BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 16

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Moment leider stark steigenden Arbeitslosigkeit sein wird. Das ist der Beitrag, den wir heute leisten, ein Beitrag zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

Das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 und die breite Fläche der Kurzarbeit neu bedeuten natürlich ein schrittweises Ausdehnen und Verlängern in einer wirtschaft­lichen Krisensituation, in der Umsätze einbrechen, Aufträge storniert werden, Produk­tions­stunden in Unternehmungen fehlen.

Ich mache auch in diesem Zusammenhang aus meinem Herzen keine Mördergrube. Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir von der Sozialdemokratie immer die Situation der Beschäftigten in den Betrieben im Auge haben, aber – ich schaue jetzt bewusst in Richtung der Frau Präsidentin Zwazl – ich kenne auch in der Steiermark viele Beispiele, wo die Unternehmer glaubhaft versichern, dass es sich um kein wie immer geartetes Fehlverhalten im Management, in der Unternehmensführung handelt.

Ein kleiner moralischer Appell sei mir in diesem Zusammenhang aber gestattet: Das sind jetzt die Auswirkungen der vorangegangenen Finanzmarktkrise in der Realwirt­schaft. Das dürfen wir nie vergessen; auch nicht, wenn wir die Kurzarbeit neu regeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Kurzarbeit neu wird im Wesentlichen geregelt, dass bei erheblichen Auftragseinbrüchen die Arbeitszeit stark reduziert werden kann, um letztlich Arbeitslosigkeit in breitem Umfang möglichst zu vermeiden. Der neue Aspekt, der uns von der Sozialdemokratie in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen ist, sind die neu geregelten Qualifizierungsmaßnahmen. Damit kommt auch auf das Arbeitsmarktservice Österreich eine große neue Herausforderung zu, da die bisherigen Qualifizierungsprogramme sehr stark adaptiert und auf die Bedürfnisse der Unternehmungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmt werden müssen.

Ich habe schon gesagt, welche Ebenen in der Regelung mit der Kurzarbeit neu im Wesentlichen angesprochen werden. Wichtig ist, dass weiterhin beachtet wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100 Prozent sozialversichert sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der keinesfalls unter den Tisch gekehrt werden darf, ist, dass die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter im Regelfall auf eine Lohn- beziehungsweise Gehalts­absicherung von 90 Prozentpunkten kommen werden – unabhängig von der Reduktion der Arbeitszeit! (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Es ist, denke ich, eine gute Gelegenheit, dass wir uns auch seitens der Politik bedan­ken, nämlich einerseits bei den Sozialpartnern, die Wesentliches bei der Vorbe­reitung dieser gemeinsamen Neuregelung geleistet haben, andererseits bei dir, sehr geehrter Herr Bundesminister, für deine intensiven Kontakte mit den Sozialpartnern, weil du aus Sorge um die Entwicklung des Arbeitsmarktes ein unseres Erachtens sehr, sehr gutes Instrument neu auf die Beine gestellt hast.

In diesem Zusammenhang aber auch ein Dankeschön jenen, die mit diesem neuen Instrument in Zukunft in der Praxis arbeiten müssen. – Das sind die vielen Betriebs­rätinnen und Betriebsräte, die sich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen um gute Kurzarbeitsregelungen bei den Verhandlungen bemühen, das sind die zahlreichen Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, aber auch die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter des AMS, die immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In diesem Sinne bedeutet aktive Politik für die Menschen, in einer Krise rasch und richtig zu reagieren. Und daher wird die Sozialdemokratie dieser Neuregelung sehr gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

14.29

 


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