BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 5

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr

 


Präsident Harald Reisenberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 766. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 765. Sitzung des Bundesrates vom 5. Februar 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Johann Kraml.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt die Mitteilung gemacht hat, dass sich innerhalb des Zeitraums von 28. Februar bis 5. März 2009 die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek in New York aufhalten und durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures vertreten wird beziehungsweise dass sich innerhalb des Zeitraumes von 3. bis 5. März 2009 der Bundeskanzler Werner Faymann in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten wird.

14.01.51Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2447/AB bis 2450/AB sowie jener Verhandlungs­gegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bun­desrats unterliegen,

des Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minister­kabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

*****

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008) (15 und 68/NR der Beilagen),

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite