragen, wie sich aus Ihrer Sicht im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung die Arbeitslosenversicherungsleistungen entwickeln werden.

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung – ich habe das ja schon ausgeführt – ist an und für sich seitens des AMS vorgesehen, dass wir für diesen Personenkreis – also für diejenigen, die erwerbsfähig sind und arbeiten können – den einzelnen Landes-AMS ganz einfach einen nicht unwesentlichen zusätzlichen Mil­lionenbetrag und natürlich auch zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung stellen werden, um den Gedanken, der damit verbunden ist, auch umzusetzen, nämlich diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Für diejenigen, die dem Arbeitsmarkt eben schon längere Zeit fern sind, wird das ganz einfach etwas länger dauern, es wird sehr niederschwellige Programme geben, aber das Wesentliche ist, denke ich, dass es diese Programme überhaupt gibt. Das Wesentliche ist, dass wir uns bemühen, diese Menschen wieder voll in das Arbeits- und Berufsleben zu integrieren, und wenn es nur am Zweiten Arbeitsmarkt ist – aber wichtig ist, dass eine Integration stattfindet.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Dr. Schnider, bitte.

 


Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Da zum Thema Mindestsicherung unter Anfrage 3 schon einiges von Ihrer Seite ausgeführt worden ist, erübrigt sich meine Zusatzfrage, in der es um die Details und die konkreten Schritte innerhalb dieser Mindestsicherung gegangen wäre.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen somit zur 7. Anfrage, gestellt von Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundes­minister, ich weiß, es gibt täglich neue Meldungen betreffend Kurzarbeit, aber können Sie uns bitte trotzdem folgende Frage beantworten:

1642/M-BR/2009

„Wie viele Betriebe und Beschäftigte befinden sich aktuell in Kurzarbeit?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Zum Stichtag 1. Februar – das war der letzte Sonntag – waren


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 22

22 411 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 113 Betrieben in Kurzarbeit. Im Laufe des Februar – das heißt, im Laufe dieser Tage – kommen weitere elf Betriebe dazu, mit 1 604 Menschen. Bei diesen weiteren elf Betrieben sind die Vereinbarungen schon unterschrieben, aber das Datum tritt erst ein. Der nächste Montag, der 9. Februar, ist zum Beispiel wieder so ein „berühmter“ Tag, an dem, glaube ich, wiederum sechs, sieben Betriebe auf einmal dazukommen.

Weiters führt das AMS, das ja die Clearingstelle bei der Kurzarbeit ist, derzeit mit 22 Betrieben für 5 872 Menschen sehr ernsthafte Endgespräche. Das heißt, die Verhandlungen kommen schon bald in ein Finale, das wird dann sicher im März passieren, und in einigen Bereichen gibt es schon Gespräche für April.

Die Situation ändert sich aber, wie Sie selbst ausgeführt haben, tagtäglich, und es kommt tagtäglich etwas dazu. Fakt ist aber, dass wir sicher davon ausgehen können, dass wir bis Ende Februar, Anfang März die 30 000-er-Grenze überschritten haben werden.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl, bitte.

 


Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage erübrigt sich, da Sie das Thema weitere Entwicklung bereits beantwortet haben. (Bundesminister Hundstorfer: Entschuldigung! Heiter­keit.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Eine weitere Zusatzfrage stellt – zumindest laut Liste – Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Das ist ja richtig kuschelig: Seitens der ÖVP verzichtet man auf alle Zusatzfragen. (Bundesrat Mag. Klug: Weil alles beantwortet wird!)

Sehr geehrter Herr Minister, wie wirkt sich denn die Kurzarbeit auf die künftigen Pen­sionen der Arbeitnehmer aus?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Kurzarbeit wirkt sich auf die künftigen Pensionen der Arbeit­nehmerInnen überhaupt nicht aus, weil die Sozialversicherungsbeiträge bei den jetzt vorliegenden Kurzarbeitsvereinbarungen von den Firmen zu 100 Prozent weiterbezahlt werden.

Das ist das, was auch die Firmen als Beitrag leisten. Das muss man hier erwähnen. Darf ich das ganz kurz ausführen? – Denn sonst glaubt ihr noch, ich will gleich wieder gehen. (Heiterkeit.) Kurzarbeit bedeutet ja nicht nur, Menschen im System zu halten, sondern für den Betrieb bedeutet Kurzarbeit auch Qualität im Betrieb zu halten, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer repräsentieren ja auch Qualität. Natürlich sind die Firmen, die Kurzarbeitvereinbarungen abschließen, bemüht, diese Qualität im Betrieb zu halten, und alle leisten einen Beitrag dazu. Ein Teil dieser Vereinbarung ist, dass der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent weiterbezahlt. Dadurch gibt es bei der Pension überhaupt keine Auswirkungen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 8.  und letzten Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Hensler. – Bitte.

 


Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Vorerst eine persönliche Bemerkung zu Frau Kollegin Mühlwerth: Ich glaube, der Ausdruck „Kuschelkurs“ ist zweifelsohne entbehrlich. (Bundesrat Weiss: Wo gibt


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 23

es denn so etwas?! Gegenruf der Bundesrätin Mühlwerth.– Das ist schlicht und einfach von meiner Warte aus nicht erforderlich.

Meine konkrete Frage, sehr geehrter Herr Bundesminister:

1637/M-BR/2009

„Welche spezifischen Maßnahmen gedenken Sie gegen die Arbeitslosigkeit aufgrund der Wirtschaftskrise in den hauptbetroffenen Bereichen zu setzen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir bemühen uns, dort, wo der Nationalstaat helfen kann – ich muss das vorweg einmal sagen –, Antworten zu geben. Ich will jetzt nicht das ganze Programm wiedergeben, von Konjunkturpaketen, Steuerentlastung und so weiter, sondern es geht darum, dort, wo wir unmittelbar helfen können, zu helfen. Das ist unter anderem in der Frage der Kurzarbeit und auch in der Frage der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit.

Es gibt derzeit eine Bewegung, die durch ganz Österreich geht, das muss ich hier wirklich sagen, nämlich das Modell Bildungskarenz plus, das mittlerweile schon fast alle Bundesländer unterschrieben haben. – Da gibt es nämlich auch einen massiven Beitrag der Länder. Hinter diesem Modell Bildungskarenz plus steht auch der Leitgedanke: Nützen wir die Krise als Chance, und versuchen wir, die Menschen zu qualifizieren, besser zu qualifizieren!

Ich habe ja noch nie Gelegenheit gehabt, hier im Bundesrat zu reden. Darf ich daher an dieser Stelle vielleicht auch folgende Botschaft vermitteln: Wenn man die Gesamt­zahl der Arbeitslosen des Jahres 2008 hernimmt, so hatten 47 Prozent dieser Menschen als höchste Bildungsstufe die Pflichtschule.

Dies ist eines der Motive, warum wir uns so um das Thema Qualifizierung bemühen: Es geht nicht darum, Menschen irgendwie zu sekkieren oder zu ärgern, sondern es geht darum, dass wir uns bemühen, Qualifizierung voranzutreiben.

Ein Pflichtschulabschluss in der heutigen Zeit ist etwas anderes als vielleicht ein Pflicht­schulabschluss in der Generation der Vierziger-Jahrgänge, wo es ganz andere Bildungszugänge gegeben hat. In der heutigen Zeit bedeutet Pflichtschulabschluss, dass man ganz einfach ernorm gefährdet ist, was Armut und was Arbeitslosigkeit betrifft. Die nackten Zahlen beweisen es.

Deshalb dieses Animo, zu sagen: Dort wo wir helfen können, tun wir das auch. – Ich kann nicht die europäische Automobilindustrie retten, und auch nicht die europäische Papierindustrie; das kann ich nicht. Aber dort, wo wir helfen können, ist zu fragen, was wir für den Binnenmarkt tun können – da gibt es Konjunkturprogramme und so weiter – und was wir für die Menschen in diesen Industriesektoren tun können, wo es ganz einfach notwendig ist, dass die Qualität und die Qualifikationen noch besser werden.

Die europäische Automobilindustrie können wir in Österreich nicht retten. Österreich hat bei den Neuwägen einen Anteil von 1 Prozent: 1 Prozent aller neuen Autos Europas werden in Österreich verkauft. Wir haben aber einen immens hohen Anteil an der Zulieferindustrie, und der muss abgesichert werden, und das geht nur durch Kurzarbeit, Qualifizierung und so weiter.

Es ist schon sehr bezeichnend, dass die Firmen, die in der automotiven Industrie tätig sind, die ersten waren, die in Kurzarbeit eingestiegen sind, und jetzt auch die ersten


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 24

sind, die die Kurzarbeitvereinbarungen bereits verlängern. Das heißt, diese Firmen legen hohen Wert auf die Absicherung.

Dann haben wir noch ein Problem, und das sage ich zum Schluss der Fragestunde: Wir alle gemeinsam müssen uns auch sehr intensiv um jene Menschen bemühen, die sehr rasch aus dem System gefallen sind. Das sind die jungen LeiharbeiterInnen. Beim Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den 20- bis 24-Jährigen kommt praktisch die Hälfte aus dem Segment Leiharbeit und Zeitarbeit.

Darum ist es auch so massiv wichtig, diese Branchenstiftung zustande zu bringen, um als Gesellschaft zu versuchen, auch jenen Menschen eine Antwort zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister, vielen Dank vorerst. – Mich würde noch interessieren: Kann man die Kosten in diesem Be­reich erörtern?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Kurzarbeit kostet uns im Moment – was die derzeitigen Verträge betrifft – 56,2 Millionen €. Das wird jeden Tag mehr, wenn ein neuer Betrieb dazu­kommt.

Ich gebe Ihnen jetzt eine Antwort, die vielleicht einige in diesem Saal etwas überraschen wird: Wenn die Kosten der Kurzarbeit auf 150 Millionen € steigen, ist es mir recht. Missverstehen Sie bitte nicht, was ich damit meine: Mit dem, was wir für einen Menschen, der arbeitslos ist, ausgeben, können wir drei Menschen in Kurzarbeit belassen. Die Formel ist drei zu eins. Darum mein nonchalanter Ausspruch, wenn es 150 Millionen € kostet, ist es mir auch recht. Ich bitte, das nicht misszuverstehen, denn es sind Steuergelder, die wir da ausgeben, aber Fakt ist, dass wir uns dort, wo es uns gelingt, Menschen in der Kurzarbeit zu halten, etwas bei der Arbeitslosigkeit ersparen.

Allein für das AMS ist der Aufwand bei Arbeitslosigkeit in Relation drei Mal so hoch wie bei Kurzarbeit. Wenn Sie dann noch den gesamtvolkswirtschaftlichen Mehraufwand für Arbeitslose dazurechnen – denn ein Arbeitsloser kann nicht mehr so am Wirt­schaftsprozess teilnehmen und so weiter –, dann ist die Relation sechs zu eins, weil sich das verdoppelt, wenn Sie alles rechnen, was an Ausgaben, an Geldflüssen nicht mehr da ist.

Langer Rede kurzer Sinn: Im Moment kostet uns die Kurzarbeit etwa 56 Millionen €, Tendenz steigend. Für das gesamte Segment der aktiven Arbeitsmarktpolitik – das heißt, Schulungen, Jugendbeschäftigungsprogramm und so weiter – ist derzeit vorge­sehen, rund 1 Milliarde auszugeben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wir haben festgestellt, dass diese Wirtschaftskrise ganz spezielle Ausformungen hat und offensichtlich eine weitere Tranche an modifizierten Maßnahmen notwendig ist.

Meine Frage daher: Gibt es eine weitere Tranche an Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, und wie schauen diese Maßnahmen aus?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die erste Tranche wird der Nationalrat am 26. Februar beschließen – und ihr bald danach. Wirksam ist sie dann rückwirkend mit 1. Februar. Da geht es um Kurzarbeit und Qualifizierung.

Die nächste Tranche wird, so hoffe ich, im April im Nationalrat sein. Diese nächste Tranche wird eine Neugestaltung der Bildungsteilzeit, der Bildungskarenz und des Solidaritätsprämienmodells umfassen. Letzteres wird wahrscheinlich niemand mehr kennen, aber es steht im ASVG. Das Solidaritätsprämienmodell wurde fast nicht gelebt, aber das gibt es.

Weiters wird diese nächste Tranche eine Überarbeitung der Altersteilzeit enthalten: Wir wollen bei der Altersteilzeit versuchen, bei Kleinstbetrieben die Ersatzkraftstellung zu streichen, weil ja bei Kleinstbetrieben Altersteilzeit nicht stattfindet, da dort die Ersatzkraftstellung nie funktioniert. Auf Sozialpartnerschaftsebene sind wir uns ja schon einig gewesen; da war ich noch ÖGB-Präsident, waren wir uns schon einig, dass wir das streichen.

Weiters wird es natürlich massive Bemühungen geben, dass die Ausbildungsgarantie für die 15-, 16- und 17-Jährigen, die ja die alte Bundesregierung noch beschlossen hat, heuer im Herbst effektiv da ist und greift. Das heißt, wir werden für 12 000 junge Menschen vom Bodensee bis zum Neusiedler See zusätzliche überbetriebliche Lehrwerkstätten einrichten müssen.

Den Rest wird, so hoffe ich, die österreichische Wirtschaft zur Verfügung stellen, weil auch für die Firmen, die von der Kurzarbeit betroffen sind, vereinbart ist, dass sie die Lehrlingsausbildung, wenn sie eine haben, nicht zurückfahren. Das heißt, es gibt viele Firmen, die bei der Lehrlingsausbildung weiterhin mithalten, und ich hoffe, dass das so weiter funktionieren wird. Das sind einige dieser Aktivitäten, die im April, Mai dieses Jahres im Nationalrat und dann im Bundesrat zu beschließen sind.

 


Präsident Harald Reisenberger: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Neben den älteren Arbeitslosen sind meist auch Jugendliche und junge Menschen, vor allem schlecht ausgebildete Jugendliche, von der Arbeitslosigkeit betroffen. Das haben Sie schon sehr gut herausgearbeitet, Herr Minister.

In Kärnten wurde, um etwas entgegenzusteuern, unter anderem die Lehre mit Matura eingeführt. Ich frage Sie daher: Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie eine arbeitsmarktrelevante hoch qualifizierte Berufsausbildung für Jugendliche sicher­stellen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich danke. Ich betreibe hier keinen Wahlkampf. Lehre mit Matura ist überall eingeführt. (Heiterkeit bei der SPÖ. Bundesrat Mitterer: Gratis für die Jugendlichen nur in Kärnten!) – Nein, aber ich betreibe keinen Wahlkampf. Es haben einige Bundesländer schon nachgezogen oder mitgemacht.

Ich möchte jetzt nicht Firmenwerbung betreiben, aber einer der größten öster­reichischen Handelskonzerne bietet seinen Lehrlingen, wenn sie einen gewissen Notendurchschnitt im Berufsschulzeugnis haben, an, die Matura auf Kosten der Firma – also gratis – zu machen. – Einmal darf ich es ja sagen: Es ist die Firma Spar.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 26

Das heißt, das ist kein Kärntner Spezifikum, sondern hat sich österreichweit entwickelt. Das ist einmal Punkt eins. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Nein, es muss sein.

Punkt zwei: Was wollen wir tun? – Ich kann es noch einmal wiederholen: Wir müssen alles daransetzen, dass heuer im September, Oktober diese Ausbildungsgarantie, die die alte Regierung beschlossen hat und für die auch die Geldmittel da sind – ich sage das hier sehr offen –, effektiv umgesetzt wird. Das heißt, dass es überall dort, wo die Betriebe aus welchen Gründen auch immer keine entsprechenden Lehrstellen zur Verfügung stellen, diese überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen geben wird, wobei die Entwicklung derzeit nicht so negativ ist.

Nach den Planungen des AMS und des Ministeriums wird das voraussichtlich für 12 000 Lehrlinge notwendig sein. Sollte es für 15 000 notwendig sein, werden wir das irgendwie schaffen, aber unsere Planung und auch alle Verträge, die Ausschreibungen und so weiter laufen für 12 000 Stellen. Das ist ein riesiger Prozess. Das wird es geben, denn ich will erreichen, dass die Jugendlichen, die eine Ausbildung wollen, auch eine bekommen.

Daneben gibt es noch in einigen Bundesländern zusätzlich spezielle Programme, weil wir natürlich auch bei Jugendlichen diverse Probleme haben. Es gibt auch Sozial­probleme, und daher gibt es noch spezielle Job-Coaching-Projekte, wo Jugendliche mit 15, 16 Jahren ganz einfach auch einmal ausprobieren können, was sie eigentlich werden wollen. Auch da gibt es heute schon diverse Unterstützungsprogramme und Einstiegsprogramme, und die wird es auch weiterhin geben. Das heißt, junge Menschen, die in die berufliche Ausbildung einsteigen wollen, werden dies auch können.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. Die Fragestunde ist beendet.

10.18.56Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2443/AB bis 2446/AB sowie eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungs­saal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundes­rates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 4)

*****

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundes­regierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

„Bundeskanzleramt Österreich

Mag. Stephan Leitner

Ministerratsdienst

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlamentsdirektion 1017 Wien

GZ: 350.200/0020-I/4/09


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 27

Sehr geehrter Herr Präsident!

Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Dr. Claudia Schmied, innerhalb des Zeitraumes vom 5. bis 7. Februar 2009 in Berlin aufhalten wird.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

 


Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt ist der Kulturbericht 2007 der Bun­desministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, dass die Entschließungs­anträge 146/A(E), 156/A(E), 163/A(E) und 165/A(E) zurückgezogen wurden.

Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass die Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung den Selbständigen Antrag 174/A betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes eingebracht haben.

Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, diesen Selb­ständigen Antrag ohne Ausschussvorberatungen in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen, den Antrag 174/A gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bun­desräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Antrag 174/A ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Antrag 174/A ergänzen und diesen als 4. und somit letzten Punkt der Tagesordnung in Verhandlung nehmen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Antrag 174/A der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühl-


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 28

werth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

10.22.081. Punkt

Sozialbericht 2007–2008 (III-356-BR/2009 d.B. sowie 8042/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.

 


10.22.17

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Sozialbericht 2007 bis 2008 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragsstellung:

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Februar 2009 in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


10.23.11

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zirka 90 000 Kinder in Österreich sind von manifester Armut betroffen. Bei jeweils 5 Prozent der Kinder können die Eltern keine neue Kleidung kaufen – und sich auch das Heizen nicht leisten. Eine halbe Million Kinder kann nicht einmal ein Mal im Jahr für eine Woche mit der Familie auf Urlaub fahren. Rund 100 000 Kinder und Jugendliche haben in ihrer Familie keinen PC – und das im Zeitalter der Informationstechnologie, wo man ohne dieses Instrument kaum noch Chancen hat, eine qualifizierte Arbeitsstelle zu bekommen.

Rund 3 Millionen Menschen – das sind immerhin 37 Prozent der Bevölkerung – erzielen ein Arbeitseinkommen, das unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. 5 Pro­zent der Erwerbstätigen – das sind rund 150 000 Menschen – verdienen bei einer Arbeitsleistung von 40 Stunden pro Woche weniger als 1 000 €. – Gut, wir haben heute in der Fragestunde gehört, dies sei jetzt zu 99,9 Prozent mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 1 000 € geregelt, und wir hoffen jedenfalls, dass die letzten fehlenden Prozentpunkte auch noch dazukommen. (Bundesrat Stadler: Zehntelprozent!)

In Österreich leben 52 Prozent der armutsgefährdeten Personen in dauerhaft armuts­gefährdeten Haushalten. Die Armut ist leider vor allem – und wie immer, möchte ich sagen – weiblich: Sie betrifft vor allem Alleinerzieherinnen und Pensionistinnen, die am stärksten von Armut betroffen sind. Und leider trifft das auch Familien, die drei bezie­hungsweise mehr als drei Kinder haben. Diese Familien sind besonders gefährdet; gleich 16 Prozent sind davon betroffen.

Meine Damen und Herren, dieser Bericht und diese Zahlen sind eigentlich eine Schan­de für Österreich – und es beruhigt dabei nur wenig, dass in diesem Bericht natürlich auch steht, dass ohne Sozialtransferleistungen die Armutsgefährdung rund dreimal so hoch wäre. – Ja, es ist natürlich gut, dass wir diese Transferleistungen haben, aber es kann doch wohl nicht Sinn der Sache sein, dass die Menschen immer an irgendeinem Sozialtropf hängen müssen, um über die Runden zu kommen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 29

Auch wenn es schön ist, dass wir in Österreich mit Sozialausgaben von 28,5 Prozent des BIP sozusagen an drittbester Stelle in der EU liegen, sollte es doch so sein, dass die Menschen mit ihrem Einkommen auch auskommen können und dass die Men­schen wenigstens einen durchschnittlichen Lebensstandard haben.

Das ist aber sehr schwierig. Wenn man sich im Sozialbericht die Verteilung des Ver­mögens in Österreich anschaut, sieht man, dass die Einkommen aus Erwerbstätigkeit immer geringer werden – im Gegensatz zu höheren Gewinn- und Vermögenserträgen. So ist zwischen 1996 und 2006 das Volkseinkommen zwar insgesamt um 3,6 Prozent gewachsen, die Arbeitnehmerentgelte sind jedoch leider nur um 2,8 Prozent gestiegen. Andererseits jedoch sind Unternehmens- und Vermögenserträge um 5,4 Prozent gestiegen.

Allein daran kann man also schon ein gewisses Ungleichgewicht erkennen – noch dazu, wenn man auch weiß, dass der Lohnanteil von 78,7 Prozent im Jahr 1978 auf 66,6 Prozent im Jahr 2006 gesunken ist.

Nach wie vor verdienen die Frauen um ein Drittel weniger; diese Schere hat sich leider in keiner Weise verbessert. Der reichste Haushalt besitzt ein Geldvermögen, das die untersten 29 Prozent gemeinsam haben; eine Mittelschicht gibt es da eigentlich nicht.

Wir haben heute schon sehr viel über Kurzarbeit, über Arbeitslosigkeit gesprochen und auch darüber, welch riesige Katastrophe es ist, wenn jemand seinen Job verliert. Bereits im Jänner 2009 ist die Arbeitslosenquote um 12,2 Prozent gestiegen. Tendenz: weiter steigend.

Da ja die Lohnersatzquote heute auch schon Thema war: Herr Minister, ich gebe Ihnen da nicht ganz recht, wenn Sie sagen, das sei eine Nettolohnersatzquote und mit der in der Europäischen Union nicht wirklich vergleichbar, denn auch da gibt es genau das gleiche Problem: Wenn die Menschen nicht irgendwo Zulagen bekommen oder sonstige „Anrechnungssachen“, dann bleibt es bei diesen 55 Prozent. Und natürlich trifft das ganz besonders Alleinstehende, die Schwierigkeiten haben, mit der Hälfte ihres Lohnes ihre Miete zu zahlen beziehungsweise sonstige Kosten zu begleichen.

Daher wäre es schon sehr wichtig und richtig, danach zu trachten, dass wir da auf einen höheren Schnitt kommen und dass die Lohnersatzquote höher ist, sodass diese Menschen nicht in die Armutsfalle stolpern.

Ganz dramatisch ist es ja – das habe ich mir auch ganz genau angesehen –, wenn jemand lange Zeit keine Beschäftigung findet und dann Notstandshilfe beziehen muss, denn in diesem Fall wird das Einkommen des Partners sehr wohl miteinbezogen, der ja dann einen beträchtlichen Teil seines Einkommens sozusagen abgeben muss. Bei der Freigrenze, die dann übrig bleibt, bleiben dem Partner 473 € für sein eigenes Leben – und mit jedem zusätzlich verdienten Euro wird dieser auf der anderen Seite wieder abgezogen.

Herr Minister, Sie haben das heute beim Thema Mindestsicherung sehr richtig gesagt: Man muss darauf schauen, dass die Menschen wieder in den Arbeitsprozess kommen. Ich finde es auch in Ordnung, dass man sagt: Wenn du das und das nicht annehmen willst, dann kürzen wir dir etwas!, aber gerade bei der Notstandshilfe ist der Anreiz des Partners, mehr zu arbeiten, gar nicht gegeben; da müsste man sich wirklich dringend etwas anderes überlegen.

Das heißt: die Lohnersatzquote auf europäisches Niveau zu heben und auch bei der Notstandshilfe zu überlegen, was wir tun können, damit ein Anreiz, mehr zu arbeiten, nicht völlig und irgendwo in einem „Nirwana“ verschwindet. Denn in Krisenzeiten – vielleicht gerade in Krisenzeiten – sollten Menschen ein Einkommen haben, von dem sie tatsächlich leben können.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 30

Für den Teil der Bevölkerung, der davon betroffen ist, ist es immer fatal, mit anzu­sehen, wofür man bereit ist, Geld auszugeben.

Die Regierung ist bereit, den Banken, die ja an ihrem Elend zu einem großen Teil selbst schuld sind, Milliarden in den Rachen zu werfen, aber für ... (Bundesrat Mag. Klug: Haftungen zu übernehmen!) – Ja, einstweilen Haftungen. Aber erstens sind es nicht nur Haftungen, sondern es ist auch tatsächlich Geld geflossen, und zweitens können wir nur hoffen, dass diese Haftungen nie schlagend werden, und wir können auch nur hoffen, dass wir jene Schulden, die Österreichs Banken von Ost­europa zu bekommen hätten und die immerhin 68 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmachen, nie bezahlen müssen, denn auch in diesen Fällen müsste der Staat einspringen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Aber es ist immer das Gleiche: Man ist bereit, dafür das Geld zur Verfügung zu stellen, auch wenn man damit rechnen muss, dass die Haftungen schlagend werden könnten, für viele andere Dinge, wie zum Beispiel die heute angesprochene Lohnersatzquote, sind keine Budgetmittel vorhanden. – Die dafür erforderlichen Budgetmittel wären aber schon vorhanden, da auch Geld für externe Beratungskosten ausgegeben wird (Bun­desrat Gruber: Aber geh! Wie viel habt denn ihr ausgegeben?!), nämlich immerhin 32 Millionen €. (Bundesrat Gruber: Den alten Kaffeesud lesen!) – Der Kaffee ist überhaupt nicht alt! (Bundesrat Konecny: Von welcher Bundesregierung sprechen Sie da?)

Herr Kollege Konecny und Herr Kollege Gruber, ich glaube, Sie beide schlafen ein bisschen! (Bundesrat Gruber: Sie schlafen ja! Das ist ein alter Hut!) Das ist brandneu, das ist überhaupt kein alter Hut! Die Regierung von SPÖ und ÖVP hat in den letzten zwei Jahren (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen): 32 Millionen für externe Beratungskosten ausgegeben. (Bundesrat Gruber: Schauen Sie einmal nach, was Ihre Kollegen in sechs Jahren ausgegeben haben! Zählen Sie das einmal zusammen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und es wird gut sein, wenn der Rechnungshof das überprüft, weil Sie offensichtlich Ihren eigenen Beamten nicht vertrauen. (Bundesrat Gruber: Das waren Ihre Minister!)

Es gab Überlegungen, eine „Bad Bank“ zu machen. (Bundesrat Gruber: Ihre Minister waren das!) – Herr Kollege, Sie können ja dann herausgehen und können all das erwidern (Bundesrat Konecny: Sicher, das werden wir auch tun!), das ist Ihnen ja unbenommen. (Bundesrat Gruber: Das müssten Sie ja wissen! Das ist ja bekannt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Auf jeden Fall gibt es immer wieder zahlreiche Überlegungen, was wir jetzt in der Krise mit den Banken machen können, wie zum Beispiel die Überlegung einer „Bad Bank“, die all die faulen Kredite aufkauft. (Bundesrat Gruber: Wie viele Stöckelschuhe waren das und wie viele Handtaschen und Abendkleider? – Heiterkeit.) Hoffentlich ist das mittlerweile ad acta gelegt. Aber auf jeden Fall sind wir da immer sehr großzügig ... (Bundesrat Gruber: Von den Kosmetika und vom Friseur rede ich gar nicht! Nur die Kleider, die Handtaschen und die Schuhe! – Sie kennen die Dame! – Bundesrat Konecny: Nein, nicht mehr!)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Bitte, am Wort ist Frau Mühlwerth!

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (fortsetzend): Vielleicht können Sie sich doch noch entschließen, sich zu Wort zu melden und dann all das zu sagen (Bundesrat Gruber: Sie sollten das wissen! Sie werden das ja nicht vergessen haben!), denn jetzt interessiert mich das eigentlich herzlich wenig, was Sie da immer zwischendurch herausschreien.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 31

Die bisherigen Regierungen – damit Sie gleich noch etwas haben, worüber Sie sich aufregen können; damit der Adrenalinspiegel noch ein bisschen steigen kann – haben uns auch eine Zuwanderung zugemutet, die wir kaum verkraften können. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) Die Meldungen der letzten Wochen über islamischen Religionsunterricht, über mangelnde Integration zeigen ja deutlich, dass wir es nicht verkraftet haben.

Wir füttern Scheinasylanten durch, anstatt sie schnell wieder abzuschieben, wenn das Verfahren geprüft ist (Bundesrat Mag. Klug: Grauslich! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – ja, das ist grauslich, das sehe ich auch so; ich freue mich, dass Sie da mit mir einer Meinung sind (Bundesrat Mag. Klug: Sagen Sie auch noch etwas zu den Pensionskassen!) –, aber der Vollzeitarbeiter braucht Zuschüsse, damit er überhaupt überleben kann.

Der Sozialbericht nennt zwar keine konkreten Zahlen (Bundesrat Mag. Klug: Viele!) – das ist ja immer so, wenn irgendwo etwas nicht in Ordnung ist, lässt man das Zahlenmaterial locker weg –, aber es findet sich auf fast jeder Seite der Hinweis, dass von der Armutsgefährdung und den damit verbundenen Problemen natürlich überpro­portional die Zuwanderer betroffen sind. Damit ist einmal mehr belegt, dass das Märchen, das uns immer erzählt wird, nämlich dass die Zuwanderung unseren Wohl­stand sichert, genau als solches abzutun ist.

Aber trotzdem: Auch wenn ich mich mit dem Inhalt dieses Sozialberichts hier sehr kritisch auseinandersetze, möchte ich mich bei den Beamten, die diesen Bericht erstellt, das Datenmaterial zusammengetragen und sortiert und diesen Bericht ermög­licht haben, herzlich bedanken. (Beifall der Bundesräte Ertl und Ing. Kampl. – Bundesrat Mag. Klug: Das war es schon? Das war alles? – Bundesrätin Mühlwerth – das Rednerpult verlassend –: Das reicht eh! Ich kann es das nächste Mal gerne ausdehnen ...!)

