BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 44

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Die Kritik der Österreichischen Hochschülerschaft zeigt, dass selbst unter Studenten ein höher entwickeltes Demokratiebewusstsein Platz greift, als es bei den Abgeord­neten von SPÖ, ÖVP und der Grünen der Fall ist. (Widerspruch bei der SPÖ. Heiterkeit des Redners.  Bundesrat Reisenberger: Da muss er selber lachen! Bundesrätin Mühlwerth: Und das heißt was!) Schließlich teilen mittlerweile auch Verfassungsexperten die langjährige FPÖ-Skepsis gegenüber der Briefwahl: Keine Briefwahl im Inland! Es geht um eine Festigung der Prinzipien unseres Wahlrechts, zu einer Aufweichung derselben darf es nicht kommen.

Am stärksten werden folgende Prinzipien des Wahlrechts verletzt: das allgemeine Wahlrecht durch verlorengegangene Briefwahlkarten und nicht zugestellte Stimm­zettel – das bedeutet, dass alle Staatsbürger das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, nicht uneingeschränkt ausüben können –; das freie Wahlrecht insofern, als es möglich ist, die Stimme nach der ersten Hochrechnung abzugeben, und dadurch eine Beeinflussung besteht; und das geheime Wahlrecht dadurch, dass die Abgabe in einer für die Wahlbehörde und die Öffentlichkeit nicht erkennbaren Weise geschieht. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

16.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


16.22.28

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr verehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Ertl, ich würde ganz gerne eine Rechnung mit Ihnen anstellen, nämlich wie viele Briefwahlstimmen es geben muss, damit durch diese nach der Hochrechnung das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Ich schätze, es sind so einige hunderttausend. Und wie Sie das manipulieren wollen, das müssen Sie mir erst zeigen! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Aber Spaß beiseite: Grundsätzlich ist die Briefwahl dazu da, dass das Wahlrecht besser ausgeübt werden kann. Das ist eine Grundsatzfrage für viele Menschen. Es gibt in unserer Gesellschaft Behinderte, es gibt Bettlägerige, es gibt ältere Menschen, es gibt einfach auch Menschen, die nicht in ein Wahllokal gehen können. Daher hat man die Briefwahl eingeführt, und das ist auch gut so.

Die Novelle tut ja nichts anderes, als die Erfahrungen aufzunehmen, die bei der Abwicklung der Briefwahl bei der letzten Nationalratswahl gemacht wurden. Die Novelle enthält einige Neuerungen und wesentliche Verbesserungen für die Stimm­abgabe, und zwar bei dieser Europawahl jetzt, weil das die erste Wahl ist, bei der man diese Erfahrungen, die in der Nationalratswahl gewonnen wurden, einmal anwenden kann.

Gleichgültig, von wo aus die Wählerin oder der Wähler von der Möglichkeit der Brief­wahl Gebrauch macht – egal, ob vom Inland oder vom Ausland –, das Porto wird vom Bund getragen.

Die Wahlkarte, die für die Briefwahl verwendet wird, muss auch nicht mehr unbedingt auf dem Postweg befördert werden, sondern sie kann auch persönlich bei der zustän­digen Wahlbehörde abgegeben werden, wie das auch schon 1990 bei Wahlkarten, die für die Stimmabgabe im Ausland verwendet wurden, der Fall war, ohne dass es zu Problemen gekommen ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.– Ja, natürlich, da haben Sie zwei Zeugen gehabt, die unterschreiben mussten, die Passnummer musste angegeben werden, und jetzt gibt es eben nur einen Zeugen, der unter­schreiben muss. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau!)

Also welchen ganz großen Unterschied gibt es dabei? Sie haben nur ein Problem im Inland. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau!) Wir helfen nur, dass es weniger fliegende


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