BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 39

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gung, nur in Frankreich die Arbeitsplätze zu sichern und die Werke nicht zu schließen. Das ist keine europäische Integration, und das ist auch keine europäische Perspektive für unseren Arbeitsmarkt und für unsere wirtschaftliche Genesung.

In diesem Sinne hoffen wir doch, aus einer schwierigen Krise mit vereinten Kräften gestärkt hervorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


16.00.51

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestatte mir, ein paar Dinge klarzustellen, Sie mit ein paar Informationen zu füttern – vielleicht können wir dann auch eine gemeinsamere politische Diskussion über Arbeitsmarktpolitik führen.

Vorweg möchte ich schon festhalten: Natürlich wird die Opposition von der Regierung sehr ernst genommen, Frau Mühlwerth. Das ist nicht das Thema. (Bundesrätin Mühlwerth: Da habe ich noch nichts gemerkt davon!) Aber wenn man meint, man arbeite für Menschen, wenn man meint, man sei für Menschen da, und gleichzeitig mit einem künstlich konstruierten Beispiel einen Gesetzesantrag, mit dem wir Menschen absichern wollen, ablehnt, dann muss ich das kritisieren, dann kann ich das nicht ernst nehmen. Ich habe das schon im Nationalratsplenum zu den Grünen gesagt. Wenn man wirklich meint, man sei für Menschen da, dann kann man wirklich nicht mit einem derart künstlich konstruierten Beispiel an die Öffentlichkeit gehen. Darum verstehe ich euch nicht. Ich verstehe das nicht, wenn man doch für Ökostrom ist, wenn man doch für ökologisch geprägte Arbeitsplätze ist. Das ist auch alles super, auch wenn aus diesem Öko-Konklave Oberösterreich 200 000 Jobs zustande kommen, alles super – aber was hat das mit Kurzarbeit zu tun? – Punkt eins.

Ich würde auch bitten und dringlich ersuchen, sich zu erkundigen, wann es überhaupt zu Kurzarbeit kommt. Es kommt nämlich erst dann zu Kurzarbeit, wenn alle Über­stunden aufgebraucht sind, wenn alle Resturlaube aufgebraucht sind; erst dann kommt es zu diesen Anträgen auf Kurzarbeit. An dieser Stelle auch gleich zur Klarstellung: Was muss man tun bei einem Antrag auf Kurzarbeit? – Man muss seine Bücher offenlegen. Es ist ja nicht so, dass – die Frau Präsidentin möge mir jetzt verzeihen – die Frau Präsidentin hingeht und sagt: Ich habe einen Auftragsrückgang, bitte unterschreibt das! Man muss seine Bilanzen offenlegen, man muss seine Auftrags­bücher offenlegen.

Eine Firma – bei allem Verständnis dafür, dass Aktionäre in der Vergangenheit gut verdient haben, aber dafür habe ich schon ein gewisses gesellschaftspolitisches Ver­ständnis, dass man die auch ein bisschen an die Kandare nimmt; da habe ich schon einen gewissen gesellschaftspolitischen Zugang –, und das ist Fakt, muss sich offenlegen, erst dann wird das Verfahren gestartet. Und das Verfahren sieht in Wahrheit so aus: Wirtschaftskammer, zuständige Gewerkschaft und AMS. Diese drei Interessenvertreter sitzen am Tisch, die Firma muss offenlegen, und dann wird weiter­verhandelt.

All das, was hier behauptet wird, zuerst Überstunden und so weiter, ist ja Geschichte. Das ist alles schon vorher geschehen. Keine Firma, vor allem auch die größeren nicht, wo es relativ stabile Betriebsratskörperschaften gibt, fängt mit Kurzarbeit an, sondern


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