10.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.35.00

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einteilung der Rednerliste ist ja nicht immer ganz einfach, aber ich stelle zum wiederholten Male fest: Im Anschluss an die Kollegin Mühlwerth reden zu dürfen, ist schon fast ein kleines Geschenk. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gleich zu Beginn darauf aufmerksam machen, dass sich die sozialdemokratische Fraktion, wie es naturgemäß auch ihrer inhaltlichen Sozialpolitik entspricht, mit dem Sozialbericht 2007 sehr, sehr intensiv auseinandersetzen wird und ich als Erstredner mich daher auf einige zusammen­hängende grundsätzliche Bemerkungen beschränken werde. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner eigentlichen Ausführungen möchte ich mich für die Zurverfügungstellung des Sozial­berichts 2007 bei dir, sehr geehrter Herr Bundesminister, und bei deinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium recht herzlich bedanken, weil der Sozialbericht 2007 nicht nur quantitativ beachtlich ist – er umfasst rund 288 Seiten –, sondern weil er uns in der Politik Tätigen auch beachtliche qualitative Analysen zur sozialpolitischen Lage Öster­reichs liefert. Daher gleich zu Beginn ein sehr herzliches Dankeschön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sozialbericht 2007 bietet auch die Möglichkeit, insbesondere auf die Frage, was denn allgemeine Sozialpolitik ist, zumindest über


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 32

den Weg der mitteleuropäischen Kulturtechnik des Lesens einige tolle Erfahrungen zu machen.

Unser Bundesratskollege Siegi Kampl hat uns in der vergangenen Plenarsitzung mühe­vollst mit der Fragestellung gequält, was denn „allgemeine Sozialpolitik“ alles bedeuten kann. Und auch in diesem Zusammenhang: Ich meine, dass der Sozial­bericht 2007 eine hervorragende Grundlage ist, sich inhaltlich in die verschiedensten Sozialsysteme Österreichs zu vertiefen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen einige Aspekte besonders hervorheben. – Und an das, was Kollegin Mühlwerth bereits angeschnitten hat, möchte ich auch anknüpfen: Für uns Sozialdemokraten steht, und zwar gerade auch im Bereich der Sozialpolitik, immer der Mensch im Mittelpunkt! Aufbauend auf diesen Grundsatz möchte ich jedoch die monetären Aspekte der gesamten österreichischen Sozialpolitik keinesfalls unter den Teppich kehren.

Bereits den ersten Seiten des Sozialberichtes können wir äußerst erstaunliche Zahlen entnehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass durch die Sozialpolitik 2007 rund 43 Milliarden € oder 16 Prozent des gesamten Brutto­inlandsproduktes 2007 sozusagen bewegt wurden, und daher sollte man eben auch die monetäre und wirtschaftliche Bedeutung der österreichischen Sozialpolitik keines­falls unterschätzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir wissen, sind die Sozialsysteme Österreichs sehr verzweigt und vernetzt – und ich gestehe es daher natürlich jeder Kollegin/jedem Kollegen zu, wenn sie sagen, dass die Sozialpolitik wahrlich keine einfache Politik ist, weil die Systeme eben auf Bundesebene, aber auch auf Länderebene stark vernetzt sind. Wenn wir den Anspruch haben, dass die einzelnen Sozialsysteme wirtschaftlich tragbar bleiben, dann müssen wir aber auch sehen, dass wir dazu ganz bestimmte und strukturell steuernde Elemente brauchen.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf Ausführungen in der vergangenen BR-Plenarsitzung zu sprechen kommen. Frau Kollegin Mühlwerth, ich rufe in Erin­nerung, wie Sie hier zu einem Verbal-Rundumschlag gegen die Sozialpartner im allgemeinen und gegen den ÖGB im besonderen ausgeritten sind – und gerade im Zusammenhang mit dem Sozialbericht 2007 möchte ich das auf das Schärfste zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.)

Damit bei einem Teil der Oppositionsvertreterinnen und -vertreter keinesfalls ein falscher Eindruck entsteht, wiederhole ich gerade im Zusammenhang mit dem Sozial­bericht 2007 folgenden Satz noch einmal: Es sei der Wettbewerb der besseren sozialpolitischen Idee eröffnet, gerade im Zusammenhang mit den Steuerungs­elemen­ten! – Ich werde daher sicherlich keinesfalls sagen, das, was wir für richtig erachten, ist ohnedies das Gescheiteste und das werden wir beschließen – keinesfalls! –, sondern ich habe Sie das letzte Mal zu einem gemeinsamen konstruktiven Dialog eingeladen. Aber gerade was die sozialpolitischen Steuerungselemente betrifft muss ich angesichts Ihres verbalen Rundumschlages gegen die Sozialpartner festhalten: So sieht eine konstruktive Oppositionspolitik nicht aus!

Ich werde daher auch nicht, wie das schon so häufig in der Vergangenheit passiert ist, anmerken: Ich schreibe Ihnen jetzt in Ihr politisches Stammbuch folgende Sätze ...! – Das mache ich ganz sicher nicht, sondern ich lade Sie zu einem konstruktiven Dialog ein. Im Zusammenhang mit der Sozialpolitik bedeutet ein konstruktiver Dialog zu den Steuerungselementen aus meiner Sicht aber Folgendes, Frau Kollegin Mühlwerth:


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 33

Kommen Sie heraus und sagen Sie bezüglich der Steuerungselemente in der Sozial­politik: Die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt war inhaltlich falsch, und wir haben eine bessere Idee. – Kommen Sie heraus und sagen Sie das!

Zweiter Punkt zu den Steuerungselementen: Sagen Sie, die erste Finanzierung zur Gesundheitsvorsorge war ein falscher Schritt, wir haben eine bessere Idee! – Kommen Sie heraus und sagen Sie, das, was im Arbeitsmarktpaket 2010 – das beschäftigungs­politisch im Zusammenhang mit der Sozialpolitik ungeheuer wichtig ist! – drinnen steht, ist alles falsch, und wir haben eine bessere Idee!

Und zu guter Letzt, Frau Kollegin, sage ich noch: Kommen Sie auch heraus und sagen Sie, die Generalunternehmerhaftung – die ein maßgeblicher Beitrag dafür ist, dass unsere Sozialsysteme mittel- und langfristig tragbar bleiben! – war eine falsche Idee, und wir haben eine bessere Idee! – Das ist ein konstruktiver Dialog zum Thema Steuerungselemente.

Und, seien Sie mir nicht böse, ich weiß zwar, dass ich einen gewissen Startvorteil im Zusammenhang mit der Kurzarbeit habe, aber: Allein Ihre Fragestellung, wie sich die Kurzarbeit auf die Pensionsentwicklungen der einzelnen Kolleginnen und Kollegen, die von Kurzarbeit betroffen sind, auswirkt, zeigt die grenzenlose Unkenntnis dieser Materie Ihrerseits. Die grenzenlose Unkenntnis! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Ich bedauere das wirklich, weil wir gerne einen konstruktiven Dialog führen möchten!

Aber weil Sie das letzte Mal so sehr in einem Rundumschlag gegen den ÖGB verbal ausgeritten sind, Frau Kollegin Mühlwerth, darf ich Ihnen wirklich in aller Kollegialität sagen: Warum, glauben Sie, hat die Kurzarbeit auf die Pensionen keine Auswirkun­gen? Warum, glauben Sie? – Weil die Kolleginnen und Kollegen von den Betriebsrätin­nen und Betriebsräten beraten werden, weil die Kolleginnen und Kollegen von den Gewerkschaftsvertretern beraten werden und daher im Zuge der Kurzarbeitsver­einbarung im Betrieb die Zusatzvereinbarung getroffen wird, dass für die Dauer der Kurzarbeit der Arbeitgeber die Differenz auf 100 Prozent der Sozialversicherungs­beiträge übernimmt. Und das sind alles Gewerkschaftserfolge, Frau Kollegin! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mitterer: ... Arbeiterkammer?)

Mir ist völlig bewusst, dass sich einzelne Vertreterinnen und Vertreter die Zeitschrift „Die Furche“ nicht regelmäßig zu Gemüte führen – das überrascht mich eigentlich nicht wirklich –, manche aber vielleicht doch. In diesem Zusammenhang war darin etwas sehr Interessantes zu lesen, nämlich was zum Beispiel nach Ansicht Max Webers einen guten Politiker oder eine gute Politikerin kennzeichnet: Politik zu machen mit Leidenschaft, aber auch mit Augenmaß und mit Verantwortungsgefühl. – Das würde wohl auch eine konstruktive Oppositionspolitik auszeichnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Länderkammer möchte ich bei der Debatte zum Sozialbericht keinesfalls die Gelegenheit versäumen, auf Folgendes hinzuweisen: In Wahrheit zeigt die Sozialpolitik auch die sehr unterschiedliche und vernetzte Auf­gabenstellung des Bundesrates, und ich bin der Meinung, dass wir aus dem Sozialbericht 2007 insbesondere eines für unsere Arbeit mitnehmen könnten: Wir sind einerseits mit den Entwicklungen der Sozialsysteme auf Bundesebene befasst und können gleichzeitig durch unsere Miteinbindung und Mitarbeit in den verschiedenen Landtagsklubs auch die Sozialsysteme der Länder politisch mit beeinflussen. Ich sage in diesem Zusammenhang, dass wir als Bundesräte aus der Steiermark sehr stolz darauf sind, dass es unter Federführung eines sozialdemokratischen Landeshaupt­mannes und eines sozialdemokratischen Landeshauptmann-Stellvertreters gelungen ist, im Bereich der „Wohnbeihilfe neu“ erstmals die Betriebskosten mit in die Bemes­sungsgrundlage aufzunehmen. Das ist österreichweit ein einzigartiges Projekt, und ich


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 34

möchte das im Sinne eines konstruktiven Dialogs durchaus nicht verschweigen und als Empfehlung auch für andere Landespolitiker aussprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Für die Zurver­fügungstellung des Sozialberichts 2007 nochmals ein sehr herzliches Dankeschön! Ich glaube, er liefert sehr, sehr gute Argumente. Es liegt jetzt an uns, die richtigen politi­schen Schlüsse daraus zu ziehen. – Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)

10.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


10.46.37

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätz­ter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Sozialbericht 2007 und 2008 ist für uns, glaube ich, eine sehr gute statistische Unterlage. Wenn man darin blättert, kann man auch feststellen, wie sich die Situation in Österreich von oben nach unten oder von unten nach oben darstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einleitend möchte ich sagen: Wir schreiben das Jahr 2009 – und müssen noch immer feststellen, dass es in Österreich über eine Million Menschen gibt, die sozial nicht abgefedert sind und unter der Armutsgrenze leben! Herr Bundesminister, Sie haben für die Zukunft meiner Meinung nach eine sehr hohe Verantwortung. Sozial zu sein, soziale Verantwortung wahrzunehmen ist eine Herausforderung unserer Zeit! Und ich habe da zwar nicht mit entschieden, aber ich glaube, es war richtig, dafür zu sorgen, dass die Sozialpartnerschaft in der Bundes­regierung stärker vertreten ist, denn nur dann kann ich mir vorstellen, dass der Sozialpolitik auch entsprechendes Gewicht beigemessen wird und dass sie ent­sprechend funktionieren wird.

Wenn wir täglich von neuen Arbeitslosen hören – so wie auch ich heute in der Früh auf der Fahrt von Kärnten nach Wien wieder erfahren musste, dass ein Betrieb in der Steiermark seine Tore schließt und 270 weitere Arbeiter gekündigt werden bezie­hungsweise von Kurzarbeit betroffen sind und im nächsten Jahr nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz sein werden –, dann kommen uns allen große Bedenken: Wie geht es bei diesen Familien weiter? Wie werden wir es gemeinsam schaffen, endlich soziale Ausgewogenheit herbeizuführen?

Herr Bundesminister, wir haben heute in Österreich eine Arbeitslosenanzahl von über 300 000, und diese wird noch weiter ansteigen. Gegenüber 2007 betrug der Anstieg in Salzburg 23 Prozent, in Kärnten 16,5 Prozent, in Oberösterreich 15,2 Prozent, in Vorarlberg 12,9 Prozent; Wien steht diesbezüglich – Gott sei Dank, ich bin sehr froh darüber! – sehr gut da, und dazwischen liegen die anderen Bundesländer.

Aber schauen wir uns jetzt die Einkommens- und Vermögenssituation der Österreicher an: 16 Prozent haben monatlich bis zu 749 €, 43 Prozent zwischen 750 € und 1 349 €, 29 Prozent zwischen 1 350 € und 2 249 €, 10 Prozent zwischen 2 250 € und 2 999 € und 2 Prozent über 3 000 €.

Durchschnittlich betragen die Sozialausgaben in Österreich laut Statistik pro Jahr für Jugendliche 4 500 €, für Erwerbstätige 4 600 € und für Pensionisten und ältere Men­schen 28 100 €.

Österreich liegt, was die Ausgaben für den sozialen Schutz betrifft, mit 28 Prozent des BIP in Europa an sechster Stelle – wir haben es heute schon gehört. Ich bin darüber sehr froh. Schweden, Frankreich, Dänemark, Belgien und Deutschland liegen mit ihrem Anteil noch darüber, und alle anderen Staaten darunter.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 35

Im Jahr 2007 waren in Österreich 8 202 700 Personen gesetzlich krankenversichert. Meine Damen und Herren, das ist eine Errungenschaft, für die man uns weltweit hohe Anerkennung zollt. Fast 100 Prozent der Österreicher, glaube ich, sind damit kranken­versichert.

Ich freue mich auch darüber, wenn uns berichtet wird, dass der neue amerikanische Präsident es innerhalb von vierzehn Tagen geschafft hat, 4 Millionen Kinder gesetzlich sozialzuversichern. Meine Damen und Herren, daran sieht man, dass Weltmächte zwar glauben, die große Weltpolizei zu sein, aber andererseits nicht in der Lage sind, ihr eigenes Haus in Ordnung zu halten.

Betreffend den Bereich „Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Sozialhilfe“ ist nach­zulesen, dass 131 318 Personen in Privathaushalten und 59 926 Personen in Alten­wohn- und Pflegeheimen aus der Sozialhilfe unterstützt wurden. Vom Bund wurden dafür inklusive Sachleistungen und Mietbeihilfen 643 Millionen € aufgebracht; von Land und Gemeinden waren es 1,24 Milliarden €. Das heißt, die Gemeinden und die Länder müssen sehr stark im gesamten Gesundheitsbereich und im Sozialbereich mitfinan­zieren.

Die Zusammenarbeit funktioniert zwar gut‚ aber, sehr geehrter Herr Minister, die Kontrolle müsste besser sein. Dass 60 Millionen so mir nichts, dir nichts verschwinden können, ist, glaube ich, bedenklich. Der Apparat der Kontrolle gehört daher – wie überall in Österreich – verbessert. Und vielleicht sollte man bei der Einstellung verantwortlicher Menschen nicht auf die politische Zugehörigkeit achten, sondern fachlich und hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit auch menschlich qualifizierte Per­sonen aussuchen. (Bundesrat Perhab: Wie der Kulterer! – Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Lieber Freund, ich will jetzt keine Personen nennen. (Lebhafte Heiterkeit bei Bundes­räten von ÖVP und SPÖ.) Die ÖVP tut gut daran, sich nicht zu beteiligen und keine Namen zu nennen, denn da gäbe es wahrscheinlich zwei Seiten! Auf zwei Seiten könnte man da Namen nennen, wo die ÖVP nicht in der Lage war, Ordnung herbei­zuführen (Bundesrat Perhab: Darum! Leider!) und sich sehr stark beteiligt hat an Ungereimtheiten! (Bundesrat Kneifel: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir müssen feststellen, dass der jährliche Abgang im Sozialbereich auch immer wieder größer wird. Und eines sollte uns nachdenklich stimmen: Warum wird den Bedenken des Rechnungshofes nicht entsprechend Rechnung getragen? Der Rechnungshof hat ja schwerpunktmäßig einige Möglich­keiten aufgezeigt, wo Kontrolle durchgeführt werden soll. Warum tut man das nicht? – Ich würde Sie ersuchen, Herr Bundesminister, dem mehr Rechnung zu tragen. Ich glaube, das wäre sehr positiv.

Die durchschnittliche Alterspension in Österreich beträgt 1 006 €, die Invaliditäts­pension 808 €, die Witwenpension 556 €, die Pension für Witwer 268 € und für Waisen 214 €. Ich glaube, wir alle wissen, dass das zum Leben zu wenig ist und zum Sterben zu viel. – Ja, da können unsere Kollegen durchaus den Kopf schütteln, und auch dein Kopfschütteln, Herr Konecny, wird mich nicht irritieren. Das sind die Tatsachen (Bundesrat Konecny: Die stehen im Bericht!), und die sollten wir alle zur Kenntnis nehmen und daraus lernen und etwas Besseres daraus machen. (Bundesrätin Kersch­baum: Sie wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen!)

Nun, die Reformen wurden ja eingeleitet, nur: Unsere Zeit war zu kurz! (Bundesrat Konecny: Was?! – Seitdem sind sie so niedrig! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Boden: Uns war es lang genug! – Bundesrat Konecny: Und den Pensionisten auch!)


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 36

Und diese Reformen, die von uns eingeleitet wurden, sind heute noch eine positive Grundlage für den Sozialbericht.

Herr Bundesminister, die Bevölkerung fragt mit Recht: Wer hat solche verantwortliche Personen bestellt, dass es jetzt so viele Ungereimtheiten gibt (Bundesrat Konecny: Wovon sprechen Sie jetzt?) bei den ÖBB, bei den Banken, in der EU, bei der AUA (Bundesrat Konecny: „Das war das Sozialministerium“, das weiß doch jeder!), bei der Post, bei den Sozialversicherungen? – Herr Bundesminister, das ist das Problem, und das ärgert unsere Menschen sehr, und sie fragen sich, warum wir alle so lange zugeschaut haben. Und jetzt sind wir alle mitverantwortlich! Und wir sollten uns letztlich dieser Verantwortung auch immer wieder stellen, denn der Bevölkerung wird all das dann einkommensmäßig vorenthalten.

Eines ist auch noch sehr interessant: Österreich ist im Europa der 27 das fünftreichste Land. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Und trotzdem stellt es aus meiner Sicht eine Schieflage dar, dass sich 1 Million Menschen in Österreich nach wie vor in dieser Situation befinden, und wir sollten das nicht einfach so hinnehmen.

Es wurde heute ja schon einige Male auch Kärnten erwähnt. (Bundesrat Ing. Einwallner: Wer wehrt sich denn gegen die Mindestsicherung? Reden wir doch über Armutsbekämpfung!) Lieber Herr Kollege! Die Vorarlberger haben es immer verstanden, sie haben sogar gegenüber dem Bund protestiert. Und heute werden wir Kärntner einmal sagen, was wir verbessert haben in unserem Land. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.) Man hält uns immer wieder vor, dass die Kärntner die Artikel-15a-Vereinbarung nicht unterschreiben. Was ist der Grund dafür? – Weil wir einige Sachen wesentlich besser geregelt haben für die Familien mit Kindern!

Meine Damen und Herren, es ist ja vereinbart! Kennt ihr die Kärntner Lösung, die alle drei Parteien in der Landesregierung und alle Mitglieder des Kärntner Landtages einstimmig beschlossen haben? Und heute soll das alles weggeschmissen werden, obwohl am 11. November 2007 schon dieser Beschluss gefasst wurde?! – Ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Kärnten die Pioniere für diese Sozialleistungen waren. Nur: Heute haben wir gewisse Bedenken, weil der Bund in einigen Bereichen nicht in der Lage ist, das, was in Kärnten vorgegeben wird, zu erfüllen. Und noch etwas kommt dazu: Die Bundeslösung, die Artikel-15a-Vereinbarung, geht nur bis Ende 2012; die Kärntner Lösung hingegen ist unbegrenzt. (Bundesrat Perhab: Bis das Geld aus ist!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte da einige Beispiele aufzählen – ich werde es nicht tun, aber man sollte mir eine Viertelstunde Redezeit geben, dann bin ich gerne bereit, alle Verbesserungen aufzuzeigen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie sind heute hier anwesend; ich habe Ihnen heute schon eine Intervention weitergeleitet, die mir sehr am Herzen gelegen ist. Und gestern bekam ich einen Brief einer jungen Studentin, in dem man ihr mitteilt, man hat kein Geld und man kann den Studentinnen und Studenten aufgrund der beschränkten Mittel keine Leistungsstipendien mehr geben.

Herr Bundesminister, ich glaube, solche Schreiben darf es für junge Menschen in Österreich, die aus unseren Tälern kommen, die an die Universität gehen, einfach nicht geben! Dass so etwas möglich ist, meine Damen und Herren! Das ist (der Redner überreicht Bundesminister Hundstorfer das erwähnte Schreiben), bitte, von der Universität – es ist der Eingangsstempel vom 2. Februar darauf. – Herr Bundesminis­ter, für mich ist so etwas unverständlich, und ich würde Sie wirklich bitten, dass man überall die Anweisung gibt, dass solche Dinge, die zur Verärgerung der jungen Menschen führen, in Österreich hintangehalten werden.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 37

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke fürs Zuhören. (Beifall des Bundes­rates Mitterer.)

10.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


10.59.01

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Eines steht sicher fest: dass der uns heute vorliegende Sozialbericht ein Beweis beziehungsweise ein Dokument für die Dichte und für den hohen Standard unseres sozialen Netzes in Öster­reich ist. Der Vorredner hat schon darauf hingewiesen: Rund 29 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, fast 44 Milliarden €, werden für unsere sozialen Sicherungs­systeme aufgewendet. Das heißt, dass jeder Österreicher, der in Arbeit ist, ungefähr 120 Tage im Jahr für die sozialen Sicherungssysteme arbeitet.

Es erhebt sich natürlich die Frage, ob die Gelder immer treffsicher eingesetzt werden. Aber die Welt dreht sich weiter, und wir müssen immer die neuen Prioritäten im Auge haben, um uns dieses Netz auch in Zukunft zu erhalten.

Ich glaube, dass gerade hinsichtlich Armutsbekämpfung festzustellen ist, dass Bildung und soziale Sicherheit und Einkommen eine Einheit sind. Mehr Bildungschancen, mehr tun für die Gesellschaft – Herr Bundesminister, Sie haben das in der Beantwortung einer Anfrage heute schon erwähnt –, man muss mehr tun und die Menschen positiv begleiten, sie also nicht nur mit Geld abfertigen, sondern auch wieder aktivieren, um sie wieder in den Prozess zu integrieren. In diesem Zusammenhang sind Themen wie Kindergärten und bedarfsorientierte Mindestsicherung zu nennen. Man muss die Men­schen aus der Armutsfalle herausholen, und zwar durch aktive, soziale Maßnahmen, nicht nur durch Geld.

Ein wichtiger Bereich ist die Pflege. Wir wissen, dass 80 Prozent der Menschen, die pflegebedürftig sind, Pflege zu Hause haben wollen. Sie wollen nicht weg aus der gewohnten Umgebung, sondern sie wollen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Das geschieht teilweise durch Familienangehörige, aber auch durch Betreu­ungs­personen. Früher gab es in diesem Bereich mehr Schwarzarbeit, aber durch das Selbständigenmodell ist diese Pflege legalisiert worden und leistbar und vor allem praxisnah gestaltet worden. Insgesamt sind derzeit 16 000 selbständige Pflegeper­sonen in der Wirtschaftskammer gemeldet – 16 000 selbständige Personen! –, 14 000 üben das auch aktiv aus.

Positiv ist, dass auch die Fördergrenze für dieses Selbständigen-Fördermodell angehoben wurde, nämlich auf 550 €. Auch die Länder haben ihren Beitrag dazu geleistet, indem sie das Pflegegeld erhöhen. Allein aus meinem Bundesland weiß ich, dass die letzte Pflegegelderhöhung Mehrkosten von 4,5 Millionen € verursacht.

Wir haben auch mehr Pflegegeldbezieher: Bundespflegegeld beziehen mehr als 341 000 Menschen, Landespflegegeld mehr als 59 400 Personen. Angesichts dieser Zahlen und der voraussichtlichen demographischen Entwicklung muss es das Ziel sein, diese sozialen Sicherungssysteme auch in Zukunft für den einzelnen Mitbürger und die einzelne Mitbürgerin nachhaltig leistbar zu machen.

Damit bin ich auch bei den Leistungen der Länder. Wir haben vorhin schon festgestellt, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Man kann über soziale Sicherungssysteme nicht nur von der Bundesebene aus reden, sondern gerade in der Länderkammer halte ich es für sinnvoll, dass wir auch auf die umfassenden Leistungen, die die Bundesländer zur Sicherung dieser sozialen Systeme aufbringen, eingehen. Ich denke da insbesondere an die Sozialhilfe, an Geldleistungen, die von Länderseite gegeben


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werden, an die Sozialberatungsstellen, Alten- und Pflegeheime, an soziale Dienste, von der Hauskrankenpflege angefangen, mobile Betreuung und Hilfe, Familienhilfe, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pakte für Arbeit und Qualifizierung, einmalige Hilfen in besonderen Lebenslagen, an den Heizkostenzuschuss, an Senioren-Erholungs- und Kurzuschüsse, Altenfachbetreuungsschulen und die Ausbildung der Altenfachbetreuer, die auf Landesebene geleistet wird, Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, wobei hier das Ziel die Erhaltung der Menschenwürde ist – es ist die Achtung gegen­über Menschen mit Behinderungen hochzuhalten –, an geschützte Arbeit und beruf­liche Qualifizierung.

Die Länder tun sehr viel für Wohnen, mobile Betreuung und Hilfe, für persönliche Assistenz für Behinderte. Ich möchte hier auch die Leistungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erwähnen, deren Zahl immer größer wird. – Herr Bundesminister, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass die psychischen Beein­träch­tigungen zunehmen.

Weiters sind hier auch psychosoziale Beratungen und Hilfen in Krisen zu nennen, psychosoziale Beratungsstellen, Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankungen, aber auch Leistungen für Wohnungslose, die auch unsere Mit­sorge brauchen, Integration, Grundsicherung, Schuldnerberatung, Frauenhäuser – all das sind Mosaiksteine für ein umfassendes soziales Netz, das, glaube ich, auch dazugehört, wenn wir heute den Fokus auf die sozialen Sicherungssysteme in unserer Republik richten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, dass wir auch ein Wort über diese Einrichtungen sagen sollen, die wesentlich dazu beitragen, nämlich unsere Sozialver­sicherungen, die generell ganz gute Arbeit leisten, wo es aber regionale Unterschiede gibt. Ich denke beispielsweise an die Wiener Gebietskrankenkasse, die immer wieder auffällt durch eine Gebarung, die es erforderlich macht, andere Bundesländer zur Sanierung heranzuziehen. Es ist dies auch ein Thema für diese Kammer, denn ich halte es für unfair, dass entsprechende Sanierungsmaßnahmen nicht eingeleitet werden und andere, gut wirtschaftende Gebietskrankenkassen dann zur Sanierung herangezogen werden. Das entspricht nicht den Grundsätzen des Föderalismus, und ich glaube, hier ist auch Solidarität einzufordern.

Herr Bundesminister, ich glaube, es muss in dieser Richtung dringend etwas geschehen, damit andere, gut wirtschaftende Länderkassen nicht auf Dauer drauf­zahlen. Es ist einzufordern, dass die entsprechende Sanierung in Angriff genommen wird, und ich setze hier sehr stark auf den neuen Gesundheitsminister, der ja aus der Praxis weiß, wie man so etwas handhabt und wie man auch eine Gebietskrankenkasse ordentlich führt. Er hat das in Oberösterreich ja eindrucksvoll bewiesen.

Es geht in diesem Zusammenhang auch um die Spitalsfinanzierung. Hier hat sich in letzter Zeit der Beitrag des Bundes im Vergleich zum Gesamtaufkommen verringert. Ich glaube, es dürfen auf Dauer die Länder bei der Spitalsfinanzierung nicht immer mehr belastet werden, denn wenn das so weitergeht, hieße das auch, den Finanzausgleich aufzuschnüren. Und das sollten wir uns in dieser Phase nicht leisten, außer, was ja wünschenswert wäre, die Spitalsfinanzierung wird überhaupt eine Aufgabe der Sozialversicherungen – und nicht der Länder und Gemeinden.

Das ist meine Meinung dazu, und ich glaube, in diesen Bereichen ist noch viel Arbeit zu leisten, denn auch das gehört zu den sozialen Sicherungssystemen: die Gesund­erhaltung unserer Einrichtungen, die sich diesen Zielen widmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend noch etwas Grundsätzliches. Es gibt in Krisenzeiten natürlich immer wieder große Gurus und Heilslehrer, die sagen: So müssen wir es machen, um in Zukunft ähnliche Krisen zu vermeiden! – Wir sind


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 39

bisher mit dem System der sozialen Marktwirtschaft sehr gut gefahren. Die Begrün­der der sozialen Marktwirtschaft in dieser Republik waren der Freiheitskanzler Julius Raab und sein kongenialer Partner, der Gewerkschaftsbundpräsident Johann Böhm. Diese Basis, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist sinnvoll. Sie hat uns aus der Strukturkrise nach dem Krieg herausgeführt und ist auch jetzt wieder geeignet, diese Krise zu meistern.

Weder neoliberale Heilslehren (Beifall der Bundesräte Konecny und Mag. Klug) noch rein staatskapitalistische Konzepte (Beifall bei Bundesräten der ÖVP – Heiterkeit) sind hier hilfreich, sondern es geht um einen guten Mittelweg. Einen guten Mittelweg hat diese Republik immer sehr geschätzt, und den sollten wir auch in Zukunft weitergehen. Diese soziale Marktwirtschaft bringt eben zentrale Elemente der Eigenverantwortung auf der einen Seite und das Prinzip der Solidarität in Einklang.

Das, glaube ich, ist wirkungsvoll, und diese verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sollten wir auch in Zukunft pflegen, dann wird auch unser Sozialmodell, das Sozialmodell dieser Republik, tragfähig sein. Ich glaube, diesen Weg sollten wir weitergehen. Ich lade alle herzlich dazu ein, an diesem System auch in Zukunft weiterzuarbeiten und es zu verbessern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.10.17

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bevor ich inhaltlich in die Diskussion einsteige, möchte ich dem Herrn Kollegen Reisenberger alles Gute und viel Kraft für seine zukünftige Tätigkeit hier als Präsident wünschen. Ich verliere leider einen sehr angenehmen Nachbarn und Sitzpartner, aber dafür haben wir einen wertvollen Präsidenten zusätzlich gewonnen. (Bundesrat Mayer: Du darfst einmal bei ihm da oben ...! – Heiterkeit.) – Danke, darf ich? Wir Oberösterreicher müssen zusammenhalten!

