BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 20

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Die Neuregelung der Kurzarbeitszeithilfe durch das Beschäftigungsförderungs­ge­setz 2009 bringt einerseits eine größere Flexibilität, andererseits eine stärkere Ein­bindung der Arbeitsmarktpartner und des AMS im Rahmen dieser Richtlinien­erstel­lung. Es entscheidet also die jeweilige Landesdirektion des AMS über die Gewährung der Kurzarbeitszeithilfe beziehungsweise der sogenannten Qualifizierungshilfe. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist – das ist mir auch ein wichtiger Punkt, sehr verehrte Damen und Herren –, dann ist die Vereinbarung von diesem zu unterfertigen. Ist kein Betriebs­rat eingerichtet, so ist der Antrag von der/dem von Kurzarbeit betroffenen Arbeit­nehmer/in und den zuständigen Fachgewerkschaften zu unterfertigen.

Ich meine, das ist auch ganz wesentlich. In allen Fällen bedarf es einer Einigung der Sozialpartner. Das ist, wie man heute schon gehört hat, eine Rückkehr in gute alte Zeiten der Sozialpartnerschaft, eine Renaissance, wenn man so will, sehr verehrte Damen und Herren.

Zur Problematik, dass die Gewerkschaften zu massivem Nachgeben gezwungen wur­den: Davon kann keine Rede sein. Es ist, so glaube ich, inzwischen jedem Gewerk­schafter klar, dass es hier eines großen Schulterschlusses bedarf. Es ist auch nicht logisch, dass UnternehmerInnen zu großen Zugeständnissen gezwungen wurden, denn in einer derartigen Weltwirtschaftskrise, sehr verehrte Damen und Herren, kann man nicht von einem Betrieb nicht umsetzbare Beschäftigungsgarantien verlangen, denn die Rahmenbedingungen für dieses Kurzarbeitszeitmodell haben sich gegenüber den früheren Zeiten auch dramatisch verändert.

Insbesondere die Behaltepflicht war einer der am meisten diskutierten Punkte. In diesem Fall ging es ja auch um den Fall Hirschmann in Vorarlberg, wo es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem AMS-Vorarlberg und den zuständigen Fachgewerkschaften kam, wo es aber inzwischen eine Lösung gibt. Die Firma Hirschmann in Vorarlberg hat jetzt ein Kurzarbeitszeitmodell. Und das können wir auch aus Sicht des Landes Vorarlberg sehr begrüßen, weil es einfach ein Modell für die Zukunft ist.

Erwähnenswert ist auch, dass seitens des Finanzministers Josef Pröll dafür 220 Mil­lionen € – und nicht nur eine Aufsplittung, Kollege Schennach; das stelle ich wirklich in Frage – zur Verfügung gestellt werden. Das sind 220 Millionen €! Ich hoffe natürlich auch, dass diese Summe reichen wird.

Betrachten wir diesbezüglich die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Februar, so hege ich große Zweifel daran, ob das schlussendlich auch reichen wird, aber unser Sozial­minister wird vielleicht noch die eine oder andere Prognose abgeben. Auf jeden Fall – und das ist überraschend – sind zum Großteil junge Leute davon betroffen, also nicht, wie in diesem Projekt „Kurzarbeitszeitmodell“ auch für 45-Jährige und ältere Arbeit­nehmer ein zusätzliches Modell geschaffen wurde, sondern es sind jetzt massiv auch junge Leute betroffen, 25-Jährige, jüngere Arbeitnehmer, die eben Leiharbeiter waren.

Alle Firmen haben zuerst Leiharbeiter freigesetzt; das ist auch ein Problem unserer derzeitigen Beschäftigungssituation. Auch viele junge Leute, die Facharbeiter sind – wir hatten ja einen Facharbeitermangel in Österreich –, wurden freigesetzt. Das ist ein Problem in der Arbeitsmarktpolitik, denn das wäre auch der Schlüssel für die Bewäl­tigung der Krise.

Aber in der derzeitigen Situation, in der derzeitigen Rezession sind natürlich Freiset­zungen möglichst hintanzuhalten. Und das ist auch die Problematik, die wir hier andiskutiert haben, der Kollege Klug und auch ich jetzt: Wir müssen darauf schauen, dass wir jeden nur erdenklichen Arbeitsplatz absichern, dass wir Arbeitsplätze erhalten. Dazu ist dieses Kurzarbeitszeitmodell mehr als nur geeignet, weil es natürlich auch


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