BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 15

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einzelnen Fraktionen und Bundesratskolleginnen und -kollegen nicht solch große Sympathie, so würde jetzt jemand von den Sozialdemokraten herauskommen und zu dem Vertreter oder den Vertretern der Grünen sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Österreich ist es gute gelebte Tradition, dass die wesentlichen Eckpunkte in der Arbeitswelt im Vorfeld von den Sozialpartnern geregelt werden, denn wenn man ungeschützt einzelne Politiker auf die Arbeitswelt losließe, würden genau solche Irrtümer entstehen, wie sie Kollege Dönmez heute zum Teil von sich gegeben hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Da ja sehr hohe gegenseitige Sympathie besteht, weiß ich, dass Kollege Dönmez mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Teilbewertung der Kurzarbeitsregelung neu einem kleinen, aber sehr beachtlichen Irrtum aufgesessen ist.

Wenn wir uns in diesem Zusammenhang an die letzte Fragestunde mit unserem Sozialminister erinnern – die Kolleginnen und Kollegen, die an der heutigen Sitzung des Sozialausschusses teilgenommen haben, konnten sich dort auch die eine oder andere Fragestellung auf der Zunge zergehen lassen –, dann wissen wir, wie schwierig es ist, die Materie Kurzarbeit neu und deren reale Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu erfassen.

Ich gebe zu, dass die Frage, welche Auswirkungen die Kurzarbeit neu in der Arbeits­welt auf die Beschäftigungsverhältnisse, auf die Wirtschaft insgesamt haben wird, auch von uns zum Teil noch schwer einzuschätzen ist, aber wir dürfen keinesfalls dem Fehler aufsitzen, eine dieser Materien, nämlich das Beschäftigungsförderungs­gesetz 2009, zu fokussieren und allein zu bewerten.

Bei Beantwortung der Frage, wie sich die Kurzarbeit neu auf die Arbeitsverhältnisse in der realen Wirtschaft auswirken wird, haben wir mehrere Ebenen gemeinsam zu betrachten. Das Beschäftigungsförderungsgesetz neu ist ein wichtiges Kriterium. Wir müssen aber aufpassen, denn zur Kurzarbeit neu gehört natürlich auch die Richtlinie des AMS. Dazu kommt noch die Sozialpartner-Grundsatzvereinbarung. Und sehr häufig – fast im Regelfall – kommt noch eine vierte Ebene dazu: eine sogenannte Betriebsvereinbarung, in der weitere Kriterien und Bedingungen der Kurzarbeit geregelt sind.

Erst dann, wenn wir diese vier Ebenen gemeinsam bewerten, kommen wir zu dem Ergebnis, dass viele Fragen von den Sozialpartnern im Vorfeld gemeinsam und intensiv beraten und letztlich zu einem gemeinsamen und tragbaren Kompromiss zusammengefasst wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in der Politik oder in der heutigen Plenar­sitzung des Bundesrates auch nur ein einziges Mal den Eindruck erwecken, dass wir heute ein Gesetz beschließen, durch das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 40 Prozent vom Entgelt weggenommen werden, so muss ich entschieden sagen: Das ist schlichtweg falsch!

Ich habe mir das letzte Mal erlaubt zu sagen, dass die Art und Weise der skurrilen Fragestellungen in der Fragestunde schon das breite Feld der Unkenntnis von Kurzarbeit zeigt. Und genau diese segmenthafte Darstellung des Gesetzes führt dazu, dass man zu einem falschen Ergebnis kommt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist enorm wichtig, neben dem Beschäftigungs­förderungsgesetz die Bemühungen der Sozialpartner zur sozialrechtlichen, arbeits­rechtlichen, aber auch entgeltlichen Absicherung der Beschäftigten im Betrieb im Auge zu behalten. Erst dann kommt man wohl zu der richtigen Einschätzung, dass das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der im


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