Bevor ich zu meinen inhaltlichen Ausführungen komme, möchte ich noch eines an die Adresse der Kollegin Mühlwerth sagen – das muss ich leider machen –: Du hast von Scheinasylwerbern gesprochen, die zum „Durchfüttern“ sind. Dazu möchte ich eines anmerken – vielleicht weißt du es nicht, vielleicht ist es dir entgangen –: Bevor es zum eigentlichen Asylverfahren kommt, gibt es ein Zulassungsverfahren. Und all jene; die zum eigentlichen Asylverfahren zugelassen werden, sprich das Zulassungsverfahren durchlaufen haben, werden dann zum Asylverfahren zugelassen, das heißt hier liegen Asylgründe vor. Das ist der Punkt eins.

Punkt zwei ist: Ich weiß nicht, ob dir bekannt ist, wie viel diese Menschen tagtäglich zum Leben zur Verfügung haben. 150 € sind es im Monat – für Nahrung, Hygiene, Mobilität. Und wenn man hier von „durchfüttern“ spricht, dann stellt sich für mich die Frage: Sollen wir sie verhungern lassen? (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktions­zugehörigkeit sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Das war aus der Emotion heraus, und ich nehme das so mit. Aber bitte: Wenn wir argumentieren, dann auch richtig. (Bundesrat Mag. Klug: So ist es!)

Aber nun zum Sozialbericht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Bericht ist sehr umfassend, sehr gut gestaltet. Dafür einen Dank an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! (Bundesminister Hundstorfer macht eine hinweisende Geste in Richtung der Ministeriumsmit­ar­beiter.) – Genau, Sie zeigen schon dorthin. Dennoch hätte ich einen Verbesserungs-


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 40

vorschlag. Im Bericht steht hier: Für den Inhalt verantwortlich Abteilung V/4. Es wäre gut, wenn man auch die Kollegen und Kolleginnen, die hier mitgearbeitet haben, namentlich anführt, so wie es bei manchen anderen Berichten auch der Fall ist, denn ihre Arbeit soll auch wertgeschätzt werden. Das tun Sie sicherlich, aber ich glaube, das bekommt einen anderen Stellenwert, wenn ihr Name dort steht.

Es gilt nicht nur der Dank an die Verfasserinnen und Verfasser dieses sehr umfas­senden Sozialberichtes, sondern auch jenen Österreicherinnen und Österreichern – drei Millionen sind es an der Zahl – die freiwillige Arbeit leisten in diesem Land. Es sind dies 44 Prozent; davon sind 57 Prozent Männer und 41 Prozent Frauen. Die Anzahl der 15- bis 29-Jährigen beläuft sich dabei auf 7 Prozent.

Diese Menschen leisten einen enormen Beitrag, damit der Sozialstaat funktioniert – in NGOs, in Sozialeinrichtungen, im Rettungswesen, in der Nachbarschaftshilfe. Mein Dank geht an diese engagierten Menschen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier einen Beitrag leisten. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie des Bundesrates Mag. Klug.)

Als weiteren Punkt möchte ich das Freiwillige Soziale Jahr herausgreifen, das ja für die 17- bis 26-Jährigen vorgesehen ist. Sie erhalten 168 € netto im Monat anstelle der Familienbeihilfe. Und da sind zwei positive Dinge anzumerken: Es ist angedacht, das auch zu verlängern, und das ist gut und richtig so. Und es ist auch als mittelfristiges Ziel gedacht, die Familienbeihilfe für diese jungen Menschen auszubezahlen. Ich würde Sie ersuchen, dieses mittelfristige Ziel vielleicht noch in diesem Jahr zu konkretisieren, damit es nicht zum Sankt-Nimmerleins-Tag wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch heute in der Fragestunde schon mehrmals angesprochen worden ist, ist die Situation der Bildung, die sich ja dann auf alle anderen Bereiche auswirkt. Die finanzielle Lage der Haushalte manifestiert sich in Österreich darin, welcher Schultyp für die Kinder gewählt wird. 80 Prozent der 10- bis 14-Jährigen aus armutsgefährdeten Haushalten besuchen eine Hauptschule, während der Anteil bei Kindern aus nicht armutsgefährdeten Haushalten 63 Prozent beträgt. Und umgekehrt besucht ein Fünftel der Kinder, das sind 20 Prozent, aus armuts­gefährdeten Haushalten eine AHS, aber fast 40 Prozent der Kinder aus nicht armutsgefährdeten Haushalten.

Diese Zahlen zeigen, dass der sozialökonomische Status der Eltern in Österreich einen zu starken Einfluss auf die Bildungsart hat. Einmal arm darf nicht immer arm heißen. Notwendig dafür ist ein Bildungssystem, das die schwierigen Bedingungen im Eltern­haus durchbrechen kann.

Wir haben auch in der Fragestunde heute schon mehrmals zu hören bekommen, dass der Stellenwert der Bildung sehr wichtig ist. Schlecht ausgebildete Menschen haben leider Gottes schlechtere, geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und schlechtere, geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten gleichzeitig ein höheres Risiko für Armutsgefährdung. Darum müssen wir hier alle intensiv daran arbeiten, dass wir im Bereich der Bildung wesentliche Schwerpunkte und Akzente setzen, damit die Jugend­lichen auch für die Anforderungen der Zukunft gewappnet sind und sich nicht nur in diesen traditionellen Lehrberufen wiederfinden, sondern vielleicht auch Lehrberufe ergreifen, die zukunftsorientiert sind, wie zum Beispiel im ökosozialen Bereich oder in der Forschung.

Als dritten Punkt möchte ich die faire Belastung von Vermögen und Vermögens­einkommen anmerken. Die reichsten 10 Prozent besitzen 54 Prozent des gesamten Geldvermögens. Der Gini-Koeffizient der Ungleichheit der Geldvermögensverteilung in Österreich beträgt 0,66 Prozent und liegt im internationalen Vergleich eher hoch. Über zwei Drittel besitzen keine nennenswerten Geldvermögen, die Hälfte der privaten


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Haus­halte verfügt über 8 Prozent des gesamten Geldvermögens. Das oberste Zehntel besitzt hingegen 54 Prozent des gesamten Geldvermögens; den reichsten 10 Prozent der Haushalte stehen rund 290 000 € an Vermögen zur Verfügung.

Bildung, berufliche Position und auch das Einkommen markieren auch die Trennlinie – nicht nur bei der Bildung, sondern auch beim Erben. Der Anteil der Haushalte, die geerbt haben, ist in der obersten Einkommensgruppe am höchsten. Der Durchschnitt von 56 000 € Erbsumme ist aufgrund der ungleichen Verteilung wenig aussagekräftig.

Der Median mit 22 000 € deutet auf eine große Ungleichverteilung der Erbschaften hin. Arbeiter erben deutlich weniger, Akademiker am häufigsten, und am seltensten sind es die Pflichtschulabsolventen. Deshalb waren wir auch dagegen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Dieses Geld hätte man auch für soziale Belange verwenden können.

Eine weitere grüne Forderung, die wir schon seit längerem erheben, ist die Mindest­lohnforderung von 7,25 € in der Stunde. Das würde im Monat in etwa 1 211 € brutto ausmachen. Hier geht es nicht darum, die Kollektivverträge zu ersetzen, sondern nach unten hin abzusichern. Ein weiterer Vorteil wäre, zu erreichen, dass mehr Beschäftigte in einem abgesicherten Arbeitsverhältnis sind, wo sie auch ein Einkommen zur Verfügung haben, von dem sie leben können, statt in den bisher bestehenden sozial­partnerschaftlichen Einigungen.

Eines möchte ich noch kurz aufgreifen: Kollege Gottfried Kneifel hat gesagt, dass unser Sozialstaat von den vielen kleinen Mosaiksteinchen zusammengehalten wird, die sehr wichtige und gute Arbeit leisten. – Das stimmt. Aber meiner Meinung nach gibt es da aus Sicht eines Sozialarbeiters ein wenig Verbesserungsbedarf. Wir haben wirklich sehr gute, hochqualifizierte Einrichtungen: ein Altersheim neben dem Kindergarten, eine Bildungseinrichtung, ein Eltern-Kind-Zentrum und so weiter.

Und es wäre eine Überlegung wert, dass wir Generationenhäuser andenken, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist, wo all diese Institutionen in einem Gebäude vereint sind, sodass man die Ressourcen gegenseitig nutzen kann. Die älteren Men­schen haben dort die Zeit und die Erfahrung und können auf die Kinder aufpassen, damit die Eltern arbeiten oder vielleicht kurz einkaufen gehen. Hier ist meines Erachtens noch viel Verbesserungsbedarf gegeben. Ich würde mir wünschen, die soziale Marktwirtschaft durch ein Wort zu ergänzen und das dann auch zu leben, und zwar durch die ökosoziale Marktwirtschaft. Das wäre, in die Zukunft gerichtet, sehr visionär. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

In diesem Sinne: Herzlichen Dank für den umfassenden Bericht! Wir werden ihm natürlich unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Hundstorfer das Wort. – Bitte.

 


11.21.35

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf stellvertretend im Namen derer, die in Wirklichkeit mit diesem Bericht viel Arbeit hatten, Ihren Dank entgegennehmen. Ein paar Spitzenrepräsentanten von ihnen sind heute anwesend. Ihnen ist zu danken, dass dieser Bericht in diesem Umfang so geworden ist, wie er geworden ist. Dieser Bericht über die Tätigkeit im Sozialressort während der letzten zwei Jahre zeigt eindeutig, was hier alles geschehen ist und was noch alles zu geschehen hat. Und ich werde auch noch in meinem Haus Ihren Dank entsprechend weitergeben. (Allgemeiner Beifall.)


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Es sei mir aber gestattet, bevor ich zu einem inhaltlichen Punkt komme, auf ein paar Nebenäußerungen eine Antwort zu geben.

Es geistern seit zwei Tagen Meldungen über den angeblichen Riesenaufwand betref­fend Beratungshonorare und so weiter durch die Gegend. Ich kann Ihnen das anhand meines Ressorts ein bisschen aufklären. Wir haben in diesem Zeitraum 3,5 Millionen € ausgegeben. – Ja!

Wissen Sie, warum wir überhaupt diese Summe aufgewendet haben? – Weil wir nämlich alles, was es an Studien gibt, die ich Ihnen vorlegen muss, die ich dem Parla­ment vorlegen muss, die ich der Republik vorlegen muss, alles an gesetzlichen Aufträgen, die ich habe, bezahlen müssen.

Ich habe zum Beispiel den gesetzlichen Auftrag, jährlich einen sogenannten SILC-Bericht vorzulegen. Dieser erfasst die gesamte soziale Lebenslage eines Landes; diesen muss ich einmal im Jahr – das ist gesetzlich determiniert, mit EU-Verträgen abgesichert – vorlegen.

Da beträgt allein das Auftragsvolumen an die Statistik Austria 1,5 Millionen €. Das nur, damit Sie wissen, welche Parteifreunde wir da angeblich sponsern, damit Sie auch die Lächerlichkeit dieses politischen Vorwurfs des BZÖ einmal verstehen. Da muss ich also allein an die Statistik Austria 1,5 Millionen € überweisen, damit diese ihren Daten­aufwand irgendwie zusammenbringt. – So viel nur einmal zur Klarstellung.

Das, was Sie in der Hand haben, diesen Sozialbericht, den Sie so loben, haben wir im höchstmöglichen Ausmaß im Haus erledigt. Aber es ist eben so, dass hie und da ein Grafiker gebraucht wird, hie und da muss man für manche Daten, die nicht immer unmittelbar zugänglich sind, wo man keine gesetzliche Grundlage für den Zugang hat, quasi etwas zukaufen. Und da muss ich auch der Statistik Austria etwas zahlen, denn die Statistik Austria wurde nun einmal ausgegliedert und muss sich als GesmbH ihr Geld selber verdienen.

Wir haben hier einen Minimalaufwand; das, was Sie in der Hand haben, hat externe Beratungshonorare in Höhe von 32 000 € verursacht. Der Rest ist im Haus erledigt worden, sogar der Druck ist im Haus erledigt worden.

Was ich damit sagen will, ist Folgendes: Wir haben nur exakt, ehrlich und richtig das beantwortet, was der politische Vorwurf ist, wir hätten uns da etwas sponsern lassen. In meinem Ressort ist von diesen 3,2 Millionen € in Wirklichkeit der kleinste Teil, der minimalistischste Teil verwendet worden. Wenn es gut geht, sind das 30 000, 40 000 €, wo versucht worden ist, politische Fragen über externe Studien zu beantworten.

Das ist die Wahrheit, die Botschaft, die hinter diesen 3,2 Millionen €, was mein Ressort betrifft, liegt. Wir werden das auch entsprechend öffentlich machen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

Dann darf ich noch, weil ich schon die Gelegenheit habe und weil es indirekt AMS-Geld ist, zu diesem Betrugsfall etwas sagen. Meine Damen und Herren! Ich würde Sie wirklich dringlich bitten: Lesen Sie die Zeitungsmeldungen so, wie sie sind! Ja, es wurde betrogen, aber keine 60 Millionen, sondern 16,5 Millionen. Das ist schon schlimm genug! Aber der Rest sind bitte Haftungen, die angeblich ausgestellt worden sind, wo wir nicht wissen, wo sie sind, denn derjenige, der die Haftungen genommen hat, hat sie irgendwo.

Das ist Angelegenheit der Gerichte, das ist nicht Angelegenheit des Ressorts. Es ist ja nicht mein Ressort, es ist nur mein Geld, das ist Angelegenheit des Finanzminis­teriums. Das Geld jedoch, das hier ausgegeben wurde, kommt aus dem AMS-Bereich und ist demzufolge meinem Ressort zuzuordnen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 43

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Es ist hier, so glaube ich, klarzustellen, dass in dem Augenblick, in dem das AMS vorinformiert wurde, dass es da irgendetwas gibt, dass da irgendetwas sein kann, der Stein ins Rollen gekommen ist. Nach dem ersten Anruf der Hypo Alpe-Adria – das war nämlich der Auslöser – haben wir vier Tage später bei der Staatsanwaltschaft Wien die Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Das heißt, wir haben hier nicht etwas gedeckt, wir haben nicht zugeschaut.

Und ich sage noch etwas sehr offen: Bei einem Mitarbeiter, der seit 25 Jahren in diesem Spektrum tätig ist, der aus dem Sozialministerium kommt, der dann in die Bundesbuchhaltungsagentur gegangen ist, der das seit 25 Jahren macht – noch dazu als oberster Bereichsleiter für ein Sozialsegment –, gibt es ein gewisses Grund­vertrauen.

Ich weiß, wovon ich rede. Sie kennen meine Vergangenheit im ÖGB; ich weiß, wovon ich rede. Und wenn jemand eine kriminelle Handlung setzt, dann setzt er sie. Das ist so, das haben wir alle schon in unserem Leben erlebt, beruflich oder privat.

Jetzt darf ich zur Artikel-15a-Vereinbarung kommen. Ich verstehe das Bundesland Kärnten, wenn es meint, es möchte die Familien ganz speziell fördern. – Das unter­schreibe ich Ihnen.

Aber, sehr geehrter Herr Bürgermeister Kampl, die Mindestsicherung, die in Kärnten im Jahr 2007 beschlossen wurde – übrigens ausgearbeitet von der damaligen Frau Lan­des­hauptmannstellvertreterin Schaunig; nur damit wir wissen, wer das gemacht hat –, ist besser ab dem dritten Kind.

Warum ist sie besser ab dem dritten Kind? – Weil Sie ab dem dritten Kind höhere Richtsätze haben als das, was die Bundesregelung vorsieht. Und es gibt in Kärnten eine gewisse Aufregung darüber, dass die Bundesregelung um 1 Million € mehr kostet und wie man das verantworten kann – angeblich mit einem riesigen sozialen Gewissen ausgestattet –, dass den Kärntner Sozialhilfebeziehern 1 Million € vorenthalten wird.

Diese Frage möchte ich Ihnen schon stellen: Wie können Sie das verantworten? – Bei der Einzelperson, bei der Alleinerzieherin mit einem Kind, bei der Alleinerzieherin mit zwei Kindern, bei der Familie mit einem Kind, bei der Familie mit zwei Kindern, da ist die Bundesregelung überall besser. (Bundesrat Mag. Klug – in Richtung des Bun­desrates Ing. Kampl –: Oh, Siegi!)

Das ist das, was ich nicht verstehe, nämlich zu sagen, Ihr Modell ist besser, aber gleichzeitig zu bedauern, dass es 1 Million € mehr Aufwand bedeuten würde, wenn man die Bundesregelung machen würde. Das heißt ja, die Bundesregelung ist um 1 Million € für die Kärntner Bevölkerung besser – und Sie sagen, das wollen Sie nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

Das ist nur meine Zugangslogik. Ich unterschreibe das – habe das auch dem Herrn Landeshauptmann gesagt und sage das überall –: Ja, das Kärntner Modell ist ab dem dritten Kind besser.

Aber auch hier eine Botschaft dazu: Es ist ja keinem Land verboten, auch in Zukunft eine höhere, bessere Regelung zu machen. In Vorarlberg gibt es ein paar Speziali­täten, die Wien nicht kennt. In Wien gibt es ein paar Spezialitäten, die die Steiermark nicht kennt – und, und, und –, weil jedes Bundesland aus seiner Historie immer irgendwo etwas gemacht hat.

Aber worum es uns geht, ist, dass wir österreichweit einen einheitlichen Fußboden einziehen wollen. Ich höre gleich auf mit dem Kärntner Wahlkampf, aber die Differenz bei der Einzelperson zwischen Kärnten und dem übrigen Österreich ist und bleibt 99 €. Um 99 € ist das Bundesmodell besser. Das ist das, was ich nicht verstehe: warum es


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nicht möglich ist, die Kinderzuschläge so zu gestalten, dass sie weiterhin beim dritten Kind höher sind. (Bundesrat Ing. Kampl: Kinder sind unser Kapital! – Bundes­rat Gruber: Hat ja niemand was dagegen!)

Ja, aber Entschuldigung, sehr geehrter Herr Bürgermeister! (Bundesrat Ing. Kampl: Seien wir doch froh, dass es Kinder gibt!) – Ja, ich bin ja bei Ihnen! Aber wieso ist das erste Kind weniger wert als das dritte? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich darf noch ganz kurz etwas zum Inhalt des Sozialberichts sagen, weil ich glaube, wir sind uns alle einig: Der Armut zuzuschauen, das geht nicht. Der Armut aktiv gegen­zusteuern ist, glaube ich, die vernünftige Antwort, die logische Antwort.

Ich möchte nur ein paar Dinge erwähnen. 1 000 € Mindestlohn, das ist schon gesagt worden; vorgezogene Pensionsanpassung; die Ausgleichszulagenrichtsätze sind in diesen zwei Jahren relativ gut erhöht worden, nämlich doppelt so hoch wie der Verbraucherpreisindex war diese Erhöhung. Ich weiß, dass es immer noch zu wenig ist, das ist gar keine Frage, aber es ist eine kräftige Erhöhung gewesen.

Freie Dienstnehmer haben wir seit dem Vorjahr arbeits- und sozialrechtlich ein biss­chen abgesichert – noch nicht perfekt. Ich hätte gerne eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung, aber wir haben jetzt zumindest eine sozialrechtliche Absicherung er­reicht.

Was überall ein bisschen untergeht, ist, dass bei den Beziehern von Kleinst- und Kleineinkommen, das heißt von 1 350 € abwärts, die Zahlung der Arbeitslosen­ver­sicherung gestrichen wurde. Das sind immerhin, in Summe gesehen, 300 Millionen, die diesen Personengruppen verbleiben. Und diese Streichung der Arbeitslosenver­siche­rung ist ein nicht unwesentlicher Beitrag.

Das heißt, im Gesamten gesehen haben wir zur Armutsbekämpfung etwas getan. Ich habe persönlich – und ich sage das nicht, weil ich hier heute stehe, sondern ich sage das überall – schon ein Ziel, nämlich dass die Zahl derer, die in Armut leben, diese rund 450 000 Menschen, nicht wachsen darf. Das ist das erklärte Ziel. Ich werde nicht sagen, wir werden das auf null bringen. Das wäre wahrscheinlich eine Illusion, ist eine Fiktion. Aber das Wichtigste wäre, dass wir so nah wie möglich an eine Null kommen. Das heißt, dass wir alles daransetzen, dass wir der Armut – so wie bei der Arbeits­losigkeit – nicht zuschauen, sondern dort, wo der Staat, die Gesellschaft etwas tun kann, gegensteuern. Das sind ein paar Punkte, wo wir das getan haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Vladyka zu Wort. – Bitte.

 


11.34.40

Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Prä­sident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein. – Mit dieser Feststellung eines Publizisten möchte ich meine Betrachtungen zum Sozialbericht des Bundes beginnen.

Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, um die Bedürfnisse der Bevöl­kerung zu erkennen und um sie auch abdecken zu können. Sowohl der aktuelle Sozialbericht des Bundes 2007/2008 als auch der Sozialbericht 2007 des Landes Niederösterreich zeigen deutlich, wohin der Weg uns führt. Leider Gottes hat die Armut auch bei uns zugenommen.


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Auf eines möchte ich auch hinweisen – dies sei zum Kollegen Kampl gesagt –: dass die Armut seit dem Jahr 2000 – und da waren die Sozialdemokraten nicht in der Regierung –, als sie rund 880 000 Menschen, also 11 Prozent betroffen hat, dass seit der Übernahme durch die blau-schwarz-orange Regierung die Armut immens gestiegen ist und jetzt die Millionengrenze überschritten hat. Weiters hat die Armuts­gefährdungsquote zugenommen. Ich brauche ja nicht zu wiederholen, dass bereits jetzt zwei Millionen Menschen mit ihrem Einkommen praktisch nicht mehr das Auslangen finden.

Es ist auch schon davon gesprochen worden, dass Frauen besonders betroffen sind, Arbeitslose, Menschen mit prekärer Arbeit oder mit geringen Ausbildungsabschlüssen, AlleinerzieherInnen, kinderreiche Familien und MigrantInnen. Armut hat auch negative Folgen, vor allem für die Gesundheit – das haben wir schon gehört. Die Wohnqualität, die Bildung der Kinder, die individuellen Verwirklichungschancen und natürlich ganz besonders die soziale Teilhabe leiden.

Dass auch der Reichtum zugenommen hat, das haben wir schon gehört. Ich werde diese Zahlen jetzt nicht noch einmal nennen. Es gibt auch um 17 Prozent mehr Dollar­millionäre, praktisch ein Plus von 10 000 gegenüber dem Jahr 2003. Es zeigt sich aber auch, dass im Gegensatz dazu 22 Prozent der Bevölkerung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln eigentlich nur unzureichend auskommen und dass hier eine Armutsgefährdung beziehungsweise finanzielle Deprivation vorliegt.

Auch in Niederösterreich ist der Anstieg der Armut laut letztem Sozialbericht besonders spürbar. Das sind natürlich erschreckende Fakten, dies auch deshalb, weil besondere Schicksale damit verbunden sind. Zu den enormen Geldsorgen kommen auch noch Benachteiligungen im sozialen Umfeld und der Lebensführung hinzu. Viele können es sich nicht leisten, Urlaub zu machen, jeden zweiten Tag Fleisch oder Fisch zu essen, neue Kleider zu kaufen, die Wohnung angemessen warm zu halten, unerwartete Ausgaben zu tätigen, und sind ständig mit Zahlungen im Rückstand. Von Dingen wie Auto, Handy, PC, Geschirrspüler und so weiter gar nicht zu reden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel ein sehr schlechter allgemeiner Gesundheitszustand oder starke Beeinträchtigungen durch Behinderung, chronische Krankheiten werden ebenso wie Wohnungsprobleme – feuchte, dunkle Räume, kein Bad, keine Dusche oder kein WC – durch Geldnöte noch verstärkt. Da ist natürlich der Sozialstaat gefordert. Eine moderne Sozialpolitik darf nicht auf eine Arme-Leute-Politik reduziert werden. Wir brauchen besondere Sicherheit in dieser bewegten Welt: Verteilungsgerechtigkeit, Mindestsicherung, Bildung, Aus- und Weiterbildung sind nur einige Punkte, in denen Österreich auch noch aufholen muss.

Wie unsere Bundesregierung ist natürlich auch Niederösterreich bemüht, einen großen Teil dieses Mankos abzufangen. Unter dem Motto „Hilfe ist eine Soll- und keine Kann-Bestimmung“ wird Menschen geholfen, um ihnen wieder ein bisschen mehr an Menschenwürde zu geben. Ich denke hier an den Bereich der Sozialhilfe. Das sind die Hilfen zum Lebensunterhalt, die als eine einmalige oder als laufende Geldleistungen gewährt werden, wenn so elementare Bedürfnisse wie zum Beispiel Nahrung, Kleidung, Unterkunft oder Beheizung nicht selbst ausreichend finanziert werden kön­nen. Die Zahl der Haushalte in Niederösterreich, die im Jahre 2007 Dauerhilfen erhalten haben, ist von 3 150 um 650 auf 3 800 gestiegen. Von diesen Personen sind 60 Prozent weiblich und 40 Prozent männlich. Die Geldleistungen in diesem Bereich sind seit 1. Jänner 2007 sogar um 30 Prozent gestiegen.

Ein Fall als Beispiel: Eine gehbehinderte Frau mit einem teilweise behinderten Sohn lebt in einem kleinen Haus ohne Kanalanschluss. Weil alles von Feuchtigkeit durch­zogen ist, gibt es auch keinen Strom; Schmutz und Fäkalien prägen das nahe Umfeld.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 46

Auf Grund ihrer kleinen Pension kann sie sich weder eine Sanierung noch die notwendigen Anschaffungen, wie einen Kühlschrank und so weiter, leisten, und auf Grund ihres Zustandes lässt sie auch niemanden zu sich in die Wohnung. Erst durch verschiedene Umstände kommt dieses große Leid ans Tageslicht.

Hier war selbstverständlich rasches Handeln erforderlich. Daher ist eine wichtige Unterstützung zum Beispiel die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die dann gewährt wird, wenn Menschen zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Grundlage Unterstützung benötigen. Diese Hilfe konnte eben auch hier Abhilfe schaffen.

Diese Hilfe wird in Form von Geld- und Sachleistungen angeboten. Betroffene wie Obdachlose, alte Menschen oder Menschen, die durch Gewalt durch Angehörige oft in Notsituationen gelangen, aus denen sie allein nicht mehr herauskommen, können damit Erleichterung erfahren. Hier wird entweder mit nicht rückzahlbaren Beihilfen oder mit unverzinslichen Darlehen Soforthilfe geleistet. Aber auch hier ist die Anzahl der Familien, die im Zeitraum von 2006 bis 2008 Beihilfen und Darlehen erhalten haben, auf 1 146 Familien allein in Niederösterreich gestiegen.

Wir haben es schon gehört: Ob es sich um Einrichtungen wie Essen auf Rädern, das Notruftelefon oder den Heizkostenzuschuss handelt, all das sind Maßnahmen, die heute einfach nicht mehr wegzudenken sind. Was soll jemand machen, der selbst nicht mehr in der Lage ist, eine Mahlzeit zu kochen oder einkaufen zu gehen, aber nicht in einem Heim leben möchte? – Aktionen wie eben Notruftelefon oder Essen auf Rädern bieten hier die Möglichkeit, versorgt, aber trotzdem selbstbestimmt zu bleiben.

Wenn es allein nicht mehr geht, dann gibt es das Prinzip der Sozialhilfe, soziale und sozialmedizinischen Betreuungsdienste, die hilfsbedürftigen Menschen in ihrer gewohnten Umgebung helfen, sich so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden zu halten. Insgesamt 3 600 Personen haben in Niederösterreich durchschnittlich mo­nat­lich 14 408 Betroffene in Form von Krankenpflege, Altenhilfe, Heimhilfe, Fa­milien­hilfe und therapeutischer Hilfe betreut. Auch hier wurde mit Förderungen in der Höhe von 54 Millionen € für rund 3,3 Millionen Einsatzstunden insgesamt geholfen, was allein in Niederösterreich eine Steigerung bei den Einsatzstunden um 10,22 Prozent gegenüber 2005 zur Folge hatte.

Auch bei der stationären Pflege sowie bei der 24-Stunden-Betreuung ist ein Mehr­bedarf gegeben und somit mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Ein wichtiger Umstand, um sich die Hilfe, die man braucht, auch leisten zu können, ist natürlich das Pflegegeld. Mit dem Pflegegeldgesetz wurde eine Möglichkeit geschaffen, Mehrauf­wendungen, die neben dem Umstand der Krankheit und der Gebrechlichkeit des Patienten auftreten, pauschaliert abzugelten. Mit der Erhöhung des Pflegegeldes konnte ein weiterer Fortschritt erzielt werden, aber leider ist natürlich auch damit noch nicht das Auslangen zu finden.

Die steigenden Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten der letzten Jahre sowie die Finanzkrise und die damit verbundenen Auswirkungen haben auch dazu geführt, dass die wenigsten Betroffenen, die sich in einem Pflege- und Pensionistenheim befinden, dieses selbst bezahlen können. In Niederösterreich sind es lediglich 5 Prozent, die den Aufenthalt in einem Pflegeheim aus eigener Kraft finanzieren können.

Ob Hospizinitiativen, Frauenhäuser, Obdachloseneinrichtungen oder die Delogierungs­prävention, all das sind Einrichtungen und Maßnahmen in Niederösterreich, die den Menschen Begleitung, Betreuung, Schutz und Unterkunft gewähren und ihnen in ihrer Not die Hilfe bieten, die sie gerade in ihrer Situation am nötigsten brauchen.

Da komme ich schon zu einem weiteren sehr wichtigen Thema, das ich noch kurz ansprechen möchte, nämlich zur Schuldnerberatung. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ein-


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kom­mensverlust bei Jobwechsel, Scheidung und so weiter sind ja die Haupt-Schul­denfallen, die die Menschen in ungewollte Armut treiben.

Vermehrt suchen bereits junge Menschen die Schuldnerberatungsstellen auf, die zu einer unverzichtbaren Einrichtung geworden sind. Daher ist gerade Prävention auch in Niederösterreich für unsere Sozial-Landesrätin Karin Scheele äußerst wichtig; das heißt, bereits Menschen in jungen Jahren für den sorgsamen Umgang mit Geld zu sensibilisieren. Denn seit 2004 ist die Durchschnittsverschuldung allein in Nieder­österreich von rund 73 000 € auf rund 76 000 € im Jahr 2007 gestiegen. Die Zahl der Schuldenregulierungsverfahren ist im selben Zeitraum um das Vierfache gestiegen, die der Erstberatungen um 13 Prozent, und die Zahl der Folgeberatungen ist um 19 Prozent gestiegen.

