BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 52

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haben gesehen, dass ein großer Teil der Wahlkarten als ungültig gewertet wurde, obwohl durch den Poststempel offensichtlich war, dass diese vor dem Wahltag abgegeben wurden.

Diese Gesetzesnovelle enthält sehr viele positive Änderungen, aber es gibt nach wie vor auch einige kritische Punkte. So bin auch ich der Meinung, dass es nicht ganz verhindert werden kann, dass Stimmen auch nach der Wahl abgegeben werden. Auch eine Beeinflussung im Familienkreis kann man nicht ausschließen, aber das ist allgemein ein Problem, das es bei der Briefwahl eben gibt.

Den heute zum Beschluss vorliegenden Änderungen jedoch können wir von den Grünen zustimmen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.54.553. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung: Wahl von Ausschüssen.

Es liegt mir hiezu der Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Aus­schuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anstelle des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz beziehungsweise den Wirtschaftsausschuss anstelle des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit mit jeweils zehn Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ sowie fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP entfallen, neu zu wählen beziehungs­weise aufzulösen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Für die Konstituierung der neu gewählten Ausschüsse ist Mittwoch, 11. März 2009, in Aussicht genommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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