Zur Lösung dieser globalen Krisensituation müsste eine neue Architektur in das kapitalistische System eingezogen werden. Erst dann wäre der Ausweg aus der Krise möglich. Die Politik ist gefordert, diese Architektur zu finden. Es braucht auf politischer Ebene eine Systemdebatte, in der vor allem der Frage nachgegangen werden muss, wie menschlicher Kapitalismus, zukünftige Wirtschaftssysteme, Energiesysteme und Bildungssysteme aussehen sollen. Angenommen, wir würden morgen so eine umfassende Materie hier im Hohen Hause beschließen, so müssten selbst dann noch Jahre vergehen, bis diese Maßnahmen greifen würden.
Die vorliegende Gesetzesmaterie enthält Änderungen, die ein jeder/eine jede auf den ersten Blick bejahen würde, aber wie so oft muss man sich die Dinge im Detail ansehen.
Der vorliegende Antrag ermöglicht erhebliche Beeinträchtigungen der Lebenssituation der Beschäftigten, ohne dass eine entsprechende Absicherung durch die Gesetzgeber oder eine Gegenleistung durch den Unternehmer erfolgt.
Es geht uns vor allem um die Einkommenssituation der Betroffenen, die Sie hier in diesem Antrag vorzeichnen. Die Arbeitszeit kann künftig um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Das heißt, es bleibt eine Restarbeitszeit und ein Restlohn von 10 Prozent des Gesamtvolumens übrig.
Das, was hier vorliegt, ermöglicht ein Minus an Einkommen von 63 Prozent. Das, was die Sozialpartner vorgestellt haben, enthält keinesfalls irgendeine Mindestsicherung, was die Einkommen der betroffenen Menschen betrifft.
Jahrelang haben die Unternehmen deutliche Gewinne gemacht. Die Aktionäre haben von diesen Gewinnen profitiert, während bei den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten eine Stagnation oder sogar ein Rückgang zu verzeichnen war.
Und was ist jetzt? – Jetzt sind es wieder die Beschäftigten, die Zugeständnisse machen müssen und die Einkommensverluste hinnehmen müssen. Und es ist die öffentliche Hand, die massiv in Sachen Kurzarbeit investiert. Aber was machen die Aktionäre und die Unternehmer? – Da braucht es unserer Meinung nach endlich eine faire Beteiligung. Wir haben diesbezüglich einige Forderungen gestellt, die folgendermaßen aussehen:
Wir möchten, dass während der Zeit der Kurzarbeit und auch zwei Jahre danach allfällig ausgeschüttete Gewinne aufgesplittet werden zwischen den Aktionären, den betroffenen Beschäftigten, die Lohneinbußen hatten, und auch dem AMS als Financier der Beihilfen. Das ist fair und das Mindeste, was die Profiteure an Beitrag zu leisten haben. (Bundesrat Edgar Mayer: Träumerei ist das!) – Ja, ja, wir sehen ohnehin, wohin die Realität uns geführt hat, lieber Kollege!
Wir schlagen vor, dass die Behaltefrist nach Ablauf der Kurzarbeitszeit an eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung zu knüpfen ist. Wir fordern eine genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung in Unternehmen während der Inanspruchnahme der Beihilfe und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen beziehungsweise EigentümerInnen, den vorher vom Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Beihilfen- und Fördergeber aufzuteilen.
Prämien und Bonifikationen für das Management sind ebenso in diese Regelung einzubeziehen wie eine gesetzlich festgelegte Behaltefrist auch nach Beendigung der Kurzarbeit bei positiven Konjunkturtests, die sich an der Länge der Kurzarbeit der betroffenen ArbeitnehmerInnen orientiert und maximal sechs Monate betragen kann.
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