Die Verlockung der Fremdwährungskredite bei Häuselbauern, Handys und Mode vor allem bei Jugendlichen sowie die steigende Arbeitslosigkeit – um nur einige Parameter zu nennen – tragen zur immensen Verschuldung bei und führen so auch zu einer Schwächung des Sozialstaates. Es ist ja bewiesen, dass mit dem Anstieg der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt die Aufwendungen des Sozialstaates um einen halben Prozentpunkt steigen.

In Niederösterreich ist die Arbeitslosenrate seit 1. Jänner 2008 um 8,6 Prozent und bei den Jugendlichen bis 24 Jahre sogar um 17,3 Prozent gestiegen. Zentraler Ansatz­punkt für die Arbeitsmarktpolitik muss daher eben auch der Bereich Jugendarbeits­losigkeit sein, auch Frauenbeschäftigung ist wichtig, auch im Kampf gegen Kinder­armut. Das heißt, aktive Arbeitsmarktpolitik und die Umschichtung von passiven zu aktiven Leistungen dienen auch der Stärkung des Sozialstaates.

Dazu einige Beispiele: Eines haben wir ja heute schon gehört, das ist die bedarfs­orientierte Mindestsicherung. Wir brauchen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Kindern. Wir brauchen eine Erhöhung des Arbeitsangebotes und eine bessere Bezahlung für Frauen. Wir brauchen für die neuen Arbeitsverhältnisse eine soziale und vor allem gerechte Gestaltung – um nur einige Maßnahmen zu nennen.

Genau an uns liegt es daher, gemeinsam wirksame Maßnahmen zu setzen, damit unser Sozialstaat auch weiterentwickelt wird. Ein moderner Sozialstaat muss Freiheit für die Menschen bringen. Denn eines ist klar: Man kann kein soziales Paradies auf einem ökonomischen Friedhof bauen.

In diesem Sinne möchte ich allen, wirklich allen, die tagtäglich zum Wohle der Menschen tätig sind, für ihr Engagement und ihren Einsatz herzlich danken. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.48.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister Hundstorfer, lieber Rudi! Ich freue mich natürlich besonders, dich sozusagen hier im Bundesrat begrüßen zu dürfen als meinen früheren Präsidenten der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und ÖGB-Präsidenten. Die Stufen sind vorgezeichnet. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich darf auch herzlich für den Sozialbericht danken – das wurde heute schon mehrfach erwähnt –, und wenn ich noch den Minister zitieren darf: Dass er auch entsprechend sparsam im Ministerium erstellt wurde, würde sogar einem Vorarlberger zur Ehre gereichen. Also herzlichen Dank, Herr Minister, für dieses großartige Nachschlage­werk, das die Aktivitäten des Bundesministeriums dokumentiert, andererseits aber


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 48

auch eine sehr gute Analyse der sozialen Lage darstellt. Natürlich auch den Beam­tinnen und Beamten – wie heute schon mehrfach erwähnt – ein besonderes Lob, Dank und Anerkennung für dieses großartige Werk!

„... Sozialpolitik muss ... rasch und nachhaltig auf die derzeitige wirtschaftliche Situation mit gezielten beschäftigungspolitischen Maßnahmen sowie der materiellen Absiche­rung aller Bevölkerungsgruppen reagieren. Ein besonderes Anliegen sind dabei die Jugendlichen, die ein Recht auf Bildung und Arbeit, unabhängig von ihrer Herkunft haben. Sozialpolitik ist dann erfolgreich, wenn sie soziale Ausgrenzung verhindert und gleichzeitig wirtschaftliche und gesellschaftliche Dynamik fördert.“

Das wird dir, Herr Minister, irgendwie bekannt vorkommen; es ist nämlich aus deinem Vorwort zitiert. Ich kann das nur unterstreichen und wirklich als ganz, ganz wichtige Stellungnahme zur derzeitigen Situation darstellen. – So weit, so gut.

Ich möchte aus diesem wirklich umfassenden Werk drei Bereiche herausnehmen, ohne auf das Grundsätzliche einzugehen; darauf ist schon ausreichend eingegangen worden. Mir ist wichtig der Konsumentenschutz, bei dem es immer wieder neue Heraus­forderungen gibt, natürlich auch aus dem Blickwinkel, dass Vorarlberg Anfang Jänner den Konsumentenschutz für alle eingeführt hat, also vom Studenten über den Erwerbstätigen bis hin zum Pensionisten. Konsumentenschutz über die Arbeiter­kammer Vorarlberg für alle – ich denke, das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik in Vorarlberg. Auch auf den Bereich der Behindertenpolitik möchte ich kurz eingehen, und abschließend auf die Sozialhilfe und die Mindestsicherung.

Konsumentenschutz berührt uns alle, nahezu sämtliche Lebensbereiche, angefangen von den Geschäften des alltäglichen Lebens, Leistungen der Daseinsvorsorge, Bankgeschäften und Wohnungsverträgen über Gesundheitsdienstleistungen, insbe­son­dere Werbung und Verschuldung bis hin zur Produktsicherheit. Es ist also eine typische Materie, die quer durch alle Bereiche geht.

Insbesondere die Rechtspolitik ist ein zentrales Mittel, um KonsumentInnen ent­sprechende Rechte zu geben. Die Rechtskenntnis der VerbraucherInnen ist häufig nicht ausreichend, das Risiko der gerichtlichen Durchsetzung entsprechend groß, die Risikofreudigkeit aber entsprechend gering. Es muss daher auch staatliche Verantwortung sein, dieses Manko entsprechend zu kompensieren und Konsumen­tIn­nen in ihrem Rechtszugang zu unterstützen. Es sei daher gestattet, auch einige Materien in diesem Bereich kurz aufzulisten, wobei insbesondere der Konsumenten­schutzbereich über viele, viele Seiten sehr ausreichend und informativ dargestellt wurde.

Mit dem Sachwalterrechtsgesetz wurde auch das Heimvertragsgesetz novelliert. Eine Überprüfung zahlreicher Heimverträge hat nämlich ergeben, dass das Entgelt nur unzureichend aufgeschlüsselt war beziehungsweise von reinen Sozialhilfeempfängern so genannte Haushaltsbeiträge eingefordert wurden, ohne offenzulegen, für welche Leistungen diese in Rechnung gestellt wurden.

In der Gewerbeordnung wurden die Bestimmungen für Werbeveranstaltungen neu geregelt. Wie wir alle schon gehört haben, werden bei den so genannten Werbefahrten die Konsumenten mit dubiosen Geschenken und Gewinnzusagen zu Veranstaltungen gelockt, bei welchen sie dann ausgenommen werden wie die sprichwörtliche Weih­nachtsgans. Laut einer Schätzung der niederösterreichischen Arbeiterkammer werden in diesem Bereich jährlich etwa 75 Millionen € umgesetzt. Mit dieser neuen Regelung müssen derartige Veranstaltungen bei den örtlichen Bezirksverwaltungsbehörden angemeldet werden, die Einladung hat gewisse Mindeststandards zu erfüllen und gewisse Informationen zu beinhalten und darf keine Zusagen von Geschenken und Gewinnen, zum Beispiel „Sie haben garantiert den Hauptpreis gewonnen!“, enthalten.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 49

Auch die Rechte für behinderte Menschen im Bereich von Flugreisen unter Beachtung ihrer eingeschränkten Mobilität wurden im Rahmen einer EU-Richtlinie wesentlich verbessert.

Erwähnenswert sind weiters die Bemühungen im Bereich der Novellierung des Privatkonkurses. Der Lösungsansatz ist zum einen eine Erweiterung der Billigkeits­gründe, bei deren Vorliegen bereits nach geltender Rechtsordnung eine Entschuldung möglich ist, auch wenn die erforderliche Mindestquote nicht erbracht werden kann, zum Beispiel bei Gründen schwerer Krankheit oder lang anhaltender Arbeitslosigkeit.

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen gegen die Ver­schuldung bei der Betreibung von Forderungen durch Inkassobüros – da ist es auch immer wieder zu unberechtigten Kostensätzen in horrender Höhe gekommen – oder bei der Verzugszinsenpolitik. Da kann es bei Verzug in den Kreditrückzahlungen zu einer Verdoppelung der Kreditschuld in einem Rahmen von fünf Jahren kommen!

Ein wichtiger Bereich, von dem auch viele KonsumentInnen aktuell betroffen sind, ist der Bereich der Mobilfunktelefonie, in dem der starke Wettbewerb ständig neue Tarife mit sich bringt und der Konsument einfach überfordert ist. Die Werbung wird oft irreführend gestaltet, und immer wieder kommt es natürlich auch hier zu rechtswidrigen Klauseln in den Verträgen. Das ist ein ganz wichtiges aktuelles Thema, das vom Ministerium sehr, sehr gut bearbeitet wurde.

Ein Bereich, der mir als Obmann einer Lebenshilfeeinrichtung in Vorarlberg auch sehr am Herzen liegt, ist der Bereich der Behindertenpolitik. Da ist in Österreich in den letzten Jahren sehr viel Positives geschehen; Herr Minister, das kann man wirklich anmerken: Österreich hat in der Behindertenpolitik sehr, sehr viel getan! Hier, Herr Minister, dürfen wir nicht müde werden, daran zu arbeiten. – Ich weiß aber natürlich genau, ein Gemeindebediensteter wird niemals müde. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) So ist es einfach!

Die Beschäftigungspolitik für Behinderte ist auch ein sehr zentrales Thema, weil nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Dienstgeber, die mehr als 25 Arbeitnehmer haben, dazu verpflichtet sind, pro 25 Arbeitnehmer einen sogenannten „begünstigten“ – unter Anführungszeichen – Behinderten anzustellen. Wer das nicht kann, zahlt eine Aus­gleichstaxe. Für das Jahr 2006 wurden 80,7 Millionen € an Ausgleichstaxen gezahlt. Das ist zu viel, das ist ganz klar; diese Quote sollte man wesentlich senken. Aber das Geld wird zweckgebunden wieder für die Behindertenarbeit verwendet. Wir hatten 2006 noch 94 400 Personen in Beschäftigung, mit Ende 2007 sind es bereits 600 mehr. Hier konnten also 600 Behinderte, begünstigt Behinderte, zusätzlich in Be­schäftigung gebracht werden – ein sehr positiver Wert!

Wie sieht es beim Bund aus, bei den Ministerien et cetera? – Der Bund ist sehr vorbildlich: 6 100 Planstellen sind hier angeführt, und nur 300 davon sind nicht besetzt. Das sind also zirka 96 Prozent, ein Wert, der sehr, sehr gut ist, insbesondere auch der Wert beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz. Hier sind weit mehr Behinderte eingestellt, als es vom Gesetz her gefordert wäre. Dank und Aner­kennung, Herr Minister, auch den Ministerialbeamten, für diese vorbildliche Behin­dertenpolitik!

Zu erwähnen sind auch noch einige Maßnahmen wie etwa die Arbeitsassistenz im Behindertenbereich – sie umfasst die psychosoziale Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes – oder die Jugendas­sistenz, die sich um die speziellen Bedürfnisse von jungen behinderten Menschen bemüht, oder das Clearing, bei dem man sich darum bemüht, behinderten Jugend­lichen den bestmöglichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 50

Es gibt eine Fülle von weiteren Möglichkeiten für behinderte Menschen in Österreich, wie zum Beispiel den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, wofür 2006 2,6 Millionen € aufgewendet wurden. Oder es wurde den Menschen mit Behinderung, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, die NoVA abgegolten; der Aufwand hiefür beträgt 4,5 Millionen €.

Mit dem wichtigen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, mit dem erstmals ein Diskriminierungsschutz im täglichen Leben geschaffen wurde, und der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, das nämlich das Diskriminierungsverbot regelt, darf ich diesen wichtigen Bereich abschließen, dabei aber nicht unerwähnt lassen, dass dies natürlich nur ein Streifzug in dem besonders leistungsintensiven Segment des Minis­teriums war.

In einem dritten und letzten Punkt möchte ich noch kurz auf die Sozialhilfe und die geplante Mindestsicherung eingehen, so wie es heute auch in der Fragestunde mehr­mals angeklungen ist, wobei ich hier dem Minister dafür danken möchte, dass er dieses Thema rasch in Angriff genommen hat und dass sich in diesem von Minister Buchinger bereits vorgelegten Konzept rasch eine weitere Entwicklung ergibt.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir hier nicht länger auf die Kärntner warten, wie wir vorhin gehört haben. Herr Kollege Kampl, da kann ich natürlich nur den Kopf schütteln, wenn ihr eine derartige Differenzierung vornehmt, dass schlussendlich euer Modell den Menschen in Kärnten 1 Million € vorenthält! Da würde ich dir empfehlen, noch einmal über die Bücher zu gehen und es mit deinen Leuten noch einmal durchzurechnen. Denn der bedürftige Mensch, der Sozialhilfeempfänger, braucht jeden Euro; er braucht keine Wortspenden, sondern er braucht Geld, lieber Herr Kollege, das ist der entscheidende Faktor! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

Die Eckpunkte sind definiert, ich kann mir hier eine Aufzählung ersparen. Wie gesagt, als Obmann einer Behindertenorganisation in Vorarlberg würde mich in diesem Zusam­menhang noch interessieren, wie und in welchem Umfang die Grundsicherung für die behinderten Menschen, die schwer oder kaum erwerbsfähig sind, erfolgen soll. Ich habe beziehungsweise die Vorarlberger Bundesräte haben letztes Jahr eine Anfrage an Minister Buchinger gestellt; da wurde das in Abrede gestellt. Es wäre wichtig, weil jetzt die große Chance bestehen würde, dies auch mit den Ländern gesetzlich zu regeln. Dann hätten wir eine Lösung auch für diese schwerstbehinderten Menschen mit einer Grundabsicherung.

Noch einmal: Herzlichen Dank für diesen Bericht! Wir werden ihm gerne zustimmen. Ich möchte abschließend auch noch für diese heutige Aussage danken, Herr Minister, die wir gehört haben: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird keine soziale Hängematte sein. – Das wurde dementsprechend auch ausdrücklich formuliert. Danke für das Engagement, Herr Minister! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.59.49

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Gäste und Gästinnen! Kerschbaum, Grüne – ich habe vergessen, das einleitend zu sagen –, und nicht „ohne Fraktion“. (Bundesrat Perhab: Das war grammatikalisch falsch! – Bundesrat Wolfinger: „Gästinnen“! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) –


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 51

Die „Gästinnen“ waren ein Scherz! Aber ich weiß, manchmal habt ihr es nicht so mit den Scherzen. (Bundesrat Schennach – in Richtung ÖVP –: Aber ihr passt auf, das ist immerhin gut! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Seid ihr dann wieder „herunten“? – Super.

Die Abstimmung, die wir heute hier vornehmen werden, betrifft meines Wissens die Kenntnisnahme des Berichtes – und nicht den Inhalt der Sozialpolitik der letzten Jahre. Da es um die Kenntnisnahme des Berichts geht und der Bericht selbstverständlich wie immer im Prinzip sehr gut aufgebaut ist, werden wir bei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

Welchem Punkt wir klarerweise nicht zustimmen könnten, wäre die Sozialpolitik – bei der von Rot-Schwarz ginge das vielleicht zum Teil noch, aber nicht bei der von Schwarz-Blau, die dieser voranging und viele dieser Probleme verursacht hat. Aber es erwartet ja keiner von uns, dass wir heute auch diesen politischen Maßnahmen zustimmen, denn es geht nur um den Bericht. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte auf einen Aspekt näher eingehen, den Herr Kollege Mayer vorher schon angeschnitten hat. Die Behindertenpolitik ist ein Bereich, der im Sozialbericht meiner Meinung nach etwas „unterbeleuchtet“ ist, sagen wir es einmal so.

Es fehlen mir im Sozialbericht, gerade in diesem Abschnitt, massiv Zahlen: Es gibt genau eine Tabelle darin, es gibt nur Zahlen aus dem Jahr 2007, es gibt keine Tendenzen, es gibt keine Vergleiche – es gibt auch keine Vergleiche mit anderen Ländern in Europa, wodurch man dann vielleicht Best-Practice-Modelle herausfinden könnte –, und ich denke, das wäre ein Anspruch an den Bericht, da kann man sicher noch einiges verbessern.

Die Behindertenpolitik wird auch im Bericht in die wichtigsten Bereiche gegliedert, nämlich in die finanzielle Absicherung – dazu hat Kollege Mayer schon sehr viel Interessantes gesagt, was ich großteils unterschreiben würde –, in die Beseitigung von Diskriminierung, den Aufbau von mehr Respekt, die Integration und vor allem das Miteinander-Lernen. Ich möchte mich aber jetzt auf den Bereich der Unterstützung am Arbeitsmarkt konzentrieren.

Es ist sicher eines der wichtigsten Anliegen – gerade von behinderten Menschen, aber auch von Angehörigen dieser Menschen –, dass diese am Arbeitsmarkt auch gut untergebracht werden, vor allem die Jugendlichen, und dadurch vielleicht ein mehr oder weniger selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.

Da die Bedürfnisse dieser Menschen sehr unterschiedlich sind, ist es klar und logisch, dass die Maßnahmen, die zu setzen sind, gleichfalls sehr unterschiedlich sind. Es gibt die Arbeitsassistenz – diese ist vorher schon angesprochen worden –, das Clearing, die integrative Berufsausbildung, Zuschüsse zu den Lohnkosten und, und, und. Der Sozialbericht beschränkt sich leider darauf – und das in sehr kurzen Worten –, das Angebot zu beschreiben. Wie gesagt, mir fehlen in diesem Bericht diesbezüglich Zahlen, es fehlen mir aber auch die „Problemaufrisse“, denn es gibt doch, selbst wenn vieles passiert ist, gerade in der Behindertenpolitik nach wie vor sehr viele Probleme.

Im Sozialbericht wird auf den Behindertenbericht verwiesen; diesen findet man aber interessanterweise auf der Parlaments-Homepage nicht, sondern nur auf der Seite des Sozialministeriums. – Ich denke, das könnte man vielleicht erweitern, denn wenn sich jemand dafür interessiert, ist der Sozialbericht nicht ganz ausreichend.

Es war seit dem Jahr 2000 immer wieder die Rede von der Behindertenmilliarde, dass jetzt viel mehr Geld zur Verfügung stünde, dass die bisherigen Fördervolumen ver­doppelt werden konnten und dass es darüber hinaus einen Schwerpunkt geben soll, nämlich die Heranführung, Begleitung und Förderung von Jugendlichen an der


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 52

Schwelle von der Schule zum Beruf. – Das ist ein wirklich hehres Anliegen, das ich sehr unterstützen würde, nur stellt sich für mich die Frage: Ist diese Verbesserung für die Jugendlichen beziehungsweise die Menschen mit Behinderung im Allgemeinen wirklich spürbar? Reichen diese Angebote aus, um wirklich alle Menschen, die es nötig haben, beim Zugang zum Arbeitsmarkt optimal zu unterstützen?

Die Zahlen im Behindertenbericht zeigen auf, dass es tatsächlich Zuwächse gibt: Im Jahr 2000 waren es noch 79 000 Begünstigte nach dem Behinderteneinstellungs­gesetz, 2007 waren es schon 94 000 Begünstigte nach dem Behinderteneinstellungs­gesetz – es ist also keine allzu kleine Zahl an betroffenen Menschen in Österreich –, aber ob eben die vorliegenden Angebote ausreichen, ob es wirklich geschafft wird, dass allen Menschen mit Behinderung der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert, erleichtert wird, das steht leider nicht im Bericht. Das findet man weder im Behin­dertenbericht noch im Sozialbericht.

Wenn man mit den Betroffenen über dieses Thema spricht, dann hört man in erster Linie einiges an Frustration: Frustration auf der Seite der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, die irgendwie versuchen, für die Jugendlichen einen Arbeits­platz zu finden, weil nämlich gerade Dinge wie Arbeitsassistenz, integrative Ausbildung und vor allem Praktika nicht wirklich in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, weil nicht wirklich die notwendige Unterstützung vorhanden ist. Und es gibt auch Frustration auf der anderen Seite, nämlich bei den BetreuerInnen. Einen diesbezüglichen bundesweiten Bericht findet man nicht, aber es gibt einen Evaluierungsbericht der Arbeitsassistenz Steiermark, wo auch einiges angesprochen wird, was die Probleme dieser BetreuerInnen betrifft.

Die Frustration der BetreuerInnen rührt auf der einen Seite daher, dass sie Quoten zu erfüllen haben, und zwar gerade in der Arbeitsassistenz sehr hohe Quoten, die Quoten­erfüllung aber nicht nur von den BetreuerInnen abhängt, sondern sehr wohl der Wille der Wirtschaftstreibenden und natürlich auch die Wirtschaftslage mit hineinspielt, wieweit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt untergebracht werden können. Und es hängt von der gesellschaftlichen Akzeptanz von behinderten Menschen ab. – Das Problem ist, dass die BetreuerInnen eine Quote erfüllen müssen, aber viele Faktoren dieser Quote gar nicht beeinflussen können.

Im Evaluierungsbericht der Arbeitsassistenz in der Steiermark, den ich schon erwähnt habe, liest man zum Beispiel, dass dort 40 ArbeitsassistentInnen jährlich etwa 1 500 Menschen mit Behinderung betreuen, das sind 40 Menschen mit Behinderung, 40 KundInnen pro AssistentIn. Wenn man bedenkt, dass jeder beziehungsweise jede davon ungefähr ein halbes Jahr lang betreut wird, bis dann wirklich ein Platz gefunden und bis dieser abgesichert ist, dann heißt das, dass die AssistentInnen gleichzeitig mindestens 20 Menschen auf einmal betreuen müssen.

Wenn man jetzt überlegt, wie viele Tage ein Monat hat, und wenn man noch dazu überlegt, dass neben der Betreuung dieser Menschen auch noch Kontakte mit der Wirtschaft geschlossen werden müssen, diese vernetzt werden sollen und, und, und, bleibt in Wirklichkeit kaum Zeit für die Betreuung. Und das ist etwas, worunter sowohl die ArbeitsassistentInnen als selbstverständlich auch die Menschen, die Unterstützung brauchen würden, leiden.

Die Quote schreibt vor, dass pro BetreuerIn 30 Personen betreut werden müssen, 15 davon sollen vermittelt werden. Jetzt macht es natürlich einen Unterschied, wie einfach oder schwer jemand zu vermitteln ist, das wird aber in der Quote nicht wirklich sehr stark berücksichtigt – es gibt eine Abstufung, aber es gibt keine detailliertere Ab­stufung. Wie gesagt, nebenbei sollen die ArbeitsassistentInnen auch noch Kontakte mit der Wirtschaft pflegen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 53

Das heißt, es geht sich in Wirklichkeit hinten und vorne nicht aus, und die Arbeits­assistentInnen sind zum Großteil enttäuscht davon, dass sie nicht genug Zeit aufwenden können, so wie wir es vorher vom AMS gehört haben: Es macht einen Unterschied, ob man für ein Beratungsgespräch fünf oder zehn Minuten Zeit hat, und für behinderte Menschen braucht man doch etwas mehr Zeit.

Im Evaluierungsbericht wird auch auf die hohe Fluktuation eingegangen. Da werden natürlich zuerst die Karenz beziehungsweise der Mutterschutz angeführt – in erster Linie arbeiten in diesem Sektor, so wie im Sozialbereich im Allgemeinen, Frauen, dement­sprechend hoch ist die Quote der Ausfälle durch Karenz und Mutterschutz. Ein weiteres Problem ist die sehr geringe Bezahlung und auch, dass Arbeitsassistenz-Projekte, so wie viele Sozialprojekte, immer nur für ein Jahr oder für eine kurze Frist mehr oder weniger fix beschlossen werden und man dann wieder warten muss, ob es weitergeführt wird oder nicht.

Zu alledem kommt der Quotendruck, den ich vorhin schon erwähnt habe, und gerade für die jungen AssistentInnen, die dort arbeiten, ist die Differenz zwischen dem, wie sie sich diesen Job vorgestellt haben, nämlich wirklich aktiv etwas verbessern zu können, und dem Quotendruck, den sie dann haben, und dass sie in Wirklichkeit nicht sehr viel erreichen können beziehungsweise nicht das erreichen können, was sie sich vorge­stellt haben, eine große Belastung.

Auf der Arbeitgeberseite gibt es gleichfalls eine Quote, diese wurde heute auch schon angesprochen. Ob sie zu hoch oder zu niedrig ist, darüber kann man streiten – Tat­sache ist, dass es zwar Zuschüsse und Abschlagszahlungen gibt, wenn man die Quote erfüllt beziehungsweise nicht erfüllt, dass aber auf der anderen Seite diese Quote nur zu zwei Drittel erfüllt wird. – Dieses Problem ist kein neues Problem, dieses Problem zieht sich, glaube ich, durch: Seitdem ich Sozialberichte gesehen und gelesen habe und mich dafür interessiere, höre ich, dass die Quote gleich bleibt und sich nichts ändert. Das habe ich im Bericht als Nebensatz gefunden, es ist also offensichtlich nicht wirklich ein Problembewusstsein vorhanden. Im Sozialbericht gibt es genau einen Satz, in dem steht: zu zwei Dritteln erfüllt, das war es. – Ich sehe leider auch keinen Lösungsansatz im Bericht oder ob es irgendwelche Überlegungen gibt, hier etwas zu verändern.

Mich würde zum Beispiel die Quotenerfüllung der einzelnen Ministerien interessieren, mich würde die Quotenerfüllung der einzelnen Länder interessieren und auch die auf Gemeindeebene, also wie viele in diesem Bereich ihre Quoten erfüllen und da ihre Vorbildwirkung wahrnehmen – weil prinzipiell haben öffentliche Körperschaften einfach eine Vorbildwirkung für die Wirtschaft. Wenn wir sagen: Liebe Wirtschaftstreibende, macht das gefälligst!, wir selbst aber nicht dazu fähig sind, dass wir in den Ministerien diese Quoten erfüllen, macht sich die Politik ein bisschen lächerlich.

Diese Vorbildwirkung sollte also wirklich wahrgenommen werden, und ich denke, man sollte auch darüber berichten. Und man sollte davon absehen, dass man in einem Ministerium Abschlagszahlungen leistet, sondern sich wirklich bemühen, die Quoten zu erfüllen!

Alle Probleme, die die ArbeitnehmerInnen in Österreich haben, die heute in vielen Bereichen auch schon besprochen worden sind, zum Beispiel die Armut, haben Menschen mit Behinderungen in stärkerem Ausmaß.

Sie haben zuerst von einer 1 : 3-Regel geredet; ich sehe da eine 1 : 2-Regel: Die Armutsgefährdung ist bei den Menschen mit Behinderungen doppelt so hoch wie bei jenen ohne Behinderung, es gibt halb so viele Beschäftigte und doppelt so viele Arbeitslose, es gibt doppelt so viele Menschen mit Behinderungen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben, die also in diese Armutsgefährdungsklasse fallen, und es


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 54

gibt halb so viele Maturanten und AkademikerInnen in diesem Bereich. – Wie gesagt, es würde mich freuen, wenn der nächste Sozialbericht auch zu diesem Thema ein bisschen mehr bieten würde.

Es ist zwar gut und schön und nett, wenn sich Politiker aller Couleurs regelmäßig bei „Licht ins Dunkel“ ans Telefon setzen und Telefondienst schieben, aber ich denke, es wäre wichtig, endlich einmal anzuerkennen, dass eine Grundversorgung der Menschen mit Behinderungen in Österreich eine politische Aufgabe ist, die man nicht an NGOs auslagern kann. Und die Voraussetzung dafür wäre eben, dass der Sozialbericht auch ein bisschen mehr Zahlen zu diesem Thema liefert. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

12.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Bock. – Bitte.

 


12.12.37

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Auf unserem Planeten lebten noch vor 80 Jahren 2 Milliarden Menschen. Heute bewohnen bereits 6,5 Milliarden unsere Erde, und ohne zusätzliche Eingriffe würden es, so wie in den letzten zehn Jahren, jährlich 100 Millionen Menschen mehr werden. Bereits im Jahre 2046 könnten wir unseren Planeten mit 11 Milliarden Menschen teilen – und dies, obwohl täglich 25 000, das sind fast 10 Millionen Menschen jährlich, an Hunger sterben.

Von den derzeitigen 6,5 Milliarden Menschen auf der Erde verfügt nur jeder fünfte über einen gehobenen Lebensstandard, so wie wir ihn haben; nur 40 Prozent der Welt­bevölkerung verfügt über eigene sanitäre Anlagen.

Während bei uns die Lebenserwartung seit dem Jahre 1961 um durchschnittlich zehn Jahre angewachsen ist, nahm die Fruchtbarkeitsrate laut Statistik im gleichen Zeitraum um mehr als 50 Prozent, genau genommen von 3,24 auf 1,4 Kinder pro Frau, ab. – Diese Fakten, das hätte ich gerne Frau Mühlwerth gesagt, sind selbsterklärend. Wir können uns ausrechnen, wie lange wir ohne Zuwanderung die Einwohnerzahl und damit auch unseren Lebensstandard in Österreich noch halten könnten.

Ich möchte damit einleitend nur festhalten, dass wir zu einer privilegierten Bevöl­kerungsgruppe zählen, der es im Vergleich zur restlichen Welt sehr, sehr gut geht. Wir leben in einem Land, in dem kein Mensch hungern muss, in dem jede und jeder eine Schulausbildung erfahren kann und in dem jede und jeder eine ausgezeichnete Gesundheits- und Altersvorsorge vorfindet, und das unabhängig von seinem Einkom­men und von seiner Herkunft.

Meine Auslandsaufenthalte haben es mir erlaubt, die Systeme anderer Länder ein wenig kennenzulernen; mit jeder Rückkehr in unser Land stieg meine Wertschätzung für das unsere – besonders die Leistungen unseres Sozial-, Gesundheits- und Rechts­staates zählen zu den besten der Welt. Sogar für unseren Bürokratismus, über den ich mich als ökonomisch denkender Mensch sehr oft geärgert habe, habe ich seit meinem Aufenthalt in Afrika mehr Verständnis gefunden.

Aus diesem Blickwinkel heraus scheint in unserem Land alles in bester Ordnung zu sein – viele Unternehmer, Arbeiter, Angestellte, Bauern, Beamte und PolitikerInnen haben ihren Beitrag zu unserem Wohlstand geleistet –, und trotzdem leben sehr viele MitbürgerInnen an der Armutsgrenze.

Die Lebensqualität in einem Land ist davon abhängig, in welchem Gleichgewicht, in welcher gegenseitigen Wertigkeit die verschiedenen Interessen gehalten werden. Dafür braucht es viele, die nicht nur ihre eigene Lobby – im Musikjargon gesprochen:


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 55

ihr eigenes Instrument – gut beherrschen, sie müssen orchestertauglich sein. So wie bei einer Musikkapelle der Kapellmeister dafür Sorge trägt, dass einzelne Instrumente nicht zu laut und die anderen zu still sind, haben die gewählten Mandatare und Mandatarinnen dafür zu sorgen, dass auch diejenigen, die keine Lobby hinter sich haben, in unserer Gesellschaft entsprechend berücksichtigt und vertreten werden. – Ohne die österreichische Sozialpartnerschaft wäre das nie möglich gewesen. Dieses Erfolgsmodell muss auch in Zukunft aufrechterhalten werden!

Dennoch wird bei uns – oft sehr polarisierend – das Sozialsystem, Herr Kampl, kritisiert, von den einen, meist von der Wirtschaft, als übersozial, von den anderen, die sich in der Sozialromantik bedienen, als bei Weitem nicht ausreichend kritisiert. Gerade dies lässt den Schluss zu, dass wir mit unserem Sozialsystem sehr gut liegen; wer sich jedoch weigert, noch besser zu werden, wird aufhören, gut zu sein.

Die Wirtschaftsdynamik, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen – ich denke an die Teilzeit, an die Flexibilisierung der Arbeitszeiten –, aber auch die Veränderungen in der Lebensweise – ich denke da an viele Alleinerziehende, weniger Kinder, mehr Singles – und die ständig steigende Lebenserwartung verlangen eine sehr dynamische Sozialpolitik.

Die Vermögensverteilung erfährt seit den neunziger Jahren eine Umverteilung von unten nach oben, was sich dadurch ausdrückt, dass bei uns 1 Prozent der Bevölkerung zirka ein Drittel des Vermögens besitzt; 9 Prozent der Bevölkerung besitzen das zweite Drittel, und 90 Prozent der Bevölkerung besitzen das dritte Drittel. – Ich denke, es ist höchste Zeit, dass unser Sozialsystem in Zukunft mehr aus den Vermögenstöpfen und weniger aus den Lohnkosten gespeist wird.

Die Verteilungsgerechtigkeit wird immer wieder thematisiert: Die Städte denken, dass sie den Hauptteil der Soziallasten tragen und dass sich die sozial Schwachen meistens in der Anonymität der Stadt verstecken. Die Bevölkerung des ländlichen Raumes glaubt ebenso, benachteiligt zu sein, da Einkommensmöglichkeiten und die Versor­gung mit öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Kultureinrichtungen am Land meistens fehlen oder diese nur sehr, sehr erschwert zugänglich sind.

Einige Mitmenschen glauben sogar, dass man die Sozialleistungen kürzen müsste, um die Arbeitnehmer arbeitswilliger zu machen, und nicht so viel für Arbeitslosengeld und Grundsicherung – früher die Sozialhilfe – ausgeben müsste. Ausländer müsste man sowieso, wie natürlich auch Asylwerber, von den Sozialleistungen ausschließen. – Für mich als Sozialdemokraten ist es oft unausstehlich, wenn diese Diskussionen mit oder wider besseres Wissen in dieser Art geführt werden.

Tatsache ist, meine geschätzten Damen und Herren, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Großteil ihre Leistungen selber finanzieren. Von den gesamten Aufwendungen im Sozialbereich in der Höhe von 43 Milliarden € muss der Staat lediglich 4,5 Milliarden, das sind knapp 10 Prozent, aus Steuermitteln zuschießen. Den größten Zuschussbedarf haben wir bei den Pensionsleistungen, wobei für die Pen­sions­versicherungen der Bauern und der Gewerblichen Wirtschaft im Verhältnis zur Anzahl ihrer Mitglieder wesentlich höhere Beiträge als zu den ASVG-Versicherten beigesteuert werden müssen.

Gar nicht so wenige, meist auch nicht sehr still in der Gesellschaft verweilende Mit­menschen verbinden mit unserem Sozialsystem immer wieder den Sozialmissbrauch, sehr oft im Zusammenhang mit einer verallgemeinernden Sprachregelung. – Ja, es gibt den Sozialmissbrauch! Es gibt ihn genauso, wie es die Steuerhinterziehung von Privaten und Unternehmern, genauso, wie es zweckentfremdete Verwendung von Fördermitteln in der Wirtschaft, in den Gemeinden und bei den Bauern gibt. Ich frage mich oft, warum in allen anderen Bereichen nicht genauso verallgemeinert wird wie im


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 56

Sozialbereich, denn der Anteil der Missbrauchsfälle ist in unserem Sozialsystem kein bisschen höher als in den anderen Bereichen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie viele Menschen wissen, dass Betriebskonkurse – ohne jene Fälle, die auf Grund der fehlenden Masse abgewiesen wurden, ohne Privatkonkurse und ohne die, die einen Ausgleich erwirkt haben – ein Mehrfaches an Kosten von jenen verursachen, die, meist unschuldig, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, aus der Grundsicherung oder aus dem Asylgesetz in Anspruch nehmen oder nehmen müssen. Auch der von wenigen Personen durch Konkurs verursachte jährliche Schaden in der Höhe von mehr als 2 Milliarden € muss von der gesamten Bevölkerung getragen werden.

Ich bin stolz darauf, dass es in Österreich in Zukunft für alle eine flächendeckende Grundsicherung geben wird – und dies mit Rechtsanspruch und nicht auf Basis einer Verteilung von Almosen. Es gibt nichts Wichtigeres in unserem Land, als dass alle eine Arbeit und damit die Basis für eine gesicherte Existenz haben. Eine gerechte Bezahlung ist die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander, der Unterschied zwischen Frauen und Männern, zwischen der Stadt- und der Landbevölkerung, zwischen den Bauern und Unternehmern, zwischen Arbeitern, Beamten und Angestell­ten muss noch wesentlich mehr in Relation gebracht werden. Die Einkommensstatistik zeigt, wo die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden müssen, um ein weiteres Auseinanderklaffen der Einkommen zu verhindern. Auf eine gute Ausbildung und ganz besonders auf die Hilfe zur Arbeit wird großes Augenmerk zu legen sein.

Zum Schluss kommend möchte ich zur Diskussion über Ausländer, Wirtschafts­flücht­linge, Zuwanderer und zur derzeitigen Wirtschaftslage aus meiner Gemeinde-Chronik folgende Aufzeichnungen aus dem Jahre 1810 zitieren:

Etliche Gemeindebürger, vor allem Bauhandwerker, suchten im süddeutschen Raum um Trier, in der Schweiz, am Erzberg in der Steiermark und in Ungarn Arbeit.

Eine weitere Aufzeichnung aus dem Jahr 1825. Da schreibt unser damaliger Pfarrer, der zu dieser Zeit auch die Funktion des Schulinspektors innehatte:

Seit Tagen befindet sich der Widum in einem wahren Belagerungszustand, denn man fordere ohne Unterlass Entlassungsgutachten für schulbesuchende Kinder nach Schwaben.

Ich bin über folgende Anmerkung in der Chronik besonders nachdenklich geworden. Da wurde Folgendes geschrieben:

Die wirtschaftliche Situation in der Heimat verschärfte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch dadurch, dass durch medizinische Fortschritte die Kinder­sterblichkeit abgenommen hatte und die Familien froh waren um jeden Esser weniger, der von März bis November im Schwabenland war.

Ich darf diese Eintragung nochmals wiederholen, besonders für jene, die vergessen haben, dass wir beim Umgang mit Asyl und Arbeit suchenden Emigranten daran denken sollten, dass auch unsere Vorfahren bis vor 100 Jahren dasselbe Schicksal teilten: Die wirtschaftliche Situation in der Heimat verschärfte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch dadurch, dass durch medizinische Fortschritte die Kinder­sterblichkeit abgenommen hatte und die Familien froh waren um jeden Esser weniger, der von März bis November im Schwabenland war.

Nur wenn der soziale Frieden in einem Land, in Europa und auch in den Ent­wicklungsländern hergestellt ist, wird es Frieden geben. Menschen, die nichts zu verlieren haben, sind eine große Gefahr für uns alle. Meine Damen und Herren! Strengen wir uns gemeinsam an, diesen sozialen Frieden zu bewahren!


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 57

Lieber Herr Sozialminister, ich wünsche dir und deinem Team dabei alles Gute – und ich bin mir sicher, das Ministerium ist bei dir in guten Händen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


12.24.02

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal für diesen umfangreichen Sozialbericht bei Ihnen herzlich bedanken und bei allen, die tatkräftig die Erstellung dieses Berichtes unterstützt haben. Man kann nur sagen, dieses umfangreiche Werk bringt ganz wichtige Fakten zutage, die wir ganz dringend in unserer täglichen Arbeit brauchen. Ich möchte einige davon herausgreifen.

Was erkennbar ist, ist, dass die relative Entlohnung des Faktors Arbeit sinkt. Weiters ist mit 13 Prozent die Armutsgefährdungsquote ganz unverändert geblieben; rund 1 Million Menschen ist armutsgefährdet, die Hälfte davon dauerhaft. Am stärksten betroffen sind Alleinerzieher und PensionistInnen. Eine entscheidende Rolle kommt daher auch der Erwerbstätigkeit der Frauen zu. Das haben wir schon gehört. Familien, in denen Frauen nicht erwerbstätig sind, haben ein zumindest doppelt so hohes Gefährdungsrisiko wie Familien mit erwerbstätigen Müttern.

Was zu den Frauen noch zu sagen ist: Was die Einkommenssituation betrifft, so verdienen die Frauen noch immer um ein Drittel weniger als die Männer. Das hat vielfältige Ursachen, mit denen wir uns immer wieder befassen müssen und wo wir auch nachadjustieren müssen. Dabei geht es zum Beispiel auch um die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Frauen sind außerdem viel mehr in Teilzeitjobs, weil sie das oft aus verschiedensten Gründen tun müssen.

Ohne Sozialleistungen wäre die Armutsgefährdung in Österreich dreimal so hoch. Wenn man vergleicht, wie viel Prozent vom BIP in Österreich dafür ausgegeben werden – 28,5 Prozent –, dann liegen wir damit über dem EU-Durchschnitt. Etwa die Hälfte davon sind Leistungen für ältere Menschen, vor allem in Form von Direkt- und Hinterbliebenen-Pensionen, Pflegegeldern und Ausgaben für soziale Betreuungs­ein­richtungen, rund ein Viertel entfällt auf Gesundheitsleistungen, ein Zehntel auf die Familien, 8 Prozent auf invaliditätsbezogene Leistungen und 6 Prozent auf Arbeits­markt­leistungen.

Aus dem Sozialbericht geht weiters hervor, dass die psychisch bedingten Erkran­kungen immer mehr zum Problem werden, auch für die Sozialversicherungen. Der Anteil jener Personen, die wegen psychiatrischer Probleme in die Invaliditätspension gehen müssen, hat sich in den vergangenen Jahren von 11 auf 29 Prozent dramatisch erhöht. Die „Presse“ von gestern hat sich gerade sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt.

Interessant finde ich auch die unterschiedliche Einkommenssituation in den verschie­denen Branchen. Die meisten Branchen in der Sachgüterindustrie und Sachverar­beitung liegen deutlich über dem Medianeinkommen, die meisten Dienstleistungs­branchen deutlich darunter. Das mittlere Einkommen in der Mineralölindustrie zum Beispiel lag 2006 bei 4 363 € und war damit mehr als dreimal so hoch wie im Tourismus, wo wir 1 417 € haben.

Als Tirolerin, als eine aus dem Tourismusland Tirol kommende Bundesrätin möchte ich noch ein paar Worte über den Tourismus verlieren. Es gibt sicher Fälle, wo die vielfach vorgebrachten Vorwürfe stimmen. Wir dürfen aber einige Fakten nicht vergessen.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 58

Gerade im Tourismus gibt es nicht sehr häufig Ganzjahres-Arbeitsplätze. Es sind saisonabhängige Arbeitsplätze, also Leute, die in der Zwischensaison nicht arbeiten.

Ich möchte das auch ein bisschen makroökonomisch beleuchten: Im bäuerlichen Milieu ist der Tourismus eine Zuverdienstmöglichkeit und keine Haupterwerbsquelle. Gerade im Tourismus wird auch zusätzlich Einkommen erwirtschaftet, das nicht in der Statistik aufscheint, wie zum Beispiel die Trinkgelder. Außerdem gibt es auch im Tourismus hoch qualifizierte Arbeitsplätze, gut bezahlte Berufe wie zum Beispiel im Management, Rezeption, Gesundheitsberufe, Koch, Trainer und so weiter. Der Tourismus ist eine ganz wichtige Einnahmequelle für uns im ländlichen Raum, um der Landflucht, der Abwanderung entgegenzuwirken.

Es ist auch so, dass der Tourismus viele andere Branchen, zum Beispiel den Handel und die Bauwirtschaft, zusätzlich befruchtet und sehr darauf ausstrahlt. Eine isolierte Betrachtung würde also viel zu kurz greifen. Wir müssen uns sicher sehr anstrengen, den Qualitätstourismus weiter zu forcieren, denn das nützt auch den Beschäftigten. Ich finde, in diesem Zusammenhang gehört sicherlich noch einmal gesagt, dass der Diskont-Tourismus und nicht nur der Diskont im Tourismussegment ein Riesenproblem darstellt, denn Preisdumping nimmt jeden Spielraum für gute Löhne.

Man muss kein Sozialromantiker sein, um kreative Lösungen für marktwirtschaftliche Probleme zu finden. Eine davon ist sicher, strategisches Denken mit Ethik zu ver­knüpfen und individuellen Profit mit kollektivem Denken.

Wenn man sich das Ganze hinsichtlich des Vermögens anschaut, so kann gemäß Sozialbericht keine Berufsgruppe durchgehend als reich an Vermögen bezeichnet werden. Die Unternehmer weisen zwar im Durchschnitt höheres Geldvermögen aus, doch Unternehmer sind wie auch Personen in freien Berufen eine hinsichtlich des Vermögens sehr heterogene Gruppe. Bei den freien Berufen liegt der Median sogar unter jenem der Arbeiter.

Die Größe des Vermögens – das haben wir heute schon sehr oft gehört – hängt unter anderem mit dem Bildungsniveau zusammen. Die Absolventen von Universitäten erreichen den fünffachen Medianwert im Vergleich zu Pflichtschulabsolventen.

Herr Sozialminister, Sie haben heute auch in Ihren Wortmeldungen schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihnen sehr wichtig ist, Qualifizierung und Bildung zu forcieren. Menschen mit niedrigem oder sogar nur Pflichtschulabschluss sind beson­ders armutsgefährdet. Im vorletzten Absatz des Vorworts zum Sozialbericht steht, dass Ihnen Jugendliche ein besonderes Anliegen sind und diese ein Recht auf Bildung haben.

Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, der mir ganz besonders wichtig ist, von dem ich aber eigentlich nur ganz wenig höre und sehe. Es geht um Kinder mit Defiziten, also Legastheniker und an Dyskalkulie Leidende, das heißt Kinder, die Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche haben. Die werden in unserer Gesellschaft ein bisschen wie Stiefkinder behandelt. Das gehört unbedingt bereits im Kindergartenalter erkannt. Dazu braucht es natürlich Fachpersonal.

Diese Kinder sind oft hochintelligent, können alles, retten sich da drüber. Und dann heißt es aber immer: Fünfer in Deutsch oder Fünfer in Rechnen. Man sollte das so früh wie möglich behandeln, sie mitnehmen unter Einbeziehung der Eltern, das zusammen mit den Lehrern trainieren. Da gibt es Fachliteratur dazu, da gibt es viele gute Bücher. Darauf müssen wir unbedingt mehr achten, denn solche Kinder schaffen erst gar keine Matura. Es gibt die Möglichkeit des Vorlesens nicht, es gibt keine Sonderregelung zur Beurteilung der Leistungen, wenn die Lehrer nicht den Willen dazu haben. Da greift mir alles noch viel zu kurz.


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Man hat zum Beispiel auch festgestellt, dass die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen, die an solchen Defiziten leiden, wesentlich höher ist, weil sie immer die sind, die etwas nicht können, die als dumm hingestellt werden, und dabei haben sie ein Defizit, das nicht erkannt wird.

Mir wäre es also ein Riesenanliegen, dass da mehr Augenmerk darauf gelegt wird. Ein Problem dabei ist die Zuständigkeit für die Finanzierung. Es ist so, dass für die Kindergärten die Gemeinden zuständig sind und für die Lehrer Bund und Länder. Wenn Eltern feststellen, dass ein Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche hat, dann muss man einen Reha-Antrag stellen, um das finanziert zu bekommen. Wie wir wissen, schrecken sicherlich viele Leute davor zurück. Wenn ich für so ein Kind, das sonst ganz normal ist und alles kann, einen Reha-Antrag stellen müsste, wäre das für mich auch eigenartig. Ich würde darum ersuchen, da gemeinsam Lösungen zu finden, um die Kinder da abzuholen, denn sonst brauchen wir über einen Uni-Abschluss gar nicht zu reden.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass uns dieses umfangreiche Werk weiterhin als Grundlage dienen soll, um gemeinsam die richtigen Maßnahmen für ein sozialeres Österreich setzen zu können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


12.33.56

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich da nur den Ausführun­gen meiner VorrednerInnen anschließen: Ich möchte mich recht herzlich für den Be­richt bedanken, für die sehr transparente und übersichtliche Darstellung des Sozial­systems in Österreich. Die Bekämpfung der Armut wird zukünftig ein zentrales Thema der Bundesregierung sein; das wurde heute schon mehrmals klar herausgearbeitet.

Die staatlichen Transferleistungen, und das wurde auch schon von meiner Vorrednerin erwähnt, sind breit gestreut und stellen für gefährdete Personen die wichtigste Existenz­grundlage dar. Ohne Berücksichtigung der Sozialleistungen wäre die Armuts­gefährdungsquote mit fast 25 Prozent doppelt so hoch. Innerhalb der EU, man braucht es nicht zu beschönigen, nehmen wir trotz all der Kritik, die teilweise gekommen ist, eine recht gute Position ein. Nichtsdestotrotz steigt insbesondere auf Grund der jetzigen Wirtschaftsentwicklung die Gefahr, zur armutsgefährdeten Gruppe dazuzu­gehören.

Zwei Punkte, die mir als Arbeitsmarktpolitiker ganz besonders am Herzen liegen: Da geht es einerseits um die Entwicklung bei den so genannten Working Poor. Da sind Steigerungen von knapp 12 Prozent gegenüber 2003 feststellbar. Es betrifft über­wiegend Frauen, Alleinerziehende und Geschiedene. Das Einkommen ist dement­sprechend niedrig.

Während ganzjährig Vollzeiterwerbstätige zu 5 Prozent von Armutsgefährdung betrof­fen sind, steigt der Prozentsatz bei jenen, die ganzjährig einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, bereits auf 11 Prozent. Bei nicht durchgehend erwerbstätigen Personen steigt der Prozentsatz bereits auf 24 Prozent. Arbeitslosigkeit, und das wurde auch von Ihnen bereits erwähnt, wirkt sich am stärksten auf das Armutsgefährdungsrisiko aus, nämlich zu 43 Prozent.

Als Steirer und Leiter einer AMS-Geschäftsstelle muss ich auf die Höhe des Arbeits­losengeldes und der Notstandshilfe hinweisen. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld in der Steiermark – warum Steiermark, warum ist das nicht bundeseinheitlich?; weil die


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Einkommen unterschiedlich sind – betrug 2008 für Männer 27,6 € täglich, das sind 828 €, für Frauen 21,9 €, das sind 657 €. Die Notstandshilfe bei Männern beträgt umgelegt auf einen Monat 648 €, bei Frauen lediglich 498 €. Hinzu, und das wurde heute auch bereits erwähnt, kommen allfällige Familienzuschläge für unterhalts­berechtigte Personen von 0,97 €. Also: Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig. Diese Personengruppe leidet schon extrem unter der Niedrigkeit dieser Einkommen.

Die arbeitsmarktpolitische Entwicklung wurde heute bereits mehrmals angeschnitten. Österreichweit sind mit Ende Jänner knapp 302 000 Personen arbeitslos. In der Steiermark ist die Situation besonders prekär: knapp 50 000 Personen ohne Beschäf­tigung. Das bedeutet ein Plus von 7 500 oder 17,9 Prozent. Auch das wurde heute breit und sehr ausführlich diskutiert. Bei 30 Betrieben mit knapp 9 500 Beschäftigten wird derzeit Kurzarbeit gefahren.

Bei mir im Bezirk schaut es so aus, dass die Arbeitslosigkeit im Jänner rasant gestiegen ist: plus 40 Prozent allgemein und, was besonders besorgniserregend ist, plus 60 Prozent bei den Jugendlichen unter 25 Jahren.

Ich begrüße sämtliche arbeitsmarktpolitische Aktivitäten, insbesondere jene, die jetzt kurz vor der Beschlussfassung steht, nämlich die zur Kurzarbeit. Kurzarbeit inklusive Qualifizierung ist die Antwort auf diese Krise. Es wurde auch schon erwähnt, Arbeits­losigkeit versus Kurzarbeit steht von den Kosten her in einem Verhältnis von 1 : 3. Die Leute bleiben in Beschäftigung, gehören weiterhin dem Betrieb an, sie haben zwar weniger Einkommen, aber trotzdem mehr als in der Arbeitslosigkeit. Dazu wird auch noch die Qualifizierungsschiene gefahren.

Was können die Antworten auf diesen Sozialbericht sein? – So rasch wie möglich, und daran wird gearbeitet, die Steuerreform durchziehen. Auch das haben Sie bereits erwähnt: die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik erhöhen.

Nur ein Beispiel: Wir haben das größte bundeseigene Schulungszentrum im Bezirk Judenburg, nämlich das Schulungszentrum Fohnsdorf. Auch Sie waren kürzlich im Bezirk und haben sich einen Betrieb angeschaut. Da ist derzeit das Problem, dass 420 Personen in Schulung sind und 300 auf der Warteliste stehen. Sollten wir kein zusätzliches Budget bekommen, haben wir keine Möglichkeit, diese noch 2009 in Qualifizierungsmaßnahmen zu bekommen; denn nur durch entsprechende Qualifizie­rungsmaßnahmen – bei Besserung der Wirtschaftslage, wir haben nämlich eine gewisse Vorlaufzeit – ist es möglich, sie wieder entsprechend in den Arbeitsprozess zu integrieren und somit zu einer Besserstellung ihres Einkommens beizutragen.

Notwendig ist, wie bereits angesprochen, eine Erhöhung der arbeitsmarktpolitischen Mittel sowie eine Erhöhung des Personalstands – in eigener Sache natürlich. Wir sind derzeit kaum in der Lage, einerseits diese Kapazitäten abzuarbeiten, andererseits die sehr umfangreichen Informationsgespräche in Bezug auf Kurzarbeit zu führen. Letzt­endlich schließen die Sozialpartner die Kurzarbeitsvereinbarung ab. Vorgespräche müssen – das haben Sie auch erwähnt – über uns geführt werden, und wir versuchen, Alternativen einzubringen, nämlich „Bildungskarenz plus“ und vieles mehr. Dadurch konnte Kurzarbeit auch schon verhindert werden.

Wie gesagt, wenn man uns, sei es auch nur temporär, ein bisschen mehr Personal gäbe, könnten wir uns noch intensiver einbringen und den Betrieben entsprechende Alternativen anbieten.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung als dritte Antwort ist, glaube ich, in Diskussion beziehungsweise in Vorbereitung.

Ich denke, mit diesen Programmen und Punkten sind wir einigermaßen gut aufgestellt, um Armutsgefährdung zu verhindern, aber auch die arbeitsmarktpolitischen Heraus-


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 61

forderungen entsprechend positiv umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


12.42.10

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von den Vorrednern wurde aus dem Sozialbericht schon sehr viel vorweggenommen, ich habe aber doch noch ein paar kurze Anmerkungen dazu. Der vorliegende Sozialbericht für die Jahre 2007 und 2008 ist eine Präsentation der sozialpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht wichtig sind.

Ich begrüße die neuen Regelungen für Werbeveranstaltungen sehr. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2006 wurden bei diversen Werbeveranstaltungen österreichweit rund 75 Millionen € umgesetzt. Mit dubiosen Geschenks- beziehungsweise Gewinnzusagen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wurden besonders Seniorinnen und Senioren zu diesen Veranstaltungen gelockt, wo bestens geschulte Präsentatoren versuchten, überteuerte, qualitativ oft minderwertige Produkte zu verkaufen.

Durch die Neufassung der Gewerbeordnung müssen nun geplante Werbeveranstaltun­gen bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angemeldet werden. Die Einladung zu solchen Veranstaltungen muss künftig eine gewisse Mindestinformation wie zum Beispiel eine ladungsfähige Anschrift der beteiligten Unternehmen, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie den Hinweis auf das gesetzliche Verbot der Entgegen­nahme von Bestellungen und des Barverkaufs enthalten. Weiters darf die Einladung keine Zusage von Geschenken und Gewinnen enthalten.

Aus Sicht der Seniorenvertretung kann ich diese Neuregelung nur sehr begrüßen, da wie gesagt besonders Senioren von diesen unlauteren Maßnahmen bei Werbe­veranstaltungen betroffen waren.

Einige Anmerkungen auch noch zur Qualitätssicherung beim Pflegegeld: Mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz Nr. 69 aus dem Jahr 2001 wurde im § 33 eine gesetzliche Grundlage für Qualitätssicherung und Treffsicherheit des Pflegegeldes geschaffen. Zwei Modellprojekte wurden eingesetzt: eines durch das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, ein Zweites durch die Sozialversicherungs­anstalt der Bauern, dort wurde ein Kompetenzzentrum eingerichtet.

Im Zeitraum von Juli 2001 bis August 2007 wurden insgesamt 20 146 Hausbesuche bei Pflegegeldbeziehern durchgeführt. Bei der Auswahl der Pflegegeldbezieher wurden zuerst diejenigen aus höheren Stufen, nämlich aus den Stufen 3 und 4, ausgewählt, die auch ein zusätzliches Kriterium erfüllten, wie beispielsweise Wohnort außerhalb der Großstädte sowie Altersgruppe zwischen 76 und 90 Jahren. Es wurden auch zirka 17 000 Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 und 2 durchgeführt.

Bei 98 Prozent der Personen wurde sehr gute Pflegequalität vorgefunden, nur bei 2 Prozent wurde mangelhafte Betreuung festgestellt. Festgestellt wurde auch, dass bei 75 Prozent der Besuchten ein großer Informations- und Beratungsbedarf vorliegt. Be­ratungsbedarf bestand vor allem über Hilfsmittel, soziale Dienste, Kurzzeitpflege sowie über das Pflegegeld selbst. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Pflegegeld widmungsgemäß verwendet wird. Trotzdem sind einige Mängel bei der Verfahrens­abwicklung festzustellen.

Herr Bundesminister, Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld oder einen -erhö­hungsantrag einbringen, müssen oft monatelang auf die Erledigung warten. Der Rech-


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nungshof hat das in seinem Bericht bereits stark kritisiert; ich glaube, es sollte hier zu Änderungen kommen. Es könnte vielleicht eine einheitliche Begutachtungsstelle geschaffen werden, damit diese Anträge rascher erledigt werden. Viele erleben es gar nicht mehr, dass ihr Antrag erledigt wird, weil eben die Verfahrensdauer so lang ist. Durch eine Verbesserung der Qualität der Sachverständigengutachten könnte auch die Klagehäufigkeit reduziert werden und dadurch die Verfahren verkürzt und vielleicht auch Kosten eingespart werden.

Pflege und Betreuung älterer Menschen gehören angesichts der demografischen Ent­wicklungen in der Zukunft zu den großen Herausforderungen für unser gesamtes Sozial­wesen.

Wie gesagt, der vorliegende Bericht ist informativ und ein sehr gelungenes Nach­schlagewerk. Es ist allen zu danken, die hierbei mitgeholfen haben. – Herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

12.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gumplmaier. – Bitte.

 


12.46.50

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Hundstorfer, lieber Rudi! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche werden einwenden, dass angesichts der Finanzmarktkrise, die sich zu einer globalen Wirtschaftskrise ausgeweitet hat, die Bedeutung einer Rückschau, eines Sozialberichtes nicht so großartig sei.

Im Vergleich zu dem, was uns vorausschauend blüht, erscheinen die Themen und Probleme, wie sie der vorliegende Sozialbericht beschreibt, geradezu harmlos. Aber gerade dieser Umstand regt mich nun am Schluss dieser Debatte über den hervor­ragend aufbereiteten Sozialbericht zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen an:

Erstens: Dem aufmerksamen Beobachter wird sicher nicht entgangen sein, dass in diesem Sozialbericht für die Jahre 2007 und 2008 noch etwas fehlt. Die Debatte über die Lösung der Wirtschaftskrise, die Debatte heute zum Sozialbericht sowie die Frage­stunde zeigten, mit welcher Selbstverständlichkeit, geradezu automatisch Arbeits­markt­agenden dem Sozialressort zugeordnet werden!

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass nach acht Jahren dieser strukturfremde Zustand nun beendet ist und wir in Zukunft wieder im Sozialbericht auch den Arbeits­marktbericht finden werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Aber es war strukturfremd! Offensichtlich habt ihr euch alle, obwohl nichts im Sozialbericht steht, heftig engagiert und an der Arbeitsmarktdebatte beteiligt. Der Zusammenhang ist irgendwie logisch und entspricht auch der österreichischen Tradition – wobei Tradition nicht immer ein gutes Argument ist, das ist mir völlig klar.

Meine zweite grundsätzliche Bemerkung, platziert am Schluss dieser Debatte: Vor der aktuellen Wirtschaftskrise galt es geradezu als zeitgeistig und entsprach dem Main­stream, die Kosten des Sozialstaates als Objekt von Sparprogrammen zu bearbeiten. Die Kosten des Sozialstaates wurden als Mühlsteine und als Belastung für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung definiert. Wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten, war ein häufig gebrauchtes Schlagwort.

Dabei gingen jene, die die Gesetze der Ökonomie nicht eindimensional gelernt haben, eigentlich schon immer von der Tatsache aus, dass der Sozialstaat für eine stabile Wirtschaftsentwicklung von herausragender Bedeutung ist beziehungsweise dass der Sozialstaat allein durch sein Bestehen schon ein Teil der Lösung der Wirtschaftskrise ist. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen und unbestritten.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 63

Die halbe Lösung der Wirtschaftskrise entsteht dadurch, dass Sozialstaaten mit der hohen Staatsquote, höheren Steuern und Sozialversicherungsabgaben einen Nach­frage­ausfall im Fall der Wirtschaftskrise sichern und verhindern, dass aus einer Wirtschaftskrise ein Flächenbrand wird. Die Ökonomen sprechen deswegen auch von automatischen Stabilisatoren, das ist ein Begriff in der Grundlehre der Ökonomie.

Neben den automatischen Stabilisatoren gibt es auch den Begriff des Staats­ausgaben­multiplikators. Dieser entsteht dadurch, dass der Staat, wenn er mehr einnimmt, auch mehr ausgibt, dann wieder mehr einnimmt und wieder mehr ausgibt. Staatsausgaben haben also einen Multiplikatorfaktor, den andere Beteiligte im Wirtschaftskreislauf, nämlich Konsumenten und Unternehmen, nicht aufweisen. Wir sollten uns gerade angesichts der Wirtschaftskrise und der in den letzten Jahren dominierenden Debatte gerade dieses Umstandes bewusst werden.

Zum Abschluss möchte ich etwas nachdrücklich herausstreichen und als eindeutiges Indiz dafür werten, dass im Ministerium neue Zeiten angebrochen sind. Sie finden im Kapitel 18 das Thema „Verteilung der Geldvermögen“. Viele werden fragen, was das in einem Sozialbericht verloren hat. Es ist sicher einmalig, sowohl in Österreich als auch im internationalen Vergleich, und ist für mich Ausdruck der richtigen und nach Gerech­tigkeit strebenden Sozialpolitik. – Danke dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.53.58

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staats­sekre­tär! Lieber Kollege Gumplmaier, das kann man auch einmal umgekehrt machen, auch jemand von der Opposition kann mal herausgehen und zu jemanden von der Regie­rungsseite sagen: Ich danke dir für diese Rede, die meiner Meinung nach sehr nach­denklich gemacht hat und den Kern sehr getroffen hat.

Dieser Bericht, den wir einer alten Tradition zufolge sehr gerne zur Kenntnis nehmen, ist für den Sozialminister im Grunde der Auftrag für die nächsten Jahre. Das ist aus diesem Bericht herauszulesen.

Herr Kollege Gumplmaier, ich teile Ihre Meinung, dass es wichtig war, Soziales und Arbeit wieder in einem Ministerium zusammenzuführen, denn es gehört untrennbar zusammen.

Es wird vieles auf uns zukommen, das wir in seinen Auswirkungen aufgrund der Wirt­schaftskonjunktur und damit der Arbeitsplatzkrise noch gar nicht abschätzen können. Aber dieser Bericht sagt eines – deshalb sei auch der Abteilung V gedankt, die diesen Bericht inhaltlich erstellt hat –, nämlich, dass es zwei große Schleudertraumata in einer Gesellschaft geben kann: Armut und Arbeitslosigkeit. Beide großen Traumata in einer Gesellschaft bedeuten letztlich die Ausgrenzung von Menschen und die Nichtinte­gration von Menschen.

Dieser Bericht sagt, dass das Arbeitsgebiet des Sozialministeriums im Wesentlichen vier Schwerpunkte hat. Einer davon ist der Schwerpunkt „Vorsorgen“. Dazu nimmt dieser Bericht in ganz bestimmten Bereichen Stellung. Auch heute in der Fragestunde wurde der Herr Minister mehrmals befragt zum Thema „Vorsorgen“ und wieder ver­trauen in etwas, das ja tot- oder krankgeredet wurde, nämlich vertrauen in die gesetz­liche Vorsorge. Wenn man bedenkt, dass der Präsident Obama heute eine Unterschrift gesetzt hat, die jahrelang nicht möglich war, womit 4 Millionen Kinder erstmals


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überhaupt in ein Krankenversicherungssystem hereingenommen wurden, so zeigt das, wie wichtig die Vorsorge ist.

Dazu gehört ein weiterer Punkt, nämlich der Bereich der Pflege. Herr Minister Hundstorfer, die Ära Ihres Vorgängers war stark geprägt von der 24-Stunden-Pflege-beziehungsweise -Betreuungsdebatte. Laut demographischen Kenndaten wird die Pflege in Zukunft eine Herausforderung noch größeren Ausmaßes sein. Irgendwann werden wir uns der Frage stellen müssen, ob es auch eine Pflegevorsorgeversicherung geben wird oder nicht beziehungsweise wie wir das integrieren können.

Ich bin dem Herrn Minister über seine emotionalen und inhaltlich richtigen Worte dankbar, weil er nämlich gesagt hat, dass die Mindestsicherung keine soziale Hänge­matte ist. Da darf man auch ehrlich sein, Herr Minister! Auch die Gewerkschaft – und Sie kommen aus der Gewerkschaft – hat einige Zeit gebraucht, bis sie das Grund­prinzip der Grund- und Mindestsicherung bejaht hat. Die Tatsache, dass Sie dieses Prinzip heute mit ganzem Herzen bejaht haben, zeigt, dass in diesem Bereich eine gesellschaftliche Entwicklung stattgefunden hat.

Eine Grundsicherung im Leben ist ein ganz, ganz wichtiger Pfeiler. Es ist eine Schande, dass Kärnten in dieser Hinsicht für den Rest von Österreich verhindert  (Bundesrat Ing. Kampl: Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn, Kollege Kampl! Es ist eine Schande, dass Sie mit Ihrem Almosensystem verhindern, dass es im Bereich der Vorsorge eine Mindestsicherung gibt!

Das eine ist das Sichern von sozialen Leistungen, die wir heute schon haben. Man sieht, wie notwendig es ist, diese Bereiche in einen wirklichen Sicherheitsbereich hineinzuführen; das Nächste ist aber das Aufgabengebiet des Bekämpfens, nämlich die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit.

Die Armutskonferenz dramatisiert, warnt und weist nicht zu Unrecht darauf hin, dass es hier nicht nur um Beschäftigung geht und auch nicht darum, wie Kollegin Greiderer gesagt hat, ob auch die Frau arbeitet, sondern darum, dass allein schon bei der Tatsache, dass jemand zwei Kinder hat, die Gefahr von Armut gegeben ist. Es geht auch darum, dass dann, wenn jemand in die Armutsfalle rutscht, die Aktivierungs­ressourcen in einem Menschen dramatisch versiegen. Deshalb ist die Bekämpfung von Armut eine Forcierung der Aktivierungsressourcen der einzelnen Menschen.

Und: Bekämpfung von Armut heißt letztlich auch soziale Teilhabe, die mehr ist, als nur eine finanzielle Grundsicherung zu bekommen. Die soziale Teilhabe ist, auch ein Teil einer Gesellschaft zu sein, auch wenn ich von der Armut bedroht bin, kulturell, sozial, in meinen vielfältigen Beziehungen. Deshalb bin ich auch froh, dass gerade das Thema Armut auch rückblickend so einen wichtigen Stellenwert einnimmt, aber auch voraus­blickend. Das betrifft besonders den Bereich der Kurzarbeit, wo nämlich genau diese Armutsbekämpfung eine ganz große Herausforderung sein wird.

Herr Minister Hundstorfer, Sie sitzen in einem Schlüsselressort, und zwar in einem Schlüs­selressort für die Fragen der Zukunft, und es wird wichtig sein, dass dieses Schlüsselressort klarmacht – und das hat Kollege Gumplmaier in seinen Schluss­bemerkungen gesagt –, dass die Schere bei der sozialen Gerechtigkeit unseres Steuersystems eigentlich immer mehr auseinanderklafft, statt dass man dafür sorgt, Lücken zu schließen, nämlich dort, wo in der Höhe eines ganzen Bruttonational­produktes Gelder in Stiftungen steuerschonend verschoben werden, während von den Steuerreformen, die am Anfang dieses Jahrhunderts durchgeführt wurden, nicht einmal der Mittelstand profitiert hat.

Ein Beispiel ist immer die Pendlerpauschale. Wem nützt denn die Pendlerpauschale, wenn ich sie sozusagen mit meinem Einkommen, mit meinen Steuern bewerten muss?


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Das heißt, hier brauchen wir eine bessere und eine zielgenauere Treffsicherheit und ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit im Steuersystem.

Weil es auch heute angesprochen worden ist: Ja, wir leben in einer Gesellschaft, in der alleinerziehende Mütter, mittlerweile auch alleinerziehende Väter, in der die „broken families“ eine Realität sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns, wenn wir immer betonen, wie wichtig es für diesen Staat ist, Kinder zu kriegen, dieser neuen gesell­schaft­lichen Realität auch in der Bekämpfung der Armut und der Armutsgefährdung stellen. Mehr denn je! Es darf dann nicht, wenn alleinerziehende Mütter Alimentations­vorauszahlungen dringend brauchen, eine Frage der Abschätzung sein, ob der Staat das Geld zurückkriegt oder nicht, sondern da muss ein großzügiger Schritt gesetzt werden.

Letztlich ist der gesamte Bereich der NPOs, der Non-Profit-Organisationen, die ja ein ganz gewaltiger Beschäftigungsfaktor sind und einen ganz enormen Anteil an der sozialen Grundsicherung leisten, ein ganz spezieller, und ich hoffe, dass sie auch in den künftigen Berichten, weil die NPOs eine Säule in diesem Staat darstellen und sind, entsprechend herausgestellt und gewürdigt werden.

Der ganze Bereich unserer sozialen Sicherheit basiert ganz stark auf der freiwilligen Leistung. Hier könnte man durchaus drüberschreiben – ich glaube, Kollege Gumpl­maier ist hier mit mir einer Meinung –, dass man das zumindest in bestimmten Bereichen fast gleichsetzen kann mit: die freiwillige Sozialarbeit einer Gesellschaft, die Frauen leisten. Seien wir froh, aus der Perspektive der Männer gesehen, dass es noch die Rettungs- und Katastrophendienste gibt, dass wir das ein bisschen ausgleichen können. Aber jener große Bereich der 40- bis 60-jährigen Frauen im Bereich der Pflege, im Bereich diverser Engagements ist ein ganz stark weiblicher. Was das Soziale Jahr betrifft, ist es notwendig, darüber nachzudenken, dass dieser Betrag von, ich glaube, derzeit 160, 163 € gemessen an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten gesteigert werden sollte, damit hier jungen Menschen eine Möglichkeit geboten wird.

Nun noch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit einem der besten Bildungspolitiker unseres Landes, nämlich dem Andreas Schnider, habe ich erst unlängst eine Dis­kussion geführt, wo wir beide der Meinung waren, so wie wir alles tun – und da war heute in der Fragestunde ein Irrtum –, um den Zugang zu Bildung zu reformieren, durchlässiger zu machen, müssen wir das auch im Bereich der Lehre machen.

Wir haben vor einem halben Jahr das, was Sie heute irrtümlich gefragt wurden, beschlossen, dass der Zugang zum Studium, zur Matura auch mit der Lehre möglich ist. Das sind, glaube ich, ganz wichtige Signale, aber wir müssen das Ansehen der Lehre erhöhen. Hier muss unseren Lehrlingen auch die Möglichkeit geboten werden, die wir den Studierenden eingeräumt haben und die die Studierenden heute in einem gemeinsamen Europa haben, nämlich die Mobilität. Ein halbes Lehrjahr in Deutsch­land, ein halbes Lehrjahr in den Niederlanden, das fördert durchaus – ich habe immer gesagt, Erasmus für Lehrlinge –, das erhöht die Sprachkompetenz, das Interesse an der Lehre, das Ansehen der Lehre und kann sogar der Wirtschaft guttun. Wenn nämlich ein Lehrling sagt: Bei uns macht man die Dreherarbeiten aber so, da hat Österreich eine super Maschine entwickelt!, dann kann das interessante Auswirkungen haben.

Der letzte Punkt ist das Integrieren, das Integrieren auf vielfältige Weise, die Integration Jugendlicher, die aus der gesellschaftlichen Kurve, aus welchen Gründen auch immer, herausgefallen sind, die die Dropoutraten darstellen, ob sie jetzt kriminell geworden sind oder ob sie einfach den Anschluss verpasst haben, ob sie die Lehre oder das Studium abgebrochen haben. Aber auch unser gesamtes Sozial- und unser Wirt-


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schafts­system sind ohne Menschen, die zuwandern, nicht aufrechtzuerhalten. Hier gilt es die Integration zu verstärken.

Im Grunde sind Sie auch ein Integrationsminister. Insofern, Herr Minister, wünsche ich mir von Ihnen etwas. In Kürze wird ja die EU-Aufnahmerichtlinie diskutiert und be­schlos­sen, und ich habe schon bei uns im EU-Ausschuss gesagt, ich verstehe diese Stellungnahme nicht, und Sie sind ja der fachlich zuständige Minister. Wenn die EU in Bezug auf die neue Aufnahmerichtlinie sagt, dass man den Zugang zum Arbeitsmarkt von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt, und dann in einer Stellungnahme steht, das würde die Schwarzarbeit erhöhen, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Es ist nämlich genau umgekehrt: Wenn ich einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermögliche, dann senke ich die Schwarzarbeit und erhöhe nicht die Schwarzarbeit.

Ich halte, sollte das wirklich eine offizielle Stellungnahme Österreichs werden, diese Argumentation für spekulativ und abenteuerlich. Ich hoffe sehr und appelliere an Sie, dass das noch geändert wird, denn es kann nicht sein, dass wir Menschen, die aus welchen Gründen auch immer Asyl suchen, jungen Frauen als einzige Möglichkeit anbieten, Prostituierte zu werden, denn das ist ein Gewerbe – und die anderen ein Jahr in der Untätigkeit belassen. Deshalb sind wir für schnelle Verfahren, aber dort, wo die EU sagt, wir müssen einen schnelleren Zugang haben, dann zu argumentieren, das würde die Schwarzarbeit erhöhen, das halte ich für falsch.

Abschließend, Herr Bundesminister: Dieser Bericht stellt vor dem Hintergrund dessen, was auf uns zukommt, im Bereich Bekämpfung der Armut, Bekämpfung der Arbeits­losigkeit für Sie eine enorme Herausforderung dar. Ich wünsche Ihnen in diesem Feld alles Gute, und Sie werden uns bei jeder Maßnahme an Ihrer Seite haben, die in diese Richtung geht. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


13.08.40

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt – und verstehen Sie das bitte nicht falsch – nicht inhaltlich auf verschiedene Wortmeldungen eingehen. Aber zum Schluss seien mir vielleicht doch noch zwei Bemerkungen gestattet.

Die Frage des Behindertenberichts ist im Sozialbericht, nachzulesen auf Seite 94, ganz exakt geregelt. Sie werden in wenigen Wochen in einer der nächsten Bundesrats­sitzungen den Behindertenbericht vorliegen haben. Der Behindertenbericht ist im Dezember von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen worden, er liegt dem Parlament derzeit vor und wird im nächsten Sozialausschuss des Nationalrats entsprechend behandelt werden. – Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass sehr wohl alles, was Pflege betrifft, für uns ein Thema ist. Im Rahmen vieler Wortmeldungen wurde ja darauf hingewiesen. Wir haben im Regie­rungsprogramm den Pflegefonds festgelegt, und es geht auch immer wieder um die Fragen: Wie ist die Qualität der Anträge, wie ist die Qualität der Antragsbehandlung, und wie sieht es mit der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Pflegestufen aus?, und um viele andere Fragen mehr. Das heißt, das Pflegegeld beziehungsweise alles, was mit Pflege zusammenhängt, wird weiterhin ein sehr, sehr intensives Thema sein.

Noch einmal: Wir werden weiterhin steigende Arbeitslosenzahlen haben! – Diese Arbeitslosenzahlen werden so aussehen, auch wenn es uns auf der anderen Seite, wie


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ich hoffe, gelingt, auf europäischer Ebene europäische Konjunkturprogramme zu ent­wickeln, von denen wir ganz einfach mit unserer Industrie abhängig sind. Ich kann Sie alle nur einladen, das in Ihrer politischen Argumentation auch so darzustellen.

Wir haben eine Automobilindustrie, bei der wir Werke mit 100 Prozent Exportquote haben, bei der also kein einziges Stück, das in diesem Werk erzeugt wird, in Österreich verwendet wird! Ein Paradebeispiel dafür ist General Motors in Wien, ein weiteres ist das BMW-Werk in Steyr. Wir bauen heute in Österreich keinen BMW zusammen, das macht jemand anderes, und dort gehen die BMW-Motoren hin! – Das ist der eine Punkt.

Der andere ist, dass wir eine Papierindustrie haben, die in Teilbereichen 97, 98 Pro­zent Exportquote hat. Vielleicht darf ich Ihnen auch diesbezüglich eine kleine Ge­schichte zum Nachdenken mitgeben: Damit ein Auto von uns, von wem auch immer, persönlich beim Autohändler übernommen werden kann, muss dieses Auto eine Geschichte durchlaufen, nämlich die Geschichte, während der viele Zuliefer­betriebe daran als Teile einer Produktionskette mitgearbeitet haben: Irgendjemand hat es zusammengebaut, und dann kommt es zu einem Autohändler.

Auf dem Weg dieser Produktionskette werden 400 Kilogramm Karton verbraucht – und ich hoffe, Sie verstehen jetzt, warum wir in allen österreichischen Kartonagefabriken Kurzarbeit haben: wegen der Millionen Autos, die nicht mehr erzeugt werden! Rechnen Sie diese Zahl mal 400! Vom Beginn des Produktionsprozesses eines Autos, inklusive alle Zulieferer, wenn diese liefern, und das Auto zusammengebaut wird, verbrauchen wir 400 Kilogramm Karton!

Ein paar hunderttausend Auto weniger zu erzeugen heißt, ein paar Millionen Kartons weniger zu brauchen, und unter anderem ist das das Problem des Zellulosewerkes in Pöls, wo ich erst vor kurzem war, nämlich das Problem der Auslastung, weil man dann, wenn keine Produktion mehr stattfindet, auch keine Kartonagen mehr braucht. Und das ist unser Thema!

Das heißt, wir werden weiterhin daran arbeiten und uns intensiv bemühen, dort, wo wir das als Nationalstaat können – sei es mit einem Konjunkturprogramm, einer Steuer­senkung und, und, und –, dass die Binnennachfrage nicht zusammenbricht – all das werden wir tun! –, wir können aber die internationale Entwicklung nicht alleine steuern. Wir können daran mitwirken, dass sie in die richtige Richtung geht, wir können sie aber nicht steuern!

Ich möchte Sie auch noch einmal dessen versichern, was ich überall als Politiker sage und auch hier sehr, sehr bewusst sage: Ich möchte, dass wir September/Oktober für alle Jugendlichen – ganz egal, ob sie in Bregenz oder in Eisenstadt zu Hause sind, ob sie in Wels oder in Klagenfurt zu Hause sind –, die heuer im Herbst mit 15, 16 Jahren eine berufliche Ausbildung beginnen wollen, einen Ausbildungsplatz haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)

Ich möchte alles daransetzen, dass wir in ein paar Jahren nicht sagen müssen, dass wir Zustände haben wie in Berlin-Kreuzberg, in Paris oder in Athen. – All das möchte ich zu verhindern versuchen. Das kann man aber nicht alleine, das kann man nur mit vielen, vielen Menschen, die dabei mitmachen, und dazu lade ich Sie auch ein.

Im Übrigen darf ich noch einmal für die Entgegennahme des Sozialberichts danken, darf Ihnen auch versichern, dass ich spätestens beim Behindertenbericht wieder hier bin, und ich darf Ihnen darüber hinaus versichern, dass ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses Ihren Dank entsprechend übermittle.


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Abschließend möchte ich, ohne eine neue Diskussion zu provozieren, festhalten, dass wir den zweiten Teil des Sozialberichts absichtlich in einer anderen Farbe gehalten haben, weil dieser nicht die unmittelbare Ressorttätigkeit betrifft, sondern Studien über eine zukünftige Finanzierung von Sozialsystemen diversester Art dokumentiert. Wir wollten ganz einfach auch damit einen Beitrag zu weiteren Diskussionen leisten, und als solcher ist das aufzufassen.

In diesem Sinne danke ich recht herzlich, und ich hoffe, wir haben gemeinsam vierein­viertel Stunden ganz gut verbracht. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

13.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.15.482. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (19 d.B. und 40 d.B. sowie 8043/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Ich begrüße Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer ganz herzlich in unseren Reihen.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. Bitte um den Bericht.

 


13.16.17

Berichterstatter Reinhard Jany: Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des National­rates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernseh­gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


13.17.03

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 69

Kollegen! Diese Gesetzesänderung betreffend Privatfernsehen und Privatradio ist aus unserer Sicht differenziert zu sehen.

In Summe sind wir gegen diese Gesetzesänderung, und zwar aus einigen Gründen, die ich gleich erläutern werde. Aber es ist im Sinne der Diskussion im Hohen Hause, im Nationalrat, auch etwas Positives passiert, es wurde nämlich ein Entschließungsantrag aller Parteien eingebracht, um den Kinderschutz im Fernsehen zu verstärken. Dieser Antrag ist jedoch etwas zahnlos, weil es nur um einen freiwilligen Verzicht auf Werbebeiträge bei Kindersendungen und Kinderfilmen geht und leider keine Sank­tionen vorgesehen sind, wodurch wir darauf angewiesen sind, dass Privatfernsehen und Privatradio dieser Empfehlung des Nationalrates und letztlich auch des Bundes­rates freiwillig folgen.

Nun zur Gesetzesänderung selbst: Keiner, auch keine Partei im Nationalrat, war begeistert von der Ratifizierung eines Gesetzes, das uns von der EU vorgegeben wurde, denn darin ist keine Hilfe für den ORF zu finden, und gerade dem ORF müsste man in einer solchen Phase helfen. Es ist keine Garantie für bessere Finanzierungen darin vorgesehen und es ist auch keine Garantie für bessere Programme heraus­zulesen.

Man verschanzt sich bei diesem Gesetz einfach hinter den Vorgaben der Europäischen Union und nimmt diese zur Kenntnis, hat es aber verabsäumt, dass Österreicher im Europäischen Parlament einen besseren Gesetzesvorschlag ausgearbeitet hätten. – Leider ist das nicht passiert!

Der Nationalrat beschließt diese Änderung nun in vorauseilendem Gehorsam – wir sind hier schon wieder Musterknaben, denn wir hätten noch bis Dezember 2009 Zeit, aber nein, dieses Gesetz muss schon im Jänner beschlossen werden!

Wie gesagt, aufgrund all der Dinge, zu denen wir auch im Nationalrat unsere Bedenken geäußert haben, werden wir dieser Änderung des Gesetzes keine Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


13.20.03

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Novellierung des Privatfernseh- und Privatradiogesetzes han­delt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – Kollege Mitterer hat das in dieser Form ja schon angesprochen –, und diese Richtlinie beinhaltet neben zahlreichen Vorschriften auch Liberalisierungen im Bereich Fernseh­werbung und Teleshopping.

Die vorgezogene Anpassung an diese Richtlinie gewährleistet die Wettbewerbs­fähigkeit und die Sicherung des dualen Systems in Österreich. Dadurch kann der relativ kleine Standort Österreich für internationale Betreiber besser gesichert werden. Ohne die frühzeitige Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wäre eine Ab­wan­derung insbesondere von Satellitenrundfunkanstalten in das Ausland nicht auszu­schließen. Durch diese Richtlinie werden neue Unterbrechungsmöglichkeiten geschaf­fen, die letztendlich eine Erleichterung der Finanzierung des dualen Systems bringen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, ich möchte den Punkt Unterbrechung von Kin­dersendungen ansprechen, der auch im Ausschuss des Bundesrates und vor allem im Plenum des Nationalrates intensiv diskutiert wurde. Kollege Mitterer hat das in dieser Form angesprochen. Fakt ist, dass es hier im Wesentlichen zu keiner Veränderung der


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gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt, es ist letztendlich eine legistische Ver­schiebung, die es gegenüber dem derzeitigen Recht gegeben hat.

Ich begrüße aber natürlich vor allem den Entschließungsantrag, der seitens des Nationalrates von allen Parteien eingebracht und auch einstimmig beschlossen wurde, um mit den Privatfernsehbetreibern einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrechung von Kindersendungen und Kinderfilmen zu erreichen. Es wurde auch bisher die Möglichkeit der Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen nicht bis zum Exzess ausgenutzt, und das finde ich auch sehr positiv und sehr gut.

Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen und Teleshopping möchte ich vor allem seitens des Konsumentenschutzes auf einige Risiken hinweisen. Wir kennen das gemütliche und praktische Einkaufen vom Sofa im Wohnzimmer. Vom Putzmittel bis zur hochtechnischen Kamera, vom Modeschmuck über die Kleidung bis hin zu Kosmetikartikeln, HiFi-, TV-, Telekommunikationsgeräten und noch vieles mehr, alles wird von Verkaufsprofis angeboten.

Sehr oft finden sich in den Bedingungen der Teleshop-Anbieter viele versteckte Zusatzkosten. Bereits bei einem Anruf für eine Bestellung kann man auf einer Mehrwertnummer landen. Sehr oft kommen noch Porto-, Versand- und Handling­gebühren dazu. Von einigen Anbietern werden Transportversicherungen verrechnet. Bis zum Bezahlen der Rechnung können dann nochmals Nachnahmegebühren oder Kreditkartengebühren anfallen.

Es gibt auch eine Untersuchung seitens der Arbeiterkammer, bei der sechs Tele-Shops – unter Anführungszeichen – „durchleuchtet“ wurden. Der im Fernsehen ange­priesene Preis ist bei keinem der Shops jener Preis, den der Kunde wirklich bezahlen muss. Und falls das Produkt nicht in Ordnung ist oder die Ware zurückgegeben wird, fallen weitere Kosten an. Im Falle des Rücktritts braucht man manchmal Rücksende­nummern, die man erst extra kostenpflichtig erfragen muss.

Im Großen und Ganzen ist der Einkauf über Teleshopping nicht unproblematisch und keinesfalls konsumentenfreundlich. Gerade hier dürfen wir nicht müde werden, um die gesetzlichen Bestimmungen auf EU-Ebene konsumentenfreundlicher und vor allem konsumentensicherer zu machen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zurückkommend auf die heutige Novellierung betreffend Privatfernsehgesetz und Privatradiogesetz möchte ich festhalten, dass diese Maßnahmen dazu dienen können, das duale System zu stärken und auch eine Vielfalt an Medienberichterstattung zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schnider. – Bitte.

 


13.24.44

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich könnte natür­lich sagen, Geld macht die Musi – oder Werbung macht die Medien. Ich möchte gleich vorausschicken: Selbstverständlich stimmen wir dem zu, aber manchmal habe ich schon den Eindruck, dass im Zusammenhang mit Mediengesetzen immer nur dort überlegt, berichtigt und nachjustiert wird, wo es darum geht, dass man die finanziellen Flüsse verstärken und vergrößern kann.

Das ist alles soweit okay, nur – das hat Kollege Sodl ohnehin schon angesprochen –gibt es für mich da schon ein paar Punkte, wo wir trotz einer Zustimmung ein bisschen auf der Hut sein sollten. Und ein Punkt ist der, wo es um ganz klares Zielgruppen-Fernsehen geht. Ich denke mir, gerade was die Kinder betrifft, stimmt das schon, was


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du gesagt hast, aber es gibt auch in diesem Gesetz – und da bin ich den Personen im Ausschuss sehr dankbar, die uns da vor zwei Tagen sehr fachkundige Auskunft gegeben haben – sehr wohl eine Änderung, was Kinderprogramme betrifft, denn die sogenannten Filme für Kinder können jetzt nicht nur alle 45 Minuten, sondern alle 30 Minuten unterbrochen werden. Das heißt, auch da hat sich schon ein bisschen etwas eingeschlichen, worüber man – egal, wie immer es auch ist, EU-Richtlinie hin oder her – trotzdem ein bisschen nachdenken können muss.

Ich kann als Theologe sagen, ich bin natürlich froh, dass sich wenigstens bei Gottes­dienstübertragungen – wobei ich selbst als Theologe auch ein bissel meine Probleme habe, was Übertragungen von Gottesdiensten betrifft, aber wenn schon, denn schon – keine Werbung einschleicht. Aber was die Kinder betrifft, möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir hier als Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen Auftrag haben, darüber nachzudenken, ob das immer ganz unseren Vorstellungen entspricht. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass sich auch die Abstände geändert haben. Bis jetzt war sehr klar ausgewiesen, dass zumindest ein Mindestabstand von 20 Minuten einzuhalten ist, jetzt können diese Abstände auch verringert werden. Das Einzige, was, glaube ich, hier im Gesetz wichtig und erwähnenswert ist, ist, dass da steht, es muss sehr wohl der Duktus einer Sendung, eines Programms erhalten bleiben. Ich kann also nicht einfach alle drei, vier Minuten irgendwelche Werbeblöcke einschieben.

Es ist vom Kollegen Mitterer der ORF angesprochen worden, und auch da danke ich unseren Auskunftspersonen. Bitte, es steht ja, glaube ich, nichts dagegen, dass der ORF sich diesem Privatfernseh- und Privatradiogesetz auch in gewisser Weise an­schließt und sich das überlegt. Zumindest – wenn ich es richtig in Erinnerung habe – haben vor zwei Tagen uns die Auskunftspersonen gesagt: Diese Änderung hätte letztlich auch mit dem politischen Willen zu tun.

Ich möchte hier aber nur auf etwas klar hinweisen: Zu rasch sollte man das nicht machen, denn da gehört vorher meines Erachtens innerhalb des ORF schon einmal eine sehr klare Debatte her, was man dort eigentlich will. Und solange es hier immer heißt, dass man auf der einen Seite alle ökonomischen Vorteile des Privatradios und ‑fernsehens haben will, auf der anderen Seite aber dann sofort vom Kunden ver­pflichtende Gebühren verlangt und sich gleichzeitig vielleicht solche Gesetze be­schließen lässt – politischer Wille hin oder her –, besteht gewisser Erklärungsbedarf, vor allem wenn dann zwei Wochen später trotz der Anpassung an die Privaten der Kundschaft mehr Gebühren verrechnet werden. Also bevor solche Diskussionen starten, bevor man so etwas auch in Folge für den ORF gültig macht, möchte ich hier schon auch einmal prinzipiell über Folgendes diskutieren: Welchen öffentlichen Auftrag haben Radio und Fernsehen des ORF? Wie sieht der aus? Was umfasst er?

Ich denke, da gibt es dann schon ein paar Punkte, über die wir diskutieren sollten, wie zum Beispiel: Wie schaut das aus mit dem österreichischen Film – ich nenne das nur als einen Punkt –, wie sieht das aus mit dem Bildungsauftrag und dem Infor­mations­auftrag? Denn bei manchen Sendungen habe ich schon den Eindruck, etwa bei der „Millionenshow“, dass ich sie da finde und auch im Privatfernsehen. Ist gut, möge dazugehören, nur, ich glaube, die Unterscheidbarkeit wäre schon anzudiskutieren.

In diesem Zusammenhang – das sage ich, um das ein Stück abzurunden und auch diesen Punkt noch einmal einzubringen – glaube ich auch, dass man sich da oder dort gewissen medienethischen Fragen stellen muss. Deshalb, bitte – und das gerade auch in Richtung von Herrn Kollegen Mitterer –, sehe ich hier völlig ein, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die Privatanbietern diese Werbeerweiterung ermöglicht, und gerade deshalb sollten wir darüber nachdenken, ob jede Richtlinie, gerade in Bezug auf ein


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 72

bestimmtes Zielgruppenprogramm, immer so klar ist und so anzunehmen ist und ob wir damit auch einverstanden sein können. Aber was den ORF betrifft, möchte ich schon, dass wir vorher eine ordentliche Diskussion darüber führen, ob dem öffentlichen Auftrag wirklich in dieser Art und Weise nachgekommen wird.

Was mich vor allem auch als Kunden dann schon besonders interessiert: Ich möchte nämlich dann nicht hier etwas beschließen, wo ich sage, ja, so wie die Privatanbieter soll auch der ORF das übernehmen. Und dann, bitte, kann es nicht gleichzeitig sein, dass man auch noch das Geldtascherl der Österreicherinnen und Österreicher, was die Gebühren betrifft, noch ein Stück mehr entleert. Das ist mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


13.30.58

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zu dieser Fernsehrichtlinie ist ja vorhin gesagt worden, warum die EU das auch noch regelt. Also wenn die EU irgend­wo aufgerufen ist, Dinge zu regeln, dann bitte gerade auf dem Fernseh- und Rund­funkmarkt, in der Telekommunikation, denn das sind keine nationalen Firmen. Die großen Fernsehanbieter, die Sie über das Kabelfernsehen oder über Satelliten kennen, die Sie vielleicht als deutsche Anbieter sehen, sind das nicht, deren Haus ist nicht in Deutschland, sie werden auch nicht in Deutschland versteuert. Das heißt, nichts ist so international wie die Fernsehwelt, die Medienwelt und die Telekommunikationswelt.

Deshalb ist es richtig, dass es eine Fernsehrichtlinie gibt, deshalb ist es richtig, dass es im Bereich der Telekommunikation Richtlinien gibt. Die Frage ist nur – Kollege Schnider hat hier völlig recht –: Wohin geht der Spin einer solchen Richtlinie? – Und da stecken wir in gewissen Zwängen, keine Frage.

Auf der einen Seite folgt diese Fernsehrichtlinie etwas dem amerikanischen Geist von „Medien machen“ und „Medien verkaufen“, gleichzeitig haben wir, was in Australien und Kanada, in Amerika zwar unbekannt ist, aber nicht im ganzen anglikanischen Raum unbekannt ist, ein unterschiedliches System, und zwar ein duales oder eigentlich ein dreibeiniges System. Das ist zunächst ein starkes öffentlich-rechtliches System in Europa. Dazu gehört BBC als die Mutter aller öffentlich-rechtlichen Sender, aber Österreich ist Marktführer mit Ö 1, was den Radiobereich betrifft. Es gibt nirgendwo auf der Welt einen in dieser Stärke, einen sich auf einem so starken Medienmarkt wie Wien zum Beispiel behauptenden öffentlich-rechtlichen Sender. In Amerika hat er 0,1, in Australien hat ein öffentliches Radio 0,08, in Wien, aber auch in den anderen Bundesländern gibt es wachsende Zuwachsraten. (Präsident Reisenberger übernimmt den Vorsitz.)

Das Dritte ist der Bereich, der sogar in einem Bescheid festgehalten wurde, nämlich jener der nichtkommerziellen und freien Medien. Es ist dies, wenn wir jetzt von Medien­pädagogik ausgehen, jener Bereich, in dem die Bürger und Bürgerinnen durch das Selbstgestalten von Medien eigentlich direkt medienpädagogisch partizipieren, indem sie nicht nur Nutzer oder Konsumenten und Konsumentinnen sind, sondern auch selber Produzenten und Produzentinnen.

Ich halte diese drei Ebenen für sehr, sehr wichtig. Und hier, Herr Staatssekretär – das ist eine Diskussion, die wir mit unterschiedlichen Regierungen geführt haben, und Sie sind jetzt der dafür Verantwortliche –, müssen wir uns zu einem neuen System durchringen, wie es in Europa nicht unbekannt ist. Wir müssen zu einer Form finden,


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die nicht nur die Amerikanisierung vorsieht, wir müssen begreifen, dass unsere priva­ten Sender keinen üppigen Markt in Österreich vorfinden, in dem sie ihr Geld so locker verdienen – das ist in Österreich ein hartes Ringen, und so mancher private Sender steht mehr als mit dem Rücken an der Wand –, sondern was wir brauchen – und da werden wir uns wohl finden –, ist die Medienvielfalt, der Medienpluralismus. Wir brauchen viele Medienarbeitgeber, wir brauchen viele Medienjobs.

Deshalb brauchen wir ein System, ein Förderungssystem, das auch die Privaten umfasst. Es geht nicht anders. Das gibt es in jedem deutschen Bundesland, in der Schweiz, in Bayern, in Baden-Württemberg, nur wir hier in Österreich sind in den letzten Jahren keinen Schritt weitergekommen. Die Freien und Nichtkommerziellen werden irgendwo hingeschickt. Das sind übrigens die, die am meisten internationale Preise gewinnen für ihre Sendungen. Acht von zehn internationalen Radiopreisen gehen an die Nichtkommerziellen, die das unter Ausbeutung ihrer Arbeitskraft machen.

Und ich sehe eine Gefahr: Endlich – viel zu spät, zehn Jahre zu spät – haben wir diese Duale zwischen Öffentlichrechtlich und Privat geschafft, aber wir können das nicht einfach dem Markt überlassen. Mit dieser Richtlinie – und ich stimme deswegen auch dafür – geben wir ihnen mehr Möglichkeiten und – es muss auch gesagt werden – mehr Möglichkeiten zu verdienen. Aber wir können nicht sagen, verdient euch euer Geld, wie es ein ganz geschätzter Kommentator immer wieder Woche für Woche schreibt, der meint, den Privaten Geld zu geben hält er für einen Unfug. Nein, ich finde nicht, dass das ein Unfug ist. Man kann es ja auch mit Bedingungen machen, aber es ist kein Unfug, sondern es ist Notwendigkeit, um ein solches duales System zu halten.

Gleichzeitig – und das ist ja noch nicht gesagt worden; ja, ich war sehr zufrieden mit dieser Debatte über die Unterbrecherwerbung und damit, dass das alle fünf Parteien im Nationalrat gemacht haben – ist die Diskussion aber ein bisschen an der Realität vorbeigegangen. Die Realität ist nämlich, dass Kindersendungen in der Regel nicht über 30 Minuten gehen. Schaut euch bitte die Kindersendungen an, und dann wissen wir, wovon wir reden. Kindersendungen dauern weniger lang. Man darf ja erst unter­brechen, wenn sie über 30 Minuten sind. Kindersendungen enden nach 24 bis 26 Minuten. Also wir reden über Dinge, die es in der Realität zum Teil gar nicht gibt.

Aber es muss uns bewusst sein: Diese Richtlinie sagt, es gibt mehr Werbung, und die neuen Werbeformen wie Unterbrecherwerbung, Product Placement und so weiter werden etwas mehr legalisiert. Aber gleichzeitig hat man einen Code of Conduct beschlossen, und das ist ja das Wichtige, dieser Code of Conduct, was die Kinder betrifft. Denn – Kollege Schnider, da bin ich ganz bei dir – gefährlich ist immer das Zielgruppenfernsehen. Gerade da kann ich ja Missbrauch machen.

Dieser Code of Conduct sagt etwa, wenn ich eine Kindersendung unterbreche, darf es keine Werbung über Junkfood sein – das ist ja das, wo das Taschengeld am lockersten sitzt –, und dieser Code of Conduct ist Teil dieser Fernsehrichtlinie. Insofern ist mein grünes Herz vielmehr erleichtert, denn einerseits gibt es eine Realität, wie lang Kinder­sendungen sind, und wenn sie länger sind, dann gibt es auch den Code of Conduct. Zu dem hat man sich bekannt, der ist Teil dieser Fernsehrichtlinie. Und das ist gut so.

Es ist noch etwas beschlossen worden – da müssen sich jetzt einige sehr anstrengen, und das ist gerade eine gute Überleitung von der vorhergehenden Debatte –: der Zugang für Behinderte, Fernsehen und Radio zu nutzen. Das bedeutet, dass sich auch – und das sind Kosten, liebe Leute – für die Privaten zum Beispiel die Frage stellt, dass gehörlose Kinder ein Recht haben, Medien zu nutzen. Und diese EU-Fernsehrichtlinie – letztlich wird der Herr Staatssekretär ja irgendwann wieder hier sein und dann mit der entsprechenden ORF-Regelung dazu kommen – besagt: Der Zugang für Behinderte ist klarzustellen. Davon waren wir in Österreich – auch der Öffentlich-


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 74

Rechtliche, wenn wir es einmal ganz offen und ehrlich sagen – weit entfernt. Es ist bitter, aber wir haben sehr, sehr viele gehörlose Kinder oder Kinder, die ganz wenig hören, bisher von etwas, was für alle anderen selbstverständlich ist, ausgeschlossen. Und deshalb ist der Zugang dazu etwas ganz Wichtiges.

Daher ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Treten wir, Sie, wir alle, alle Parteien, alle, die damit zu tun haben, mit dieser Branche in Kontakt, denn wir brauchen eine Medienförderung! Letztlich wird sich für die Bundesregierung die Gretchenfrage stellen, und die wird heißen: Wie sieht die Medienförderung für die privaten und nicht kommerziellen Fernsehbetreiber aus? Und wie sieht es aus, wenn es ein klares Bekenntnis zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt? Bei diesem haben wir darüber zu diskutieren – und Kollege Konecny kann sich sicherlich bestens an diese Diskussionen erinnern –, dass es dann, wenn eine Regierung Ausnahmen für jene, die nicht bezahlen müssen, festsetzt, in irgendeiner Form einen Kostenersatz geben soll, wie es ihn schon gegeben hat, denn Fernsehen machen kostet überall gleich viel, und Österreich ist nur ein kleines Land.

ORF und ARD zum Beispiel haben in etwa den gleichen Programm-Output, und das heißt, man muss das gleiche Programm schaffen. Das muss man sich einmal vor­stellen! Wenn man das misst, so sieht man, dass es ziemlich identisch ist. In manchen Teilen ist der ORF sogar um ein Stückchen weiter vorne. Nur: Schauen Sie sich den Unterschied zwischen der Zahl der Gebührenzahlenden in Deutschland und jener in Österreich an, wie viele Menschen dort und wie viele Menschen in Österreich Gebühren zahlen! Daran kann jeder erkennen: Das geht sich vom Budget her nicht aus! Deshalb muss ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in so kleinen Ländern wie Dänemark, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz einfach die Hälfte auf dem Markt verdienen. Und da darf man nicht immer so verächtlich über Gebühren reden.

In Deutschland werden 92 Prozent der Gelder der öffentlich-rechtlichen Fernseh­anstalten über Gebühren aufgebracht, denn Deutschland hat ein Riesenvolk, da kommt viel durch die Gebühren herein, daher brauchen die dort nur 8 Prozent der Gelder durch Werbung einzunehmen.

In Österreich werden ohnehin schon 50 Prozent durch Werbung eingenommen, und das in Zeiten wie diesen. Beim ORF sind es aber in Wirklichkeit nicht mehr so viel, der Prozentsatz sinkt, denn der Markt wird ja verteilt. Aber die 46 Prozent, die es tatsächlich sind, auf dem Markt einzunehmen, ist schon sehr schwierig. Wie schwer haben es dann die privaten Fernsehanstalten? Deshalb: Ein Ja zur Medienvielfalt kann nur heißen, ein vielfältiges Instrumentarium einzusetzen, um diesen Markt zu fördern.

Da ich noch herausgefordert worden bin durch den Bundesrat Andreas Schnider, muss ich, obwohl wir uns ohnehin verstehen, doch einen Satz dazu sagen: Lieber Andreas Schnider, die Zeiten und die Welt ändern sich! Bitte, verstehe einfach oder akzeptiere es, dass heutzutage eine „Millionenshow“ eine Art moderne Volkshochschule ist. Weißt du, wie viele tausend Menschen zu Hause sitzen und mitraten und im Lexikon nach­schauen?! Das ist auch eine Form der Wissenserweiterung. Und wenn ein Privater das Format gefunden hat, das ein Öffentlich-Rechtlicher übernimmt, dann muss doch nicht alles schlecht sein! Wir haben zum Beispiel die Sendung „Dancing Stars“ auch von einem Öffentlich-Rechtlichen übernommen, nämlich von der BBC, und es freuen sich nun alle darüber. Das ist halt die neue Entwicklung.

Herr Staatssekretär, womit Kollege Sodl etwas Wichtiges angesprochen hat, das ist der Bereich Tele-Shopping. Man landet nicht manchmal bei einer Mehrwertnummer, sondern man landet immer bei einer Mehrwertnummer, und der Preis, den öster­reichische Fernsehkonsumenten und ‑konsumentinnen auf dem Bildschirm sehen, stimmt nie, denn es ist der deutsche Preis, der in Österreich gezeigt wird. Man ruft


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zwar eine österreichische Nummer an, dafür zahlt man ab der ersten Sekunde, aber der Preis bei allem, was man sieht, ist immer ein deutscher. Der österreichische Preis ist um mehr als 10 oder 15 Prozent höher als der deutsche. Außerdem inkludiert dieser Preis – anders als bei den Fluglinien – nicht die Zusatzkosten. Während die Fluglinien, die Billiglinien, nun gezwungen werden, den echten Preis auszuwerfen, den genauen Betrag, den es kostet, ist das im Bereich Teleshopping noch nicht der Fall. Daher ist es im Interesse des Konsumentenschutzes, das klar zu machen, denn das ist meiner Meinung nach mehr als ärgerlich.

Zu den Regelungen, die Sie angesprochen haben, möchte ich sagen: Versuchen Sie, das Zeug, das Sie dort gekauft haben, einmal loszuwerden, nämlich im Sinne von Loswerden. Es ist billiger, es zu behalten oder wegzuschmeißen als zu versuchen, es loszuwerden.

Da ist der Konsumentenschutzminister gefordert! Aber da ist auch der Staatssekretär gefordert, denn es ist wichtig, dass wir im Bereich Teleshopping klare Regelungen, vor allem im Sinne des Konsumentenschutzes, treffen.

Wir werden dieser Richtlinie und dieser Novellierung zustimmen. (Beifall der Bun­desrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.45


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. Ich erteile ihm dieses.

 


13.45.18

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für die sehr konstruktive Dis­kussion. Ich kann mich den meisten Dingen, die hier gesagt wurden, vorbehaltlos anschließen, möchte aber doch ein paar kurze Anmerkungen machen.

Die Gründe, warum diese Novelle des Privatfernsehgesetzes und des Privatradio­gesetzes erarbeitet wurde, waren zwei Punkte.

Erstens: Man hält natürlich sehr viel von einem sehr starken öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf der einen Seite, will aber auf der anderen Seite auch das duale Rundfunk- und Fernsehsystem möglichst absichern. In einem kleinen Markt wie den in Österreich ist das, wie schon erwähnt wurde, relativ schwierig, insbesondere dann, wenn es Fenster von großen ausländischen Fernsehanstalten gibt. Daher stellte sich die Frage: Wie kann man in Umsetzung der EU-Mediendienst-Richtlinie gerade die österreichischen Privatfernsehveranstalter beziehungsweise Rundfunkveranstalter unterstützen?

Zweitens: Die Überlegung, die schon meine Vorgängerin Silhavy angestellt hat, denn die Erarbeitung dieser Gesetzesnovelle fand schon in ihrer Amtszeit statt – dafür herzlichen Dank! –, war die, dass man die EU-Mediendienst-Richtlinie, die, wie vorhin richtig gesagt wurde, bis zum 19. Dezember 2009 umzusetzen ist, in Teil­schritten umsetzt, davon einen Teil möglichst früh. Dieser Teil ist eben der jetzige, um den privaten Rundfunkveranstaltern möglichst rasch ökonomische Unterstützung ange­deihen zu lassen.

Da natürlich im Leben nichts umsonst ist, ist auch das nicht umsonst. Das heißt, der Preis der ökonomischen Unterstützung der privaten Rundfunkveranstalter ist der, dass es mehr ökonomische kommerzielle Anteile im Programm gibt, wenn diese Novelle Wirkung zeigen soll. Ob es tatsächlich wirkt, das wissen wir nicht. Angesichts der ökonomisch schwierigeren Verhältnisse wird der Werbemarkt nicht größer werden. Aber wenn man mehr Werbung, mehr Teleshopping zulassen will, dann gibt es auf der anderen Seite natürlich auch mehr Programmunterbrechungen, mehr Zeiten, wo


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Werbung ausgestrahlt wird. Der Punkt war sozusagen eine Abwägung dieser beiden Elemente. Das ist sehr lange und intensiv diskutiert worden, auch auf EU-Ebene und im Europäischen Parlament.

Tatsächlich ist es so, dass wir im Wesentlichen eine Umsetzung der EU-Mediendienst-Richtlinie vornehmen. Ich würde aber nicht meinen, dass wir uns da sozusagen als Musterschüler gebärden. Das war jedenfalls nicht die Absicht, sondern die Absicht war eine andere, nämlich den österreichischen privaten Rundfunkveranstaltern zu helfen.

Es wird hoffentlich auch der zweite Teil der EU-Mediendienst-Richtlinie zeitgerecht umgesetzt werden. Die Kollegen und Kolleginnen in meinem Haus arbeiten daran. Da geht es dann teilweise auch um den ORF, nämlich um die Frage von On-Demand-Diensten, um die Frage von Kurzberichterstattung, und zwar dann, wenn es sozusagen Ereignisse von großem öffentlichem Interesse gibt, und da geht es darum, dass dann auch die anderen Fernsehveranstalter, die keine Rechte an der Übertragung dieser Ereignisse haben, kurz darüber berichten können. Das wird hoffentlich bis 19. Dezem­ber umgesetzt werden. Wir arbeiten jedenfalls daran. Unser Ziel ist es, dass im Frühjahr ein entsprechender Entwurf zur Begutachtung versandt wird und dass dann im Sommer beziehungsweise im Herbst die entsprechende Diskussion hier im Hohen Haus stattfindet.

Es gibt noch einen zweiten Bereich, wo wir im heurigen Jahr eine legistische Änderung werden vornehmen müssen, nämlich beim Wettbewerbsverfahren, das bei der Euro­päischen Kommission in Bezug auf den ORF läuft. Da geht es um die Frage, welche Dienste, welche Online-Dienste et cetera der ORF anbieten darf.

Dabei wird auch eines der Themen die Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Auftrages sein, der derzeit im ORF-Gesetz geregelt ist, wo die Frage zu behandeln sein wird, ob es da zusätzliche Detaillierungen geben muss.

Gleichzeitig ist die Diskussion zu führen, wer die Aufsicht über den ORF in Zukunft haben wird. Für die privaten Fernsehanstalten ist es die Medienbehörde „Komm­Austria“. Es könnte sein, dass es für den ORF auch in Zukunft einen eigenen Senat geben wird und dass der Bundeskommunikationssenat sozusagen zweite Instanz ist.

Das ist auch ein Thema, das wir im Zuge der Regierungsverhandlungen diskutiert haben, aber diesbezüglich ist klar, dass wir die Ergebnisse des Verfahrens bei der EU-Kommission abwarten. Angekündigt ist, dass wir April/Mai entsprechende Ergebnisse haben werden, aber das ist der andere Teil. Dieser Teil hier – und ich danke noch einmal für die sehr konstruktive Debatte – betrifft die Frage, wie man Private stärken kann.

Die Frage der Stärkung und der Unterstützung der unabhängigen Rundfunkver­anstalter beziehungsweise Radioveranstalter ist eine, die sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene diskutiert wird. Sie wird auch ein Teil der Diskussion im Zuge der Budgetverhandlungen sein. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.50


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm dieses.

 


13.51.03

Bundesrat Wolfgang Schimböck, MSc (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es zunächst um ein Thema, das vorhin sehr ausführlich von Kollegem Schennach dargestellt wurde, und zwar um das Teleshopping.


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Sie können sich sicherlich daran erinnern, dass man im Konsumentenschutzgesetz eine nicht geringe Anzahl von Nachjustierungen vornehmen musste, um das damalige sogenannte Haustürgeschäft ein bisschen hintanzuhalten, es zu bremsen, als der Handel da einfach hineingeströmt ist und sich der Point of Sale in eine Atmosphäre verlagert hat, in der man dann vielleicht kauft, obwohl man nicht kaufen will, auch bei all diesen mobilen Handelsunternehmungen, die im Bereich des Direktvertriebes tätig sind.

Der zweite Aspekt, bei dem dann im Konsumentenschutzgesetz eine Nachjustierung erfolgt ist, war der sogenannte Fernabsatz. Auch davon wird Teleshopping umfasst, bloß hat man, als man das gemacht hat, eher das Internet und dergleichen im Auge gehabt. Jetzt ist es aber doch so, wie Kollege Schennach das ja schon gesagt hat, dass das überbordet und dass der Durchschnittskonsument/die Durchschnittskon­sumentin nicht mehr ganz in der Lage ist, abzuschätzen, wie teuer ein Produkt ist.

Jeder hat das schon einmal gesehen: Da geistern verschiedenste Telefonnummern herum, man sieht die Wappen der einzelnen Länder, der Preis ist nicht nachvoll­ziehbar, es kommen, wie das vorhin auch bereits gesagt wurde, manchmal Zusatz­kosten dazu, und das Teuflische sind dann die kostenpflichtigen Telefonnummern. Dabei ist auch nicht gewährleistet, wer überhaupt bestellt, und wir wissen damit nicht, wie das nach dem ABGB ausschaut, denn man weiß nicht: Ruft da gerade ein Kind an?, und da gibt es eine Menge Komplikationen, die sich daraus ergeben.

Ich sehe hier wirklich eine Baustelle, was den Konsumentenschutz betrifft, und bitte diesbezüglich den Herrn Staatssekretär, diese Aufgabe mitzunehmen ins Ministerium, denn hier ist ganz dringend eine Nachjustierung notwendig: einerseits für den Konsumenten, und andererseits brauchen wir auch Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb mit dem stationären Handel garantieren, damit dieser nicht unter­geht.

Ich weiß – Gottfried Kneifel ist jetzt gerade nicht im Saal –, dass man sich in Ober­österreich mit der Flächenwidmung von der Landesseite her sehr bemüht hat, dafür Sorge zu tragen, dass es in kleineren und mittelgroßen Orten überhaupt noch ein Geschäft gibt. Kollege Spiegelfeld-Schneeburg hat, so glaube ich, im Bezirk Grieskirchen gekämpft, nicht? (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Spiegelfeld-Schneeburg.) – Genau! Du hast da oben Flagge gezeigt, was das betrifft. Denn: Es ist nicht so einfach! Natürlich geht es auch dort um Handelsbetriebe, die sich in großen Einkaufscentern „hineinsetzen“, wodurch eine neue Flanke aufgemacht wird. Und es ist nun einmal das, was in dieser Republik konsumiert wird, beschränkt! Deswegen bitte ich wirklich, hier nachzujustieren, was den Konsumentenschutz betrifft.

Nun zum zweiten Thema: Wir haben in dieser Republik auch nur einen gewissen Werbekuchen zu verteilen und wünschen uns eine Gesellschaft, die eine Vielfalt von Medien hat – ich glaube, da gibt es eine ganz breite Zustimmung. Kollege Kühnel zitiert gerne aus der Zeitung „Die Presse“ (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel), wir in Oberösterreich haben auch eigene Zeitungen. Es gibt Qualitätszeitungen, den Boule­vard, und es gibt vor allen Dingen regionale Printmedien. Und ich halte zum Beispiel das, was jetzt Medienproduzenten mit einem Migrantenhintergrund machen, für eine wirklich ganz tolle interkulturelle Medien- und Kulturarbeit! Und dort, so höre ich, wird der Werbekuchen gleichfalls immer kleiner, denn die elektronischen Medien machen die Arme weit auf! Ich verstehe aber auch diese Interessen, dass diese mehr Werbe­zeiten fordern und mehr Möglichkeiten von Unterbrechungen und dergleichen mehr. Also auch das ist eine wichtige Sache.

Aus einem ganz anderen Bereich, mit dem wir alle uns zurzeit sehr intensiv befassen, wissen wir, dass es in einem Staat Regeln geben muss, und diese muss es auch im


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Bereich der Medienlandschaft geben, die eben sehr eng an die Werbewirtschaft gekoppelt ist.

Der letzte Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist folgender: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir den ORF als einen ganz wesentlichen Kultur- und Bildungsträger unserer Republik unterstützen. Und lassen Sie mich hinzufügen – auch wenn das jetzt nichts mit dem Fernsehen zu tun hat –, dass ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass sich ein Land von der Größe Österreichs einen Qualitäts-Radiosender wie zum Beispiel „Ö1“ leistet.

Es wird wahrscheinlich – und wenn man sich die Quote ansieht, so ist das einem klar – wenige Werbeträger geben, die sich unbedingt auf „Ö1“ breitmachen wollen, denn es ist nun einmal so, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Bildungsauftrag hat. Das ist für uns, so glaube ich, ganz wichtig. Auch in den Ausführungen unseres Sozialministers haben wir hier heute gehört: Offensive Sozial- und Wirtschaftspolitik in diesem Land heißt ganz einfach auch, den Bildungsauftrag, den diese Republik für ihre Menschen und vor allen Dingen für die jüngeren Menschen hat, wirklich sehr intensiv wahrzunehmen.

Unsere Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Bundesräten Schennach und Kerschbaum.)

13.56


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile ihm dieses.

 


13.56.40

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Gewinnspiele, die zu Zeiten, zu denen Kinder fernsehen, immer auf den Privatsendern gebracht werden, gehören eingestellt! Da geht es um ganz einfache Spiele – zum Beispiel werden Namen am Bildschirm gezeigt –, und jeder teilnehmende Anruf kostet 70 Cent. Diese Spiele werden immer zu den „Kinderzeiten“, also am Nachmittag, ausgestrahlt, und ich denke, dass sehr viele Eltern Probleme haben, weil ihre Sprösslinge bei diesen Fernseh-Gewinnspielen mitspielen.

Aber nun zum Inhalt des Privatfernsehgesetzes und zur Finanzierung von Privat­sendern: Die Lockerung der Beschränkungen von Fernsehwerbung und Teleshopping ist aus der privatwirtschaftlichen Sicht der privaten TV-Anbieter auf jeden Fall zu begrüßen, da keine regelmäßigen Einnahmen durch Gebühren für die privaten Sender vorgesehen sind. Es ist zu begrüßen, was die Aufhebung des Limits in Bezug auf Teleshopping angeht sowie die Erleichterungen betreffend den Wegfall der Beschrän­kungen der Zahl der sogenannten Werbefenster.

Eine inhaltliche Aufwertung des Fernsehprogramms ist durch Werbung nicht zu erfah­ren, jedoch sind diese aus Konsumentensicht unpopulären Werbesendeformate Garant für die Finanzierung von Sendungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter im Privatfern­sehen wie Nachrichten, Dokumentationen, aber auch Unterhaltungsformate wie Spiel­filme oder Serien.

Eine Schwachstelle hat diese Änderung trotzdem: In Dänemark und in Schweden ist Werbung bei Kindersendungen für Kinder unter 12 Jahren nicht erlaubt und in Großbritannien und in Belgien gibt es einen höheren Schutz bezüglich TV-Werbungen zwischen oder während Kindersendungen. – Leider sind diese Beschränkungen betref­fend vermehrten Schutz bei Kindersendungen nicht übernommen worden. Mit dieser Änderung des Privatfernsehgesetzes dürfen Werbesendungen eingespielt werden, wenn die Kindersendung länger als 30 Minuten dauert.


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Die Unterbrechungsmöglichkeiten – und das ist das Maßgebliche dieser Anpassung – werden angeglichen, was zu begrüßen ist. Wir sind daher dafür. (Beifall des Bundes­rates Mitterer.)

13.59

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.59.583. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (20 d.B. und 41 d.B. sowie 8044/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.00.16

Berichterstatter Reinhard Jany: Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des National­rates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

 


14.01.01

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich nehme nicht an, dass dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates hier die Emotionen hochgehen lassen wird. Das soll aber nicht bedeuten, dass es sich nicht um einen Beschluss von großer Bedeutung handelt, denn es geht um nicht weniger und um nicht mehr als um die Sicherstellung des nationalen Gedächtnisses im elektronischen Zeitalter.

Wir alle, die wir uns gelegentlich auch mit der Vergangenheit beschäftigen, bedienen uns dieses Gedächtnisses, ganz egal, ob wir hier im Haus in alten Protokollen blättern, um eine historische Verfehlung der eigenen oder einer anderen Partei dokumentieren zu können, oder ob wir in Archiven und Bibliotheken, zum Beispiel in der Zeitschriften­sammlung der Nationalbibliothek, herumwühlen, um einen bestimmten Tatbestand, an


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den wir uns düster erinnern, verifizieren zu können, und noch sehr viel mehr; die Fach­historiker finden dort alles.

Ich kann mich erinnern, ich bin einmal im Zeitschriften-Lesesaal der Nationalbibliothek über die – brav abgelieferten – Mitteilungen des Langenloiser Hundeabrichtevereines gestolpert. Jeder, der je etwas mit der Produktion, der Herausgabe eines Druckwerkes zu tun gehabt hat, weiß, wohin er seine Pflichtexemplare abzuliefern hat, und wenn er es nicht tut, kommt ein nettes Brieferl, dass etwa kein Exemplar der Nummer 7 des Vorjahres eingetroffen sei und dass man das gefälligst nachzuschicken habe.

Das ist unendlich wichtig, denn das ist wirklich das kollektive Gedächtnis dieses Landes, und es ist wichtig, dass das in den großen Bibliotheken, in den großen Archiven gespeichert wird. Für das, was im Verlauf der letzten 15 Jahre geradezu explosionsartig an Bedeutung gewonnen hat, nämlich für die elektronische Information und Kommunikation, vor allem für die Inhalte des Internet, hat das bisher in dieser Form nicht gegolten.

Andere Staaten haben eine automatische Speicherung der Inhalte, die ebenfalls – in diesem Fall elektronisch – zu archivieren sind, schon sehr viel früher eingeführt. Da ja in den großen Archiven und Bibliotheken immer noch die „Hardware“ gesammelt wird, aber heftige Bemühungen die Bibliotheken in die Lage versetzen, die Inhalte zu digitalisieren und daher parallel zu der gedruckten Form auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, was die Vernetzung und die Suche drastisch vereinfacht, ist es hoch an der Zeit, dass das in gleicher Form auch in Österreich passiert.

Die digitalen Medien – jeder von uns nutzt sie – haben eine immense Bedeutung für unser tägliches Leben gewonnen, auch für unseren persönlichen Informationshaushalt. Sie ermöglichen auch dort, wo sie angesiedelt sind, in aller Regel eine sehr viel ein­fachere Form der Nachsuche. Wenn man etwas vergessen hat oder ein Originalzitat sucht, dann ist das Blättern in so dicken und vor allem so voluminösen Zeitungsbänden im Vergleich dazu auch körperlich eine sehr anstrengende Tätigkeit.

Aber systematisch ist diese Archivierung nicht erfolgt, und das wird durch diese Novelle zum Mediengesetz endlich statuiert. Das bedeutet, dass künftige Generationen jene Informationen, die heute das Internet anbietet, ebenfalls für Recherchen zur Ver­fügung haben werden – natürlich nicht tagesaktuell, es kann ja dieser Inhalt nur periodisch abgespeichert werden und nicht Tag für Tag, aber es ist trotzdem eine Materialquelle von unendlicher Bedeutung.

In dieser Novelle ist in bemerkenswerter und kundenfreundlicher Art und Weise statuiert, dass nicht eine neue beschwerliche Verpflichtung für die Unterhalter solcher Internetseiten eingeführt wird, sondern dass man sich der in aller Regel funktionie­renden Methoden bedient, ohne dass der Verbreiter der Nachricht irgendetwas tun muss, damit die Inhalte abgeschöpft und gespeichert werden.

Lediglich dort, wo der Betreiber selbst eine gewisse Barriere, etwa durch ein Passwort, aufbaut, kann er aufgefordert werden, diese Daten zur Verfügung zu stellen, was sicherlich in einer Reihe von Fällen passieren wird.

Es ist trotzdem eine sehr unbürokratische und für den Betreiber sehr einfache Me­thode. Ich will der Nationalbibliothek ja nicht empfehlen, in Zukunft die Tageszeitung am Kiosk einkaufen zu gehen und den Betreiber einer solchen Informationsquelle nicht mehr zum Verschicken von Pflichtexemplaren zu veranlassen, aber es ist das wirklich auch ein gutes Beispiel dafür, wie man öffentliche Verwaltung organisieren kann, ohne damit Belastungen für in diesem Fall Herausgeber von Medien zu verursachen.

Wie gesagt, es ist lediglich eine kleine Maßnahme – keine, die hier Kontroversen auslösen wird, keine, die öffentliche Debatten verursacht hat, aber eine Maßnahme,


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mit der wir jenen Standard an Archivwesen, der in unserem Land weit in die Vergangenheit zurückreicht, auch für die Zukunft und für neue, elektronische Medien sicherstellen können, und künftige Generationen werden uns dafür vielleicht dankbarer sein, als wir uns das heute vorstellen können. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.07


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


14.07.22

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde das Gesetz, das wir heute besprechen, als „Sammellücken-Schließungs-Gesetz“ bezeichnen, denn die österreichischen Bibliotheken sind zentrale Samm­lungen des schriftlich-geistigen und des kreativen Wissens Österreichs und sind daher für die Forschung von sehr großer Bedeutung.

Da nun einmal das Leben weitergeht, hat man eben heute nicht mehr nur schriftliche Exemplare aller Werke zur Verfügung, sondern vieles ist auf irgendwelchen Platten und so weiter gespeichert. Da ist es jetzt natürlich notwendig, dass man sich der Zeit anpasst und das auch unseren Bibliotheken zur Verfügung stellt.

Daher begrüßt meine Fraktion dieses Gesetz, damit wir schlicht und einfach den hohen Standard, den wir in Österreich haben, auch weiterhin halten können.

Herr Professor Konecny hat schon das Wesentliche gesagt, und da ich das nicht unbedingt zu wiederholen brauche, möchte ich mir erlauben, an den Herrn Staats­sekretär ein paar Fragen zu stellen, und zwar im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz:

Welcher zusätzliche personelle und materielle Aufwand wird notwendig sein, um dieses Gesetz entsprechend exekutieren zu können?

Erhält die Nationalbibliothek den schon seit längerer Zeit projektierten Tiefenspeicher auf dem Heldenplatz?

Und zu weiteren Maßnahmen: Als ich neulich einmal die Nationalbibliothek besucht habe, ist an mich das Problem herangetragen worden, dass bei modernen Speicher­medien, wenn sie eine gewisse Zeit lagern, zwar nicht alles, aber doch gewisse Teile der Daten verschwinden. Was macht man, um die Daten trotzdem zu erhalten? Und: Sollte es einmal sogar zu etwas Schwerwiegenderem kommen – Stichwort „elektro­magnetischer Impuls“ –, welche Sicherungsmaßnahmen sind da vorhanden, damit die Daten erhalten bleiben?

Schließlich möchte ich noch erwähnen, dass diese Novelle des Mediengesetzes auch auf eine EU-Empfehlung zurückgeht. Meine Fraktion unterstützt, wie ich schon vorhin gesagt habe, diese Novelle in jeder Richtung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.09


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


14.10.08

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Diese Novelle ist etwas, das gefehlt hat. Die Politik hat der Gesellschaft gegenüber eine historische Verantwortung. Diese historische Verantwortung müssen wir auch im Bereich der Medien, seien es Print-


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oder elektronische Medien, für die nachfolgenden Generationen wahrnehmen. Mit der heutigen Novelle nehmen wir ein Stück dieser Verantwortung ernst. Es ist so, wie es formuliert wurde, brauchbar. Natürlich gibt es einige Fragen, wie Kollege Kühnel schon gesagt hat. Die Seite, die dann zu archivieren hat, muss auch die entsprechende Ausstattung haben und gewappnet sein.

Herr Staatssekretär, in diesem Zusammenhang stellt sich noch eine andere Frage – etwas, das mir sehr wichtig ist. Es ist richtig, dass wir für die kommenden Generationen Dinge zu archivieren und zu dokumentieren haben, aber wir müssen auch an die jetzt lebenden Generationen denken! Herr Staatssekretär, beim Kapitel Öffentlich-Recht­licher wird es eine ganz wichtige Debatte geben, nämlich die um die Zugänglichkeit zu den Archiven jetzt und heute, soweit sie möglich ist.

Bei der BBC können Sie in die Archive hineingehen, während der ORF seine Archive derzeit geschlossen oder nur bedingt geöffnet hält. Dabei ist es doch eine berechtigte Forderung seitens der Gebührenzahler an ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehbetreiber, dass dieser seine Archive öffnet, wie es zum Beispiel die BBC tut. Sie können nämlich heute zur BBC gehen und jetzt Zugriff auf die Archive bekommen. Diesen Zugang brauchen wir für die Generationen, die jetzt leben!

Natürlich erhöht sich auch die Legitimität von Gebühren, wenn ich als Gebühren­zahlerin oder -zahler die Möglichkeit habe, das Archiv des ORF zu benützen – und das ist ein ganz bedeutendes, bestens präpariertes und aufbereitetes Archiv. Bei einem der nächsten ORF-Gesetze beziehungsweise bei einem der nächsten Gesetze über Öffentlich-Rechtliche müssen wir über diese Zugänglichkeiten reden, und zwar im Interesse der Leute, die jetzt leben!

Diese Novelle ist für unsere folgenden Generationen sehr wichtig. Wir werden zustim­men. (Allgemeiner Beifall.)

14.12


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


14.13.07

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Ausführungen des Herrn Bundesrates Professor Konecny kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen; er hat praktisch alles gesagt, was zu dieser Novelle zu sagen ist. Ich würde aber gerne auf die Fragen eingehen, die an mich vom Herrn Bundesrat Kühnel gestellt wurden.

Diese Gesetzesnovelle wurde mit der Nationalbibliothek und auf deren Anregung hin erarbeitet. Es hat einen zweijährigen Diskussionsprozess gegeben, nämlich darüber, wie man das Ganze technisch und kostenmäßig möglichst einfach abwickeln und trotzdem die Mengen bewältigen kann, die mittlerweile nicht mehr auf Papier oder auf Datenträgern, sondern ausschließlich online erzeugt werden und online vorhanden sind. Man hat in diesem zweijährigen Diskussionsprozess sozusagen verschiedenste Methoden diskutiert und ist schließlich zu dieser Form gekommen, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegt – ich meine dieses automatische Abschöpfen mit Web­crawler und allen möglichen Instrumenten, die es dazu gibt.

Die Kosten wurden von der Nationalbibliothek auf 3,4 Millionen €, verteilt auf fünf Jahre, geschätzt. Sie belasten nicht zusätzlich das Budget des Bundes, sondern werden aus dem Budget der Nationalbibliothek gedeckt.

Zur zweiten Frage, nämlich was den Tiefenspeicher betrifft: Ich kann Ihnen nicht den letzten Stand der Diskussion sagen. Ich weiß, dass das eine Diskussion ist, die zwischen dem Unterrichts- und Kunstministerium und der Nationalbibliothek geführt


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wird. Wir haben das auch im Zusammenhang mit der Debatte zum Konjunkturpaket und den BIG-Bauten diskutiert. Es war damals noch nicht weit genug. Ich kann Ihnen jetzt die Antwort nicht geben, ich kann das aber einholen und Ihnen nachliefern.

Gleiches gilt auch für die technische Frage der Absicherung gegen magnetische Impulse. Ich weiß, dass in der Nationalbibliothek darüber diskutiert wird, wie man einen Datentransfer auf sichere Medien, die auf magnetische Impulse nicht empfindlich sind, bewerkstelligen kann; wie allerdings der aktuelle Diskussionsstand ist und wie weit man bei dieser Transferierung auf andere Medien ist, kann ich Ihnen aktuell nicht sagen. Aber auch da kann ich Ihnen eine Information nachliefern.

Zur Diskussion, die Bundesrat Schennach jetzt angezogen hat, nämlich zur Frage der Zugänglichkeit der Archive im ORF: Ich werde mit dem ORF und mit den Verant­wortlichen diskutieren, ob und welche Hürden es hiezu gibt und würde diese Diskussion dann gern fortführen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Dr. Kühnel: Wird das abgespeichert und weitergegeben an die Nationalbibliothek?)

14.16


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.17.074. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (174/A-BR/2009)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm dieses.

 


14.17.32

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen, auch wenn es um eine sehr ernste Sache geht, werde ich das Gefühl nicht los, dass wir heute den Murmeltiertag des Bundesrates begehen – nicht, dass uns das Murmeltier das Wetter vorhersagt, sondern im Sinne der Endlosschleife, in der wir uns befunden haben. Wenn wir eine Frage an das Murmeltier haben, dann jene, ob sich die andere Kammer des Parlaments vielleicht diesmal bereit finden wird, einen Gesetzesantrag des Bundesrates in Verhandlung zu nehmen.

Ich bin dem Herrn Präsidenten sehr, sehr dankbar dafür, dass er dieses Thema in den Mittelpunkt seiner Ausführungen am Beginn der Sitzung gestellt hat, weil es wenig Sinn macht, wieder gebetsmühlenartig das Schlagwort von der Aufwertung des Bundes­rates, das ich gar nicht mehr hören kann, in den Mund zu nehmen, sondern vielmehr nötig ist, ganz konkret zu sagen, was uns einfällt, um dieser Kammer im Gesetz-


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 84

gebungsprozess einen höheren Stellenwert zu geben. In Klammern sei dazugesagt, dass nur ein real höherer Stellenwert im Gesetzgebungsprozess eine andere und bessere Wahrnehmung unserer Tätigkeit in der Öffentlichkeit und durch die Bevöl­kerung ermöglicht.

Die beiden Punkte, die in diesem Antrag enthalten sind, brauche ich hier niemandem zu erklären. Wir haben uns vor schon leider viel zu langer Zeit in einem langen Gespräch zwischen den Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können, wo wir als einen ersten Schritt – nicht als Maximalprogramm – zwei Dinge in den Mittelpunkt gestellt haben, die uns besonders dringend erscheinen: Einerseits geht es da um die Möglichkeit, die andere Kammer noch vor einer Beschlussfassung darüber zu informieren, welche Stellung und welche Kritik allenfalls wir zu einer Regie­rungsvorlage haben.

Ich erinnere mich: Wir haben damals im SPÖ-Klub eine interessante Diskussion darüber geführt – nicht von den Bundesräten angezettelt –, ob damit gewissermaßen der Bundesrat, wenn der Nationalrat den Einwendungen, der Stellungnahme des Bundesrates Rechnung trägt, bereits sein Einspruchsrecht konsumiert hat oder nicht. Diese Frage wurde nicht abschließend beantwortet. Vor allem ist sie auch zunächst einmal viele Jahre hindurch gegenstandslos geblieben, weil wir dieses Stellung­nahme­recht nicht haben.

Aber ich glaube, es gehört zu den zentralen Elementen unserer Neupositionierung, dass wir eben nicht ein fertiges, in der Öffentlichkeit breitest diskutiertes Gesetz, wie man uns manchmal vorwirft, durchwinken, sondern dass wir von Anfang an an derselben Materie, wenn auch in anderer Art und Weise, arbeiten können. Es gibt eine Reihe von europäischen Parlamenten, in denen das der Fall ist, und sie alle sind damit gut gefahren.

Das Zweite ist etwas, was jedem von uns, vor allem wenn er in einer Oppositionspartei war oder ist, widerfahren ist: Wir bekommen eine Unzahl von Sammelgesetzen – der Herr Präsident hat darauf hingewiesen; in massivster Art und Weise bei den Budget­begleitgesetzen –, und die Abwägung, ob man nun versuchen soll, ein solches Sammelgesetz zu beeinspruchen, und damit auch fünf Gesetzesänderungen, die man selbst will, verzögert oder unmöglich macht, ist nicht leicht. Es ist uns eben nicht möglich, gegen eine dieser Gesetzesänderungen einen Einspruch zu erheben und die anderen passieren zu lassen, weil es ein Sammelgesetz ist.

Sammelgesetze sind demokratiepolitisch sowieso keine Meisterleistung. Ich glaube nicht, dass wir unter der Last der Berichterstattung zusammenbrächen, wenn die zwölf oder 15 Gesetze, die geändert werden, jeweils eine eigene Novelle wären und dann 15-mal der Antragsatz gesprochen werden müsste – das würden wir gerade noch schaffen. Aber es wäre die Entscheidungsfindung im Einzelfall durchaus eine andere und manchmal auch eine flexiblere.

Ich meine, dass beides richtig und notwendig ist, auch wenn diesmal die Fraktions­führer nicht unter den Antragstellern sind – Kollege Bieringer und ich haben das mit Fassung getragen. Es ist dies eine Initiative, die auch diesmal von allen Kräften dieses Hauses getragen wird, und ich wünsche dem Herrn Präsidenten viel Erfolg bei der Umsetzung dieser Initiative. Ich habe eine realistische Chance, wenn es nicht funk­tioniert, diese Rede nicht noch einmal halten zu müssen (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer), aber das ist eher meinem Lebensalter zuzuschreiben – du sicher, Kollege Bieringer, und ich mit höchster Wahrscheinlichkeit. Ich sähe es gerne, wenn diese Rede nicht mehr gehalten werden muss. (Allgemeiner Beifall.)

14.23



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 85

Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesrat, die Hoffnung stirbt zuletzt. Und wir teilen die Hoffnung, dass das nicht der Fall sein wird. (Bundesrat Konecny: Aber ich hoffe nicht, dass ich vor der Hoffnung sterbe!)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bieringer. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.23.46

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Hohes Haus! Als mein Freund Jürgen Weiss in der Prä­sidiale den unzählige Male gestellten Antrag wieder hervorgeholt hat, ist mir ein­gefallen: Alle Jahre wieder kommt das liebe Christuskind! (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Da wir noch weit vom 24. Dezember entfernt sind und ich ein grenzenloser Optimist bin, hege ich die Hoffnung, dass der Wunsch des Präsidenten, den er heute in seiner Antrittsrede geäußert hat, vielleicht doch erhört wird.

Es ist, meine Damen und Herren, für einen Parlamentarier, so meine ich, alles andere als zufriedenstellend, wenn man einen Antrag an eine andere Kammer fünf, sechs Mal richten muss und dann vielleicht aus Gottes Gnaden erhört wird.

Es wäre doch für die erste Kammer dieses Hauses auch nicht schlecht, wenn es das Stellungnahmeverfahren gäbe. Ein Ausschuss des Bundesrates könnte sich mit der zu beschließenden Gesetzesmaterie befassen, und der Nationalrat könnte dann die Überlegungen des Bundesrates in seine Beratungen mit einfließen lassen. Warum man das nicht haben möchte, weiß ich nicht. Ich habe, so wie Kollege Konecny, in den letzten zwölf Jahren auf meine Fragen nie eine Antwort, eine schlüssige Antwort, bekommen, die für uns zufriedenstellend gewesen wäre.

Das große Kapitel Sammelgesetze möge ja für Regierungsparteien, das gebe ich zu, ganz gut sein, aber wenn man in der Opposition ist und insbesondere bei Budget­begleit­gesetzen bis zu 100 Gesetzesänderungen serviert bekommt – einmal haben wir, glaube ich, 117 Gesetze gehabt –, unter der Auflage: Friss Vogel oder stirb!, tut man sich schon schwer, zu allem ja zu sagen.

Ich weiß schon, wenn man 100 Gesetze oder bis zu 100 Gesetze verabschieden möchte, dann dauert die Sitzung natürlich länger. Aber diese längere Dauer einer Sitzung würden wir gerne in Kauf nehmen, wenn das mit diesen komischen Sam­melgesetzen nicht mehr so betrieben würde. (Die ehemalige Präsidentin des Bundesrates Haselbach betritt den Sitzungssaal.)

Und da jetzt gerade die Grande Dame des Bundesrates in den Saal kommt: Liebe Anneli, wir haben heute wieder einen Antrag auf der Tagesordnung, den wir hier schon oft diskutiert haben (Bundesrat Gruber: Sie ist zur Jubiläumsfeier gekommen! – Heiterkeit): das Stellungnahmerecht und die Teileinsprüche bei Sammelgesetzen. Der Herr Präsident hat das ja in seiner heutigen Antrittsrede angesprochen. Er hat nicht was weiß ich was alles erzählt – wie so mancher hier, ich denke zurück, vor zwanzig Jahren in seiner Antrittsrede –, sondern er hat realistisch gesprochen und zwei kleine Punkte genannt: das Stellungnahmeverfahren und die Teileinsprüche bei Sammel­gesetzen.

Ich glaube, es ist hoch an der Zeit, dass die erste Kammer diesem Antrag nachkommt. Und wenn wir gemeinsam vorgehen – und ich glaube, es herrscht hier Einmütigkeit –, dann wird uns das vielleicht gelingen. Ich werde es mit Sicherheit nicht mehr überle..., erleben (Heiterkeit) – überleben möchte ich es schon –; erleben, erleben in Amt und Würden, damit kein Missverständnis entsteht. Ich wünsche euch viel Glück dabei. Was ich in den letzten zwei Monaten, in denen ich die Ehre habe, diesem Haus noch anzugehören, dazu beitragen kann, werde ich gerne tun, damit ihr nicht in der nächsten Gesetzgebungsperiode wieder einen Antrag einbringen müsst, den ihr dann


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 86

zurückziehen müsst, weil die meisten Antragsteller nicht mehr im Haus sind. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

14.29


Präsident Harald Reisenberger: Lieber Ludwig Bieringer, es wird noch einige Ter­mine geben, bei denen du noch ganz aktiv mitarbeiten wirst und uns deine Über­legungen nicht nur ganz klar, sondern auch mit viel Hintergrund präsentieren wirst. Darauf freuen wir uns. Und wir wissen, dass du uns danach auch nicht vergessen wirst. Abschiedsrede kann das ja keine gewesen sein (Bundesrat Bieringer: Nein!) – ist auch nicht so verstanden worden.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


14.29.35

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Bieringer, man wird deine Einflussmöglichkeit und die Einflussmöglichkeit des Jürgen Weiss im Rahmen des ÖVP-Klubs in dieser Frage, glaube ich, in den nächsten Wochen benötigen. Das wird der Präsident allein nicht schaffen.

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, am 31. Jänner 2006, ist der Verfassungs­ausschuss des Nationalrates zusammengetreten und hat diese beiden Initiativen des Bundesrates in Beratung genommen. Damals war es übrigens ein Salzburger – aller­dings von einer anderen Partei, nämlich der sozialdemokratische Abgeordnete Prä­hauser –, der im Verfassungsausschuss gesagt hat, er unterstützt die beiden Geset­zesanträge des Bundesrates, die eine frühere Einbindung der Länderkammer in die Gesetzgebung und die Möglichkeit von Teileinsprüchen vorsehen. – Nicht gewusst? (Bundesrat Konecny: Der war ja einmal im Bundesrat, nicht?) – Ja, ja, richtig. (Bundesrat Konecny: Kennen wir ja!)

Auch von grüner Seite hat Frau Glawischnig erklärt: Diese Änderungen würden zu effizienteren und punktgenaueren Arbeiten und Einsprüchen des Bundesrates führen.

Jetzt kommt es aber – und deshalb sind Ludwig Bieringer und auch Jürgen Weiss so notwendig –: Die damalige Fraktionschefin der ÖVP, Ulrike Baumgartner-Gabitzer, zeigte sich mehr als skeptisch, weil es bei den Sammelgesetzen häufig Querverweise gebe, es könnten sich dadurch Schwierigkeiten ergeben, und so weiter. – Sie war also nicht für diese beiden Initiativen! Daher wird es jetzt stark an euch beiden liegen, lieber Jürgen Weiss und lieber Ludwig Bieringer.

Wie das im Bereich FPÖ und BZÖ ist, weiß ich nicht, denn der damalige Vertreter in diesem Verfassungsausschuss und heutige Fraktionschef des BZÖ, Josef Bucher, hat sich damals eher skeptisch gezeigt, was dieses Ansinnen des Bundesrates betrifft. Er hat da von legistischen Problemen gesprochen.

Meine Damen und Herren, ganz so unrealistisch ist es ja nicht, dass etwas Sinnvolles auch Realität wird und noch einmal dokumentiert wird, sodass wir alle sagen: Das macht Sinn! Jetzt heißt es, zu unseren Kollegen in den Nationalrat zu gehen und zu sagen: Garantieren, dass das wirklich kommt! Dann dürfte es, bitte, kein Problem sein, dass das endlich Realität wird – vielleicht auch, dass es die beiden Fraktions­vorsitzenden von ÖVP und SPÖ nicht irgendwann noch einmal zu thematisieren haben! (Allgemeiner Beifall.)

14.32


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 



BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 87

14.32.59

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier in diesem Hause – na nit! – einig, dass es in einer parlamentarischen Republik, die aus Bundesländern besteht, eine zweite Kammer geben muss, die die Länder­interessen zu vertreten hat. Wenn das nicht im Bundesrat gesagt wird: wo sonst? – Das ist keine Frage.

Ich bekenne mich auch dazu und habe vor etwas mehr als drei Jahren – in der Zwischenzeit, in dieser kurzen Zeit, ist der siebente Nachfolger von mir als Präsident am Werk – mehrere Vorschläge eingebracht. Ich habe aber auch damals schon gemeint – und bin noch heute dieser Meinung –, dieser Antrag zielt genau in die richtige Richtung, nämlich die einer Aufwertung dieser Länderkammer bei der Gesetzwerdung in einem vorhergehenden Stadium. Das ist auf jeden Fall mitzutragen, deshalb steht auch mein Name mit auf dem Antrag.

Ich habe damals auch einen Vorschlag gemacht – schade, dass er nicht durch­gegangen ist! –, der beinhaltet hätte, dass der Wechsel der Präsidentschaft nicht nach einem halben Jahr, sondern nach einem Jahr, also jährlich, erfolgen sollte. Ich habe darauf hingewiesen, dass es in Deutschland bei 16 Bundesländern eine jährliche und keine halbjährliche Rochade gibt und die Bundesländer, die nur alle 16 Jahre dran­kommen, trotzdem einverstanden sind. Das heißt, es würde Österreich und dem österreichischen Bundesrat gut tun, wenn wir eine jährliche Rochade hätten, weil es einem Bundesland zumutbar ist, dass es nur alle neun Jahre drankommt, aber dann mit einem Jahr auch mehr Gestaltungsmöglichkeit in der Vorsitzführung gegeben wäre.

Ich habe damals auch – das ist von euch damals allerdings nicht goutiert worden und wird auch heute nicht goutiert werden – den Vorschlag gebracht, dass der Bundesrat nicht abzuschaffen wäre, wohl aber die Bundesräte als Mandatare, und habe gemeint – ich rufe es noch einmal in Erinnerung –, dass die Landtage das mit erledigen könnten in einer Zeit, in der ... (Bundesrat Mag. Klug: Nein, das geht eben nicht!) – Ich weiß, dass das von euch nicht goutiert wird.

Ich tue mir da ein bisschen leichter, ich habe ja mein Landtagsmandat gegen ein Bundesratsmandat getauscht. Ich hätte jetzt noch meinen Anspruch auf den Dritten Präsidenten des Kärntner Landtages, ich stehe aber hier heraußen als normaler Bundesrat. Deshalb habe ich mir immer etwas leichter getan als die meisten von euch, diesem Vorschlag näherzutreten. Aber es hätte Sinn gemacht (Bundesrat Mag. Klug: Es hätte keinen Sinn gemacht!), wenn einmal im Monat, von der Anzahl her in gleicher Zusammensetzung, vier Landtagsabgeordnete aus Kärnten statt vier Bundesräte aus Kärnten die gleichen Interessen im Rahmen einer Bundesratssitzung vertreten würden. Ich rufe es nur in Erinnerung. Als Minderheitsfraktion von damals und auch von heute habe ich sowieso keine Möglichkeit, da etwas zu verändern.

Ich sage jetzt noch etwas, weil auch gesagt wurde, dass es Bedenken gegeben hat – Seppi Bucher und so weiter. Es gibt auch bei diesem Antrag leichte Bedenken, und ich hoffe, dass sich der Nationalrat dann nicht darauf berufen wird. Verfassungsrechtler – nicht Politiker – glauben, dass der Punkt 2, nämlich einem Einspruch bei Sammel­gesetzen teilweise Recht zu geben und teilweise zu beeinspruchen, große Proble­matiken hervorrufen könnte. Das heißt, an diesem Punkt wird wahrscheinlich in der Fassung, wie er jetzt drinsteht, noch gefeilt werden müssen.

Beispiel: Der Bundesrat würde zu Ausgaben, die in einem Gesetz für irgendwelche Institutionen vorgesehen sind, ja sagen, aber zu dem Punkt Finanzierung nein sagen; dann kann das ganze Gesetz nicht in Kraft treten. (Bundesrat Konecny: Das steht ja dann im selben Gesetz!) Ich sage nur, vereinfacht ausgedrückt, was passieren könnte.


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 88

Die Verfassungsrechtler werden sich sicher auch mit dem Text dieses zweiten Punktes beschäftigen.

Trotzdem ist es der Weg in die richtige Richtung. Wir brauchen einen Bundesrat, und der Bundesrat sollte mehr denn je auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Er wird dann wahrgenommen, wenn er mehr Möglichkeiten hat und wenn er auf­gewertet wird. Deshalb werden wir auch diesem Antrag die Zustimmung erteilen. (Bundesrat Mag. Klug – Beifall spendend –: Sehr gut!)

14.37


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


14.37.25

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von meinen Vorrednern eigentlich schon das Wesentliche gesagt worden, das Wichtige und auch das Richtige. Dass Kollege Bucher, damals noch bei der FPÖ seiend, keine klare Aussage zu dem seinerzeitigen Antrag gefunden hat, überrascht mich natürlich nicht weiter.

Es ist ja auch kein Geheimnis: Gerade die FPÖ hat immer gesagt, man kann den Bundesrat auch anders zusammensetzen, man kann die Landtagsabgeordneten in den Bundesrat schicken, und es hat auch immer wieder Stimmen gegeben, die gesagt haben: Eigentlich brauchen wir den Bundesrat überhaupt nicht, wir können ihn abschaffen. Diese Stimmen gibt es – wie es im BZÖ ist, weiß ich nicht, aber natürlich gibt es sie in der FPÖ nach wie vor. Ich hoffe jedoch, Sie glauben mir, dass ich da immer sehr dagegenhalte, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass es eine Länder­kammer braucht.

Ich bin auch von diesem Antrag überzeugt, dass wir nämlich mehr Möglichkeiten bekommen sollten, schon in der Gesetzeswerdung Einfluss zu nehmen, wobei ich mir Folgendes wünschen würde – aber wünschen kann ich mir viel, und es ist gut, wenn ein Schritt gemacht wird und wenn dieser vielleicht nach zwölf Jahren einmal gelingen möge –: Ich wäre auch dafür, dass die Bundesräte an den Ausschusssitzungen des Nationalrats wenigstens mit beratender Stimme teilnehmen können, damit hier Länder­meinungen einfließen können. Denn wie oft haben wir schon darüber ge­sprochen, dass es in den Landtagen einstimmige Beschlüsse aller Fraktionen gegeben hat, aber der Nationalrat diese schlicht und ergreifend negiert hat?! Hier wäre es auch ein gutes Instrument, dass wir uns einbringen können.

Ich denke, es ist auch eine Frage von Respekt. Wenn sich die Republik Österreich dazu bekennt, zwei Kammern haben zu wollen, und sie für notwendig erachtet – allen Verfassungsreformdebatten zum Trotz –, dann sollte auch die erste Kammer gewillt sein, gemeinsam mit der zweiten Kammer an der Gesetzeswerdung und an der Gesetzesentstehung so zu wirken, dass es wirklich nicht nur zum Wohle aller, sondern auch zur Zufriedenheit aller ist. (Allgemeiner Beifall.)

14.39


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen An­trag 174/A-BR/2009 der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan


BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 89

Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen, der Bundes­rat wolle gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag 174/A-BR/2009 der Bundesräte Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.40.44Einlauf

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen – 2654/J und 2655/J – eingebracht wurden.

Weiters gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag 166/A(E) zurückgezogen wurde.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Dienstag, 3. März 2009, 14 Uhr, in Aussicht genom­men.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 3. März 2009, 12 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

14.41.36Schluss der Sitzung: 14.41 Uhr

 

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1017 Wien